Vorlage - VO/19/15282/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164, ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne (Neuer Technischer Bereich)
- Öffentl. Auslegung § 3 Abs.2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
30.04.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 19.09.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164 Ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne (Neuer Technischer Bereich) beschlossen. Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wurden die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung der interessierten Öffentlichkeit am 18.10.2017 im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargelegt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme, Erörterung und Äerung vom 09.10.2017 bis 27.10.2017 beim Stadtplanungsamt. Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 09.10.2017 bis 10.11.2017 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) zum Bebauungsplan-Vorentwurf gehört.

 

Bei der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 164 Ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne (Neuer Technischer Bereich) sowie bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind Anregungen eingegangen. Diese liegen der Berichtsvorlage bei (Anlage Stellungnahmen Öffentlichkeit und TÖB Beteiligung). Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegt ebenfalls bei und wurde dementsprechend im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.164, Ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne (Neuer Technischer Bereich) ist in seiner Fassung vom 30.04.2019 mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

2.Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 

 


Anlagen:

 

BP 164 Satzungstext

BP 164 Planzeichnung

BP 164 Begründung mit Umweltbericht

BP 164 Begründung Anlage 1

BP 164 Begründung Anlage 2

BP 164 Begründung Anlage 3

Stellungnahmen Öffentlichkeit und TÖB Beteiligung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 BP 164_Entwurf_Satzung_30_04_19 (59 KB)    
Anlage 6 2 BP 164_Planzeichnung_A3__ (575 KB)    
Anlage 5 3 BP 164_Entwurf_Begründung_30_04_19 (3396 KB)    
Anlage 1 4 BP 164_Begründung_Anlage 1 (2283 KB)    
Anlage 2 5 BP 164_Begründung_Anlage 2 (2538 KB)    
Anlage 3 6 BP 164_Begründung_Anlage 3 (9590 KB)    
Anlage 7 7 BP 5-2 Anlage (345 KB)