Vorlage - VO/18/14979/10  

 
 
Betreff: Bericht über die Bürgerversammlung für den Stadtbezirk Kumpfmühl-Ziegetsdorf-Neuprüll vom 26.09.2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
13.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

  1. Thema:Spielmöglichkeiten für Kinder

Fragesteller:Fr. Kirchner

Fr. Kirchner hrt aus, die Zufahrtsstraße zur Wohnanlage der Stadtbau GmbH in der Görrestraße/Schmellerstraße werde von Kindern zum Spielen genutzt. Dabei werde wochentags von 16 bis 20 Uhr und an den Wochenenden bzw. in den Ferien von morgens bis abends Lärm verursacht. Zusätzlich würden Abfälle wie leere Flaschen oder Verpackungstüten in den benachbarten Gärten entsorgt sowie Blumenrabatte oder Zäune beschädigt. Anscheinend würden die Kinder vom hauseigenen Spielplatz vertrieben. Sie fordert, die Stadtbau GmbH müsse eine ordentliche Grenzbepflanzung und Pflege der Böschung vornehmen, um das Eindringen und die Vermüllung der benachbarten Grundstücke zu verhindern. Darüber hinaus sollten die Kinder den hauseigenen Spielplatz nutzen dürfen.

 

Stellungnahme:

Der Stadtbau GmbH ist die Thematik bekannt und es besteht ein Schriftwechsel mit den Nachbarn. Im Rahmen der Modernisierung des Gebäudes sind die Außenanlagen umgestaltet und ein Kinderspielplatz geschaffen worden. Dieser stehtngeren Kindern zur Verfügung. In den Häusern erfolgen Aushänge mit der Bitte um gegenseitige Rücksichtnahme sowie der Hausordnung. Ebenso sind die Mitarbeiter der Stadtbau GmbH dazu angehalten, öfter Präsenz zu zeigen und für ein rücksichtsvolles Miteinander zu werben. r ältere Kinder stehen öffentliche Angebote in der Nähe der Wohnanlage bereit.

Die Pflege der Böschung wurde von der Stadtbau GmbH beauftragt. Als Abgrenzung zu den Eigenheimen gibt es eine Böschungspflanzung. Diese bedarf an manchen Stellen einer Nachpflanzung. Diesbezüglich ist die Stadtbau GmbH mit den Eigentümern im Gespräch, um eine angemessene Lösung zu finden.

 

 

  1. Thema:Sitzgelegenheit beim Geibelplatz

Fragesteller:Hr. Veitl, Hr. Röhrl, unbekannt

Hr. Veitl berichtet, vor dem Haus Geibelplatz 12 befinde sich eine von der Stadt Regensburg eingerichtete Sitzgruppe. Allerdings werde diese nur wenig von den direkten Anwohnern genutzt, sondern überwiegend von den Leuten aus der Umgebung. Die Lärmbelästigung für die Hausbewohner sei hoch und oftmals könne sogar die Haustür nicht ungehindert erreicht werden. Seiner Ansicht nach müsse die Sitzgruppe entfernt werden; der Abstand zum Wohnhaus sei zu gering.

Hr. Röhrl ergänzt, der Bebauungsplan für den Geibelplatz beinhalte eine Abböschung des Geländes von der früher bestehenden Mauer bis zum Gehweg durchgehend von der Theodor-Storm-Straße bis zur Adalbert-Stifter-Straße. Im Zuge der Sanierung sei die Mauer entfallen und eine Hauseigentümerin habe deren erneute Errichtung gefordert. Anschließend sei auf einmal die Sitzgruppe installiert worden. Er bekräftigt, die Lärmbestigungen seien hoch. Dies gelte auch für den nahegelegenen Kinderspielplatz. Angeblich gelte die Grünanlagensatzung nicht und der Kommunale Ordnungsservice besitze keine Handhabe.

Eine Bürgerin merkt an, die Kinder rden oftmals Kieselsteine über eine längere Zeit immer wieder auf die Blechrutsche werfen. Dies führe ebenso zu einer Lärmbelästigung.

 

Stellungnahme:

Der Geibelplatz wurde vor rund sieben Jahren verkehrstechnisch rückgebaut. Im Gesamtkomplex mit den Sanierungsmaßnahmen sollte dabei auch mehr Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum entstehen. Deshalb wurde unter anderem der Spielplatz errichtet. Die Fläche mit der vorher bestehenden Mauer hatte früher den Eindruck vermittelt, dass sie zum Haus gehört. Tatsächlich handelt es sich aber um eine öffentliche Grünfläche, die im Sinne einer verbesserten Aufenthaltsqualität mit der Sitzgruppe ausgestattet wurde.

