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Betreff: |
Bericht über die Bürgerversammlung für den Stadtbezirk Stadtamhof vom 13.03.2019 |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Berichterstatter/in: | Personal- und Verwaltungsreferent Eckert |
Federführend: | Hauptamt |
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Beratungsfolge: |
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Sachverhalt: 1. | Thema:Holzgartensteg Fragesteller:Hr. Cerull, Hr. Buck, Hr. Haas, Hr. Gradl, unbekannt | | Hr. Cerull merkt an, der geplante Holzgartensteg wäre bereits bei einem HW 10 überschwemmt. Er könne nicht nachvollziehen, wieso der Grieser Steg wegen des Hochwassers erhöht werden müsse, wenn zugleich der Holzgartensteg bei Hochwasser zu sperren sei. Weiterhin schließe der Holzgartensteg an den Maria-Beer-Platz an. Hier führten von den einwohnerstarken Gebieten, wie z. B. der Konradsiedlung, keinerlei Radwege hin. Die vorhandenen Straßen, beispielswiese die Paarstraße, seien eng und unzureichend. Ferner werde das Naherholungsgebiet am Grieser Spitz zerstört. Denn riesige Rampen seien erforderlich, Bäume müssten gefällt werden und die zahlreichen Radfahrer/innen beeinträchtigten die Ruhe. Zudem befürchtet er, der Welterbe-Titel könne aberkannt werden. Er appelliert, die Planungen sollten eingestellt werden. Es gebe alternative Verbindungen für Radfahrer/innen und der Bau einer 7 bis 8 Meter hohen Brücke mit entsprechenden Rampen sei unsinnig. Ein Bürger möchte wissen, wie ein Aufkommen von täglich 2.000 Radfahrer/innen auf dem Grieser Spitz abgewickelt werden solle. Für ihn sei dies unvorstellbar. Eine Bürgerin erkundigt sich, ob beim Bolzplatz eine Mauer oder ähnliches entstehen werde. Die spielenden Kinder und die Radfahrer/innen könnten sich in die Quere kommen. Deshalb hätten sie mögliche Gegenmaßnahmen interessiert. Ein Bürger meint, nicht der Holzgartensteg an sich, sondern die Abfahrt auf den Grieser Spitz sowie die Verbindung zum Grieser Steg seien problematisch. Er regt an, eine andere Trassenführung solle angedacht werden, so dass die Brücke direkt zum Unteren Wöhrd geführt werde. Der Wettbewerb solle mehrere Trassenvarianten umfassen. Ein Bürger fragt, welche Zeiteinsparung der Holzgartensteg für die Radfahrer/innen bringe und ob diese tatsächlich den Aufwand rechtfertige. Ein Bürger hakt nach, wann die Frankenbrücke erneuert werde. Seiner Ansicht nach könne hier eine Rampe für Radfahrer/innen gebaut werden und eine Radwegeverbindung von Nord nach Süd entstehen. Ein Bürger erkundigt sich, ob bei der gesonderten Informationsveranstaltung ebenfalls Anträge eingereicht werden dürften oder ob dies nur bei der heutigen Bürgerversammlung möglich sei. Eine Bürgerin stimmt zu, das Radwegenetz müsse ausgebaut werden. Allerdings sei der Grieser Spitz ein wertvolles Naherholungsgebiet und müsse erhalten bleiben. Entfalle dieses, müssten die Menschen nach außerhalb ausweichen und letztendlich werde dadurch mehr Verkehr verursacht. Außerdem verfüge Regensburg über viele breite Wege. Diese könnten genutzt werden, um den Radfahrern/innen mehr Platz einzuräumen. Darüber hinaus befürchtet sie, auf der vorgesehenen Strecke werde gerast und die Erholungssuchenden gefährdet. Schließlich nutzten immer mehr Menschen E-Bikes und E-Roller. Insgesamt werde durch den Bau des Holzgartensteges zu viel Gutes aufgegeben, selbst wenn eine optisch gelungene Ausführung gefunden werde. Eine