Vorlage - VO/18/14921/66  

 
 
Betreff: Städtebauförderung - Bedarfsanmeldung 2019-2022
Altstadtsanierung (Förderprogramme Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren);
Programm Soziale Stadt - Untersuchungsgebiet Innerer Südosten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
04.12.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
12.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
13.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

1.Sanierungsmaßnahmen

 

Wie bereits in den vergangenen Jahrzehnten plant die Stadt Regensburg auch in den Jahren 2019 bis 2022 die Verwirklichung städtebaulicher Projekte mit Unterstützung der Städtebauförderung.

 

In der alljährlichen Anmeldung der förderfähigen Projekte bei der Regierung der Oberpfalz werden außer den bereits laufenden Maßnahmen auch solche aufgeführt, deren Beginn in den kommenden vier Jahren vorgesehen ist oder die sich im Moment noch in Planung befinden.

 

umlich erstrecken sich die förderfähigen Maßnahmen auf die in der Altstadt angesiedelten Sanierungsgebiete sowie auf das rund 200 ha umfassende Untersuchungsgebiet „Innerer Südosten“, welches das gesamte Kasernenviertel sowie einen Teil des Ostenviertels umfasst.

 

Die Bandbreite der aufgelisteten Maßnahmen umfasst dabei alle Arten von Sanierungen und Neugestaltungen öffentlicher und auch privater Gebäude sowie öffentlicher Räume und die Durchführung nichtinvestiver Projekte. Sie reicht von mehrjährigen Großprojekten bis hin zur Durchführung kleinerer Maßnahmen, wie z. B. der Durchführung von Informationsveranstaltungen. Aus der in Regensburg bereits jahrzehntelangen Tätigkeit der Altstadtsanierung können viele Beispiele für Projekte aufgeführt werden, die im öffentlichen Gedächtnis vermutlich nicht mehr mit der Städtebauförderung in Zusammenhang gebracht werden. Eine wahre „Herkulesaufgabe“ war beispielsweise die Sanierung des Stadttheaters in den Jahren 1998 bis 2001, an der die Städtebauförderung einen großen Anteil hatte. Auch in die Neugestaltung vieler Altstadtstraßen und -gassen, wie z. B. der Maximilianstraße, der Stadtamhofer Hauptstraße oder auch der Rote-Hahnen-Gasse, flossen Mittel der Städtebau-förderung. Gleiches gilt für die Erstellung von Broschüren und Dokumentationen wie der Übersicht „40 Jahre Städtebauförderung eine Erfolgsgeschichte“ aus dem Jahr 2011 und der jüngst erschienenen Broschüre zum Archiv der St. Katharinenspitalstiftung. Außerhalb der Altstadt ist die Sanierung im Bereich der Humboldtstraße im Förderprogramm „Soziale Stadt“ ein Beispiel für erfolgreiche Sanierungstätigkeit mit Langzeitwirkung.

 

 


1.1Altstadtsanierung

 

Eine der aufwendigsten Sanierungsmaßnahmen der Stadt, deren Baustelle für acht Jahre den prominenten Blick auf die Silhouette der Altstadt und Stadtamhof beherrschte, konnte 2018 abgeschlossen werden: am 10. Juni 2018 wurde die Steinerne Brücke wieder freigegeben und die Fertigstellung der Brücke mit einem Festwochenende am Donauufer gefeiert. Die Sanierung des wohl bekanntesten Wahrzeichens der Stadt konnte nicht zuletzt auch durch den Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung erfolgen.

 

Zugleich mit der Wiedereröffnung der Brücke rückte auch eine andere bekannte Baustelle der Altstadt noch mehr in das Licht der Öffentlichkeit: das Museum der Bayerischen Geschichte öffnete am Wochenende vom 09. und 10. Juni 2018 erstmals seine Türen für Besucher. An zwei Tagen konnten Interessierte einen ersten Eindruck des Gebäudes gewinnen, bevor das Museum im Jahr 2019 eröffnet wird. Die im Jahr 2012 getroffene Entscheidung des Freistaats Bayern, das Museum in Regensburg anzusiedeln, wurde zum Anlass genommen, den gesamten Bereich des ehemaligen Donaumarkts mit dem Donauufer und den unmittelbar anschließenden Straßen und Plätzen neu zu gestalten.

 

Seit Herbst 2012 wurden im Bereich des künftigen Museumsneubaus und seinem Umfeld zahlreiche Arbeiten zur Neugestaltung des öffentlichen Raums ausgeführt, darunter als Vorbereitung die mehrjährigen archäologischen Grabungen, die Verlegung des Hauptsammlers, die Anlage der Uferpromenade und der Treppenanlagen und natürlich der sukzessive Austausch aller Straßenpflaster und Bodenbeläge.

