Vorlage - VO/18/14980/11  

 
 
Betreff: Personalentwicklung und Arbeitgeberattraktivität; Strukturelle Verbesserungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Personalamt   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Vorberatung
12.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
13.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

  1. Die Worte demografischer Wandel und Fachkräftemangel sind in aller Munde. Zwar gibt es in Deutschland derzeit (noch) keinen flächendeckenden Fachkräftemangel, allerdings können schon heute in bestimmten Regionen und Branchen offene Stellen nicht mit geeigneten Fachkräften besetzt werden. Nach Aussagen des Bundesministeriums für Wirtschaft sind derzeit vor allem Süddeutschland und die neuen Bundesländer vom Fachkräftemangel betroffen.

Insbesondere in folgenden Bereichen sind Fachkräfteengpässe ein Thema (die Bereiche, bei denen auch die Stadt Regensburg tangiert ist, sind dabei fett geschrieben):

  • Akademische Berufe in den Bereichen: Medizin, Ingenieurwesen, IT und Softwareentwicklung/Programmierung, MINT-Bereich
  • Handwerkliche Berufe: Elektroinstallation und -montage, Rohrinstallation, Zerspanungstechnik, Werkzeugmechanik, Kunststoffverarbeitung, Rohrnetzbau/Rohrschlosserei, Schweißtechnik, Maschinenbau
  • Pflegende Berufe: Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege.

 

Die Situation wird sich in Zukunft weiter verschärfen. Dies lässt sich anhand folgender Zahlen verdeutlichen: Der Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, also Personen zwischen 20 und 65 Jahren, wird bis zum Jahr 2030 um 3,9 Millionen auf eine Größenordnung von dann 45,9 Millionen Menschen sinken.

In den zwölf Jahren bis 2030 geht der Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter damit um rund acht Prozent zurück.

(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi Fachkräfte für Deutschland)

 

  1. Die Situation der Stadt Regensburg ist in diesem Umfeld durch mehrere Besonderheiten gekennzeichnet:
  • Die aktuelle Arbeitslosenquote in Regensburg beträgt 2,7 Prozent, man spricht dabei üblicherweise von Vollbeschäftigung

(Quelle: Statistik- Informationssystem der Stadt Regensburg im Oktober 2018)

  • Das Durchschnittsalter aller städtischen Mitarbeiter/innen betrug zum 01.06.2017 45,0 Jahre. Zum genannten Stichtag waren 904 Mitarbeiter/innen, das sind 24,5 Prozent, älter als 55 Jahre.

Dies bedeutet, dass in den nächsten zehn bis zwölf Jahren ein Viertel der Mitarbeiter/innen altersbedingt die Stadtverwaltung verlassen wird.

(Quelle: Stadt Regensburg, Personal- und Organisationsbericht 2018)

  • In den vergangenen Jahren wurden in erheblichem Umfang neue Planstellen genehmigt. Umgerechnet auf Vollzeitäquivalente mussten mehr als 600 Planstellen geschaffen werden.
  • Die Zahl der (internen und externen) Stellenausschreibungen hat sich in den Jahren von 2013 (240) bis 2017 (530) mehr als verdoppelt. Zwar ist auch die Zahl der eingegangen Bewerbungen gestiegen, allerdings nicht im selben Maß. Während im Jahr 2013 auf eine Stellenausschreibung im Schnitt 15,2 Bewerbungen eingegangen sind, lag diese Quote im Jahr 2017 bei lediglich 11,7 Bewerbungen.

Im Bereich der Ingenieurinnen/Ingenieure sowie der Architektinnen/Architekten und im IT-Bereich konnten Stellen erst nach mehrmaligen Ausschreibungen besetzt werden. Ebenso verhält es sich bei den Elektrikern/innen und Abwassertechnikern/innen.

In dem Bereich der Kinderbetreuung ist eine erhöhte Fluktuation feststellbar, die dazu führt, dass eine nennenswerte Anzahl von Stellen ständig unbesetzt ist.