Bürgerin gibt zu bedenken, die Privatsphäre der Anwohner/innen müsse ebenfalls berücksichtigt werden. Sie wohne in einem Gebäude in der Paarstraße im ersten Obergeschoss. Bei einer Brückenhöhe von 6 Metern könnten die Radfahrer/innen direkt in ihr Wohnzimmer blicken. Genauso beeinträchtige eine dauerhafte Beleuchtung in der Nacht die Anwohner/innen. Hr. Gradl findet, der Bau des Holzgartenstegs sei positiv. Er wünsche sich eine filigrane Brücke. Deshalb hinterfragt er, wieso eine Breite von 5 Metern notwendig sei. Um die Radfahrer/innen zu entschleunigen, könnten Barrieren am Anfang und Ende des Steges eingerichtet werden. Ferner möchte er wissen, ob der Radverkehr vom nördlichen Grieser Spitz nach Westen und Stadtamhof gelenkt werden könne, um den Bolzplatz von Radfahrern/innen freizuhalten. Hr. Buck begrüßt, dass der Holzgartensteg geplant werde, jedoch habe er einige Anregungen für das Verfahren: Zur Realisierung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes am Gries müssten ohnehin etliche Baumaßnahmen stattfinden. Im vorgesehenen Planungswettbewerb solle daher die Lösung für den Hochwasserschutz - mindestens konzeptionell - einbezogen und als Aufgabe ein technisch-landschaftsplanerisch-gestalterisch integrierter Entwurf für Steg und Hochwasserschutzmaßnahmen formuliert werden. Des Weiteren schlage er die zwingende Zusammenarbeit von Ingenieuren, Architekten und Landschaftsplanern vor. Zudem solle in den Umgriff der Wettbewerbsaufgabe die gesamte Freifläche zwischen Grieser Spitz und Grieser Steg einfließen. | | Nachfolgender Antrag von Herrn Cerull wird mehrheitlich von den anwesenden Bürgern/innen angenommen: Der Holzgartensteg wird nicht gebaut. Sämtliche Planungen usw. für den Bau des Stegs müssen sofort eingestellt werden. Sollte die Planung weiter verfolgt werden, muss das Vorhaben zur Bewertung sofort den zuständigen Stellen von ICOMOS International (Bewertungsstelle für die Welterbestätten) vorgelegt werden. | | Stellungnahme: Die Stadt Regensburg möchte den Radverkehr fördern und den Radverkehrsanteil am Gesamtverkehrsaufkommen steigern. Die attraktive Route, die der Holzgartensteg bieten wird, ist ein wesentlicher Baustein, dieses Ziel zu erreichen. Damit kann ein Lückenschluss im städtischen Radwegenetz auf der hoch frequentierten Nord-Süd-Relation gelingen. Im Radverkehrsplan der Stadt Regensburg (2009) wurde eine neue Radwegtrasse über die Regenmündung/den Donaukanal untersucht. Die Modellierung des Büros R+T ergab ein Potenzial von etwa 1.900 Radfahrern/innen pro Tag. Dies stellt eine sehr hohe prognostizierte Verkehrsnachfrage dar. Das Vorhaben ist im Radverkehrsplan als Schlüsselprojekt herausgehoben. Nur hierdurch kann die Wegeverbindung vom Stadtnorden in die Altstadt und den Stadtsüden qualifiziert hergestellt werden. Alternativrouten sind zwar vorhanden, können aber den im Radverkehrsplan aufgezeigten Handlungsbedarf nicht erfüllen. Einschränkungen für das Erholungsgebiet werden beachtet. Es wird eine wichtige Aufgabe bei den anstehenden Planungen sein, die verschiedenen Nutzungsansprüche zusammenzubringen und untereinander sowie gegeneinander abzuwägen. Es kann aber bereits jetzt festgestellt werden, dass der Holzgartensteg den Grieser Spitz nur teilräumlich verändern wird. Der zukünftige Querschnitt des Weges zwischen Holzgartensteg und Grieser Steg befindet sich gegenwärtig in der fachlichen Abstimmung. Einigkeit besteht darin, dass beim Ausbau des Weges