Vorlage - VO/19/15176/57  

 
 
Betreff: Jahresrechnungen der Waisenhausstiftung Stadtamhof für die
Haushaltsjahre 2015 und 2016;
Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102
Abs. 3 GO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
14.02.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.02.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28. November 2018 den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Nr. 179/891.9023/Ge vom 12. Oktober 2018 über die Prüfung der Jahresrechnungen 2015 und 2016 der Waisenhausstiftung Stadtamhof zur Kenntnis genommen und die Entlastung empfohlen.

 

Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO kann die Entlastung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten beschlossen werden.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnungen der Waisenhausstiftung Stadtamhof für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 wird die Entlastung gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Absatz 3 GO beschlossen.