Vorlage - VO/18/15039/D1  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg sowie Entscheidung über Verwendung des Jahresergebnisses 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
30.01.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.01.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:

 

Zu 1.:Gemäß § 8 der Betriebssatzung (VO/12/7953/SK3) hat der Regiebetrieb „Arena Regensburg Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ einen Jahresabschluss mit Lagebericht aufzustellen. Dieser wurde gemäß § 8 Abs. 6 der Betriebssatzung von einem externen Abschlussprüfer, der Firmadl & Partner GmbH, Regensburg geprüft. Der uneingeschränkte Prüfvermerk liegt vor (Anlage 1) und wurde dem Stadtrat zur Kenntnis gebracht (VO/17/13766/D1).

 

Der Bericht der internen Rechnungsprüfung wurde dem zuständigen Ausschuss am 28.11.2018 in nicht-öffentlicher Sitzung vorgestellt. Gegen die Feststellung des Jahresergebnisses wurden keine Einwände erhoben.

 

Folgende wesentliche Abweichungen zum Wirtschaftsplan 2016 ergaben sich im Laufe des Geschäftsjahres:

  •                                 Die betrieblichen Erträge lagen insgesamt um rd. 256 T€ über den Erwartungen: Die Erlöse aus Spielbetrieb und Veranstaltungen (+127 T€), Caterer-Pacht (+69 T€) und Mieteinnahmen (+21 T€) lagen über den Planwerten. Die geringeren Einnahmen aus Parkplatz-Vermietung (-17 T€) konnten dadurch mehr als ausgeglichen werden.
  •                                 Die Abschreibungen lagen um 67 T€ über dem Planwert bei rd. 1.837 T€. Der Planwert der Abschreibungen beruhte auf einer Schätzung der Nutzungsdauer für die Gesamtinvestition. Im Zuge der Rechnungslegung 2015 wurde das Stadion mit Funktionsgebäude und Außenanlagen neu gegliedert und dabei die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände angepasst.
  •                                 Die betrieblichen Aufwendungen lagen um 262 T€ unter dem Planansatz. Die Differenz setzt sich zusammen aus der Reduzierung der Unterhaltsaufwendungen (um 194 T€ im Vergleich zum Plan) und der Kostenerstattung an die RBB aus dem Betriebs- und Bewirtschaftungsvertrag (- 140 T€). Die Erhöhung der Personalkostenerstattung an die Stadt Regensburg (+ 181 T€) konnte dadurch ausgeglichen werden.

 

Insgesamt schließt das Geschäftsjahr 2016 mit einem Verlust von 3.407.486,01 Euro ab, um rund 570 T€ besser als im Wirtschaftsplan 2016 veranschlagt.

 

Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung war bereits Ende 2016 absehbar, dass der Jahresfehlbetrag 2016 unterhalb des Planansatzes liegen würde. Deshalb wurde der Ansatz für die Kapitaleinlage nicht vollständig ausgeschöpft, 252.000 Euro wurden nicht abgerufen.

 

Zu 2.:Gemäß § 9 der Betriebssatzung beschließt der Stadtrat über die Behandlung des Jahresverlustes 2016. Es wird vorgeschlagen, dass der Betrag von 3.407.486,01 Euro ebenso wie in den Vorjahren durch Entnahme aus der Rücklage gedeckt wird.

 

Zu 3.:Die Kapitaleinlage der Stadt an den Regiebetrieb Arena soll nicht nur den laufenden sondern auch den künftigen Verlust des Regiebetriebs decken, da ansonsten die Gefahr einer „Verdeckten Gewinnausschüttung“ besteht. Die Übernahme eines nicht begünstigten Dauerverlustes (Betrieb eines Fußballstadions mit Veranstaltungsmanagement) durch die Trägerkörperschaft stellt steuerlich eine verdeckte Gewinnausschüttung des Regiebetriebs an die Stadt dar. Zur Vermeidung der Besteuerung einer verdeckten Gewinnausschüttung des Regiebetriebes an die Stadt in Höhe eines Teiles des Jahresverlustes ist es erforderlich, dass die Kapitaleinlagen, die in Form von Vorauszahlungen zur Abdeckung des zu erwartenden Jahresverlustes 2016 von der Stadt als Trägerkörperschaft geleistet wurden, im Regiebetrieb verbleiben und für künftige Verlustabdeckungen verwendet werden können, insbesondere bei Entstehung höherer Verluste als im jeweiligen Vorjahr. Eine Rückzahlung des über den Jahresverlust 2016 hinaus gehenden Anteils der Kapitaleinlage 2016 ist deshalb anders als im Wirtschaftsplan bzw. Haushaltsplan 2019 vorgesehen aus steuerlichen Gründen zu vermeiden.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der vorgelegte Jahresabschluss 2016 wird festgestellt.
  2. Der Jahresverlust 2016 in Höhe von 3.407.486,01 Euro wird durch Entnahme aus der Rücklage ausgeglichen.
  3. Der über den Jahresverlust 2016 hinausgehende Anteil der Kapitaleinlage in Höhe von 317.513,99 Euro verbleibt aus steuerlichen Gründen in der Allgemeinen Rücklage der Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg.

 

 

 

 


 

Anlagen:

Lagebericht und Jahresabschluss 2016 mit Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss 2016 mit Testat (4237 KB)