Sachverhalt:
1. Allgemeines
1.1 Aufgaben und Pflichten der Stadt Regensburg als Baulastträger der Brücken im Stadtgebiet Der Art. 72 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bestimmt, dass seitens der Stadt Regensburg von den Bediensteten des Tiefbauamtes die Unterhaltung der Straßen und Brücken in Ausübung eines öffentlichen Amtes, also hoheitlich, wahrgenommen werden (Amtspflicht). Gleiches gilt für die Überwachung und Erhaltung der Verkehrssicherheit der Straßen und Brücken. Alle Straßen, Brücken und zugehörige Ingenieurbauwerke sind somit so zu unterhalten, dass sie den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung genügen. Die Verletzung dieser Amtspflichten kann zur persönlichen Haftung des Bediensteten führen.
Für die Planung und Durchführung der Unterhaltungsarbeiten an den städtischen Brücken und den zugehörigen Ingenieurbauwerken sind folgende Maßnahmen vorgesehen und im Haushaltsplan 2019 eingestellt:
1.2 Laufender Unterhalt an Brücken, Stegen und Stützmauern und Lärmschutzwänden Folgende wesentliche Leistungen sind zu erbringen:
Reinigungsarbeiten:
- Spülen von Entwässerungseinrichtungen wie Brückenabläufe, Längs-, Fall- und Grundleitungen einschließlich Revisionsschächte - Säubern von Brückenübergangskonstruktionen, Lagern und Auflagerbänken - Reinigen von Holzbelägen auf Stegen
Reparaturarbeiten:
- Instandsetzung von beschädigten Beton- und Stahlbetonbauteilen - Korrosionsschutz von Stahlbauteilen und Geländern - Erneuerung von Fugenabdichtungen auf Brücken - Instandsetzen von Natursteinen in Stützmauern - Schäden beseitigen, die bei Brückenkontrollen und -prüfungen festgestellt werden - Ergänzung von Brückenbeschilderungen
Beihilfe bei Brückenprüfungen
wie Bereitstellung von Stand- und Hängegerüsten, Brückenuntersichtsgeräte und Hubsteiger.
Teilerneuerung von Fahrbahn, Radweg- und Gehwegbelägen
sowie Nachschneiden und Vergießen von Dehnungsfugen auf Brücken einschließlich der erforderlichen Markierungsarbeiten.
Die dafür anfallenden Kosten betragen im Jahr 2019330.000,00 €
1.3 Austausch von Glasscheiben in Lärmschutzwänden Durch Vandalismus werden immer wieder Glasscheiben in den Lärmschutzwänden insbesondere auf der Nibelungenbrücke/Nordgaustraße und in Burgweinting an der Bahnstrecke beschädigt. Diese Scheiben müssen aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden.
Die dafür anfallenden Kosten betragen10.000,00 €
1.4 Taubenschutz ergänzen Die meisten Brücken der Stadt Regensburg sind mit einem Taubenschutz aus Edelstahlnetzen geschützt. Diese werden durch Vandalismus immer wieder beschädigt und sind zu erneuern. Im Bereich der Schwabelweiser Brücke ist der Taubenschutz noch zu verbessern, da es hier immer noch zu gesundheitsgefährdenden Verunreinigungen durch Taubenkot kommt.
Die veranschlagten Kosten hierfür betragen20.000,00 €
1.5 Beseitigen von Graffitischäden Immer wieder werden Brücken Stützmauern und Lärmschutzwände mit Graffiti beschmiert. Insbesondere Sprüche und Zeichen mit obszönen oder staatsfeindlichen Inhalt sind umgehend zu entfernen.
Die veranschlagten Kosten für die Beseitigung betragen10.000,00 €
1.6 Brückenprüfungen Für folgende Brücken sind im Jahr 2019 Brückenprüfungen durchzuführen, die an Ingenieurbüros vergeben werden:
Hauptprüfungen an Brücken - Stadionbrücke Nord im Zuge der Autobahnausfahrt Universität/Klinikum - Stadionbrücke Süd im Zuge der Autobahnausfahrt Universität/Klinikum - Stadionbrücke Unterführung der Galgenbergstraße - Überführung Kreisverkehr Walhalla Allee Ost - Überführung Kreisverkehr Walhalla Allee West
Einfache Brückenprüfungen - Odessa Ring, Äußere Wienerstraße - Odessa Ring Hafengleise - Odessa Ring Ölhafen (1 Gleis) Shellgleis - Höllgassenbrücke über Aubach
Hauptprüfungen an Lärmschutzwänden - LSW an der B16 für das Baugebiet Chamer Straße Teil Ost und Teil West - LSW an der Chamer Straße
Die veranschlagten Kosten für Brückenprüfungen betragen90.000,00 €
Zusammenstellung der Kosten
1. Allgemeine Brückenunterhaltsarbeiten330.000,00 € 2. Scheibenaustausch in den Lärmschutzwänden 10.000,00 € 3 Taubenschutz ergänzen20.000,00 € 4. Beseitigen von Graffitischäden10.000,00 € 3. Bauwerksprüfungen90.000,00 € Gesamtkosten:460.000,00 €
Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan auf der Haushaltsstelle 0.6488.5141 veranschlagt.
Der Ausschuss beschließt: Die im Bericht aufgeführten Unterhaltsarbeiten an Brücken, Stegen, Stützmauern und an Lärmschutzwänden im Stadtgebiet sind im Haushaltsjahr 2019 durchzuführen.
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