sehr sensibel vorgegangen werden muss, Baumfällungen allein wegen des Wegausbaus sollen vermieden werden. Eingriffe in den Grünbestand werden in erforderlichem Umfang ausgeglichen. Die geplante Breite der Brücke von 5 Metern ergibt sich aus der erwarteten Verkehrsbedeutung von bis zu 1.900 Radfahrern/innen am Tag. Bei der Verkehrswegeplanung gilt es, dem erwarteten Verkehrsaufkommen gerecht werden. Die Planung eines bewusst zu schmalen Weges wäre ein Verstoß gegen die geltenden technischen Regelwerke. Zum einen könnte der Weg eine mangelhafte Verkehrssicherheit aufweisen und zum anderen könnten möglicherweise keine Fördergelder für das Projekt akquiriert werden. Auf dem Holzgartensteg werden keine Autos, Busse, Rettungsfahrzeuge oder ähnliches verkehren. Lediglich für Zwecke des Brückenunterhalts und für die Reinigung sowie den Winterdienst müssen Fahrzeuge den Steg nutzen. Barrieren zur Geschwindigkeitsreduzierung haben oft den Effekt, dass sich gerade im Bereich der Barrieren regelmäßig gefährliche Situationen durch Abbremsen, Ausweichen etc. ergeben. Da die neue Radwegverbindung eine zentrale Bedeutung im Radwegenetz der Stadt Regensburg haben wird, wäre eine Reduzierung der Leistungsfähigkeit dieser Verbindung durch Barrieren kontraproduktiv. Die Brücke wird etwas außerhalb der Welterbezone liegen. Die Stadtverwaltung informiert regelmäßig das Welterbe-Steuerungskomitee über den Fortschritt der Planungen (zuletzt Anfang Mai 2019). Das Komitee sieht durch den Steg keine Gefährdung des Welterbe-Titels, möchte aber bei den weiteren Planungen beteiligt werden. Das ist auch im Interesse der Stadt Regensburg. Das Thema Welterbe wird im Planungswettbewerb entsprechend Beachtung finden. Der Holzgartensteg wird über eine Bundeswasserstraße geführt und muss bestimmte Höhen aufweisen, um die Durchfahrt von Schiffen gewährleisten zu können. Zur Findung einer besonderen architektonischen und städtebaulichen Lösung für das Vorhaben wird durch die Verwaltung, wie vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 18.09.18 beschlossen (VO/18/14596/65), ein Planungswettbewerb vorbereitet. Die Eckpunkte des Planungswettbewerbs werden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vor Veröffentlichung der Auslobung zum Beschluss vorgelegt. Zum Hochwasserschutz Stadtamhof gibt es derzeit nur ein grobes Planungskonzept. Die geplante Lage des Holzgartenstegs ist mehr als 200 m von der vorgesehenen Hochwasserschutz-Linie entfernt. Eine Verknüpfung der beiden Planungen ist daher nicht sinnvoll. Auch eine gemeinsame Baustellenabwicklung ist aufgrund der langen Planungsprozesse und Genehmigungsdauern beim Hochwasserschutz sehr unwahrscheinlich. Das Konzept zum Hochwasserschutz wird den Teilnehmern des Wettbewerbs aber zur Verfügung gestellt; Arbeitsgemeinschaften wie vorgeschlagen sind vorgesehen. Am 03.04.2019 fand eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung statt. In diesem Rahmen konnten die bisherigen Pläne eingesehen und Meinungen, Anregungen sowie Befürchtungen mitgeteilt werden. Dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen wird hierüber noch gesondert berichtet. Anträge konnten bei dieser Veranstaltung nicht gestellt werden, aber sowohl die Diskussionsbeiträge aus der Bürgerversammlung als auch aus der Informationsveranstaltung werden aufgenommen und geprüft. Es wird empfohlen, dem von der Bürgerversammlung beschlossenen Antrag nicht zu folgen. | 2. | Thema:Ruhestörungen