  • Zunehmend bereitet es auch Schwierigkeiten, gut qualifizierte Verwaltungsfachkräfte einzustellen. Unter Verwaltungsfachkräften sind sowohl Verwaltungsfachangestellte im Kommunaldienst (VFA-K), AL I/BL I- und AL II/BL II Absolventinnen/Absolventen als auch Beamtinnen und Beamte der 2. und 3. QE der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nicht technischer Verwaltungsdienst, zu verstehen.

Besonders deutlich wurden diese Schwierigkeiten bei der Besetzung der mit dem Nachtragshaushalt 2018 beim Amt für Integration und Migration Abteilung Ausländerangelegenheiten geschaffenen Planstellen.

Obwohl die Ausschreibungen bundesweit in acht Zeitungen und zwei Staatsanzeigern sowie auf verschiedenen Internetportalen veröffentlicht worden sind, konnte nur ein Teil der Stellen besetzt werden.

 

 

  1. Die Stadt Regensburg hat in den letzten vier Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um in dem eben geschilderten schwierigen Umfeld qualifiziertes Personal in ausreichendem Umfang gewinnen zu können und vorhandenes Personal an sich zu binden.

Um allgemein das Profil der Arbeitgebermarke „Stadt Regensburg“ zu schärfen, wurden mit der Personalvertretung folgende Dienstvereinbarungen geschlossen:

  • Mit der Dienstvereinbarung über flexible Arbeitszeiten bei der Stadt Regensburg wurden zum 01.02.2016 weitgehende Gleitzeitregelungen geschaffen, die es ermöglichen, private-/ familiäre Verpflichtungen mit den dienstlichen Aufgaben gut in Einklang zu bringen.
  • Die Dienstvereinbarung über die Einrichtung von Langzeitkonten bei der Stadt Regensburg ermöglicht das Ansparen von Zeitguthaben für familiäre Verpflichtungen und auch für individuelle Interessen (Sabbatical).
  • Mit der Dienstvereinbarung über die Durchführung von Eignungsuntersuchungen nach dem Grundsatz 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ wurde die Grundlage für regelmäßige (jeweils nach zweieinhalb Jahren) Gesundheitsuntersuchungen für die Kraftfahrer/innen der Stadt Regensburg geschaffen. Bei festgestellten und nicht behebbaren gesundheitlichen Problemen wurden weitgehende Beschäftigungsgarantien eingeräumt.

Die Stadt Regensburg bietet ihren Mitarbeiter/innen ein umfangreiches Fort- und Weiterbildungsprogramm an. Auch ein umfangreiches Programm zur Gesundheitsförderung im Rahmen eines ganzheitlichen betrieblichen Gesundheitsmanagements gehört zum Angebot der Stadt Regensburg an ihre Mitarbeiter/innen.

Um konkret die Einstellungssituation bzw. die Bindung der vorhandenen Mitarbeiter/innen zu verbessern, wurden darüber hinaus folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Im Bereich der Verwaltungsberufe wurden die Ausbildungsstellen verdreifacht.
  • Im Jahr 2015 wurde die Ausbildung von Elektroniker/innen und Industriemechaniker/innen aufgenommen, seit 2018 werden wieder Bauzeichner/innen ausgebildet.
  • Es wurde eine verkürzte Ausbildung für Erzieher/innen (Opti-Prax) eingeführt.
  • Es wird den Kinderpflegern/innen die Möglichkeit geboten, sich zu Erziehern/innen weiterzubilden.
  • Reinigungskräfte werden übertariflich nach Entgeltgruppe 2 bezahlt.
  • Es werden weitreichende Angebote zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis, insbesondere im sozialen Bereich und bei IT-Fachkräften, gemacht.
  • Es erfolgt eine gezielte Suche nach verwaltungsnahen Quereinsteiger/innen mit anschließender stadtinterner Fortbildung.
  • Es wurden strukturelle Verbesserungen im Beamtenbereich vorgenommen, Stellenbündelung Besoldungsgruppe A 6- A 8 und A 9-A 11, Beförderungsmöglichkeiten nach Besoldungsgruppe A 9 + Z und A 13 auf A 9 bzw. A 12-wertigen Stellen für überdurchschnittlich beurteilte Beamtinnen/Beamte (Beschluss des Personalausschusses vom 21.07.2016, VO/16/12287/16).
  • Gewährung einer übertariflichen, zusatzversorgungspflichtigen Zulage an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wechselschichtdienst des Klärwerks i. H. d. Differenz zwischen Entgeltgruppe 7 und Entgeltgruppe 8 TVöD (Beschluss Personalausschuss VO/17/12871/11).
  • Die Einführung von Dualen Studiengängen im IT-Bereich, im Bauwesen und im sozialen Bereich steht kurz bevor.

