Vorlage - VO/18/14991/20  

 
 
Betreff: Kreditaufnahmen und Umschuldungen im Haushaltsjahr 2018;
Verzicht auf Umschuldungen - zusätzliche außerordentliche Tilgungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
13.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
12.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Haushaltsjahr 2018 läuft bei fünf Darlehen mit einer Restschuld von insgesamt 23.251.403,85 € die Zinsbindung ab. Dieser Betrag ist im Haushaltsplan (einschl. Nachtragshaushaltsplan) 2018 (ausgablich) veranschlagt. Damit ist es grundsätzlich möglich, diese Darlehen (teilweise bzw.) vollständig zurückzuzahlen.

 

Die derzeit gültige Finanzplanung 2017 2021 sieht einen kontinuierlichen stetigen Schuldenabbau (ordentliche und außerordentliche Tilgungen) in den Jahren 2018 2021 von durchschnittlich rd. 7,5 Mio. €/a und insgesamt i.H.v. 30,0 Mio. € vor.

In Umsetzung dieses Grundsatzes war es bisher nicht vorgesehen, alle zur Umschuldung anstehenden Darlehen endgültig zurückzuzahlen. So ist im Haushaltsplan (einschließlich Nachtragshaushaltsplan) 2018 (einnahmlich) die Umschuldung eines Betrages von 18.626.350 € eingeplant.

 

Alle in 2018 zur Umschuldung anstehenden Darlehen wurden zwischenzeitlich bereits vollständig zurückbezahlt. Die Umschuldung bzw. die Wiederaufnahme sollte zum Jahresende 2018 erfolgen.

 

Der Stadtrat hat mit (nicht öffentlichem) Beschluss vom 27.09.2018 einer Änderung der Anlagestrategie bei den Geldanlagen zugestimmt.

In Folge dessen ist aufgrund des Wegfalls der Einlagensicherung für Geldanlagen von Kommunen sowie des veränderten Marktumfeldes (insbesondere die Erhebung von Negativzinsen) eine Verringerung der anzulegenden Mittel durch verstärkten Schuldenabbau angezeigt, um die Anlagerisiken zu minimieren.

 

Abweichend von der derzeitigen Finanzplanung sollen deshalb jetzt in 2018 alle zur Rückzahlung anstehenden Darlehen endgültig zurückbezahlt und somit zusätzlich 18,6 Mio. € außerordentlich getilgt (gemäß HhPlanung 4,6 Mio. € - voraussichtliches Soll rd. 23,3 Mio. €) werden.

 

Die dadurch bedingten Mindereinnahmen bei den Umschuldungen (HhSt. 1.9121.3777) i.H.v. rd. 18,6 Mio. € lassen sich insbesondere zum einen durch Mehreinnahmen bei den Steuern (HhSt. 0.9000.0###) und damit einer höheren Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt (HhSt. 0.9161.8600/1.9161.3000) sowie zum anderen durch eine verringerte Zuführung an die Allgemeine Rücklage (HhSt. 1.9101.9100) gegenfinanzieren.

 

Die Steuermehreinnahmen ergeben sich insbesondere bei der Gewerbesteuer (netto d.h. unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage) sowie bei den Gemeindeanteilen an der Einkommen- bzw. Umsatzsteuer und der Grunderwerbssteuer.

 

Im Haushaltsplan (einschl. Nachtragshaushaltsplan) 2018 ist eine Rücklagenzuführung i.H.v. insgesamt 12,5 Mio. € veranschlagt.

 

Der Haushaltsabgleich in 2018 und in den Jahren 2019-2022 sowie die Finanzierung der laufenden Ausgaben und Investitionen bleiben auch durch diese zutzliche außerordentliche Tilgung gewährleistet.

 

Die weitere Strategie hinsichtlich des Schuldenabbaus in den Jahren 2019 ff ist in der Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2022 - Mittelfristige Finanzplanung“, die in die gleiche Sitzung eingebracht wird, näher erläutert.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Die im Haushaltsplan 2018 veranschlagte Umschuldung i.H.v. insgesamt 18.626.350 € wird nicht vollzogen und die Darlehen in dieser Höhe zusätzlich außerordentlich getilgt.