Vorlage - VO/18/14959/20  

 
 
Betreff: Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2022;
Investitionsprogramm 2018 bis 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
12.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
13.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt:

 

I. Allgemeines zum Investitionsprogramm 2018 bis 2022 - Entwurf -

 

 

Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen.

 

Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.

 

 

Die Aufstellung des Programmentwurfes 2018 bis 2022 erfolgte insbesondere auf der Grundlage der Anmeldungen der Fachreferate bzw. der Fachdienststellen, der Ergebnisse der Sitzungen der Arbeitsgruppe Stadtentwicklung auf Direktoriums- und Referatsebene und den Vorschlägen des Referats für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen und der Direktorien und Referate, der Empfehlungen der Fachausschüsse sowie den weiteren Änderungen der ‚Verwaltung‘.

 

Für die Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen wurden den Mitgliedern des Stadtrates die in deren Zuständigkeitsbereich fallenden Teil-Entwürfe des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 zugesandt; zusätzlich wurde mit Schreiben des Referats für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen vom 27.08.2018 der vorläufige Gesamt-Entwurf des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 – ‚Querformat nur mit Ausgabenseite’ mit Stand vom 24.08.2018 - übermittelt.

 

Das Investitionsprogramm 2018 bis 2022 wurde von den zuständigen Fachausschüssen dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat zur Zustimmung empfohlen.

 

19.09.2018

Jugendhilfeausschuss

20.09.2018

Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten

20.09.2018

Ausschuss für Wirtschaft

26.09.2018

Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz

27.09.2018

Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen

02.10.2018

Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen

04.10.2018

Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit

04.10.2018

Kulturausschuss

 

Der vorliegende Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 vom 15.11.2018 basiert auf dem Vorschlag der Verwaltung sowie den Empfehlungen der Fachausschüsse und den weiteren Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.

 

In der beiliegenden ‚Änderungsaufstellung’ sind die Abweichungen zwischen den in den Fachausschüssen vorberatenen und empfohlenen Teil-Verwaltungsentwürfen vom 05./12./19.09.2018 und dem endgültigen Verwaltungsentwurf vom 15.11.2018 aufgeführt und erläutert.

 

Für die Behandlung im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und im Stadtrat wurde der endgültige Entwurf des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 zusammen mit dem Haushaltspaket (Seiten 4001 bis 5000 des Haushaltsplanes) übersandt.

 

Hinweis:
Bei den nachfolgenden Erläuterungen sowie Aufstellungen und Auflistungen ggf. Rundungsdifferenzen !

 

 

II. Volumen des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 - Entwurf -

 

 

Das Investitionsprogramm 2018 bis 2022 schließt bei den ‚KOSTEN’ sowie bei den ‚ZUWENDUNGEN und den BEITRÄGEN u.ä.’ mit folgenden Werten:

 

Investitions-programm

2018 bis 2022

 

Gesamt

 

2018

einschl.

Nachtrag

 

2019

 

2020

 

2021

 

2022

 

Durch-schnitt

 

in T€

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten

748.797

108.222

155.256

181.292

155.300

148.727

149.759

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuwendungen und Beiträge u.ä.

173.794

25.837

31.011

46.565

39.454

30.927

34.759

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierungs-saldo

- 575.004

- 82.385

- 124.245

- 134.727

- 115.846

- 117.800

- 115.001

 

Im Übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie die Zusammenfassung nach Gruppierungen verwiesen.

- vgl. Anlagen II sowie III -

 

Gegenüber dem Gesamtvolumen des Investitionsprogramms 2017 bis 2021 mit rd. 619,4 Mio. € steigt das Niveau des vorliegenden Programms 2018 bis 2022 um rd. 129,4 Mio. € auf rd. 748,8 Mio. €.

