Vorlage - VO/18/14960/20  

 
 
Betreff: Zuschuss an die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH (SMO) zur teilweisen Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen bzw. Leistungen im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des Jahres 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
12.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
13.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Sachverhalt:

 

 

Die Stadt Regensburg – mit Beschluss des Stadtrates vom 26.11.2009 - und der Landkreis Regensburg haben als Aufgabenträger für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr gem. Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG - als Gruppe von Behörden – die Gruppe von Unternehmen, d.s. u.a. die RVV GmbH, die SMO GmbH und die GFN GmbH, ab dem 01.12.2009 mit der Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in dem Gebiet der Stadt Regensburg und des Landkreises Regensburg betraut.

 

 

In der Gruppe der Unternehmen erbringen die Regensburger Verkehrsverbund GmbH (RVV) sowie für das Gebiet der Stadt Regensburg auch die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH (SMO) auf der Grundlage der Betrauung auch im Jahr 2018 umfangreiche öffentliche Nahverkehrsleistungen.

 

Um diese gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen bzw. Leistungen erbringen zu können, bedarf die SMO GmbH im Ergebnis eines ‚Deckungsbeitrages’ durch die Stadt Regensburg.

 

 

Der Freistaat Bayern gewährt der Stadt Regensburg - als Aufgabenträger i.S.d. Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) - für Zwecke des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Wege der Festbetragsfinanzierung eine Zuweisung nach Art. 20 Abs. 1 Nr. 3 sowie Art. 27 und 28 BayÖPNVG im Jahr 2018 in Höhe von 1.591.831.

 

Die Zuweisung ist zweckgebunden.

 

Die Mittel können im laufenden Haushaltsjahr insbesondere verwendet werden

  •      zur vollständigen oder teilweisen Übernahme von Vorhaltekosten der Verkehrsunternehmen, die in dem Gebiet des Aufgabenträgers öffentliche Nahverkehrsleistungen anbieten oder erbringen,
  •      zu Zahlungen an Verkehrsunternehmen wegen gemeinwirtschaftlicher Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr
  •      zur teilweisen Abdeckung von Investitionsaufwendungen für Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und der Optimierung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs

 

 

Diese Mittel – einschl. Eigenanteil – werden zum einen für Investitions- und Sachaufwendungen der Stadt Regensburg im Jahr 2018 zur Aufrechterhaltung und zur Verbesserung des ÖPNV’s und zum anderen als Finanzierungsbeitrag an die Gruppe von Unternehmen zur teilweisen Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen bzw. Leistungen zur Durchführung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs in dem Gebiet der Stadt Regensburg des Jahres 2018 verwendet.

 

 

Aufgrund des v.g. Sachverhalts wird vorgeschlagen, an die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH (SMO) zur teilweisen Abgeltung dieser gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen bzw. Leistungen im Jahr 2018 einen Zuschuss i.H.v. 600.000 € zu gewähren.

 

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 0.7920.7150 „Förderung des öffentlichen Nahverkehrs - Zuschüsse für laufende Zwecke“ i.V.m. dem Zweckbindungsring mit unechter und echter Deckungsfähigkeit „5792“ im Haushaltsplan 2018 zur Verfügung.

 

15.11.2016

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Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt/

Der Stadtrat beschließt:

 

 

Die Stadt Regensburg gewährt der das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH (SMO) für das Jahr 2018 einen Zuschuss von maximal 600.000 € zur teilweisen Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen bzw. Leistungen bei der Durchführung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) entsprechend der Betrauung.

 

Das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat wird zur Festlegung weiterer Einzelheiten und Bedingungen ermächtigt.

 

 

Anlagen: