Vorlage - VO/18/14883/65  

 
 
Betreff: Erneuerung von Anschlusskanälen und Renovierung des Hauptkanals in der Fidelgasse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
04.12.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
13.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Mischwasserkanäle in dem Kanalsanierungsgebiet „Portnergasse“ wurden gemäß den Vorgaben des Wasserrechtsbescheides vom 08.06.2005 mittels Kamerabefahrung erstmals im Jahr 2007 zur Feststellung des Sanierungsbedarfes inspiziert.

Zu diesem Kanalsanierungsgebiet gehört auch der Kanal in der Straße „Fidelgasse“ mit dem Baujahr 1910.

Innerhalb des Kanalsanierungsgebietes „Portnergasse“ ist die Sanierung des Kanals der „Fidelgasse“ auf Grund von Schäden und der durch das Kanalalter begründeten Undichtheit erforderlich.

Die REWAG hat in diesem Jahr dringenden Handlungsbedarf (Umsetzung ab 2019) in allen Sparten in der Fidelgasse und in der Rote-Löwen-Straße mitgeteilt, was auf Grund der Enge der Gassen eine zeitlich abgestimmte Sanierung der vorhandenen Kanäle erforderlich macht.

Im Einvernehmen mit der REWAG sollen die Maßnahmen in der Fidelgasse 2019 und die Maßnahmen in der Rote-Löwen-Straße 2020 durchgeführt werden (hierfür wird ein eigener Maßnahmenbeschluss erwirkt).

 

Da die TV-Inspektion aus dem Jahr 2007 inzwischen veraltet war und die dreidimensionale Bestandserfassung der Anschlusskanäle auf Grund der örtlichen Gegebenheiten in der Altstadt notwendig war, wurde 2018 eine TV-Inspektion nach neuestem Stand der Technik durchgeführt.

Bei dem über 100 Jahre alten Steinzeugkanal DN 300 sind Risse, Scherbenbildungen, Muffenversätze etc. festgestellt worden.

Die überwiegenden Schäden befinden sich in den Grundstücksanschlusskanälen und Straßenentwässerungsleitungen. Diese weisen Muffenversätze, Scherbenbildung, zum Teil bereits fehlende Wandungsteile mit sichtbarem Boden, Längs- und Querrisse sowie nicht fachgerecht angeschlossene Leitungen auf.

Die erforderliche Dichtheit des Sammelkanals und der Anschlusskanäle ist aufgrund des Kanalalters und der vorhandenen Schäden nicht gegeben.

Das Schadensbild am Sammelkanal und die in diesem Bereich noch ausreichende Rohrdimension ermöglichen eine unterirdische Renovierung mittels vor Ort härtendem Schlauch-

lining-Verfahren.

Die Schäden und Randbedingungen bei den Grundstücksanschlusskanälen und den Straßenentwässerungsleitungen erfordern jedoch deren Erneuerung in offener Bauweise.

Um die Zugänglichkeit der Anschlusskanäle für den Kanalunterhalt - z.B. für zukünftige Dichtheitsprüfungen - zu schaffen, ist der Anschluss an Schächte erforderlich.

Hierzu werden zusätzliche Schächte neu erstellt.

Die Durchführung der Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit der REWAG.

 

Zeitlicher Ablauf der Maßnahme:

Die Durchführung der Kanalbaumaßnahme Fidelgasse ist für das Jahr 2019 vorgesehen.

 

Umfang der Maßnahme:

Die Kanalsanierung Fidelgasse umfasst voraussichtlich folgenden Umfang:

ca. 126 m Kanalrenovierung Mischwasserkanal DN 300

ca. 5 Stck. Revisionsschächte DN 800 – 1000

ca. 3 Stck. Einsteigschächte DN 1200

ca. 30 Stck. Erneuerung von Grundstücksanschlusskanälen

ca. 3 Stck. Erneuerung von Straßenentwässerungsleitungen

 

Im Zuge der Bauausführung kann es zu Änderungen des geplanten Umfangs bzw. zu Verschiebungen der geplanten Erneuerungen sowie dem Einbau zusätzlich notwendiger Schächte aufgrund z.B. unbekannter Leitungslagen, unvorhersehbarer Hindernisse im Untergrund bzw. unbekannter Sparten kommen.

Grundsätzlich ist eine Wiederherstellung der vorhandenen Oberfläche (Hirschlinger Pflaster) vorgesehen.

Der Umfang der Straßenwiederherstellung wird durch den Rohrgraben, den vorhandenen Straßenoberbau und die technischen Regelwerke in Abhängigkeit der erforderlichen Aufgrabungen durch die REWAG vorgegeben.

Sollte der Umfang der Aufgrabungen eine vollständige Erneuerung der Oberfläche erfordern, dann ist beabsichtigt, diese mit gebrauchtem Kleinsteinpflaster einschließlich Rinne mit Hirschlinger Pflaster auszuführen.                            

 

Kosten der Maßnahme (brutto inkl. Baunebenkosten):

Kosten der Mischwasserkanäle einschließlich der Schächte

und Grundstücksanschlüsse829.900,- EUR

Kosten für die Erneuerung der Straßenentwässerungsleitungen  80.200,- EUR

Kosten für die Straßenwiederherstellung außerhalb Kanalgraben –

Anteil Stadt – bei Bedarf  98.500,- EUR

 

Haushaltsmittel:

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Entwurf des Investitionsprogramms 2018 – 2022 im UA 7009/12 auf der Haushaltsstelle 1.7009.95012 für die Mischwasserkanäle,  im UA 6350/00 auf der Haushaltsstelle 1.6350.9580 für die Straßenentwässerung sowie im UA 6370/04 auf der Haushaltsstelle 1.6370.9504 für zusätzliche Straßenwiederherstellung/ Erneuerung außerhalb von Kanalgräben entsprechend berücksichtigt; im gültigen Investitionsprogramm 2017 - 2021 ist die Maßnahme grundsätzlich veranschlagt.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Erneuerung von Anschlusskanälen mit Neubau von Schächten und die Renovierung des Hauptkanals in der Fidelgasse sind nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchzuführen.

 


Anlagen:

Beschlusslageplan unmaßstäblich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_18_14883_65_11_3A05_Fidelgasse_Beschlusslageplan_181015 (198 KB)