 

Im Jahr 2019 sollen als letzte größere Arbeiten noch die Aufstellung der Skulptur des goldenen Wallers am Donaumarkt, die Errichtung des Servicegebäudes am Schwanenplatz, die Anlage eines Hopfengartens an der Einmündung der Kalmünzergasse / Ostengasse sowie der Bau einer Wartehalle am St.-Georgen-Platz folgen. Die Umsetzung des Projektes wurde im Wesentlichen durch Mittel der Städtebauförderung unterstützt.

 

In den kommenden Jahren wird die Weiterführung der Planungen im Bereich des Stadtraums zwischen Hauptbahnhof und Ernst-Reuter-Platz einen breiten Raum einnehmen. Hier ist 2019 im Themenkomplex „Neugestaltung der öffentlichen Räume“ die Erarbeitung eines Verkehrs- und Freiraumkonzepts vorgesehen. Für die Errichtung eines Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) sollen im nächsten Jahr die Vorbereitungen für einen Realisierungswettbewerb beginnen.

 

Der Straßenzug Gräßlschleife befindet sich im Stadtteil Stadtamhof und liegt zugleich im Geltungsbereich des Untersuchungsgebiets „Am Gries“. Die Errichtung einer neuen Quartiersgarage im Bereich der Gräßlschleife ist als Leitprojekt imStrategiekonzept Parken in der Innenstadt“ verankert, das vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 04.04.2017 beschlossen wurde. Derzeit erfolgt die Ausschreibung für eine Machbarkeitsstudie, die 2019 erstellt werden soll.

 

Neu aufgenommen in die Bedarfsmitteilung wurden zwei geplante Brückenbauprojekte: die Errichtung des Holzgartenstegs und der Neubau des bestehenden Grieser Stegs.

Mit der geplanten neuen Brückenverbindung zwischen Grieser Spitz (Stadtamhof) und Maria-Beer-Platz (Neubaugebiet Holzgartenstraße) soll für Fußnger und Radfahrer eine attraktive Wegeverbindung vom Regensburger Nordwesten in die Innenstadt entstehen. Erklärtes Ziel ist insbesondere die Förderung des Radverkehrs.

 

Der heutige Grieser Steg wurde nach dem zweiten Weltkrieg ursprünglich nur als Provisorium gebaut. Trotz des aktuell guten Zustands wird mittelfristig eine Erneuerung der Brücke erforderlich. Die laufenden Planungen zum Hochwasserschutz (HWS) am Unteren Wöhrd haben ebenfalls Einfluss auf den Steg. Die Brücke muss zukünftig höher liegen, um auch einem hundertjährlichen Hochwasser Stand zu halten.

 

r beide Brückenbauprojekte liegen bereits interne Machbarkeitsstudien und Grundsatzbeschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vor. Die Durchführung von Planungswettbewerben für beide Brücken soll ab 2019 folgen.

 

Weitere Maßnahmen sind u. a. die Fortführung der Neugestaltung der Fußngerzone, deren bautechnische Fertigstellung Ende 2019 geplant ist, sowie die Durchführung von nichtinvestiven Maßnahmen, wie z. B. der vorbereitenden Untersuchungen für die Gebiete „Am Gries“ und „Zentrale Fußngerzone“. Die Förderfähigkeit der Maßnahme „Velodrom – Instandsetzung“ wird noch mit der Regierung der Oberpfalz abgeklärt.

 

Zutzliche Erläuterungen zu allen in der Bedarfsmitteilung enthaltenen städtebaulichen Maßnahmen sind in der Anlage enthalten.

 

Insgesamt werden für das Jahr 2019 Maßnahmen mit einem geplanten Gesamtvolumen von 13.651.000, bei der Regierung der Oberpfalz angemeldet.

 

 


1.2Programm Soziale Stadt Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

 

Das Gebiet „Innerer Südosten“ wurde von der Regierung der Oberpfalz 2017 in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Die voraussichtlich erforderlichen Haushaltsmittel sind der Regierung in Form einer Bedarfsmitteilung vorzulegen, die als Grundlage für die künftige Zuweisung von Fördermitteln dient. Eine Fortschreibung und Präzisierung der angemeldeten Maßnahmen kann erfolgen, wenn das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept für das Gesamtgebiet vorliegt. Hierin wird auch eine Zeit- und Maßnahmenplanung enthalten sein, die konkretere Angaben zum Mittelbedarf für das Gebiet enthalten wird.

