Vorlage - VO/18/15058/61  

 
 
Betreff: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 31
Schlämmteichgelände (zw. Straubinger / Maxhüttenstr. u. Industrieanlage Hafen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
06.02.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

r den Bereich des Schlämmteichgeländes an der Straubinger Straße, begrenzt durch das Industriegelände am Ölhafen (nördlich), der Ditthornstraße (westlich) und der Maxhüttenstraße (südlich) wurde am 21.02.1963 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 31 gefasst.

 

Ziel des Bebauungsplanes war eine ordnungsgemäße Erschließung und Entwicklung des Gebietes. Nicht bebaute Grundstücke sollten der Bebauung zugeführt werden.

Inzwischen wurde ein Teil des Gebietes durch den Odessa-Ring überbaut. Die anderen Grundstücke des Gebietes sind fast vollständig bebaut. Die aktuelle städtebauliche Situation ist eine völlig andere, als es der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes 31 vermuten lässt.

 

Die Fortführung des Bauleitplanverfahrens ist daher nicht mehr sinnvoll.

Der Aufstellungsbeschluss vom 21.02.1963 für den Bebauungsplan 31 ist daher aufzuheben.

 

Wie aufgezeigt, ist das Planungserfordernis für diesen Bebauungsplan entfallen, die Planung wird nicht mehr fortgesetzt. Ein Aufstellungsbeschluss und dessen Bekanntmachung sollen die Öffentlichkeit und die Behörden darüber informieren, dass die Stadt ein Verfahren der Bauleitplanung durch Beschluss eingeleitet hat. Durch die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses soll der Rechtsschein, die Stadt verfolge diese Planung weiter, beseitigt werden. Diese Vorgehensweise entspricht der Empfehlung der Rechtsprechung, den Beschluss aufzuheben, sollten sich die dem Aufstellungsbeschluss zugrundeliegenden Verhältnisse wesentlich verändert haben.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

1. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 31 wird beschlossen.

 

2. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich, d. h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen.

 


Anlagen:

 

BP Nr. 31, Schlämmteichgelände (zw. Straubinger / Maxhüttenstr. u. Industrieanlage Hafen), Lageplan M 1/1000

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Datenblatt BP 31_Aufhebung mit Plan (182 KB)