Vorlage - VO/18/15035/61  

 
 
Betreff: fahrradfreundliche Stadt Regensburg - Grundsatzbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
22.01.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

I.Einleitung / Anlass

Die Stadt Regensburg ist seit 2012 Gründungsmitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrrad­freundliche Kommunen in Bayern (kurz: AGFK). In der AGFK sind inzwischen 65 Landkreise, Städte und Gemeinden Mitglied. 17 Kommunen wurden bislang als fahrradfreundlich ausge­zeichnet. Der Freistaat fördert die Arbeit der AGFK mit 250.000 €hrlich.

Anfang 2017 hat der Freistaat das Radverkehrsprogramm Bayern 2025 beschlossen. Kern­ziel ist die Steigerung des Radverkehrsanteils im Modal-Split um nahezu 100 % von landes­weit 10,5 auf 20 % bis 2025. Damit dieses sehr ehrgeizige Ziel erreicht werden kann, sind vor allem die Städte gefordert, in denen ein Großteil des Radverkehrs abgewickelt wird und werden kann.

Als AGFK-Gründungsmitglied muss die Stadt Regensburg spätestens bis zum 31.12.2020 die Aufnahmekriterien erfüllen.

Die Erfüllung der Aufnahmekriterien wird im Rahmen einer so genannten Hauptbereisung geprüft. Diese soll im Herbst 2019 stattfinden. Sind die Kriterien erfüllt, wird der Stadt durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die Auszeichnung „Fahrrad­freundliche Kommune in Bayern“ verliehen. Ob die Kriterien erfüllt sind, prüft eine unabhän­gige Bewertungskommission, die mindestens aus Vertretern der AGFK, des Staatsminis­te­riums und des ADFC besteht.

Vorgeschaltet zur Hauptbereisung wurde in Regensburg bereits die obligatorische Vorberei­sung durch­gehrt. Neben Vertretern der Stadtverwaltung haben an der Vorbereisung Vertre­ter des Staatsministeriums, der AGFK sowie des ADFC-Landesverbands teilgenommen. Da­bei wurde festgestellt, dass die Stadt Regensburg bereits viele Kriterien erfüllt (z. B. Vorlie­gen eines beschlossenen Radverkehrsplans) und gute Schritte zu einer fahrradfreundlichen Kommune unternommen hat, einige Aspekte jedoch noch zu erfüllen sind.

Diese noch zu erfüllenden Kriterien sind insbesondere:

1.Kommunalpolitische Zielsetzungen:

 

       Politische Grundsatzentscheidung für die Radverkehrsförderung durch Ratsbe­schluss

       Klare, stringente kommunale Radverkehrspolitik in den vier gleichwertigen Kom­po­nenten Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation

Politische Zielvorgabe zur deutlichen Anhebung des Radverkehrsanteils im Modal-Split in einem konkreten überschaubaren Zeitraum

 

2.Fahrradfreundliche Infrastruktur schaffen, pflegen und erhalten:

       Einbindung der Routenführung und Wegweisung des Bayernnetz für Radler und anderer übergeordneter Routennetze

       Fahrradstraßen

       Radfahrschleusen und -aufstellflächen an Knotenpunkten

       Sichere Querungsstellen

       Tempo 30/Verkehrsberuhigung

       Radstationen, B + R

       Radwegweisung

 

3.Organisatorische Elemente der Infrastruktur:

 

       Berücksichtigung des Radverkehrs beim Baustellenmanagement

       Winterdienst

 

4.Nahmobilität fördern:

 

       Bauliche und verkehrliche Bevorzugung des nichtmotorisierten Verkehrs in Wohn­gebieten

       Freihalten der Fuß- und Radwege von ruhendem Kfz-Verkehr

 

 

In einigen der o. g. Kategorien und Unterpunkten wurden bereits verschiedene Umsetzungen erreicht oder sind konkrete Projekte in Planung. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Beispiele:

 

  • Stadtratsbeschluss Leitbild Energie und Klima (2017)
    Zielvorgabe: Vorfahrt für den Umweltverbund“

Bis zum Jahr 2030 soll der Modal-Split des ÖPNV sowie des Rad- und Fußverkehrs in Regensburg von 49 % (Stand: 2011) um mindestens 11 Prozentpunkte auf 60 % gesteigert werden. Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) am Stadt­verkehr soll entsprechend von 51 % auf 40 % verringert werden.
 

