Vorlage - VO/18/14911/65  

 
 
Betreff: Erneuerung von Haupt- und Anschlusskanälen und Renovierung des Hauptkanals in der Friedrich-Ebert-Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
04.12.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
13.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Mischwasserkanäle in der Friedrich-Ebert-Straße wurden gemäß den Vorgaben des Wasserrechtsbescheides vom 08.06.2005 mittels Kamerabefahrung erstmals im Jahr 2015 zur Feststellung des Sanierungsbedarfes inspiziert.

Die Sanierung des Kanals in der Friedrich-Ebert-Straße mit dem Baujahr 1969 ist aufgrund von Schäden und einer verbesserungswürdigen Hydraulik erforderlich.

Bei dem fast 50 Jahre alten Steinzeugkanal DN 300 – 400 und dem Ei Kanal DN 700/1050 aus Beton sind Risse, schadhafte Anschlüsse, Wurzeleinwüchse, Muffenversätze etc. festgestellt worden.

Die überwiegenden Schäden befinden sich in den Grundstücksanschlusskanälen und Straßenentwässerungsleitungen. Diese weisen verschobene Verbindungen, Risse mit Scherbenbildung, Wurzeleinwüchse und Ablagerungen auf.

Die erforderliche Dichtheit des Sammelkanals und der Anschlusskanäle ist aufgrund der vorhandenen Schäden nicht gegeben.

Auf einer Länge von rd. 900 m weist der Sammelkanal mit noch ausreichender Rohrdimension (Ergebnis der hydraulischen Berechnung) Schadensbilder auf, die eine grabenlose Renovierung mittels vor Ort härtendem Schlauchlining-Verfahren ermöglichen.

Auf einer Länge von rd. 160 m ist gemäß hydraulischer Berechnung eine Vergrößerung der vorhandenen Kanaldimension von DN 350 auf DN 500 notwendig.

Die Schäden und Randbedingungen bei einzelnen Grundstücksanschlusskanälen und Straßenentwässerungsleitungen erfordern deren Erneuerung in offener Bauweise.

 

Zeitlicher Ablauf der Maßnahme:

Die Durchführung der Kanalbaumaßnahme Friedrich-Ebert-Straße ist ab dem Jahr 2019 vorgesehen.

 

Umfang der Maßnahme:

Die Kanalsanierung Friedrich-Ebert-Straße umfasst voraussichtlich folgenden Umfang:

ca. 156 m Kanalerneuerung Mischwasserkanal DN 500

ca. 785  m Kanalrenovierung Mischwasserkanal DN 300 – 400

ca. 121 m Kanalrenovierung Mischwasserkanal Ei 700/1050

ca. 2 Stck. Einsteigschächte DN 1200

ca. 116 m  Erneuerung von Grundstücksanschlusskanälen

ca. 63 m Erneuerung von Straßenentwässerungsleitungen

 

Im Zuge der Bauausführung kann es zu Änderungen des geplanten Umfangs bzw. zu Verschiebungen der geplanten Erneuerungen sowie dem Einbau zusätzlich notwendiger Schächte aufgrund z.B. unbekannter Leitungslagen, unvorhersehbarer Hindernisse im Untergrund bzw. unbekannter Sparten kommen.

Der Umfang der Straßenwiederherstellung wird durch den Rohrgraben, den vorhandenen Straßenoberbau und die technischen Regelwerke vorgegeben.

 

Kosten der Maßnahme (brutto inkl. Baunebenkosten):

Kosten der Mischwasserkanäle einschließlich der Schächte

und Grundstücksanschlüsse975.900,- EUR

Kosten für die Erneuerung der Straßenentwässerungsleitungen81.800,- EUR

 

Kosten der Gesamtmaßnahme: 1.057.700,- EUR

 

Haushaltsmittel:

Im Entwurf des Investitionsprogramms 2018 – 2022 sind im UA 7009/33 auf der Haushaltsstelle 1.7009.95033 für die Mischwasserkanäle 900.000,- € berücksichtigt.

Die Differenz kann im Rahmen des Deckungsrings 1709 finanziert werden.

Die Mittel für die Straßenentwässerung sind in UA 6350/00 auf der Haushaltsstelle 1.6350.9580 berücksichtigt;

im gültigen Investitionsprogramm 2017-2021 ist die Maßnahme grds. veranschlagt.

 


Der Ausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt:

 

Die Erneuerung von Haupt- und Anschlusskanälen und die Renovierung des Hauptkanals in der Friedrich-Ebert-Straße sind nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchzuführen.

 

 


Anlagen:

Beschlusslageplan unmaßstäblich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_18_14911_65_18_3A02_390T1a_Friedrich-Ebert-Straße_Beschlusslageplan_181025 (2277 KB)