Vorlage - VO/18/14968/67  

 
 
Betreff: Neubau Gemeinschaftshaus Kleingartenanlage Kleinfeld
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Bau- und Vergabeausschuss Entscheidung
27.11.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

1. Ausgangssituation

 

Am 07.10.2015 wurde vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und

Wohnungsfragen der Neubau von Krautgärten im Stadtteil Burgweinting mit 26 Parzellen und 14 Parkplätzen beschlossen. Eine weitere Kleingartenanlage mit 28 Parzellen soll dort 2019 erstellt werden.

 

Die Krautgärten wie auch die 2019 neu zu bauende Kleingartenanlage sind der benachbarten 1946 gegründeten Kleingartenanlage Kleinfeld zugeordnet und sind mit dieser organisiert. Diese Kleingartengartenanlage umfasst 62 Parzellen und verfügt derzeit über kein eigenes Gemeinschaftshaus. Der ursprünglich eigenständige Kleingartenverein Kleinfeld wurde auf eigenen Wunsch am 01.01.2015 als Pächter im Generalpachtvertrag übernommen.

Eine einzige Mobiltoilette steht derzeit für die nun insgesamt bestehenden 88 Parzellen zur Verfügung.

 

Am 12.07.2018 beschloss der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz den Neubau eines Infrastrukturgebäudes in der Kleingartenanlage Kleinfeld nach Maßgabe der Beschlussvorlage sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit Bescheid vom 18.07.2016 wurde das Vorhaben bauordnungsrechtlich genehmigt.

 

Seit dem Maßnahmenbeginn im Jahr 2015 besteht eine immer drängendere Erwartungshaltung der Kleingärtner bezogen auf ein Gemeinschaftshaus im Bereich der Gartenanlagen im Kleinfeld. Aufgrund personeller Engpässe beim Hochbauamt hat das Vorhaben nun, entgegen des Verwaltungsgliederungsplans, federführend, jedoch mit fachlicher Unterstützung vom Hochbauamt, das Gartenamt übernommen. Um eine fachgerechte Planungsleistung zu gewährleisten, wurden die fachspezifischen Planungsleistungen zwischenzeitlich an ein Architekturbüro vergeben.

 

 

 

 

2. Art und Umfang der Maßnahme

 

Grundstück

Das Grundstück Flurnummer 742, Gemarkung Burgweinting liegt nördlich der Straße Kleinfeld und östlich des Geländes der Feuerwehr. Der Neubau des Gemeinschaftshauses soll in der südwestlichen Ecke des Flurstücks situiert werden. Das Baugrundstück ist bereits freigemacht. Die Beschickung der Baustelle soll über den südlich angrenzenden Parkplatz der Kleingartenanlage Kleinfeld erfolgen.

 

Entwurfserläuterung

Das Gemeinschaftshaus soll als eingeschossiger Baukörper mit ca. 65 m² Nutzfläche errichtet werden. Der Zugang zum Gemeinschaftsraum erfolgt von der Ostseite. Die angrenzenden WCs für Damen und Herren sind vom Vorflur, das Behinderten-WC ist über einen eigenen Außenzugang erschlossen. Ein notwendiger Lagerraum soll mit einem eigenen Zugang auf der Nordwestseite realisiert werden. Im Nordosten grenzt an das Gebäude eine Terrasse mit ca. 40 m². Alle Zugänge zum Gebäude sollen barrierefrei ausgestaltet werden. Die Außenanlage gliedert sich in Erschließungs- und Aufenthaltsflächen.

 

 

 

 

Konstruktion

Die Fundamentierung des nicht unterkellerten Gebäudes soll als Bodenplatte mit Frostschürze ausgeführt werden. Der Neubau ist in Holzelementbauweise geplant. Die hinterlüftete Fassade soll als Lärchenholzschalung ausgebildet werden. Die Innenseite der Außenwand soll mit Gipsfaserplatten belegt werden. Im Innenbereich ist geplant, die Dachkonstruktion aus Pfette und Sparren sichtbar herzustellen. Innenliegende Trennwände sollen in Holzständerbauweise ausgeführt werden. Sämtliche Böden und die Wände des Sanitärbereichs werden mit Fliesen belegt. Das flach geneigte Pultdach (ca. 3,5°) ist als Warmdachkonstruktion mit extensiver Begrünung vorgesehen.

Das Gebäude unterliegt nicht der EnEV, da es weder beheizt noch gekühlt wird. Ein dauerhafter Winterbetrieb ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Die Wärmedämmung der Gebäudelle soll in Kombination mit einer möglichen mobilen Heizung (elektrisch oder mit Gas) eine kurzzeitige, provisorische Nutzung in der Übergangsjahreszeit ermöglichen.