  • Einführung eines Fahrradvermietungssystems (die Ausschreibung wird durch das Stadtwerk.Regensburg vorbereitet).
     
  • Verbesserungen in der Radverkehrsinfrastruktur, z. B.
    - Stobäusplatz,
    - Ostengasse / Museum der Bayerischen Geschichte,
    - Radschleuse Wurstkuchl,
    - Radwegeverlängerung D.-Martin-Luther-Straße am Ernst-Reuter-Platz,
    - Ausbau der Radwege Galgenbergstraße und Landshuter Straße,
    - Radwege entlang der Grünthaler Straße und des Unterislinger Wegs,
    - Brücken und Stege nach Sinzing, über die Pilsenallee und über die Regenmündung,
    - neue Abstellanlagen in der Altstadt und im sonstigen Stadtgebiet
     
  • Vorbereitung für ein aktualisiertes Wegweisungssystem
     
  • Freigabe des Radelns in der Altstadt und im Alleengürtel
     
  • Kampagnen, Öffentlichkeitsarbeit (Diebstahlprävention, Respekt bewegt, Stadtradeln)
     
  • Prüfauftrag für eine (Interims-)Fahrradgarage am Hauptbahnhof
     

 

Aufgrund der Freigabe des Radverkehrs in der Altstadt (Öffnung der Fußngerzonen, vieler Einbahnstraßen in Gegenrichtung und des Alleengürtels), konnte sich die Stadt Regensburg beim bundesweiten Fahrradklimatest des ADFC 2016 in der Bewertung gegenüber den Vor­jahren verbessern. Regens­burg wurde daher 2017 im Bundesverkehrsministerium in der Ka­tegorie „Aufholer­kommunen“ mit dem 2. Platz ausgezeichnet.

 

Dennoch gibt es diverse Kriterien, in denen die Radlerinnen und Radler in Regensburg in dem Fahrradklimatest noch Nachholbedarf sehen. Neben dem Themengebiet „Rad­dieb­stahl“ wurden insbesondere

 

  • die mangelhafte Berück­sich­tigung des Radver­kehrs an Baustellen,
     
  • die mangelhafte Kontrolle von Falsch­parkern,
     
  • die Ampelschaltungen,
     
  • fehlende Abstellanlagen und
     
  • Konflikte mit dem Kfz-Verkehr

 

genannt.

 

Insgesamt wurde Regensburg in der ADFC-Umfrage 2016 mit der Gesamtnote 3,7 (entspricht einem „ausreichend“) bewertet. Über 500 Personen haben die Gelegenheit genutzt, um in Freitextfeldern konkrete Defizite zu benennen. Das ist die höchste Rück­laufquote bundesweit und ein Beleg für das Engagement der radelnden Bürgerinnen und Bürger.

 

 

Schon 2014 hat der Stadtrat folgenden Beschluss gefasst: „Die Förderung der Nahmobilität ist erklärtes Ziel der Stadt Regensburg. Alle zukünftigen Projekte und Maßnahmen der Verkehrsplanung, des Tiefbaus (Planung, Bau und Unterhalt), des Straßenverkehrsrechts sowie der Stadtentwicklung und des Städtebaus sind an diesem Ziel auszurichten. […] Der Beschluss wird insofern bekräftigt, als dass die Aktivitäten zur Förderung der Nahmobilität in den kommenden Jahren noch verstärkt werden sollen.

 

 

II.Bewertung der Ist-Situation

 

 

II.1kommunalpolitische Zielsetzungen

 

Die gemäß der AGFK-Aufnahmekriterien aus­stehende politische Willensbekundung und die verkehrliche Zieldefinition werden mit diesem Grundsatzbeschluss erfüllt.

 

 

II.2Infrastruktur / Bevorrechtigung des Radverkehrs

 

In einer Großstadt wie Regensburg ist es erforderlich, die Infra­struk­tur an verschiede­nen Stellen zu ergänzen und eine brei­tere Palette an Instru­men­ten der Radver­kehrsförde­rung anzuwenden. Gerade an Knotenpunkten ha­ben Radler gegenüber dem motorisierten Indi­vidual­verkehr (MIV) oft das Nachsehen. Es fehlen nicht nur geeignete Aufstellflächen, in der Regel kann das Linksabbiegen nur indirekt, d. h. in zwei Zügen mit den entsprechenden Wartezeiten an den Lichtsignalanlagen (LSA) erfolgen.