auf der Jahninsel Fragesteller:Hr. Härtl, Fr. Hagner | | Hr. Härtl führt aus, der Lebensraum im Umfeld der Wassergasse habe sich negativ verändert. Viele Ge- und Verbote der städtischen Grünanlagensatzung würden nicht eingehalten. So werde beispielsweise auf der Grünfläche auf der Stadtamhofer Seite an willkürlich ausgesuchten Plätzen gegrillt, Hunde liefen frei oder an überlanger Leine und Rundfunk- bzw. andere Tonwiedergabegeräte würden lautstark genutzt. Er kritisiert, die Einhaltung der Regelungen werde nicht kontrolliert. Vor allem das vergangene Jahr sei besonders schlimm gewesen; eine Partymeile sei entstanden. Ebenfalls würden Straßenmusiker nicht überprüft; diese überschritten ihre Standzeit von maximal einer halben Stunde und verwendeten elektrische Verstärker. Er habe das Gefühl, die Anwohner/innen würden mit der Problematik allein gelassen. Anscheinend verfüge das städtische Ordnungsamt über zu wenig Personal; insbesondere nachts und am Wochenende sei niemand präsent. Zudem möchte er wissen, ob es richtig sei, dass die Straßenkehrer an Feier- und Sonntagen aus dem Kulturhaushalt bezahlt würden. Fr. Hagner bekräftigt, als Anwohnerin könne sie ihren Balkon sowie Garten kaum noch nutzen, da ständig Lärm herrsche. Die Donau leite den Schall besonders gut weiter und verstärke den Geräuschpegel. Oftmals weiche sie auf die Schillerwiese aus, weil sie sich zu Hause nicht mehr erholen könne. Ferner befänden sich überall Scherben, so dass Kinder nicht mehr auf den Wiesen spielen könnten. Sie habe die Stadt Regensburg bereits mehrfach aufgefordert, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Allerdings ohne Erfolg; man fühle sich allein gelassen. Selbst bei schlechtem Wetter seien Feiernde vor Ort. Sie schließt sich der Forderung an, die Stadt Regensburg müsse ihre eigene Satzung umsetzen und hierfür das Ordnungspersonal aufstocken. Eine konsequente Ahndung mit Bußgeldern müsse erfolgen. | | Stellungnahme: Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.05.2019 ein Konzept zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Grünanlagen, insbesondere im Bereich Jahninsel und Grieser Spitz (VO/19/15467/D1), beschlossen. Vor allem soll mit verstärkten Kontrollen des Kommunalen Ordnungsservices (KOS) Präsenz gezeigt und auf verschiedenen Wegen noch stärker als bisher an die Vernunft der Feiernden appelliert werden. Auch mit einer besseren Infrastruktur vor Ort, wie z. B. mehr Mülleimern, einer verbesserten Toilettensituation sowie Hinweisschildern soll dies unterstützt werden. | 3. | Thema:Verkehr in der Andreasstraße Fragesteller:Hr. Hagner, Hr. Brenninger | | Hr. Hagner möchte wissen, ob die Andreasstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt werden könne oder eine Umwidmung zur Anlieger- oder Spielstraße möglich sei. Gerade mit den „Eltern-Taxis“ sei die Situation schwierig. Hr. Brenninger merkt an, mit der Quartiersgarage Gräßlschleife würden neue Parkplätze für die Anwohner/innen geschaffen. Vielleicht führe dies auch zu einer Verkehrsberuhigung in der Andreasstraße. Diese Überlegungen sollten verbunden werden. | | Stellungnahme: Die Andreasstraße ist bislang als Ortsstraße straßenrechtlich gewidmet und muss den notwendigen Erschließungsverkehr aufnehmen, insbesondere erfüllt sie darüber hinaus auch die Erschließungsfunktion für das dahinter liegende Wohngebiet Am Gries. Eine straßenverkehrsrechtliche Sperrung der Andreasstraße ist daher unzulässig. Momentan