Vorlage - VO/18/15069/66  

 
 
Betreff: Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus 2018/19
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
22.01.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

1.Programm Nationale Projekte des Städtebaus

 

Projektaufruf 2018/19

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat für 2018/19 einen neuen Projektaufruf zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus veröffentlicht. Im Bundesprogramm sollen erneut investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Antragsberechtigt sind Kommunen.

 

Die Bundesmittel werden in fünf Jahresraten (2019 bis 2023) zur Verfügung gestellt.

 

Verfahrensablauf und Auswahl der Projekte

Antragsberechtigt sind die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Antragsteller und Förderempfänger sind die jeweiligen Kommunen auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt oder die Liegenschaft in Privat-, Kirchen- oder Landeseigentum befindet.

 

Das Auswahlverfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektvor-schläge in der 1. Phase (Einreichung über das Förderportal des Bundes easy-Online) folgt die Auswahl der Förderprojekte durch eine unabhängige Expertenjury. Die 2. Phase umfasst die Beantragung einer Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag).

 

Auswahl der zu fördernden Projekte

Das Bundesministerium wird bei der Auswahl der zu fördernden Projekte von einer unabhängigen Expertenjury beraten, die sich aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie Fachleuten verschiedener Disziplinen (z. B. Stadt- und Landschaftsplanung, Städtebau, Denkmalpflege) zusammensetzt.

 

r die Auswahl der Projekte sind u. a. folgende Kriterien ausschlaggebend:

      nationale bzw. internationale Wahrnehmbarkeit und Wirkung des Vorhabens;

      überdurchschnittliche Qualität hinsichtlich Städtebau, Baukultur und Bürgerbeteiligung;

      erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen;

      Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit;

      Innovationspotenzial.

 

Komplementärfinanzierung

rderprojekte müssen von den betreffenden Kommunen mitfinanziert werden. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt grundsätzlich ein Drittel der förderfähigen Projektkosten, jedoch besteht die Möglichkeit, unbeteiligte Dritte in die Finanzierung einzuschließen. Als unbeteiligte Dritte gelten solche natürlichen oder juristischen Personen, die keine rechtlichen, personellen oder wirtschaftlichen Beziehungen zum Projektträger, Bauherrn oder Vorhaben haben (z. B. unabhängige Stiftungen oder Spender). Die finanzielle Beteiligung unbeteiligter Dritter ist ausdrücklich erwünscht. Sie kann als kommunaler Eigenanteil gewertet werden bis zu einem in jedem Fall von der Kommune aufzubringenden Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten.

 

Aus Sicht der Stadt Regensburg sollte jedoch keine freiwillige Kostenbeteiligung bei kirchlich genutzten Gebäuden erfolgen. Es würde sonst ein Präzedenzfall mit weitreichenden finanziellen Konsequenzen geschaffen werden, da die Stadt auch in den letzten Jahren nur dann solche Projekte unterstützt hat, wenn der städtische Eigenanteil von Dritten übernommen worden ist. Eine Anmeldung dieser Maßnahmen zum Förderprogramm durch die Stadt ist grundsätzlich somit nur möglich, wenn durch entsprechende vertragliche Regelungen sichergestellt werden kann, dass der städtische Eigenanteil refinanziert wird. Dies wurde bereits in vorangegangen Förderaufrufen entsprechend gehandhabt.

 

 

2.Beteiligung der Stadt Regensburg

 

In der Vergangenheit hat sich die Stadt Regensburg mit verschiedenen Projekten am Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus sowie am vorhergehenden Bundesprogramm Investitionen in nationale Welterbestätten beteiligt und Förderungen erhalten. So profitierten unter anderem der Neubau der Regensburger Synagoge, die Sanierung der Porta Praetoria, die Innensanierung von St. Kassian und die Außensanierung der Neupfarrkirche von den Zuwendungen des Bundes.

