Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28. November 2018 den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Nr. 179/891.9023/Ge vom 12. Oktober 2018 über die Prüfung der Jahresrechnungen 2015 und 2016 der Waisenhausstiftung Stadtamhof zur Kenntnis genommen und die Entlastung empfohlen.
Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO kann die Entlastung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten beschlossen werden.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnungen der Waisenhausstiftung Stadtamhof für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 wird die Entlastung gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Absatz 3 GO beschlossen.
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