Sachverhalt:
I. Allgemeines zum Investitionsprogramm 2018 bis 2022 - Entwurf -
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen.
Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Die Aufstellung des Programmentwurfes 2018 bis 2022 erfolgte insbesondere auf der Grundlage der Anmeldungen der Fachreferate bzw. der Fachdienststellen, der Ergebnisse der Sitzungen der Arbeitsgruppe Stadtentwicklung auf Direktoriums- und Referatsebene und den Vorschlägen des Referats für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen und der Direktorien und Referate, der Empfehlungen der Fachausschüsse sowie den weiteren Änderungen der ‚Verwaltung‘.
Für die Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen wurden den Mitgliedern des Stadtrates die in deren Zuständigkeitsbereich fallenden Teil-Entwürfe des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 zugesandt; zusätzlich wurde mit Schreiben des Referats für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen vom 27.08.2018 der vorläufige Gesamt-Entwurf des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 – ‚Querformat nur mit Ausgabenseite’ mit Stand vom 24.08.2018 - übermittelt.
Das Investitionsprogramm 2018 bis 2022 wurde von den zuständigen Fachausschüssen dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat zur Zustimmung empfohlen.
Der vorliegende Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 vom 15.11.2018 basiert auf dem Vorschlag der Verwaltung sowie den Empfehlungen der Fachausschüsse und den weiteren Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.
In der beiliegenden ‚Änderungsaufstellung’ sind die Abweichungen zwischen den in den Fachausschüssen vorberatenen und empfohlenen Teil-Verwaltungsentwürfen vom 05./12./19.09.2018 und dem endgültigen Verwaltungsentwurf vom 15.11.2018 aufgeführt und erläutert.
Für die Behandlung im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und im Stadtrat wurde der endgültige Entwurf des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 zusammen mit dem Haushaltspaket (Seiten 4001 bis 5000 des Haushaltsplanes) übersandt.
Hinweis:
II. Volumen des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 - Entwurf -
Das Investitionsprogramm 2018 bis 2022 schließt bei den ‚KOSTEN’ sowie bei den ‚ZUWENDUNGEN und den BEITRÄGEN u.ä.’ mit folgenden Werten:
Im Übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie die Zusammenfassung nach Gruppierungen verwiesen. - vgl. Anlagen II sowie III -
Gegenüber dem Gesamtvolumen des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 mit rd. 619,4 Mio. € steigt das Niveau des vorliegenden Programms 2018 bis 2022 um rd. 129,4 Mio. € auf rd. 748,8 Mio. €. Der Anstieg ist im Wesentlichen durch die Ausweitung der Investitionen im Bereich „Schul- und Kinderbetreuungseinrichtungen“ um rd. 61,3 Mio. € und „Sportanlagen“ um 18,7 Mio. € sowie bei den „Öffentlichen Einrichtungen“ um rd. 26,7 Mio. € (davon Stadtentwässerung rd. 10,7 Mio. €) und für den „Öffentlichen Personennahverkehr“ um rd. 11,4 Mio. € bedingt.
Das Investitionsvolumen liegt damit bislang auf dem höchsten Wert. Das Ziel einer Begrenzung der Netto-Neu-Verschuldung kann nur aufgrund der prognostizierten hohen Steuereinnahmen sowie des Einsatzes von Mitteln der Allgemeinen Rücklage erreicht werden.
Allerdings ist unter Zugrundelegung der kassenwirksamen Ausgaben und der Entwicklung der Haushaltsausgabereste in den letzten Jahren die beabsichtigte Zurverfügungstellung zusätzlicher Personalressourcen zur Abwicklung des Programmvolumens zwingend erforderlich.
Die vorgesehenen Investitionen führen zur deutlichen Aufwertung der Infrastruktur und leisten im Ergebnis einen entscheidenden Beitrag zur Stadtentwicklung sowie zur weiteren Verbesserung der Qualität des „Standortes Regensburg“.
Die Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms erfolgt mittels der zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträge u.ä., die überwiegend im Investitionsprogramm ausgewiesen sind, sowie mit sonstigen allgemeinen Finanzierungsmitteln, insbesondere der im Verwaltungshaushalt erwirtschafteten sog. ‚freien Spitze’ und der Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage sowie den Erlösen aus Grundstücksveräußerungen.
Zur Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelnen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2022 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.