Sowohl in öffentlichen Grünanlagen als auch auf Spielplätzen findet die Grünanlagensatzung der Stadt Regensburg Anwendung. Der Geibelplatz ist von der Satzung umfasst. Generell liegt der Gebrauch von Spielplätzen und Sitzgruppen im öffentlichen Raum im Interesse der Stadt Regensburg. Die Anwohner müssen dulden, dass die zur Verfügung stehenden Elemente im öffentlichen Raum in Anspruch genommen werden. Dennoch sind die Vorschriften der Grünanlagensatzung zu beachten. Bei Einbruch der Dunkelheit oder spätestens um 20 Uhr muss demnach die Nutzung eingestellt werden. Probleme beim Geibelplatz sind bei der Stadtverwaltung vor der rgerversammlung nicht bekannt gewesen bzw. Auffälligkeiten sind nicht erkennbar gewesen. Der Geibelplatz wird künftig verstärkt bestreift. Eine Entfernung der Sitzgruppe wird derzeit nicht als erforderlich angesehen.

 

 

  1. Thema:Verkehrsführung Karl-Stieler-Straße

Fragesteller:Hr. und Fr. Schulz

Die Karl-Stieler-Straße sei zwischen Graßer Weg und Augsburger Straße in beiden Richtungen vor allem zu den Hauptverkehrszeiten sehr stark befahren. Da stets so gut wie nur eine Fahrbahn zur Verfügung stehe, müsse ständig in Parklücken ausgewichen werden. Sei die Müllabfuhr vor Ort, gebe es oft gar kein Durchkommen. Herr und Frau Schulz bitten darum, den Verkehr flüssiger zu gestalten; vielleicht könnten abschnittsweise im Seitenwechsel Parkverbotszonen oder eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet werden.

 

Stellungnahme:

In der Karl-Stieler-Straße, die auch zur Tempo 30-Zone gehört, besteht ein hoher Bedarf an Parkplätzen für die Bewohnerschaft. Im Abschnitt zwischen Theodor-Storm-Straße/ Graßer Weg und Augsburger Straße wird die Karl-Stieler-Straße nahezu beidseits dicht beparkt. Eine Überprüfung vor Ort hat gezeigt, dass das Befahren der Karl-Stieler-Straße nur sehr langsam, in gegenseitiger Rücksichtnahme und in vorausschauender Fahrweise erfolgen kann. Im Begegnungsfall können mehrere Grundstückseinfahrten als Ausweichflächen genutzt werden. Durch die Reduzierung der Parkglichkeiten würde die Straße allerdings für den Durchgangsverkehr wesentlich attraktiver und es wäre damit zu rechnen, dass das Verkehrsaufkommen sowie die Geschwindigkeit der Fahrzeuge steigen. Dies ist für eine klassische Wohnstraße nicht wünschenswert; im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit sind in einem Wohngebiet Bedingungen, die eine langsame und umsichtige Fahrweise erfordern, sinnvoller.

 

 

  1. Thema:Parkplatzangebot

Fragesteller:Hr. Braun

Hr. Braun legt dar, die Studentenzahl an der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) nehme beständig zu. Nun werde auf dem Campusgelände auch ein Verwaltungsgebäude gebaut. Jedoch fehlten in diesem Umfeld bereits jetzt ausreichend Parkplätze für die Anwohner. Er stellt in Frage, wieso die OTH derart wachsen könne, ohne die notwendigen Stellplätze errichten zu müssen. Überdies erkundigt er sich, ob der Bereich der Anwohnerstellplätze, der für die Innenstadt gilt, ausgeweitet werden könne.

Außerdem bestehe in der Universitätsstraße, gegenüber der Seybothstraße, ein absolutes Haltverbot bzw. an der hauszugewandten Seite ein eingeschränktes Haltverbot. glicherweise könne hier das Parken für Anlieger, beispielsweise mithilfe entsprechender Fahrbahnmarkierungen, erlaubt werden.

Abschließend fragt er, ob er auf dem eigenen Grundstück, im Bereich des Vorgartens, einen Stellplatz einrichten dürfe. Er habe dies in der Vergangenheit schon einmal beantragt und keine Genehmigung erhalten.

 

Stellungnahme:

In vielen Bereichen des Stadtgebietes existieren partiell ähnliche Probleme. Bei einer Bewohnerparkregelung müssen die individuellen Benutzerstrukturen eines Gebietes geprüft werden. Verfügen Wohneinheiten über Garagen, besteht kein Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis. Zudem muss die Verkehrsüberwachung gewährleistet werden; eine Kontrolle ist unabdingbar. Bewohnerparkregelungen weit außerhalb der Innenstadt sind deshalb derzeit nicht möglich. Die OTH muss die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze nachweisen und errichten.

Die angesprochenen Stationierungsverbote sind rechtlich notwendig, um die Erschließung der Anliegergrundstücke sicher zu gewährleisten und den Rettungsweg sicherzustellen. Die vorgeschlagenen Fahrbahnmarkierungen sind darüber hinaus verkehrsrechtlich nicht zulässig.

Der gewünschte Stellplatz auf dem eigenen Grundstück wurde bereits in der Vergangenheit zugesagt. Diese Zusage wurde nach der Bürgerversammlung telefonisch nochmals bestätigt.