 

An vielen Hauptverkehrsstraßen ist das Queren der Fahrbahn nur in großen Abständen mög­lich. Feh­lende Bordsteinabsenkungen, straßenbeglei­tende Grün- und Parkierungsstreifen sowie Fahrbahn­teiler erzeugen unnötige Umwege und provozieren so das gefährliche Links­radeln (so genannte „Geisterradler“).

 

In Straßen ohne Radverkehrsanlagen fühlen sich Radler bei Tempo 50 auf der Fahrbahn unsicher. In der Folge weichen die Radler z. T. auf die Geh­wege aus. Damit entstehen neue Konflikte mit Fuß­n­gern. Das Gehwegradeln ist jedoch, außer für Kinder bis 10 Jahren und ggf. einen begleitenden Erwachsenen, nicht erlaubt. Es wäre zu prüfen, ob und wo an diesen Straßen Tempo 30 eingeführt werden kann. Beispiele für eine solche Prüfung könnten die D.-Martin-Luther-/Adolf-Kolping-Straße, der Weißgerbergraben oder die Ober­nsterstraße sein.

 

Verbesserungen könnten und sollten gerade im Bestand vorgenommen werden, vorzugs­weise durch einfache, schnell umzusetzende Maßnahmen (Markierungen, Beschilderungen, LSA-Schaltungen). Der Radverkehrsplan bildet dafür weiterhin eine solide Basis. Hier gilt es, die bereits identifizierten Maßnahmen zeitnah umzusetzen.

 

 

II.3Wegweisungssystem

 

Das bestehende Radwegweisungssystem im Stadt­gebiet ist in erster Linie auf den Freizeit­ve­rkehr ausgerichtet. Vorrangig wurden in der Vergangen­heit Routen für Ausflüge beschil­dert, ein System für den Alltags­verkehr ist noch zu erstellen.

 

Die zuständigen Stellen in der Verwaltung sind sich darin einig, dass die Aktualisierung und Ausweitung des bestehenden Radwegweisungssystems kurz- bis mittelfristig angegangen werden muss.

 

 

II.4Baustellenmanagement

 

Aufgrund der hohen Anzahl an oftmals komplexen Bauvorhaben in der Stadt konnten die Belange der Radfahrer bei Baumaßnahmen im Straßenraum an Geh- und/oder Radwegen bislang nicht ausreichend berücksichtigt werden. Für eine stärkere Berücksichti­gung fehlt das erforderliche Personal. Weitere Planstellen wurden mittlerweile genehmigt. Da jedoch oftmals Baustellen über Monate auf den Rad- und Fußverkehr wirken, könnten gerade hier positive Effekte erzielt werden.

 

 

II.5(Rad-)Verkehrssicherheit

 

Nicht nur die Zahl der verletzten Radlerinnen und Radler ist zuletzt gestiegen, besonders auffällig ist die Entwicklung bei den schwer verletzten und getöteten Radfahrern an Knoten­punkten durch Abbieger. Neben der allgemeinen Verkehrs­zu­nahme und dem Anstieg der Zahl der Radlerinnen und Radler ist sicherlich ein Teil der Unfälle auf eine in die Jahre ge­kommene Infrastruktur zurückzu­hren, die den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht wird.

 

Damit der Radverkehr nicht aufgrund der Verkehrssicherheit in seiner positiven Entwicklung beeinträchtigt wird, gilt es diesen Trend zu stoppen und umzudrehen. Der Gesetzgeber hat durch die letzte Novelle der Straßenverkehrs­ordnung hier ebenfalls Handlungsbedarf gese­hen und stellt nunmehr ausdrücklich die Sicherheit über die Leichtigkeit des Verkehrs.

 

Das Konzept der „Vision Zero“ stammt ursprünglich aus der Arbeitssicherheit und wurde vor über 100 Jahren von dem Unternehmen DuPont unter dem Motto „jeder Unfall ist vermeid­bar“ ins Leben gerufen. In den 90er Jahren hat Schweden diese Prämisse in die Verkehrs­sicherheitsarbeit übernommen und plant und baut seitdem die Straßeninfrastruktur neu und um. Auch die Schweiz, Norwegen und Dänemark haben die Vision Zero erfolgreich über­nommen und umgesetzt. Die Zahl der Getöteten und Verletzten im Straßenverkehr liegt in Deutschland bezogen auf 100 000 Einwohner vier Mal so hoch wie in Dänemark.