 

 

Technische Gebäudeausrüstung

Entwässerung allgemein:

Die Entwässerung soll mit Rohren aus Polypropylen über eine Hebeanlage vorgenommen werden. Der Anschlussschacht ist neben dem Gebäude auf der Südwestseite geplant.

 

Sanitärinstallation:

Die Trinkwasserverteilung soll über Edelstahlrohre erfolgen. Es ist ein Wasserfilter und ein Kaltwasserzähler mit vorgesehen. Die sanitären Einrichtungsgegenstände sind wandhängend und erhalten Kalt- und Warmwasseranschlüsse. Die Warmwasserversorgung ist über einen gemeinsamen elektrisch beheizten wandhängenden Speicher vorgesehen. Das Urinal soll aufgrund der geringen Nutzung mit Wasserspülung ausgeführt werden. Die Herstellung des Behinderten-WCs ist nach DIN18025-1 geplant.

 

Heizung:

Es ist keine Heizung vorgesehen. Die wasserführenden Installationen sollen durch eine elektrische Begleitheizung und Frostwächter frostfrei gehalten werden.

 

Elektrotechnik:

Das Vereinsheim soll standardmäßig mit Steckdosen und Leuchten ausgestattet werden. Im Lager ist vorgesehen, zwei Starkstromsteckdosen zu installieren. Im Außenbereich sollen drei Leuchten montiert werden, diese sollen über einen Bewegungsmelder gesteuert werden.

 

che:

Die Küchenzeile ist mit einem Kühlschrank mit Eisfach, einem Ceran Kochfeld mit 4 Kochplatten und einer Edelstahlspüle mit Durchlauferhitzer und Einhebelmischbatterie geplant.

 

Gebäudedaten:

Bruttogrundfläche   65 m²

Bruttorauminhalt   215 m³

Nutzfläche:        40,68 m²

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Kosten und Finanzierung

 

Die Kosten setzten sich gemäß Kostenberechnung wie folgt zusammen:

 

 

 

Kosten brutto

 

Kostengruppe 100

Grundstück

Keine Kosten

Euro

Kostengruppe 200

Herrichten und Erschließen

          9.520,00 

Euro

Kostengruppe 300

Bauwerk

Baukonstruktion

 

167.342,89

Euro

Kostengruppe 400

Technische Anlagen

51.954,60

Euro

Kostengruppe 700

Baunebenkosten/Planungsleistungen

27.395,68

Euro

Gesamtkosten

 

256.213,17

Euro

Gesamtkosten gerundet

 

256.000,-

Euro

Die Kostenberechnung im Rahmen des Maßnahmenbeschlusses vom 12.07.2018 war vom Hochbauamt auf der Basis des Bauantrags und von Kostenkennwerten vorgenommen worden. Die aktuelle Kostenberechnung, die rund 66.000 € über der vorhergehenden liegt, bezieht sich auf die nunmehr vorliegenden Werkpläne. Berücksichtigt wurden auch marktbedingte Kostensteigerungen aus aktuellen Ausschreibungsergebnissen.

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 2018-2020 im Haushaltsjahr 2018 als Hochbaumaßnahme bei der Haushaltsstelle 1.5904.9422 eingeplant. Die Realisierung der Gebäudeentwässerung wird über die Haushaltsstelle 1.5904.9582 finanziert. Die Haushaltsmittel zur Ausführung des Vorhabens stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.

 

 

 

4. Geplanter zeitlicher Ablauf der Maßnahme

 

Mit dem Neubau soll, vorbehaltlich der Mittelfreigabe im Frühjahr 2019 begonnen werden. Fertigstellung und Betriebsbeginn sind im Herbst 2019 geplant.

 

Die Ausführung des Neubaus des Gemeinschaftshauses der Kleingartenanlage Kleinfeld erfolgt nach Maßgabe der Beschlussvorlage.

 

 

 

 

Anlagen:

 Nr.Name

 1Neubau Gemeinschaftshaus Grundriss, Ansichten, Lageplan

 2Kostenberechnung

 


 

Die Ausführung Neubau des Gemeinschaftshauses der Kleingartenanlage Kleinfeld erfolgt nach Maßgabe der Beschlussvorlage

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neubau Gemeinschaftshaus KGA Kleinfeld (9673 KB)    
Anlage 2 2 Kostenberechnung Gemeinschaftshaus Kleinfeld (89 KB)