 

 

  1. Thema:Beschilderung eines Halteverbotes

Fragesteller:Hr. Fuchs

Hr. Fuchs informiert, in der Anzengruberstraße befinde sich eine kleine Einbuchtung und der Gehweg sei unterbrochen; dort gebe es zwei Haltverbotsschilder. Allerdings der Fußweg davor mit Autos zugeparkt, so dass ein Durchkommen mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl nicht möglich sei. Er möchte wissen, ob die Beschilderung weiter nach vorne versetzt werden könne.

 

Stellungnahme

Die Änderung der Beschilderung wurde umgesetzt.

 

 

  1. Thema:Kreuzung Ludwig-Thoma-Straße/Augsburger Straße

Fragesteller:Hr. Fuchs

Hr. Fuchs gibt an, am Ende der Ludwig-Thoma-Straße müsse man zuerst rechts in die Augsburger Straße abbiegen und anschließend wieder links, um die Autobahnauffahrt zu erreichen. Hier entstünden regelmäßig Staus wegen des Gegenverkehrs. Zudem sei dort eine Fußngerampel. Vielleicht könne die Ampel anders geschaltet werden, um die Staus zu vermeiden.

 

Stellungnahme:

Eine komplette signaltechnische Überplanung des Verkehrsknotens Ludwig-Thoma- Straße/Augsburger Straße ist in den nächsten Jahren angedacht. Dabei werden die geschilderten Probleme berücksichtigt.

 

 

  1. Thema:Tempo 30 in der Augsburger Straße

Fragesteller:Hr. Steffen

Hr. Steffen stellt fest, die Straßenbauarbeiten in der Augsburger Straße würden demchst beendet. Er fragt, ob dort Tempo 30 angeordnet werden könne. An den Straßenseiten befänden sich Parkplätze und das Ausparken gestalte sich oftmals schwierig.

 

Stellungnahme:

Eine verkehrsrechtliche Anordnung von Tempo 30 ist in der Augsburger Straße unzulässig. Dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkungen dürfen nur angeordnet werden, wenn Unfallschwerpunkte oder schwer erkennbare bauliche Straßenverläufe vorliegen oder entsprechend der jüngsten Novellierung der StVO soziale Einrichtungen, wie Kinderrten, Schulen oder Altenheime, direkt anliegen. Diese Konstellationen sind im fraglichen Teil der Augsburger Straße nicht gegeben.

 

 

  1. Thema:Bushaltestelle beim Geibelplatz

Fragesteller:unbekannt

Eine Bürgerin teilt mit, die Bushaltestelle beim Geibelplatz sei ständig zugeparkt, so dass der Ein- bzw. Ausstieg in/aus den Bus blockiert werde. Vor allem für Rollstuhlfahrer oder Senioren sei dies problematisch. Sie fragt, ob ein Parkverbot eingerichtet werden könne.

Ein Bürger pflichtet bei, die Busfahrer könnten die Busbucht oftmals nicht direkt anfahren. Er regt an, die absoluten Haltverbote breiter anzulegen oder verstärkt zu kontrollieren. Gegebenenfalls könne auch der frühere Zustand wieder hergestellt werden; dieser habe zu keinen Problemen geführt.

 

Stellungnahme:

Nach der rgerversammlung fand ein gemeinsamer Ortstermin des Stadtplanungsamtes, des Amtesr öffentliche Ordnung und Straßenverkehr und der das Stadtwerk.Mobi-
lität GmbH statt. Die Möglichkeiten, örtliche Gegebenheiten zu schaffen, um an den Haltestellen einen verbesserten Ein- und Ausstieg zu gewährleisten, werden von der Stadtverwaltung geprüft. Dazu werden neben den Belangen der Fahrgäste auch die der das Stadtwerk.Mobilität GmbH einbezogen. Daher ist zunächst die Auswertung von Daten aus dem täglichen Busbetrieb erforderlich.
Die Wiederherstellung des früheren Zustandes wäre nicht zielführend, weil die seinerzeit an der Ostseite der Theodor-Storm-Straße parkenden Fahrzeuge zusätzlich zu Sichtproblemen für die von den Seitenstraßen einbiegenden Fahrzeuge hrten.

 

 

  1. Thema:Felder östlich des Friedhofs Ziegetsdorf

Fragesteller:unbekannt

Eine Bürgerin erklärt, beim Ziegetsdorfer Friedhof befänden sich zwei Felder. Nun werde auf dem westlichen Feld ein Mehrfamilienhaus errichtet. Sie interessiert deshalb, ob die östliche Seite, bis zum Graßer Weg, ebenfalls Bauland werde.

 

Stellungnahme:

Bei den angesprochenen Flächen handelt es sich um kein Bauerwartungsland.

 

 

  1. Thema:Beleuchtung beim Wohnungszugang

Fragesteller:unbekannt

Eine Bürgerin bemerkt, der rollstuhlgerechte Zugang zur ihrer Wohnung erfolge über die Terrasse. Allerdings existiere dort keine Beleuchtung.

 

Stellungnahme:

Die Stadt Regensburg kann hier keine Abhilfe schaffen. Die Fragestellerin muss sich mit ihrem Vermieter bzw. der Hausverwaltung vor Ort in Verbindung setzen.

 


 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.