 

Bereits im Oktober 2008 beschloss die Verkehrsministerkonferenz der Länder: „Die Ver­kehrsministerkonferenz sieht in der Vision Zero eine geeignete Grundlage, als langfristiges qualitatives Ziel der zukünftigen Verkehrssicherheitsarbeit zu dienen.“ Mehrere Bundes­n­der haben die Vision Zero zur Grundlage ihrer Verkehrssicherheitsarbeit bzw. ihrer Ver­kehrs­politik gemacht. Und bei der Mitgliederversammlung der Deutschen Verkehrssicherheitsrats (Initiator der Vision Zero in Deutschland) am 3. Dezember 2009 in Berlin sagte der damalige Parlamentarische Staatsekretär Andreas Scheuer (inzwischen Bundesverkehrsminister): „Der positive Trend rückläufiger Zahlen bei den im Straßenverkehr Getöteten und Verletzten muss sich fortsetzen. Unser Ziel ist es, weiter Fortschritte zu erreichen hin zur Vision Zero. Ich kann diese Vision als eine ambitioniertes Leitbild der Verbandsarbeit nur unterstützen.“

 

Da Radler keine „Knautschzone“ oder Airbags haben, aber mit vergleichsweise hohen Ge­schwindigkeiten unterwegs sind, führen Unfälle schnell zu Verletzungen auch schweren. Eine klare und eindeutige Verkehrsführung, die Einrichtung und der Ausbau von Radver­kehrs­anlagen (Lückenschlüsse, breitere Radwege) und Aufklärungsarbeit sowie Über­wachung können dazu beitragen, dass die Vision Zero in Regensburg Wirklichkeit wird.

 

 

III.Vorschlag für das weitere Vorgehen

 

III.1Ausbau der Infrastruktur

 

Die Verwaltung wird auf Basis des beilie­genden Lückenschluss-Konzepts (s. Anhang) Maß­nahmen ergreifen bzw. einleiten. Dabei ist zwischen Kurz-, Mittel- und Lang­fristprojekten zu differen­zieren.

 

Weiterhin prüft die Verwaltung kontinuierlich Verbesserungsmaßnahmen an der bestehen­den Infrastruktur. Grundlage hierfür ist weiterhin der Radverkehrsplan aus 2012. Die Um­setzungsquote der Maßnahmenliste liegt derzeit bei etwa 35 %. Kleinere Maßnahmen (Mar­kierungen, Bordstein­absenkungen etc.) werden aus dem Radwegetopf“ finanziert, größere Maßnahmen sind im Investitions­programm bereits enthalten bzw.ren im Rahmen der Priori­­ten­setzung und mit Gegen-Finanzierung aufzunehmen.

 

 

III.2Baustellenmanagement

 

Damit der Radverkehr frühzeitig und konsequent an Baustellen berücksichtigt werden kann, sollen sich Planung und Durchführung von Baustellen im Bereich von Gehwegen und Rad­verkehrsanlagen am „Leitfaden Baustellen“ der AGFK orientieren (s. http://agfk-bayern.de/dateienupload/dokumente/Publikationen_AGFK/Leitfaden_Baustellen/Leitfaden_Baustelle.pdf).

 

 

III.3Wegweisungssystem

 

Radrouten orientieren sich nicht immer am (Haupt-)Straßennetz. Deswegen ist ein separates Wegweisungssystem erforderlich. So finden auch Gelegenheitsradler ohne weitere Medien (Karten, Smartphone-Apps) schnell und einfach sichere Radrouten zu den Zielen in der Stadt. Oftmals ist die Wegeführung nicht eindeutig und selbsterklärend, daher sind Hilfe­stellungen durch eine deutliche Beschilderung auch für Alltagsradler sinnvoll.

 

 

III.4Winterdienst

 

Seit Ende 2016 liegt eine Übersichtskarte vor, die Radlern die Strecken zeigt, auf denen grundsätzlich Winterdienst durchgeführt wird. Die Karte ist online auf der Homepage der Stadt Regensburg abrufbar. Aufgrund der Rechtslage ist die Stadt dazu verpflichtet, zu­chst die öffentlich gewidmeten Straßen, Rad- und Gehwege innerhalb der Stadt zu räumen und zu streuen. Hierbei wird nach verschiedenen Dringlichkeitsstufen unterschieden.