Der Anstieg ist im Wesentlichen durch die Ausweitung der Investitionen im Bereich „Schul- und Kinderbetreuungseinrichtungen“ um rd. 61,3 Mio. € und „Sportanlagen“ um 18,7 Mio. € sowie bei den „Öffentlichen Einrichtungen“ um rd. 26,7 Mio. € (davon Stadtentwässerung rd. 10,7 Mio. €) und für den „Öffentlichen Personennahverkehr“ um rd. 11,4 Mio. € bedingt.

 

Das Investitionsvolumen liegt damit bislang auf dem höchsten Wert. Das Ziel einer Begrenzung der Netto-Neu-Verschuldung kann nur aufgrund der prognostizierten hohen Steuereinnahmen sowie des Einsatzes von Mitteln der Allgemeinen Rücklage erreicht werden.

 

Allerdings ist unter Zugrundelegung der kassenwirksamen Ausgaben und der Entwicklung der Haushaltsausgabereste in den letzten Jahren die beabsichtigte Zurverfügungstellung zusätzlicher Personalressourcen zur Abwicklung des Programmvolumens zwingend erforderlich.

 

Die vorgesehenen Investitionen führen zur deutlichen Aufwertung der Infrastruktur und leisten im Ergebnis einen entscheidenden Beitrag zur Stadtentwicklung sowie zur weiteren Verbesserung der Qualität des „Standortes Regensburg“.

 

 

Die Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms erfolgt mittels der zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträge u.ä., die überwiegend im Investitionsprogramm ausgewiesen sind, sowie mit sonstigen allgemeinen Finanzierungsmitteln, insbesondere der im Verwaltungshaushalt erwirtschafteten sog. ‚freien Spitze’ und der Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage sowie den Erlösen aus Grundstücksveräußerungen.

 

Zur Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelnen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2022 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.

 

 

Die einzelnen Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms können aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden, nämlich zum einen, für welche Aufgaben (Soziale Sicherung, Bildung, Kultur ... = RESSORTPRINZIP bzw. „nach Gliederungen“) oder zum anderen mit welcher Ausgabeart (Erwerb, Bau, Förderung Dritter ... = FUNKTIONALPRINZIP bzw. „nach Gruppierungen“) die Investitionen realisiert werden.

 

 

Bei aufgabenorientierter Betrachtungsweise liegen die Schwerpunkte bei den folgenden Einzelplänen:

 

Einzelplan

Investitionsprogramm 2018 bis 2022

nachrichtlich

Investitionsprogramm

2017 bis 2021

Änderung

gegenüber Investitionsprogramm

 

Betrag

Anteil

Betrag

Anteil

Betrag

 

in T€

in %

in T€

in %

in T€

 

 

 

 

 

 

6

Bau- und Wohnungswesen,

Verkehr

185.250,0

24,74%

190.235,0

30,71%

- 4.985,0

2

Schulen

165.465,5

22,10%

117.665,2

19,00%

47.800,2

7

Öffentliche Einrichtungen,

Wirtschaftsförderung

139.535,0

18,63%

101.462,5

16,38%

38.072,5

.....

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GESAMT

748.797,2

100,0 %

619.388,9

100,0 %

129.408,4

 

Der Schwerpunkt der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt bei den Einzelplänen 6 sowie 2 und 7; diese drei Einzelpläne umfassen zusammen - wie im Vorjahr - in etwa rd. zwei Drittel des Investitionsvolumens.

 

 

Die Untersuchung nach dem Funktionalprinzip ergibt folgendes Bild:

 

Gruppierung

Investitionsprogramm 2018 bis 2022

nachrichtlich

Investitionsprogramm

2017 bis 2021

Änderung

gegenüber Investitionsprogramm

 

Betrag

Anteil

Betrag

Anteil

Betrag

 

in T€

in %

in T€

in %

in T€

 

 

 

 

 

 

94

Hochbaumaßnahmen

 

302.916,8

40,45%

229.213,5

37,01%

73.703,2

95

Tiefbaumaßnahmen

214.384,4

28,63%

193.866,5

31,30%

20.517,9

93

Vermögenserwerb

129.559,3

17,30%

95.152,1

15,36%

34.407,2

98

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

55.092,1

7,36%

65.073,2

10,51%

- 9.981,1

.....

