Sachverhalt:
Nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Jugendamtssatzung gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder zwei vom Stadtrat gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind (§ 71 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 2 SDB VIII) an.
Nach dieser Vorschrift wurde Herr Sepp Zenger mit Beschluss des Stadtrates vom 26.06.2014 als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt. Aufgrund seiner Pensionierung als Kreisgeschäftsführer des BRK Kreisverbandes Regensburg legt Herr Sepp Zenger auch seine Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss nieder und eine Nachbesetzung ist erforderlich.
Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 der Jugendamtssatzung können entsprechende Wahlvorschläge von jedem Mitglied des Stadtrates abgegeben werden. Von Frau Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer wird deshalb vorgeschlagen, Herrn Björn Heinrich, Kreisgeschäftsführer des BRK Kreisverbandes Regensburg ab 01.02.2019, als Nachfolger von Herrn Sepp Zenger in den Jugendhilfeausschuss zu wählen. Vom Amt für Jugend und Familie wurde bestätigt, dass Herr Björn Heinrich über vielfältige Erfahrungen im Bereich der Jugendarbeit verfügt.
Nach § 4 Abs. 1 Satz 3 der Jugendamtssatzung erfolgt die Wahl abweichend von Art. 51 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 GO in offener Abstimmung (Art. 5 Abs. 2 Satz 3 BayKJHG).
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anstelle von Herrn Sepp Zenger wird Herr Björn Heinrich als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses gewählt.
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