Sachverhalt:
Die Anregung und Förderung von Freizeitmaßnahmen und internationalen Jugendbegegnungen ist nach § 11 Abs. 3 i.V.m. § 12 Abs. 1 SGB VIII eine Aufgabe der Jugendhilfe.
Internationale Begegnungen sollen - Kontakte mit Menschen anderer Kulturen, anderer Sprachen und anderer Lebensverhältnisse ermöglichen, - einen Erlebnisbezug zum erlernten Wissen schaffen und damit Bildungs- und Lernprozesse auslösen, - demokratische Verhaltensweisen im Zusammenleben mit Jugendlichen anderer Nationen einüben, - zur Überprüfung der eigenen Grundhaltung und Grundwerte im Vergleich mit der Situation in anderen Ländern anregen, - zum Abbau von Vorurteilen beitragen, - Verständnis für die Notwendigkeit internationaler Gemeinschaftsaufgaben wecken sowie - Formen bereits erkennbarer internationaler Zusammenarbeit verdeutlichen und das Bewusstsein junger Menschen vertiefen, dass sie mitverantwortlich für eine dauerhafte Friedensordnung sind.
Eine richtungweisende Studie über „Langzeitwirkungen internationaler Jugendbegegnungen“ der Universität Regensburg zeigt, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über positive nachhaltige Wirkungen auf ihre Persönlichkeit und weitere Biographie berichten. Weiter konnte festgestellt werden, dass die Teilnahme hauptsächlich der Persönlichkeitsentwicklung in Hinblick auf Selbstsicherheit, Vertrauen in die eigenen Kompetenzen, soziale Kompetenz, Offenheit für neuartige Erfahrungen, interkulturelle Kompetenz und Identitätsbildung fördert.
Die Stadt Regensburg fördert Jugendbegegnungen, die nach nationalem oder internationa- lem Charakter ausgerichtet sind im Rahmen der städtischen Richtlinien bis zur Höhe der jeweils im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel.
In den vergangenen Jahren sind die Kosten für Fahrt, Unterbringung und Verpflegung gestiegen. Dies spiegelt sich oft in erhöhten Teilnahmebeiträgen, welche Familien aufbringen müssen. Manchen Kindern oder Jugendlichen wird dadurch eine Teilnahme verwehrt.
Förderung internationale Jugendbegegnungen
Internationale Jugendbegegnungen werden bisher mit einer jeweiligen Pauschale von 6 € pro Tag und Teilnehmer/in, Begegnungen mit Regensburger Partnerstädten im Ausland mit 8 € pro Tag und Teilnehmer/in sowie ein Gegenbesuch einer Partnergruppe in Regensburg mit 4 € pro Tag und Teilnehmer/in gefördert.
Das Amt für kommunale Jugendarbeit schlägt aufgrund der genannten Kostensteigerungen eine Erhöhung der pauschalierten Zuschüsse wie folgt vor: Förderung von internationalen Jugendbegegnungen mit 8 € pro Tag und Teilnehmer/in, bei Jugendbegegnungen mit einer Regensburger Partnerstadt mit 10 € pro Tag und Teilnehmer/in, sowie bei einem Gegenbesuch einer Partnergruppe in Regensburg mit 6 € pro Tag und Teilnehmer/in.
Punkt 4.2.2 der Richtlinien soll zukünftig wie folgt lauten:
Die Regelung, dass bei einem Gegenbesuch maximal 50 % der ungedeckten Kosten gefördert werden, wird aufgehoben.
Zudem müssen die Richtlinien den aktuellen Gegebenheiten und Standards angepasst werden. Grundsätzlich soll die Förderung von internationalen Jugendbegegnungen nicht länger auf ausgewählte Staaten begrenzt sein, sondern für Jugendbegegnungen weltweit möglich sein. Diese Änderung trägt den immer dichteren Verflechtungen der Nationen im Zuge der Globalisierung Rechnung, welche es unabdingbar macht, einen Beitrag zur Förderung von Toleranz, Offenheit und grenzüberschreitender Verständigung zu leisten. Dies entspricht auch Art. 55 der Charta der Vereinten Nationen, welcher „(…) die internationale Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und der Erziehung“ als einen Beitrag nennt, um „jenen Zustand der Stabilität und Wohlfahrt herbeizuführen, der erforderlich ist, damit zwischen den Nationen friedliche und freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen herrschen“.