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GESAMT

748.797,2

100,0 %

619.388,9

100,0 %

129.408,4

 

Bei der Gewichtung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt der Hauptanteil mit rund 70 % des Programmumfangs bei den Gruppen 94 und 95 ‚Hoch- und Tiefbaumaßnahmen’.

 

 

Die signifikantesten absoluten Änderungen gegenüber dem gültigen Investitionsprogramm sind zum einen bei den Einzelplänen 2 und 7 sowie zum anderen bei den ‚Hochbaumaßnahmen‘ (Gr. 94) und beim ‚Vermögenserwerb‘ (Gr. 93) zu verzeichnen; hauptsächlich zurückzuführen sind diese und weitere Abweichungen auf die Einzel – Maßnahmen:

  • ‚Notwohnanlage Aussiger Straße – Ersatzneubau i.R. ‚Wohnungspakt Bayern‘‘ (UA 1192/00: + 11,2 Mio. € - u.a. Gr. 94: + 11,2 Mio. €) - vgl. auch UA 6200/05
  • ‚Hauptfeuerwache – Neubau‘ (UA 1313/01: - 6,3 Mio. € - u.a. Gr. 94: - 7,6 Mio. €, Gr. 95: + 1,3 Mio. €)
  • ‚Schule am ‚Sallerner Berg‘ – Neubau‘ (UA 21111/00: + 4,6 Mio. € - u.a. Gr. 94: + 4,9 Mio. €)
  • ‚Clermont-Ferrand-Schule (MS)‘ – Umbau und Erweiterung für den Ganztagsbetrieb‘ (UA 21302/01: + 4,3 Mio. € - u.a. Gr. 94: + 3,9 Mio. €)
  • ‚Konradschule (GS)‘ – Umbau und Erweiterung‘ (UA 21502/01: + 5,8 Mio. € - u.a. Gr. 94: + 5,3 Mio. €)
  • ‚Realschule am Judenstein‘ – Generalsanierung‘ (UA 2202/01: + 7,9 Mio. € - u.a. Gr. 94: + 6,9 Mio. €)
  • ‚Von-Müller-Gymnasium‘ – Neubau einer Zweifachsporthalle mit Erweiterung des Mensabereiches und zusätzlicher Schulräume wegen G 9‘ (UA 2302/01: + 5,0 Mio. € - u.a. Gr. 94: + 4,9 Mio. €)
  • ‚Werner-von-Siemens-Gymnasium (Osttrakt)‘ – Generalsanierung und Erweiterung‘ (UA 2355/03: + 4,6 Mio. € - u.a. 94: + 4,2 Mio. €)
  • ‚Berufliches Schulzentrum ‚Georg Kerschensteiner‘ - Erweiterungsbau zur Unterbringung verschiedener Fachbereiche‘ (UA 2402/09: + 9,5 Mio. € - u.a. Gr. 94: + 7,9 Mio. €)
  • ‚Zentraldepot und Archiv‘ – Neubau‘ (UA 3102/18: + 5,0 Mio. € - u.a. Gr. 932: - 1,6 Mio. €, Gr. 94: + 6,4 Mio. €)
  • ‚Museum der Bayerischen Geschichte am ‚Donaumarkt‘ - Kostenanteil Stadt‘ (UA 3108/00: - 6,6 Mio. € - u.a. Gr. 94: - 2,8 Mio. €; Gr. 96: - 1,5 Mio. €, Gr. 98: - 2,4 Mio. €)
  • ‚Kinderhaus ehem. Nibelungenkaserne im Multifunktionsgebäude‘ – Neuerrichtung einschl. Ausstattung Containerprovisorium‘ (UA 4641/19: + 4,1 Mio. € - u.a. Gr. 94: + 3,7 Mio. €)
  • ‚Sportanlagen Burgweinting‘ – Erweiterung und Neuordnung‘ (UA 5601/01: - 5,1 Mio. € - u.a. Gr. 932: - 4,4 Mio. €)
  • ‚Errichtung einer Leichtathletik-Trainingshalle‘ – Kapitaleinlage Bau- und Grunderwerbskosten‘ (UA 5606/00: + 14,0 Mio. € - u.a. Gr. 936: + 14,0 Mio. €)
  • ‚Neubau eines Hallenbades‘ – Kapitaleinlage Bau- und Grunderwerbskosten‘ (UA 5700/00: + 9,1 Mio. € - u.a. Gr. 932: + 9,1 Mio. €)
  • ‚Wohnungspakt Bayern‘ - ,Kommunales Wohnraumförderprogramm‘ Augsburger Str. 37 b – Neubau‘ (UA 6200/05: - 7,3 Mio. € - u.a. Gr. 932: - 1,3 Mio. €, Gr. 94: - 6,0 Mio. €) - vgl. auch UA 1192/00
  • ‚Quartiersparkierung ‚Gewerbe- und Industriegebiet Haslbach – Neubau‘ (UA 6815/19: - 4,4 Mio. € - u.a. Gr. 936: - 4,4 Mio. €)
  • 'Dultplatz' - Technische und Bauliche Anlagen - Strom- und Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie Sanitäranlagen - Neuordnung und Erneuerung (UA 7311/01: + 4,0 Mio. € - u.a. Gr. 95: + 1,0 Mio. €, Gr. 96: + 2,5 Mio. €)
  • ‚Energiebildungszentrum Regensburg im ‚Multifunktionsgebäude‘– Errichtung und Ausstattung‘ (UA 7690/00: + 6,6 Mio. € - u.a. Gr. 94: + 6,2 Mio. €)
  • ‚Zentraler Omnibusbahnhof am Hauptbahnhof mit Multifunktionsgebäude – ZOB-Neuerrichtung-Planung einschl. Provisorium‘ (UA 7920/01: + 6,4 Mio. € - u.a. Gr. 932: + 5,0 Mio. €, Gr. 95: + 1,2 Mio. €)
  • ‚Ehemalige ‚Prinz-Leopold-Kaserne‘ / ‚Pionierkaserne‘ einschl. ‚Neuer technischer Bereich‘ - Grunderwerb sowie Entwicklung und Erschließung‘ (UA 8809/88 u.a.: + 17,4 Mio. € - u.a. Gr. 932: + 7,0 Mio. €; Gr. 94: + 4,3 Mio. €, Gr. 95: + 6,1 Mio. €).

