Sachverhalt:
In der Sitzung am 23.11.2005 hat der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten beschlossen, dass die Sozialhilferichtlinien des Bayerischen Städtetages, des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Bezirketags (früher Verband der Bayerischen Bezirke) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Regensburg ab 01.08.2005 angewendet werden. Als Folge fortschreitender Rechtsentwicklung werden diese Richtlinien ständig angepasst.
Mit Schreiben vom 30.10.2018 hat der Bayerische Städtetag die Änderungen zum 01.07.2018 an seine Mitglieder versandt (siehe Anlage). Der vom Bayerischen Städtetag, Bayerischen Landkreistag und Bayerischen Bezirketag eingesetzte Redaktionsausschuss hat eine Fortschreibung der von den drei Verbänden gemeinsam herausgegebenen Sozialhilferichtlinien zum 1. Juli 2018 beschlossen. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration sowie der Bayerische Kommunale Prüfungsverband haben das Einvernehmen dazu erteilt.
Die Änderungen wurden größtenteils durch Anpassungen an geänderte gesetzliche Grundlagen und die Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung erforderlich.
Die Anwendung der Sozialhilferichtlinien gewährleistet einen einheitlichen Gesetzesvollzug. Finanzielle Auswirkungen sind aufgrund der Änderungen nicht zu erwarten.
Die Entscheidung zur Anwendung der geänderten Sozialhilferichtlinien betrifft eine Angelegenheit von grundsätzlicher bzw. allgemeiner Bedeutung nach dem Sozialgesetzbuch Teil XII (SGB XII) und fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten.
Es wird empfohlen, die Anwendung der geänderten Sozialhilferichtlinien rückwirkend zum 01.07.2018 zu beschließen.
Die Anwendung der Sozialhilferichtlinien in der Fassung vom 01.07.2018 wird für den Bereich der Stadt Regensburg als Sozialhilfeträger rückwirkend ab 01.07.2018 beschlossen.
Anlagen:
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