bereitet die Verwaltung die Ausschreibung einer Vorstudie für die in der Gräßlschleife geplante Parkierungsanlage vor. Die Studie soll Chancen, Rahmenbedingungen und grundlegende Parameter für die Standortentwicklung beleuchten. In diesem Rahmen wird auch geprüft, wie eine verkehrliche Neuordnung der Gräßlschleife sowie angrenzender Bereiche erreicht werden kann, die die Voraussetzung für eine Neugestaltung der Andreasstraße bildet. Mit der Neugestaltung der Andreassstraße soll auch die Parkierungssituation verbessert werden. | 4. | Thema:Hochwasserschutz Fragesteller:Hr. Haas | | Hr. Haas fragt, wie die aktuellen Planungen zum 100-jährlichen Hochwasserschutz in Stadtamhof aussähen und wann eine Fertigstellung erwartet werden könne. | | Stellungnahme: Vorhabensträger für den 100-jährlichen Hochwasserschutz in Regensburg ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg. Derzeit befinden sind die Hochwasserschutzabschnitte L (Steinweg), Q (Ostenvorstadt/Westhafen), E (Sallern), F (Gallingkofen) und H (Unterer Wöhrd) in Arbeit. Als nächste Abschnitte sind I (Oberer Wöhrd) und G (Stadtamhof) vorgesehen. Es ist noch nicht festgelegt, mit welchem der beiden Abschnitte begonnen wird. Planungsbeginn ist voraussichtlich in den Jahren 2020/21 Die bauliche Umsetzung wird erst Ende der 2020er Jahre erfolgen. | 5. | Thema:Anbindung an den ÖPNV Fragesteller:Hr. Irmisch-Hergert | | Hr. Irmisch-Hergert gibt an, Stadtamhof sei nach wie vor schlecht an den ÖPNV angebunden. Er erkundigt sich, ob es hier Verbesserungsmöglichkeiten gebe. | | Stellungnahme: Grundsätzlich ist bei der Versorgung eines Stadtteils mit ÖPNV-Angeboten abzuwägen, inwiefern die Nachfrage nach dem Verkehrsangebot die dafür aufgebrachten Finanzmittel rechtfertigt. In Stadtamhof besteht die ungünstige Situation, dass für die Bedienung des Stadtteils stets ein Umweg in Kauf zu nehmen ist, da Stadtamhof nur von Norden her über die Oberpfalzbrücke oder die Protzenweiherbrücke angefahren werden kann. Dies senkt jedoch die Attraktivität des ÖPNV für die Fahrgäste, deren Start/Ziel nicht Stadtamhof ist, da sie eine wesentlich längere Fahrzeit im Bus verbringen müssen. Seit der Sperrung der Steinernen Brücke für den motorisierten Verkehr hat es sich daher unter Berücksichtigung aller Belange als praktikabel erwiesen, die Linie 17 stündlich über Stadtamhof zu führen, um eine Grundversorgung sicherzustellen. Die Bedienzeiten der Linie 17 sind dabei montags bis freitags ca. von 6:00 - 20:30 Uhr. Die Führung einer zusätzlichen Linie über Stadtamhof würde für die durchfahrenden Fahrgäste einen noch höheren Fahrzeitverlust als bei der Linie 17 darstellen, da der Fahrweg aller anderen Linien in Richtung westlicher Landkreis über die Nürnberger Straße verläuft, die nicht direkt über die Oberpfalzbrücke zu erreichen ist. | 6. | Thema:Schließung der Polizeiinspektion Nord Fragesteller:Hr. Irmisch-Hergert | | Hr. Irmisch-Hergert fragt nach, ob es richtig sei, dass die Polizeiinspektion Nord geschlossen bzw. an den Minoritenweg verlegt werden solle. Er halte es für unbedingt erforderlich, dass im Stadtnorden eine Polizeiinspektion existiere. So fänden zum Beispiel im Bereich des Dultplatzes viele Veranstaltungen statt, außerdem könne ein Einsatzort im Stadtnorden vom jetzigen Standort der PI Nord aus schneller erreicht werden als vom Minoritenweg. Auch würde das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung unter einer Schließung leiden. Er bittet darum, die Stadt Regensburg solle sich für den Erhalt der PI Nord einsetzen. | | Stellungnahme: Mit Schreiben vom 05.03.2019 hat sich die Bürgermeisterin an das Polizeipräsidium Oberpfalz gewandt und um Informationen zu den aktuellen Planungen gebeten. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Polizeidienststelle am Protzenweiher, auch mit ihrer Nähe zum Dultplatz, ein elementarer Baustein für die Sicherheit der Bürger/innen im Stadtnorden ist. Die geografischen Gegebenheiten der Stadt sind in Zusammenhang mit der Brückeninfrastruktur maßgeblich für die Erreichbarkeit von Einsatzorten, so dass sich die Zeitdauer bis zum Eintreffen der Polizeistreife am Einsatzort bei einer Auflösung der Polizeiinspektion Regensburg Nord nachteilig entwickeln könnte. Laut Auskunft des Polizeipräsidiums Oberpfalz wird die Generalsanierung der Polizeiinspektion Regensburg Süd am Minoritenweg 1 im Sommer 2019 abgeschlossen. Die während der Sanierung belegten Ausweichräume in der Bertholdstraße werden anschließend dauerhaft für eine Nutzung durch die Polizei zur Verfügung gestellt. Unter Einbeziehung der neuen Raumsituation arbeitete eine Arbeitsgruppe im Auftrag des Polizeipräsidiums an einer Analyse der Aufbauorganisation der Polizei im Stadtgebiet Regensburg. Mittlerweile wurde bekannt gegeben, dass die Polizeiinspektion Nord erhalten bleibt. | 7. | Thema:Parkraumkonzept Fragesteller:Hr. Irmisch-Hergert, Hr. Hagner, Hr. Brenninger | | Hr. Irmisch-Hergert erläutert, der Bau einer Quartiersgarage Gräßlschleife werde zwar unterstützt, jedoch solle für die bislang kostenfreien Parkflächen in der Hauptstraße und am Protzenweiher keine Gebührenpflicht entstehen. Diese bisher kostenfreien Kurzzeitparkflächen seien für die Gewerbetreibenden wichtig und machten den Standort für Kunden und Besucher/innen attraktiv. Hr. Brenninger pflichtet bei, nach dem Parkraumkonzept würden in Stadtamhof vermehrt gebührenpflichtige Parkplätze geschaffen. Er appelliert, für die Stadtamhofer Bürger/innen und den Einzelhandel sollten weiterhin gebührenfreie Parkplätze vorgehalten werden. Hr. Hagner erkundigt sich, wie viele öffentliche und private Stellplätze in der Parkgarage Gräßlschleife vorgesehen seien. | | Stellungnahme: Die Parkgarage in der Gräßlschleife ist eines der Leitprojekte des „Parkraumkonzepts Innenstadt“. Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 03.05.2017 die Verwaltung beauftragt, die weiteren Planungsschritte für die Realisierung einer Park- und Quartiersgarage vorzunehmen (VO/17/13077/61). Der Bedarf und die notwendigen Folgen für den umgebenden Raum wurden daraufhin näher untersucht. Am 05.06.2018 wurde die Verwaltung vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen damit beauftragt, mögliche Bau- und Betreibermodelle für eine Quartiersgarage Gräßlschleife zu untersuchen (VO/17/13542/61). In diesem Rahmen wurden der Stellplatzbestand und -bedarf im Umfeld der Gräßlschleife ermittelt. Für die geplante Parkierungsanlage wurde ein Bedarf von mindestens 200 Stellplätzen nachgewiesen. Davon entfällt jeweils die Hälfte auf Quartiersparken und die andere Hälfte auf öffentliches Parken. Durch den Bau einer Park- und Quartiersgarage soll eine Reduzierung der Stellplätze im Straßenraum erreicht und somit eine Aufwertung des öffentlichen Raums erreicht werden. Es ergibt sich die Möglichkeit, öffentliche Straßen und Plätze, wie zum Beispiel die Andreasstraße, neu zu gestalten