Sachverhalt:
Anlage 1Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 für die Katholische Bruderhausstiftung mit Zustiftung Dr. Wunderle-Auer Anlage 2Vorbericht 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 für die Katholische Bruderhausstiftung mit Zustiftung Dr. Wunderle-Auer
Anlage 3Entwurf 1. Nachtragshaushaltsplan 2019
Mit diesem 1. Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und des Vermögenshaushaltes an die aktuellen Entwicklungen im Haushaltsjahr 2019 angepasst.
Für die Umnutzung des Bürgerstifts St. Michael in ein Menschen-in-Not-Schutzhaus sind Kostenmehrungen eingetreten, für welche die ursprünglich im Haushalt 2019 eingeplanten Ansätze nicht ausreichen. Zur Erläuterung der Hintergründe für die Kostenmehrungen wird auf den Beschluss vom 14.02.2019/28.02.2019 zur Fortschreibung des Maßnahmenbeschlusses verwiesen. Insgesamt wird mit einer Kostensteigerung von rund 320.000,00 Euro im Vermögenshaushalt gerechnet.
Weiterhin sind im Haushaltsjahr 2018 nicht in voller Höhe genutzte Haushaltsansätze im 1. Nachtragshaushalt erneut einzuplanen, da die Bildung von Haushaltsresten bei Stiftungen nicht umsetzbar ist. Dies betrifft neben der bereits im Ursprungshaushalt 2019 berücksichtigten Verschiebung von Abrechnungen weitere ca. 75.000,00 Euro für die Umnutzung des Bürgerstifts St. Michael und überplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt beim Unterhalt der betriebstechnischen Anlagen u.a. für die Behebung der TÜV-Mängel an den Aufzügen im Bürgerstift St. Michael i.H.v. rund 16.500,00 Euro. Aufgrund eines möglichen Wegfalls der Befreiung von der Grundsteuer durch die Nutzungsänderung des Bürgerstifts St. Michael wird vorsorglich eine Erhöhung des Ansatzes um 12.400,00 Euro berücksichtigt.
Die Ausgaben sind im Verhältnis zu den Gesamtausgaben des Haushaltsplanes erheblich, weshalb eine Nachtragshaushaltssatzung erforderlich ist.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anlagen:
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