 

Wenn das Fahrrad als alltägliches Verkehrsmittel verstärkt genutzt werden soll, muss auch eine Benutzbarkeit der Radverkehrsanlagen und der wichtigen Radrouten im unterge­ord­ne­ten Straßennetz sichergestellt werden.

 

Bei länger andauerndem oder wiederholtem Schneefall sowie Glatteisbildung sind die vor­handenen Kräfte beim Winterdienst auf den Straßen, Rad- und Gehwegen gebunden. Es wird daher angestrebt, den Winterdienst auf Radwegen und auf zusätzlich ausgelegten Rad­routen auszuweiten, um eine höhere Verlässlichkeit zur Nutzung der Radverkehrsanlagen und Radrouten auch schon morgens im Berufsverkehr zu bieten.

 

Dazu wären zusätzliche finanzielle Mittel für den Winterdienst (u.a. für Fahrzeug- und Streumittelbeschaffung und weiteres Personal) erforderlich; deren Gegen-Finanzierung im Rahmen des zu erstellenden Konzeptes zu klären ist.

 

 

III.5Verkehrssicherheit

 

Die Konfliktstellen mit dem größten Gefährdungspotenzial liegen hauptsächlich an den Kno­tenpunkten von Hauptverkehrsstraßen. Nachhaltige Verbesserungen sind hier in der Regel nur durch aufwändige Umbauten zu erzielen, wirken also erst langfristig. Um bereits kurz- bis mittelfristig Effekte zu erzielen, setzt die Verwaltung auf zwei Ansätze:

 

  • Durch Öffentlichkeitsarbeit soll auf die besonderen Gefahrenpunkte und die gelten­den Verkehrsregeln hingewiesen werden.

 

  • Alternativrouten über Nebenstraßen und durch Grünanlagen sollen besser kommu­niziert und wenn nötig und möglich verbessert werden.

 

An den bekannten Gefährdungsstellen wird geprüft, inwieweit Verbesserungsmöglichkeiten kurz­fristig umgesetzt werden können (z. B. Anpassung der LSA-Schaltung, Roteinfärbung von Radfurten, Beseitigung von Sichthindernissen, Ergänzung der Beschilderung etc.).

 

Eine bundesweite repräsentative Umfrage kam erst 2017 wieder zu dem Ergebnis, dass sich die Hälfte aller Radler im Verkehr nicht sicher fühlen. Als Hauptgründe werden neben dem Fehlen von Radwegen das hohe Verkehrsaufkommen, die zu hohen Geschwindigkeiten von Autos und das rücksichtlose Verhalten von Autofahrern genannt. Gleichzeitig nutzt bereits heute schon über die Hälfte der Bevölkerung das Rad als Verkehrsmittel mindestens einmal im Monat, 34 % nutzen es mehrmals in der Woche oder täglich. Die Zunahme des Radver­kehrs­anteils wird in den nächsten Jahren ganz maßgeblich davon abhängen, ob die Bürge­rinnen und Bürger das Gefühl bekommen, dass sie sicher Radfahren können.

 

 

III.6Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation

 

Die bereits etablierten Kampagnen „Respekt bewegt“ und „Stadtradeln“ sollen fortgesetzt und weiter entwickelt werden. Weiterhin gilt es Aufklärungsarbeit bezüglich des regelkonfor­men Radelns einerseits und der Gefährdungen seitens der Kfz-Fahrer andererseits zu leis­ten. Weder darf es zu einer Verdrängung der Radler durch Autos, noch der Fußnger durch Radler kommen.

 

Sinnvollerweise erhalten die interessierten Bürgerinnen und Bürger alle Informationen rund um das Radfahren gebündelt an einer Stelle.

 

 

IV.Zusammenfassung / Ausblick

 

Regensburg hat als kompakte Stadt die idealen Voraussetzungen für eine Verlagerung von Kfz-Fahrten auf den Radverkehr. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen verschie­dene Voraussetzungen erfüllt sein. Dies deckt sich mit den Aufnahmekriterien der AGFK. Es reicht nicht allein, die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Vielmehr muss der Radverkehr als System verstanden werden. Auch Radler benötigen und erwarten wie Autofahrer
 

  • am Ziel diebstahl- und vandalismussichere sowie komfortable Abstellplätze,
     
  • auf dem Weg ein zuverlässiges und lückenloses Wegweisungssystem,
     
  • an Baustellen eine sichere und kontinuierliche Wegeführung,
     
  • die Freihaltung ihrer Wege von Hindernissen (insbes. Falschparker),
     
  • die regelmäßige Überprüfung der Verkehrssicherheit der Wege und
     
  • eine ganzjährige Benutzbarkeit durch flächendeckenden Winterdienst.