 

 

Im Übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie auf die Zusammenfassung nach Gruppierungen jeweils einschl. den graphischen Darstellungen „Diagrammen“ verwiesen.

- vgl. Anlagen II - II a sowie III - III a -

 

 

Die größeren Einzelprojekte (58 (d.s. ~ 12,6 %) von 459 Maßnahmen) des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 umfassen im Planungszeitraum insgesamt rund ein Drittel des Gesamtvolumens.

 

- Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen über 10,0 Mio. € im Planungszeitraum -

 

Glie-derung

Bezeichnung

Veranschlagungssummen

im Planungszeitraum

 

 

 

in T€

 

 

 

 

7009

XX

diverse Gebiete

Selektive Kanalerneuerungen

(28 Einzelvorhaben)

35.245,0

 

(Gesamtkosten 71.530,0)

1313

01

Berufsfeuerwehr

Neubau der Hauptfeuerwache

31.990,0

 

(Gesamtkosten 46.746,3)

4641

XX

diverse städtische Kindertagesstätten und -häuser

(16 Einzelvorhaben)

31.322,0

2402

09

Berufliches Schulzentrum Georg Kerschensteiner

- Städtische Berufsschule II -

Erweiterungsbau zur Unterbringung verschiedener Fachbereiche (u.a. Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Chemielabore)

28.580,0

 

(Gesamtkosten 30.949,0)

8809

u.a.