 

Dieses Handlungskonzept wurde im November 2017 an die Arbeitsgemeinschaft yellow z urbanism architecture, Berlin, mit mahl gebhard konzepte, München, vergeben. Inzwischen wurden Workshops zur Bürgerbeteiligung mit unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen, Ortsbegehungen und mehrere Abstimmungstermine durchgeführt. Die Ergebnisse der Anliegen der Bewohner und der durchgeführten Erhebungen von Gebietsdaten werden in die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts einfließen und sollen voraussichtlich Mitte 2019 dem Stadtrat zum Beschluss über die weitere Vorgehensweise vorgelegt werden.

 

Das Projektmanagement wurde im November 2017 dem Büro Planwerk aus Nürnberg übertragen, mit der Aufgabe des Quartiersmanagements wurde ab dem 2. August 2018 die Diakonie Regensburg beauftragt.

 

Am 22. Oktober 2018 konnte in angemieteten Räumen der Stadtbau GmbH Regensburg in der Daimlerstraße 27 das Quartiersbüro eröffnet werden, in dem die Quartiersmanagerin den Bewohnerinnen und Bewohnern als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht.

 

Das Büro wird nach Fertigstellung des Begegnungszentrums, das nordöstlich der Guerickestraße errichtet werden soll, dort untergebracht werden. Entsprechende Förderanträge für das Gebäude wurden bei der Regierung der Oberpfalz bereits eingereicht.

 

 


2.Finanzielle Abwicklung und Auswirkungen

2.1Altstadtsanierung

 

Die Finanzhilfen von Bund und Land für die förderfähigen Kosten  i. H. v. 13.651.000, betragen insgesamt 60 % (8.190.600,). Der verbleibende Anteil von 40 % i. H. v. 5.460.400, ist von der Stadt Regensburg zu tragen.

 

Die aktuellen Anmeldungen der Städtebauförderungsmaßnahmen für die Jahre 2019 bis 2022 umfassen folgende Beträge:

 

Jahresvolumina der Anmeldung 2019

und Folgejahre

Nachrichtlich Jahresvolumina der

Anmeldung für 2018 und Folgejahre

Jahr

Beträge in €

Jahr

Beträge in €

 

 

2018

18.190.000,

2019

13.651.000,

2019

4.595.000,

2020

5.206.000,

2020

4.970.000,

2021

2.836.000,

2021

4.395.000,

2022

2.086.000,

 

 

 

Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2018 2022 (Unterabschnitte UA 6152/01, UA 6368/02/08, 6408/06/11, UA 6417/02/03/04, UA 6440/00, UA 6815/52, UA 7901/17, UA 7920/01 bzw. im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 (u. a. Haushaltsstellen 0.6152.5310/6316/6321/6551 vorgesehen.

 

 

2.2 Programm Soziale Stadt

 

Die Finanzhilfen von Bund und Land für die förderfähigen Kosten i. H. v. rund 19,1 Mio. Euro betragen insgesamt 60 % (rund 11,4 Mio. Euro). Der verbleibende Anteil von 40 % i. H. v. rund 7,7 Mio. Euro ist von der Stadt Regensburg zu tragen.

 

Die aktuellen Anmeldungen der Städtebauförderungsmaßnahmen für die Jahre 2019 bis 2022 umfassen folgende Beträge:

 

 

Jahresvolumina der Anmeldung

2019 und Folgejahre

Bundes- und Landesmittel

Städtischer Anteil

2019

4.640.000 €

2.784.000 €

1.856.000 €

2020

2.095.000 €

1.257.000 €

838.000 €

2021

1.370.000 €

822.000 €

548.000 €

2022

4.712.000 €

2.827.200 €

1.884.800 €

Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 20182022 (insbes. Unterabschnitte 4608/03, 5606/04, 6325/88 und 7025/88 bzw. im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 (u. a. Haushaltsstellen 0.6151.6551/7180) vorgesehen.


 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt / der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

  1. Dem Jahresantrag 2019 für die Städtebauförderung im Bereich der Altstadtsanierung (Förderprogramme Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren) mit einem Gesamtvolumen von 13.651.000,– € wird zugestimmt.

 

  1. Dem Jahresantrag 2019 für die Städtebauförderung im Untersuchungsgebiet Innerer Südosten (Förderprogramm Soziale Stadt) mit einem Gesamtvolumen von 4.640.000,– € wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsmitteilungen 2019 einschließlich der Fortschreibungen bis 2022 der Regierung der Oberpfalz vorzulegen.

 

 

 


Anlagen:

 

1)Bedarfsmitteilung Altstadtsanierung 2019

2)Bedarfsmitteilung Soziale Stadt 2019

3)Erläuterungen zur Bedarfsmitteilung Altstadtsanierung 2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bedarfsmitteilung Altstadtsanierung 2019 (16 KB)    
Anlage 2 2 Bedarfsmitteilung Soziale Stadt 2019 (16 KB)    
Anlage 3 3 Erläuterungen zur Bedarfsmitteilung Altstadtsanierung 2019 (1057 KB)