 

Eine spürbare Steigerung des Radverkehrsanteils ist nur dann möglich, wenn sich Radler nicht als Verkehrsteilnehmer „zweiter Klasse“hlen und die (teilweise subjektiven) Sicher­heitsdefizite beseitigt werden. Viele Menschen würden gerne Rad fahren, nutzen aber statt­dessen andere Verkehrsmittel (insbes. das Kfz), weil sie sich als Radler durch den Kfz-Ver­kehr unsicher fühlen. Zu ihrer eigenen Sicherheit weichen Radler bedauerlicherweise auch auf Gehwege aus und verdrängen so unzulässiger Weise den Fuß­ngerverkehr und lösen ihrerseits Gefährdungen aus.

Das Fahrrad kann eine noch stärkere Rolle in der Mobilität spielen, wenn es Teil der inter- und multimodalen Mobilität ist. Immer mehr Menschen nutzen für verschiedene Wege­zwecke unterschiedliche Verkehrsmittel oder kombinieren diese auf einer Wegstrecke. Hier bietet die fortschreitende Digitalisierung zunehmend Chancen. Durch den Auf- und Ausbau von Bike-Sharing, Car-Sharing, Mobilitätspunkten, Ladestationen für E-Bikes, Fahrradboxen, des ÖPNV etc. werden vollwertige und umfassende Mobilitätsalternativen angeboten, die zu einer Reduzierung des Kfz-Verkehrs führen sollen und können. Autoarme oder gar autofreie Stadtquartiere im Sinne des Smart-City-Gedankens sind dann für die Menschen in der Stadt kein Nachteil oder gar Makel, sondern im Gegenteil: ein echter Gewinn an Lebensqualität für Alle.

 

Wenn die oben aufgelisteten Maßnahmen in der vorgeschlagenen Form umgesetzt werden, kann nach Einschätzung der Verwaltung mit einem positiven Ergebnis bei der Hauptbe­rei­sung durch die AGFK-Bewertungskommission gerechnet werden. Dies wäre die Voraus­setzung für die Auszeichnung als „fahrradfreundliche Kommune“.

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

  1. Die Stadt Regensburg bekennt sich zur Förderung des Radverkehrs. Der Radverkehr soll als eine tragende Säule des Umwelt­ver­bunds gestärkt und ausgebaut werden. Der Radverkehr soll auf allen Ebenen – Infrastruk­tur, Service, Information und Kom­munikation – gefördert werden.
     
  2. Die Stadt Regensburg verfolgt das Ziel, den Radverkehrsanteil am Modal-Split (Ver­kehrs­mittelwahl, Anzahl der Wege pro Werktag) von 19 % – Stand: 2011 – bis 2030 auf 25 % zu steigern.
     
  3. Der seit 2014 bestehende Beschluss zur Förde­rung der Nahmobilität wird bekräftigt (VO/14/10295/61).
     
  4. Die Stadt Regensburg verfolgt für die Verkehrssicherheit auf den Straßen in der Bau­last der Stadt Regensburg das Ziel der „Vision Zero – keiner kommt um, alle kommen an“. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere die Zahl der Un­fälle mit Getöteten und Schwerverletzten kontinuierlich zu senken.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Verbesserung und Ausweitung des Winterdienstes auf Radwegen und -routen zu entwickeln und dem Stadtrat die finanziellen, organisatorischen und sonstigen Auswirkungen darzustellen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig die Belange des Rad- und Fußver­kehrs an Baustellen stärker zu berücksichtigen. Eine Grundlage hierfür soll der „Leit­faden Baustellen“ der AGFK sein. Der AGFK-Leitfaden soll unter Berücksichtigung der örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten als Planungshilfe herangezogen werden.

 

  1. Das im Anhang dargestellte Konzept für Lückenschlüsse im übergeordneten Rad­wegenetz ist konsequent weiter zu verfolgen.

Anlagen:

 

1 PlanWichtige Lücken im Radwegenetz“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-11_Lücken-Radwegenetz-VO-A3 (7653 KB)