88

ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne / Pionierkaserne

einschl. neuer technischer Bereich

Grunderwerb sowie Entwicklung und Erschließung (3)

24.900,0

 

(Gesamtkosten 36.200,0

21106

00

Grundschule Kreuzschule

(ehem. Grundschule West)

Neubau der Schulanlage

23.762,0

 

(Gesamtkosten 28.337,0)

3102

18

Zentraldepot und Archiv für die Museen und das Archiv der Stadt Regensburg

Neubau

20.360,0

 

(Gesamtkosten 22.935,0)

6157

00

Entwicklungsmaßnahme Burgweinting

Gewerbe- und Industriegebiet

- Grunderwerb sowie Entwicklung und Erschließung -

16.375,0

21111

00

Schule am Sallerner Berg

Neubau der Schulanlage

16.070,0

 

(Gesamtkosten 27.966,4)

5606

00

Leichtathletik-Trainingshalle

Errichtung

- Kapitaleinlage zum Bau- und Grunderwerb -

15.200,0

 

(Gesamtkosten 18.600,0)

6900

01

Hochwasserfreilegung

‚Regensburg’ an Donau und Regen

- Hochwasserschutz-Planung sowie

Hochwasserschutz-Umsetzung -

15.150,0

 

(Gesamtkosten 55.000,0)

21105

02

Grundschule Königswiesen

Aufstockung und Sanierung des Schulgebäudes

13.717,0

 

(Gesamtkosten 14.582,9)

4648

XX

Kinderbetreuungseinrichtungen

- insb. Krabbelstuben und Kindergärten -

- Bau- und Ausstattungskostenzuschüsse -

(9 Einzelvorhaben sowie
1 Pauschalveranschlagung)

12.961,0

0699

09

'Neues Rathaus'

diverse Instandsetzungen und Sanierungen

11.265,5

1192

00

Notwohnanlage Aussiger Str. 23 - 29a

- "Wohnungspakt 'Bayern'" -

Ersatzneubau

11.200,0

 

(Gesamtkosten 23.800,0)

21302

01

Clermont-Ferrand-Schule (MS)

Umbau und Erweiterung für den Ganztagsbetrieb

10.629,0

 

(Gesamtkosten 10.857,0)

 

 

 

 

 

 

‚Größere Einzelprojekte’   insgesamt

318.726,5

 

 

 

 

 

 

III. Vergleich des Investitionsprogramms 2017 bis 2021
     mit dem Investitionsprogramm 2018 bis 2022 - Entwurf -

 

 

Die Abweichungen des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 - Entwurf - vom Investitionsprogramm 2017 bis 2021 sind zum einen in den Zusammenfassungen nach Gliederungen sowie Gruppierungen und zum anderen in dem gesonderten Vergleich der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Einzelplänen dargestellt.

- vgl. Anlage II - III sowie IV -

 

 

Insgesamt stellen sich die Veränderungen bezogen auf die Gesamtbeträge wie folgt dar:

 

Kosten

 

 

Gesamt

(2017)

2018

2019

2020

2021

(2022)

 

in T€

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2017 bis 2021

619.389

(108.169)

133.180

137.615

115.933

124.492

-

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2018 bis 2022

748.797

-

108.222

155.256

181.292

155.300

(148.727)

 

 

 

 

 

 

 

 

Abweichung

129.408

-

- 24.958

17.642

65.359

30.808

-

 

 

 

88.850

 

 

Zuwendungen und Beiträge u.ä.

 

 

Gesamt

(2017)

2018

2019

2020

2021

(2022)

 

in T€

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2017 bis 2021

173.442

(30.405)

35.128

39.059

32.990

35.860

-

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2018 bis 2022

173.794

-

25.837

31.011

46.565

39.454

(30.927)

 

 

 

 

 

 

 

 

Abweichung

352

-

- 9.291

- 8.048

13.575

3.594

-

 

 

 

- 170

 

 

Im Vergleich des gültigen Programms mit dem Programmentwurf sind im jeweiligen Planungszeitraum die „KOSTEN“ (= + 20,9 %) sowie die „ZUWENDUNGEN und BEITRÄGE“ (= + 0,2 %) gestiegen.

