Sachverhalt:
Zu 1.:Gemäß § 8 der Betriebssatzung (VO/12/7953/SK3) hat der Regiebetrieb „Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ einen Jahresabschluss mit Lagebericht aufzustellen. Dieser wurde gemäß § 8 Abs. 6 der Betriebssatzung von einem externen Abschlussprüfer, der Firma Rödl & Partner GmbH, Regensburg geprüft. Der uneingeschränkte Prüfvermerk liegt vor (Anlage 1) und wurde dem Stadtrat zur Kenntnis gebracht (VO/17/13766/D1).
Der Bericht der internen Rechnungsprüfung wurde dem zuständigen Ausschuss am 28.11.2018 in nicht-öffentlicher Sitzung vorgestellt. Gegen die Feststellung des Jahresergebnisses wurden keine Einwände erhoben.
Folgende wesentliche Abweichungen zum Wirtschaftsplan 2016 ergaben sich im Laufe des Geschäftsjahres:
Insgesamt schließt das Geschäftsjahr 2016 mit einem Verlust von 3.407.486,01 Euro ab, um rund 570 T€ besser als im Wirtschaftsplan 2016 veranschlagt.
Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung war bereits Ende 2016 absehbar, dass der Jahresfehlbetrag 2016 unterhalb des Planansatzes liegen würde. Deshalb wurde der Ansatz für die Kapitaleinlage nicht vollständig ausgeschöpft, 252.000 Euro wurden nicht abgerufen.
Zu 2.:Gemäß § 9 der Betriebssatzung beschließt der Stadtrat über die Behandlung des Jahresverlustes 2016. Es wird vorgeschlagen, dass der Betrag von 3.407.486,01 Euro ebenso wie in den Vorjahren durch Entnahme aus der Rücklage gedeckt wird.
Zu 3.:Die Kapitaleinlage der Stadt an den Regiebetrieb Arena soll nicht nur den laufenden sondern auch den künftigen Verlust des Regiebetriebs decken, da ansonsten die Gefahr einer „Verdeckten Gewinnausschüttung“ besteht. Die Übernahme eines nicht begünstigten Dauerverlustes (Betrieb eines Fußballstadions mit Veranstaltungsmanagement) durch die Trägerkörperschaft stellt steuerlich eine verdeckte Gewinnausschüttung des Regiebetriebs an die Stadt dar. Zur Vermeidung der Besteuerung einer verdeckten Gewinnausschüttung des Regiebetriebes an die Stadt in Höhe eines Teiles des Jahresverlustes ist es erforderlich, dass die Kapitaleinlagen, die in Form von Vorauszahlungen zur Abdeckung des zu erwartenden Jahresverlustes 2016 von der Stadt als Trägerkörperschaft geleistet wurden, im Regiebetrieb verbleiben und für künftige Verlustabdeckungen verwendet werden können, insbesondere bei Entstehung höherer Verluste als im jeweiligen Vorjahr. Eine Rückzahlung des über den Jahresverlust 2016 hinaus gehenden Anteils der Kapitaleinlage 2016 ist deshalb – anders als im Wirtschaftsplan bzw. Haushaltsplan 2019 vorgesehen – aus steuerlichen Gründen zu vermeiden.
Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:
Anlagen: Lagebericht und Jahresabschluss 2016 mit Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
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