 

Im aktuellen Projektaufruf hat die Stadt Regensburg vorab Projektideen für zwei Maßnahmen eingereicht.r eine verbindliche Anmeldung ist ein Beschluss des Stadtrates bzw. des zuständigen Ausschusses erforderlich.

 

Forum Emmeram

Die kath. Kirchenstiftung St. Emmeram plant die Generalsanierung und die Umnutzung des denkmalgeschützten ehemaligen Pfarrhofs St. Emmeram. Ziel ist es, mit dem Forum Emmeram einen neuen Ort für Kultur und Dialog mit vielfältigen Angeboten an der Nahtstelle zwischen dem Emmeram-Areal und der Regensburger Altstadt zu etablieren. Die Maßnahme soll im Zeitraum 2019 bis 2021 umgesetzt werden.

 

Da der ehemalige Pfarrhof zukünftig keiner kirchlichen Nutzung mehr dienen wird, kann diese Maßnahme von der Stadt Regensburg mit dem erforderlichen Eigenanteil von 10 % unterstützt werden.

 

Finanzierung

Projekt-Gesamtkosten4.300.000 €

Eigenanteil (Diözese, Pfarrgemeinde)2.200.000 €

Landesmittel (Bay. Landesstiftung)200.000 €

Weitere öffentliche Förderung (Bezirk)40.000 €

Anmeldung im Förderprogramm1.860.000 €

Beantragte Bundesförderung (66,67 %)1.240.000 €

Mittel unbeteiligter Dritter (23,33 %)

(Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Liga Bank Stiftung,

Welterbe Kulturfonds Regensburg die Förderer e. V.,

ggf. weitere)434.000 €

Städtischer Anteil (10 %)186.000 €

 

Die öffentlichen Fördermittelgeber (Landesstiftung, Bezirk) haben eine Unterstützung in Aussicht gestellt. Zuwendungsbescheide darüber liegen noch nicht vor. Ebenso liegen seitens der unbeteiligten Dritten noch keine verbindlichen Zusagen über die Höhe der jeweiligen Beteiligung vor.

 

Fassadensanierung Dreieinigkeitskirche

Die Fassade der Dreieinigkeitskirche weist starke Schädigungen auf. Die Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung Regensburg beabsichtigt die denkmalgerechte Sanierung und Instandsetzung der Fassade. Die Maßnahme soll im Zeitraum 2019-2020 durchgeführt werden.

 

Eine Anmeldung der Fassadensanierung der Dreieinigkeitskirche zum Förderprogramm ist aus den oben genannten Gründen grundsätzlich nur möglich, wenn durch entsprechende vertragliche Regelungen der städtische Eigenanteil refinanziert werden kann und dieses Vorgehen auch vom Fördermittelgeber akzeptiert wird.

 

Finanzierung

Projekt-Gesamtkosten996.600 €

Anmeldung im Förderprogramm996.600 €

Beantragte Bundesförderung (66,67 %)664.400 €

Mittel unbeteiligter Dritter (23,33 %)

(Förderverein Dreieinigkeitskirche und St. Oswald-Kirche

Regensburg e. V.)232.540 €

Städtischer Anteil (10 %) zu refinanzieren99.660 €

 

Der Förderverein Dreieinigkeitskirche und St. Oswald-Kirche Regensburg e. V. hat bestätigt, dass er für die Finanzierung der Fassadensanierung Mittel in Höhe von rund 200.000  zur Verfügung stellen wird.


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Stadt Regensburg unterstützt die Anmeldung der Projekte in der dargestellten Form. Die Anmeldung der Projekte erfolgt vorbehaltlich der Erfüllung der Finanzierungszusagen der im Sinne des Förderprogramms unbeteiligten Dritten in Höhe von 23,33 % der Gesamtkosten. Im Fall der Fassadensanierung der Dreieinigkeitskirche erfolgt die Anmeldung außerdem unter dem Vorbehalt, dass es möglich ist, durch entsprechende vertragliche Regelungen den städtischen Eigenanteil zu refinanzieren.

 

 

 

 

 


Anlagen: