Sachverhalt:
Der Stadtbezirk Ostenviertel grenzt unmittelbar an das Regensburger Altstadtensemble und ist geprägt durch eine Vielzahl verschiedener Nutzungen. Vor allem der Hafen mit den dort zahlreichen hafentypischen Gewerbeansiedlungen prägt den Stadtbezirk. Durch die anhaltende Zunahme der Bevölkerungszahlen in Regensburg wird verstärkt neuer Wohnraum in der Stadt benötigt. Mit der Umwandlung des ehemaligen Schlachthofs und der ehemaligen Zuckerfabrik in Wohnquartiere hat die Stadt dieser Entwicklung bereits Rechnung getragen. Dadurch entwickelt sich das Ostenviertel zu einer urbanen Wohnlage. Im gleichen Zeitraum nimmt auch die Bedeutung des Regensburger Hafens zu. Die positive wirtschaftliche Entwicklung in Mittel- und Osteuropa sowie die fortschreitenden Auswirkungen der Globalisierung liegen dieser Entwicklung zugrunde. Die Wohnnutzung und der Hafenbetrieb sowie gewerbliche Nutzungen nehmen im Plangebiet zu und rücken wechselwirkend aneinander heran. Dadurch sind zukünftig Konflikte zu erwarten, sofern nicht eine ordnende Steuerung durch Bauleitplanung erfolgt, wie es vorliegend vorgesehen ist. Für eine alle Belange abwägende Entwicklung wird – insbesondere auch im Hinblick auf den Schallschutz und den Schutz der Donauauen – ein Bebauungsplan notwendig. Mit der Bebauungsplanaufstellung soll der Betrieb der innerhalb des Plangebiets gelegenen Regensburger Häfen städtebaurechtlich gesichert werden. Diesbezüglich ist vorgesehen, dass künftige Entwicklungen des Hafens ebenso berücksichtigt werden wie mögliche Nutzungskonflikte mit der umgebenden Bebauung. Der Regensburger Hafen stellt auch in Zukunft einen wichtigen Wirtschaftsfaktor der Stadt dar. Mit dem überdurchschnittlichen Wirtschaftswachstum der mittel- und osteuropäischen Donauanrainer und dem Bekenntnis der Bundes- und der Landespolitik, den Güterverkehr von der Straße auf andere Verkehrsträger zu verlagern, wird der Hafen mit seinem trimodalen Umschlag künftig weiter an Bedeutung gewinnen. Hierfür ist es entscheidend, die notwendigen Flächen zur Verfügung zu stellen. Bereits heute haben sich einige "hafentypische" Nutzungen auch abseits des Hafenbeckens angesiedelt.
Durch den Bebauungsplan Nr. 274 soll die planungsrechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung und die dauerhafte Sicherung von Nutzungen im Gebiet geschaffen werden. Eine geordnete bauliche und räumliche Entwicklung von in Konflikt miteinander und zueinander stehenden oder zukünftig geratenden Wohnnutzungen und Hafenbetrieben bzw. sonstigen Gewerbebetrieben soll mit Hilfe der vorliegenden Bauleitplanung gewährleistet werden. Es soll eine weitest gehende Entflechtung der diversen Nutzungen erreicht werden. Das Ziel ist hierbei die Schaffung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen bei gleichzeitiger Sicherung des Hafenbetriebes sowie dessen Gewährleistung für die Zukunft einschließlich der Sicherung von Entwicklungsmöglichkeiten vornehmlich für gewerbliche Nutzungen im Regensburger Westhafen und Ölhafen. Damit besteht ein Planungserfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB. Am 25.09.2012 wurde vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 für ein Gebiet südlich des Auweges und nördlich der Alten Straubinger Straße beschlossen. Dieser Beschluss soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 Westhafen/Ölhafen aufgehoben werden. Die damaligen verkehrlichen Planungszielen sollen in den Bebauungsplan Nr. 274 übernommen werden
Um den schweren LKW-Verkehr aus der mit Wohnnutzungen flankierten Prinz-Ludwig- Straße sowie Haymostraße herauszuziehen und um Anwohnerverkehr und Gewerbeverkehr zu entflechten ist eine Änderung bzw. Ergänzung des bestehenden Erschließungssystems notwendig. Eine mögliche Verbindung auf Höhe des Stadtlagerhauses von der Wiener Straße in Richtung Süden zur Alten Straubinger Straße gegenüber der Kastenmaier Straße wäre eine mögliche Variante. Diese Trassenführung wurde bereits mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 für ein Gebiet südlich des Auweges und nördlich der Alten Straubinger Straße beschlossen. Darüber hinaus ist angedacht, den Auweg im Übergangsbereich zur Wiener Straße nicht mehr vor dem Bahndamm nach Norden abknicken zu lassen, sondern in annähernd gerader Fortführung nach Osten unter besagtem Bahndamm zunächst hindurch und erst wieder auf der östlichen Seite nach Norden in Richtung Wiener Str. zu führen. Durch diese Änderungen würde sich zudem der öffentliche Durchgangsverkehr verringern und das verkehrliche Konfliktpotential vermindert.
Der Ausschuss beschließt:
Anlagen:
Lageplan Vorentwurf zum BP Nr. 274
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||