 

 

  1. Im Laufe des Jahres 2018 wurden folgende tarifliche, gesetzliche Regelungen neu geschaffen, verlängert bzw. ausgeweitet:

4.1Tarifbereich:

  • Von der Möglichkeit, Ingenieurinnen und Ingenieure eine Fachkräftezulage zu gewähren, kann bis einschließlich 31.12.2020 Gebrauch gemacht werden. Die Zulage kommt bei Neueinstellungen oder bei drohender Abwanderung in Betracht. Sie beträgt bis zu 1.000 €/monatlich. Die Zahlung erfolgt für einen Zeitraum von längstens fünf Jahren, der auf zehn Jahre verlängert werden kann.
  • Die Möglichkeit einer IT-Fachkräftezulage wurde ebenfalls bis 31.12.2020 eröffnet. Inhaltlich entspricht diese IT-Fachkräftezulage der eben beschriebenen Fachkräftezulage für Ingenieurinnen und Ingenieure.
  • Die Möglichkeit einer Arbeitsmarktzulage besteht seit 2014. Mit ihr kann eine Zulage i. H. v. maximal 20 % des Entgelts der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe gewährt werden. Von dieser Möglichkeit wurde bisher im Rahmen von Einzelfallentscheidungen bereits Gebrauch gemacht.
  • Die Möglichkeit, Entgeltstufen vorweg zu gewähren.

4.2Im Beamtenbereich sind zum 01.07.2018 für IT-Fachkräfte folgenden Regelungen in               Kraft getreten:

  • r Beamtinnen/Beamte der 3. QE der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, die auf einem Dienstposten der Informationstechnologie eingesetzt werden, kann bei erstmaliger Begründung des Beamtenverhältnisses ein Zuschlag von bis zu 400 €/monatlich gewährt werden. Die Zuschlagsdauer beträgt bis zu zehn Jahren. Nach fünf Jahren der Zuschlagszahlung erfolgt eine Verminderung um 40 %, nach weiteren drei Jahren um 30 % des Ausgangsbetrages.
  • Bei der Übernahme von IT-Fachkräften (davon wird gesprochen, wenn bei der Einstellung als Bildungsvoraussetzung ein Studienabschluss aus dem Studienbereich Informatik verlangt und nachgewiesen wird) in ein Beamtenverhältnis kann ganz oder teilweise auf die grundsätzlich im Gesetz vorgesehene dreijährige hauptberufliche Tätigkeit nach Studienabschluss verzichtet werden (Art. 39 Abs. 3 Satz 5 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz-LlbG).

 

  1. Im Hinblick auf die schwierige Personalsituation in einigen Bereichen wird vorgeschlagen, die unter Nr. 4 beschriebenen gesetzlichen/tariflichen Möglichkeiten wie folgt bei der Stadt Regensburg einzusetzen.

     


5.1. Schaffung finanzieller Anreize:

5.1.1. Bereiche, Höhe, Rechtsgrundlagen:

Anspruchsberechtigter Personenkreis (nur bei Einsatz auf Planstellen vergleichbar der 2. und 3. QE)

Stellenbewertung

he im 1. Jahr 1.)

he im 2. Jahr 1.)

Rechtsgrundlage

Technischer Bereich: Facharbeiter/innen mit 3-jähriger Ausbildung oder Techniker/innen oder Meister/innen nach HwO/BBiG

EG 5 9 c

250 € pro Monat

300 € pro Monat

Beschluss des KAV vom 29.07.2014 (Arbeitsmarktzulage)

Technischer Bereich:

Ingenieure/innen und Architekten/innen

EG 10 EG 13

300 € pro Monat

400 € pro Monat

Beschluss des KAV vom 29.07.2014 (Arbeitsmarktzulage)