Punkt 3.2.1 der Richtlinien soll zukünftig wie folgt lauten:
Die mögliche Dauer einer förderfähigen internationalen Jugendbegegnung wird von bisher 6 – 21 Tagen auf 5 – 30 Tagen ausgeweitet. Die Tatsache, dass Begegnungen nun bereits ab einer Dauer von 5 Tagen (inklusive Reisetage) gefördert werden, kommt insbesondere dem Austausch mit grenznahen Städten wie z.B. unserer Partnerstadt Pilsen zu Gute.
Punkt 3.2.2 der Richtlinien soll zukünftig wie folgt lauten:
Das Zugangsalter wird vom 9. Lebensjahr auf das 8. Lebensjahr festgelegt. Gleichzeitig wird es von dem 25. auf das 26. Lebensjahr ausgeweitet, damit auch Berufsschülerinnen und -schüler besser berücksichtigt werden.
Punkt 3.2.3 der Richtlinien soll zukünftig wie folgt lauten:
Sowohl die Anpassungen in der Altersspanne als auch in der Dauer erfolgen mit dem Ziel der Angleichung an die Richtlinien des Kinder- und Jugendhilfeplans des Bundes zur Förderung internationaler Jugendbegegnungen. Weiterhin wird die Mindestanzahl an Teilnehmenden von 10 auf 6 reduziert. Auf diese Weise soll auch kleineren Gruppen die Durchführung einer internationalen Jugendbegegnung erleichtert werden.
Punkt 3.2.4 der Richtlinien soll zukünftig wie folgt lauten:
Darüber hinaus wird der Höchstbetrag förderfähig anzuerkennender Kosten für Unterkunft und Verpflegung von bislang 60 € auf nunmehr 90 € angehoben. Diese Erhöhung ist auf die in den letzten Jahren stetig steigenden Kosten in diesem Bereich zurückzuführen.
Punkt 4.2.1 der Richtlinien soll zukünftig wie folgt lauten:
Um die Antragstellung und -bearbeitung zu vereinfachen, wird der von den Antragstellenden auszufüllende Finanzplan übersichtlicher gestaltet. Ein Merkblatt mit dem Titel „Wichtige Hinweise zur Beantragung von Zuschüssen für die Durchführung einer internationalen Jugendbegegnung“ wurde erstellt. Es fasst zentrale Punkte aus den Richtlinien kompakt zusammen, ermöglicht eine schnelle Antwort auf häufig gestellte Fragen und soll künftig den Antragstellenden Hilfestellung bieten. Außerdem wurden das Antragsformular sowie die Teilnahmeliste gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU-DSGVO angepasst.
Die gesamten Dokumente zur Antragstellung (Antragsformular, Finanzplan, Teilnahmeliste und Merkblatt) wurden im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in gendergerechter Sprache formuliert.
Finanzielle Auswirkungen
Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung der Fördersumme von 11.700 Euro auf 15.800 Euro zur Förderung von internationalen Jugendbegegnungen vor. Die Erhöhung ist notwendig, da in den letzten Jahren die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung gestiegen sind.
Im Jahr 2018 wurden 21 Begegnungen gefördert. Der Zuschuss betrug 11 % zu den Gesamtkosten. Näheres kann der beigefügten Kostendarstellung entnommen werden.
Die Bestimmungen für die Förderung von Freizeitmaßnahmen werden unverändert beibehalten.
Die Richtlinien sowie eine Kostendarstellung über den Aufwand der im Jahr 2018 geförderten internationalen Jugendbegegnungen durch das Amt für kommunale Jugendarbeit liegen zur Einsicht in der Anlage dieser Sitzungsvorlage bei.
Die Verwaltung schlägt vor, die städtischen Richtlinien entsprechend dem Vorschlag anzupassen, sowie eine Erhöhung der pauschalierten Zuschüsse zum 01.01.2019 zu befürworten. Eine entsprechende Anpassung der notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 4.100 Euro auf der Haushaltsstelle 0.4709.7092 im Rahmen des Nachtragshaushalt 2019 wird vorgeschlagen.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für internationale Jugendbegegnungen und Freizeitmaßnahmen werden entsprechend der beiliegenden Änderung angepasst.
Anlagen:
Städtische Richtlinien für internationale Jugendbegegnungen und Freizeitmaßnahmen (aktuelle Version) Städtische Richtlinien für internationale Jugendbegegnungen und Freizeitmaßnahmen (Änderungen sichtbar) Kostendarstellung 2018 – Internationale Jugendbegegnungen
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