 

Betrachtet man den „überlappenden und damit aussagekräftigeren (direkt vergleichbaren) Bereich“ 2018 bis 2021, so ist ausgabenseitig eine Steigerung um 88,9 Mio. € sowie einnahmenseitig eine Reduzierung um 0,2 Mio. € zu verzeichnen.

 

 

Finanzierungsquote 2018 bis 2021

 

 

 

(2017)

 

2018

 

2019

 

2020

 

2021

 

(2022)

nachrichtlich

Durchschnitt
2018 bis 2021

 

%

%

%

%

%

%

%

 

 

 

 

 

 

 

 

aus Investitionsprogramm

2017 bis 2021

(28,11%)

26,38%

28,38%

28,46%

28,81%

-

28,01%

aus Investitionsprogramm

2018 bis 2022

-

23,87%

19,97%

25,69%

25,41%

(20,79%)

23,73%

 

Die durchschnittliche Finanzierungsquote (Anteil der Finanzierung mit zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträgen u.ä., die im Investitionsprogramm ausgewiesen sind) sinkt in diesem Zeitraum von 28,0 % auf 23,7 %.

 

Der Rückgang der Finanzierungsquoten bzw. der durchschnittlichen Finanzierungsquote für die Jahre 2018 bis 2021 ist im Wesentlichen dadurch bedingt, dass zum einen Einzel-Vorhaben (wie insb. in den Bereichen ‚Sportanlagen‘ und ‚Öffentliche Einrichtungen‘) mit niedrigeren bzw. keinen Fördersätzen (neu bzw. erhöht) eingeplant sowie zum anderen der Beginn von Einzel-Vorhaben mit höheren Förder- bzw. Kostenbeteiligungssätzen (wie u.a. ‚neue Klenzebrücke‘ und ‚Donaustaufer Straße’) und damit der Eingang der ‚ersten‘ Zuweisungsraten von 2019 ff auf 2020 ff verschoben wurden.

 

Außerdem wirken sich im Allgemeinen auch die insgesamt höheren Gesamt-Jahres-Volumina mit größeren Anteilen an nicht förderfähigen Einzel-Maßnahmen sowie die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aus.

 

 

Im Übrigen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2022 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.

 

 

15.11.2018

Seite: 1/7

Der Verwaltungs- und Finanzausschuß empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt /

Der Stadtrat beschließt:

 

 

Dem Entwurf des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 vom 15.11.2018 wird zugestimmt.

 

 

Anlagen:

 

 

Anlagen:

 

  • Änderungsaufstellungen des Verwaltungsentwurfes des Investitionsprogramms 2018 bis 2022
    -> Abweichung des endgültigen Verwaltungsentwurfs vom 15.11.2018 gegenüber den in den Fachausschüssen vorberatenen und empfohlenen Teil-Verwaltungsentwürfen vom 05./12./19.09.2018
    - Anlage I –
  • Zusammenfassung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Gliederungen einschl. graphischer Darstellung
    - Anlage II und II a -
  • Zusammenfassung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Gruppierungen einschl. graphischer Darstellung
    - Anlage III und III a -
  • Vergleich der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 mit den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms 2017 bis 2021
    - Anlage IV -

 

 

25:11:2015

Seite: 1/1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HAUSHALT 2019 - Investitionsprogramm 2018 - 2022 - Anlagen-I (153 KB)    
Anlage 2 2 HAUSHALT 2019 - Investitionsprogramm 2018 - 2022 - Anlagen-II-III (999 KB)    
Anlage 3 3 HAUSHALT 2019 - Investitionsprogramm 2018 - 2022 - Anlagen-IV (17 KB)