IT-Bereich mit einschlägiger Ausbildung

EG 6 EG 9 b

250 € pro Monat

300 € pro Monat

Beschluss des KAV vom 29.07.2014 (Arbeitsmarktzulage)

IT-Bereich mit einschlägigem Studium oder einschlägiger Ausbildung

EG 10 EG 13

300 € pro Monat

400 € pro Monat

Beschluss des KAV vom 29.07.2014 (Arbeitsmarktzulage)

A 10 A 13

Art. 60 a BayBesG

Kinderpflegekräfte und Erzieher/innen in Kindertagesstätten und Heimen sowie Leitungskräfte in Kindertagesstätten

EG S 2 EG S 11 a

250 € pro Monat

300 € pro Monat

Beschluss des KAV vom 29.07.2014 (Arbeitsmarktzulage)

Erzieher/innen in Kindertagesstätten und Heimen sowie Leitungskräfte in Kindertagesstätten

EG S 11 b EG S 18

300 € pro Monat

400 € pro Monat

Beschluss des KAV vom 29.07.2014 (Arbeitsmarktzulage)

Allgemeine Verwaltung: Sachbearbeiter/innen im Bereich Amt 77.2.

EG 8 EG 9 a

250 € pro Monat

300 € pro Monat

Beschluss des KAV vom 29.07.2014 (Arbeitsmarktzulage)

Allgemeine Verwaltung: Sachbearbeiter/innen im Bereich Amt 77.2.

EG 9 b EG 13

300 € pro Monat

400 € pro Monat

Beschluss des KAV vom 29.07.2014 (Arbeitsmarktzulage)

 

1.) Die Zulage erhöht sich nach einem Jahr Beschäftigungszeit bei der Stadt Regensburg. Ziel ist es dabei, die Mitarbeiterbindung zu erhöhen.

 

 

 

 

5.1.2. Die Zulagen sind in allen Zweigen der Sozialversicherung beitragspflichtig, sie sind auch zusatzversorgungspflichtig. Außerdem fließen sie in die Bemessungsgrundlage der Jahressonderzahlung ein.

5.1.3. Die Zulagen-/Zuschlagsgewährung erfolgt zunächst befristet für sechs Jahre, d. h. bis 31.12.2024. Im Jahr 2024 erfolgt eine Evaluation, die bis spätestens 31.12.2024 dem Stadtrat vorzustellen ist.

5.1.4. Die Zulage/der Zuschlag wird als statischer Betrag gewährt; sie/er nimmt nicht an Besoldungs-/Entgelterhöhungen teil.

5.1.5. Bei Teilzeitbeschäftigung erfolgt eine Kürzung der Zulage/des Zuschlags entsprechend dem Verhältnis der individuellen zur regelmäßigen Arbeitszeit.

5.1.6. Wird in einem in Nr. 5.1.1. genannten Bereich eine Arbeitsmarktzulage aufgrund einer Einzelfallentscheidung gewährt, so fällt diese in der Vergangenheit gewährte Zulage weg und wird durch die neue Zulage ersetzt.

5.1.7. Aus Gründen der Wertschätzung, der Gerechtigkeit sowie der Personalbindung wird vorgeschlagen, die Zulagen/Zuschläge auch an das Bestandspersonal in den festgelegten Bereichen zu zahlen. Bis das erste Beschäftigungsjahr erreicht ist, sollte der jeweils niedrigere Betrag gewährt werden. Ab dem zweiten Beschäftigungsjahr soll der höhere Betrag gewährt werden. Die Gewährung des Zuschlags an Bestandsbeamtinnen/beamte im IT-Bereich ist nur in dem Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich.

 