und somit das Wohnumfeld zu verbessern sowie die Anfahrbarkeit vor allem für die Feuerwehr und Rettungsdienste zu gewährleisten. Die Gesamtanzahl der Bewohnerstellplätze im Bereich rund um die Gräßlschleife soll erhalten bleiben. Allerdings sollen ein Teil der Bewohnerstellplätze sowie öffentliche Stellplätze aus dem öffentlichen Raum in die Garage verlagert werden. Eine endgültige Aussage, wie viele Stellplätze in der neuen Parkierungsanlage vorhanden sein werden, wurde noch nicht getroffen. Um eine Parkgarage an diesem Standort betreiben zu können, ist eine Änderung der Stellplatzbewirtschaftung erforderlich. Ansonsten würde, soweit möglich, auf kostenfreie Stellplätze ausgewichen und gleichzeitig wären zusätzliche Fahrten durch einen Parksuchverkehr zu befürchten. Die Verwaltung hat deshalb mit der Beschlussvorlage am 05.06.2018 vorgeschlagen, eine Parkraumbewirtschaftungszone einzurichten (d.h. nach heutigem Stand Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomat). Eine endgültige Festlegung der Gebühren ist damit noch nicht erfolgt, allerdings ist davon auszugehen, dass auf eine Bewirtschaftung nach Fertigstellung einer Parkgarage, die nicht nur für Quartiersbewohner, sondern auch für Besucher und Kunden errichtet und betrieben werden soll, nicht verzichtet werden kann. | 8. | Thema:Busterminal Stadtamhof, Falschparker, Touristen Fragesteller:Fr. Plodeck | | Fr. Plodeck schildert, für die Bewohner/innen im Umfeld des Busterminals entstehe vor allem in den Sommermonaten sowie nachts eine Lärmbelästigung durch laufende Busmotoren, da die Busfahrer/innen die vorhandene Beschilderung ignorieren würden. Sie bittet, die Stadt Regensburg solle hier Abhilfe schaffen. Zudem hielten sich Gästeführer mit ihren Gruppen wegen des fehlenden Schattens am Busterminal oftmals vor den Wohnhäusern auf, was wiederum zu erhöhtem Lärm und Belästigung durch Zigarettenrauch führe. Des Weiteren würden die Garagenzufahrten zugeparkt, so dass ein Aus- oder Einfahren für die Anwohner/innen unmöglich werde. Sie fragt, ob ein Haltverbot angeordnet werden könne. | | Stellungnahme: Gerade in den Sommermonaten wird in Stadtamhof durch den Verkehrsüberwachungsdienst im Rahmen der vorhandenen Personalstärke vermehrt kontrolliert. In den Kontrollgang ist auch das Busterminal eingeschlossen. Dabei wird geprüft, ob Ordnungswidrigkeiten nach § 30 StVO (unnötiges Laufenlassen von Motoren) vorliegen. Das Tourismuskonzept umfasst unter anderem das Handlungsfeld „Tourismusakzeptanz“. Eine Arbeitsgruppe befasst sich mit Maßnahmen, die zu einer verträglichen Gestaltung des Tourismus gegenüber den Einwohnern/innen beitragen. In diesem Zusammenhang soll das Thema Lärmbelästigung durch Touristengruppen aufgegriffen werden. Eine zusätzliche Beschilderung in Bezug auf die Parkproblematik ist nach der StVO nicht zulässig. | 9. | Thema:Dieselgeruch vom Schiffsanleger Fragesteller:unbekannt | | Ein Bürger macht darauf aufmerksam, der Fußballplatz der Schule werde oftmals von einem starken Dieselgeruch überlagert. Dieser komme von den Schiffsanlegestellen. | | Stellungnahme: Die Stadt Regensburg besitzt hier keine Eingriffsmöglichkeiten. Die Donau ist eine Bundeswasserstraße und für die Anlegestelle ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt zuständig. |
Der Stadtrat beschließt: 1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem Antrag wird nicht entsprochen.
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