Vorlage - VO/18/15036/61  

 
 
Betreff: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes:
BP Nr. 42 Am Pfaffensteiner Hang
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
22.01.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

r das Gebiet Am Pfaffensteiner Hang, begrenzt durch die Alte Nürnberger Straße (südlich), die Schweinfurter Straße (östlich) und den Bereich nordwestlich des Pfaffensteiner Hanges, wurde am 13.02.1964 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 42 gefasst.

Ziel des Bebauungsplanes war eine ordnungsgemäße bauliche Entwicklung mit weiterer Wohnbebauung und der Bau eines Sammelkanals in der Alten Nürnberger Straße.

Ein Teil des Bebauungsplanes liegt im Gebiet der Ortsabrundungssatzung Pfaffenstein (genehmigt von der Regierung am 20.04.1979). Für den nördlichen Teil des Bebauungsplanes, der außerhalb der Ortsabrundungssatzung liegt, besteht zum jetzigen Zeitpunkt seitens der Stadt keine Planungsabsicht. Eine Ausweitung der Siedlungsentwicklung in den Landschaftsraum ist derzeit nicht vorgesehen. Damit ist das Erfordernis, das Bebauungsplanverfahren fortzusetzen, nicht mehr gegeben. Für den Fall, dass zu einem späteren Zeitpunkt der Teil des Bebauungsplanes, der nicht durch die Ortsabrundungssatzung erfasst ist, oder andere Flächen im Umfeld beplant werden sollen, ist die Einleitung eines neuen Bauleitplanverfahrens zu pfen.

Der Aufstellungsbeschluss vom 13.02.1964 für den Bebauungsplan 42 ist daher aufzuheben.

 

Wie aufgezeigt, ist das Planungserfordernis für diesen Bebauungsplan entfallen, die Planung wird nicht mehr fortgesetzt. Ein Aufstellungsbeschluss und dessen Bekanntmachung sollen die Öffentlichkeit und die Behörden darüber informieren, dass die Stadt ein Verfahren der Bauleitplanung durch Beschluss eingeleitet hat. Durch die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses soll der Rechtsschein, die Stadt verfolge diese Planung weiter, beseitigt werden. Diese Vorgehensweise entspricht der Empfehlung der Rechtsprechung, den Beschluss aufzuheben, sollten sich die dem Aufstellungsbeschluss zugrundeliegenden Verhältnisse wesentlich verändert haben.

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 42 wird beschlossen.

 

2.Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich, d. h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen.

 

 


Anlagen:

 

BP Nr. 42, Am Pfaffensteiner Hang, Lageplan M 1/1000

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Datenblatt BP 42_Aufhebung mit Plan (223 KB)