Die Gewährung einer Zulage an vorhandenes Personal setzt nach dem Beschluss des KAV Hauptausschusses konkret Anhaltspunkte dafür voraus, dass die/der Mitarbeiter/in zu einem anderen Arbeitgeber wechseln will. Aus diesem Grund wurde in der Vergangenheit diese Zulage erst dann gewährt, wenn die/der Mitarbeiter/in ein konkretes Beschäftigungsangebot eines anderen Arbeitgebers vorgelegt hat. Dieses Vorgehen birgt eine erhebliche Gefahr. Wenn die/der Mitarbeiter/in sich schon bei einem oder mehreren anderen Arbeitgebern beworben hat, ist die Verbindung zwischen ihr/ihm und der Stadt Regensburg schon deutlich vermindert. Wenn erst dann die Stadt Regensburg ein Angebot zur Verbesserung der finanziellen Situation unterbreitet, kann dies zu spät erfolgen und die/der Mitarbeiter/in wendet sich trotzdem dem neuen Arbeitgeber zu. Dies ist auch in Einzelfällen eingetreten. Sinnvoll ist es daher, das finanzielle Angebot im Vorfeld einer Kontaktaufnahme der/des Mitarbeiters/in mit anderen Arbeitgebern zu unterbreiten. Die Personalwechsel in den unter Nr. 5.1.1. beschriebenen Bereichen zeigen, dass eine latente Gefahr des Personalabgangs besteht.

 

 

5.2 Erleichterungen im IT-Bereich bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis:

Bei der Übernahme von IT-Fachkräften in das Beamtenverhältnis (3. QE) soll von der Möglichkeit des Art. 39 Abs. 3 Satz 5 LlbG Gebrauch gemacht werden. Als hauptberufliche Tätigkeit i. S. d. Art. 39 Abs. 1 Nr. 2 LlBG soll eine einhrige Tätigkeit bei der Stadt Regensburg gefordert werden.

 

  1. Die Kosten für die unter Nr. 5 vorgeschlagenen Maßnahmen werden sich voraussichtlich auf 2,4 bis 2,5 Millionen €/Jahr belaufen.

 

  1. Die Verwaltung wird die Entwicklung bei der Personalgewinnung laufend beobachten und ggf. dem Stadtrat weitere Bereiche und/oder Maßnahmen vorschlagen.

 

  1. Nach Art. 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG) unterliegen Fragen der Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle (…) der Mitbestimmung des Personalrats. Der Begriff der Lohngestaltung stellt einen Oberbegriff dar, der dem Personalrat grundsätzlich ein umfassendes Beteiligungsrecht in allen Fragen der Lohngestaltung einräumt. Es geht dabei um die Strukturformen des Entgelts, einschließlich ihrer näheren Vollziehungsformen. Allerdings erstreckt sich dieses Mitbestimmungsrecht nicht auf die Höhe des Lohns. Die Freiwilligkeit einer Lohnleistung (bei den vorgeschlagenen Leistungen handelt es sich um übertarifliche Leistungen) steht diesem Mitbestimmungsrecht nicht entgegen, setzt ihm aber Grenzen. Bei solchen übertariflichen Leistungen entscheidet der Arbeitgeber darüber, welchen Zweck er mit seiner Leistung verfolgt und welchen Personenkreis er deshalb begünstigen will. Auch bei der Bestimmung des Dotierungsrahmens ist der Arbeitgeber frei. Bei solchen übertariflichen Leistungen ist das Mitbestimmungsrecht des Personalrates nicht ausgeschlossen, es besteht allerdings nur eingeschnkt. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf die Verteilung der Leistung.

Im Rahmen dieses eingeschränkt bestehenden Mitbestimmungsrechts wurde die Personalvertretung um Zustimmung gebeten.

 

  1. Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich um allgemeine Regelungen zum Entgelt bzw. zur Besoldung. Die Zuständigkeit für diese Maßnahmen liegt gemäß § 2
    Nr. 17 Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg vom 08.05.2014, zuletzt geändert durch Stadtratsbeschluss vom 24.05.2017, beim Stadtrat der Stadt Regensburg. 

 

 

 

II. Über das

Personal- und Verwaltungsreferat

an die

Personalvertretung

Wie in Nr. 8 des beiliegenden Berichtes dargestellt, besteht für die Einführung der strukturellen Verbesserungen im Tarifbereich im IT-Bereich auch für die Beamtinnen und Beamten ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht nach Art. 75 Abs. 4 Satz 1              Nr. 4 BayPVG. Im Rahmen dieses eingeschränkten Mitbestimmungsrechtes wird um Zustimmung gebeten.

 

Regensburg, 16.11.2018

Reichsthaler

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die in den Nummern 5.1 und 5.2 beschriebenen strukturellen Verbesserungen sind ab 01.01.2019 anzuwenden.