Die einzelnen Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms können aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden, nämlich zum einen, für welche Aufgaben (Soziale Sicherung, Bildung, Kultur ... = RESSORTPRINZIP bzw. „nach Gliederungen“) oder zum anderen mit welcher Ausgabeart (Erwerb, Bau, Förderung Dritter ... = FUNKTIONALPRINZIP bzw. „nach Gruppierungen“) die Investitionen realisiert werden.
Bei aufgabenorientierter Betrachtungsweise liegen die Schwerpunkte bei den folgenden Einzelplänen:
Der Schwerpunkt der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt bei den Einzelplänen 6 sowie 2 und 7; diese drei Einzelpläne umfassen zusammen - wie im Vorjahr - in etwa rd. zwei Drittel des Investitionsvolumens.
Die Untersuchung nach dem Funktionalprinzip ergibt folgendes Bild:
Bei der Gewichtung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt der Hauptanteil mit rund 70 % des Programmumfangs bei den Gruppen 94 und 95 ‚Hoch- und Tiefbaumaßnahmen’.
Die signifikantesten absoluten Änderungen gegenüber dem gültigen Investitionsprogramm sind zum einen bei den Einzelplänen 2 und 7 sowie zum anderen bei den ‚Hochbaumaßnahmen‘ (Gr. 94) und beim ‚Vermögenserwerb‘ (Gr. 93) zu verzeichnen; hauptsächlich zurückzuführen sind diese und weitere Abweichungen auf die Einzel – Maßnahmen:
Im Übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie auf die Zusammenfassung nach Gruppierungen jeweils einschl. den graphischen Darstellungen „Diagrammen“ verwiesen. - vgl. Anlagen II - II a sowie III - III a -
Die größeren Einzelprojekte (58 (d.s. ~ 12,6 %) von 459 Maßnahmen) des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 umfassen im Planungszeitraum insgesamt rund ein Drittel des Gesamtvolumens.
- Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen über 10,0 Mio. € im Planungszeitraum -
III. Vergleich des Investitionsprogramms 2017 bis 2021
Die Abweichungen des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 - Entwurf - vom Investitionsprogramm 2017 bis 2021 sind zum einen in den Zusammenfassungen nach Gliederungen sowie Gruppierungen und zum anderen in dem gesonderten Vergleich der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Einzelplänen dargestellt. - vgl. Anlage II - III sowie IV -
Insgesamt stellen sich die Veränderungen bezogen auf die Gesamtbeträge wie folgt dar:
Kosten
Zuwendungen und Beiträge u.ä.
Im Vergleich des gültigen Programms mit dem Programmentwurf sind im jeweiligen Planungszeitraum die „KOSTEN“ (= + 20,9 %) sowie die „ZUWENDUNGEN und BEITRÄGE“ (= + 0,2 %) gestiegen.
Betrachtet man den „überlappenden und damit aussagekräftigeren (direkt vergleichbaren) Bereich“ 2018 bis 2021, so ist ausgabenseitig eine Steigerung um 88,9 Mio. € sowie einnahmenseitig eine Reduzierung um 0,2 Mio. € zu verzeichnen.
Finanzierungsquote 2018 bis 2021
Die durchschnittliche Finanzierungsquote (Anteil der Finanzierung mit zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträgen u.ä., die im Investitionsprogramm ausgewiesen sind) sinkt in diesem Zeitraum von 28,0 % auf 23,7 %.
Der Rückgang der Finanzierungsquoten bzw. der durchschnittlichen Finanzierungsquote für die Jahre 2018 bis 2021 ist im Wesentlichen dadurch bedingt, dass zum einen Einzel-Vorhaben (wie insb. in den Bereichen ‚Sportanlagen‘ und ‚Öffentliche Einrichtungen‘) mit niedrigeren bzw. keinen Fördersätzen (neu bzw. erhöht) eingeplant sowie zum anderen der Beginn von Einzel-Vorhaben mit höheren Förder- bzw. Kostenbeteiligungssätzen (wie u.a. ‚neue Klenzebrücke‘ und ‚Donaustaufer Straße’) und damit der Eingang der ‚ersten‘ Zuweisungsraten von 2019 ff auf 2020 ff verschoben wurden.
Außerdem wirken sich im Allgemeinen auch die insgesamt höheren Gesamt-Jahres-Volumina mit größeren Anteilen an nicht förderfähigen Einzel-Maßnahmen sowie die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aus.
Im Übrigen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2022 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.
15.11.2018 Seite: 1/7
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Dem Entwurf des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 vom 15.11.2018 wird zugestimmt.
Anlagen:
25:11:2015 Seite: 1/1 |
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