Bericht der Verwaltung:
I. Ausgangssituation:
Im Bereich Lessingstr. 27 wird für die Grundschule Kreuzschule ein Neubau mit Ganztageszug und Sporthallen errichtet. Der Umzug von Am Judenstein 1 in die Lessingstr. 27 ist für den Beginn des Schuljahres 2019/2020 geplant. Das neue Schulgelände liegt im Bereich des ehemaligen „Jahnstadions“.
Diesen sowohl örtlichen, aber auch schulpädagogischen Neuanfang (Ganztag), möchte die Schulfamilie auch in einer neuen Namensgebung zum Ausdruck bringen.
Gemäß Art. 29 BayEUG wird der Schule eine amtliche Bezeichnung verliehen. Neben dieser amtlichen Bezeichnung kann der Schule aber auch ein Schulname (Art. 127 BayEUG) verliehen werden. Das Verfahren der Verleihung eines Schulnamens ist in Art. 29 Satz 3 BayEUG geregelt. Danach haben der Schulaufwandsträger, die Lehrerkonferenz, der Elternbeirat und die Schülermitverantwortung ein eigenes Beteiligungs-, Vorschlags- und Zustimmungsrecht. Nach der Beteiligung der vorgenannten Einrichtungen wird üblicherweise im Schulforum versucht einen Konsensvorschlag zu erarbeiten. Dieser Vorschlag mit etwaigen Alternativen ist dem Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit der Stadt Regensburg zur Entscheidung vorzulegen. Eine Schülermitverantwortung gibt es an der Grundschule noch nicht.
Elternbeirat und Lehrerkollegium waren sich in Vorgesprächen einig, dass im neuen Schulnamen ein örtlicher Bezug enthalten sein sollte und der neue Name einen gewissen Wiedererkennungswert haben müsse um sich dadurch von üblichen oft gebräuchlichen Schulnamen abzuheben.
Elternbeirat und Lehrerkonferenz haben nach diesen selbst gewählten Vorgaben folgende sechs Namensvorschläge ausgewählt, eingehend erläutert und diskutiert:
- Grundschule im alten Stadion
- Grundschule in der Margaretenau (bezieht sich auf die Örtlichkeit)
- Karl-Theodor-von-Dalberg-Grundschule
- Kreuzschule im alten Stadion (Name „Kreuzschule“ soll weiter bestehen, gekoppelt mit dem alten Stadion; zwei Traditionen bleiben erhalten)
- Lessing-Grundschule
- Margarethen-Grundschule
Bei der Abstimmung durch Elternbeirat und Lehrerkollegium erhielt der Vorschlag „Kreuzschule im alten Stadion“ die Hälfte der Stimmen. Der Vorschlag „Grundschule in der Margaretenau“ bekam von den übrigen Vorschlägen die meisten Stimmen.
Anschließend haben Elternbeirat und Lehrerkollegium zwischen den beiden vorgenannten Vorschlägen eine Stichwahl durchgeführt. Dabei erhielt der Vorschlag „Kreuzschule im alten Stadion“ eine Zweidrittel Mehrheit.
Gemäß den rechtlichen Vorgaben muss der Schulname die Schulart im Namen tragen, also hier Grundschule. Deshalb lautet der vollständige Name „Grundschule Kreuzschule im alten Stadion“. Dies bedeutet aber keinen Unterschied zur jetzigen Bezeichnung, die offiziell „Grundschule Kreuzschule“ oder im Schriftverkehr abgekürzt „GS Kreuzschule“ lautet.
Die Schule bittet namens des Elternbeirats und des Lehrerkollegiums die Stadt Regensburg, als Sachaufwandsträgerin, um Zustimmung zur Namensgebung.
II. Zeitlicher Ablauf
Sollte der Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit dem Antrag der Schule zustimmen, ist anschließend über das Staatliche Schulamt (Anhörung) der Antrag auf Verleihung eines Schulnamens bei der Regierung der Oberpfalz zu stellen. Im Genehmigungsfalle erlässt die Regierung der Oberpfalz eine entsprechende Verordnung. Mit der Veröffentlichung dieser Verordnung im Regierungsamtsblatt wird der neue Schulname rechtlich existent.
III. Finanzielle Auswirkungen
Die Maßnahme dürfte weitgehend kostenneutral durchgeführt werden, da die neue Adresse und der geänderte pädagogische Ansatz ohnehin zur Überarbeitung von Homepage und Formularen geführt hätte.
Der Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit beschließt:
Dem Vorschlag der Schule, ihr den Namen „Grundschule Kreuzschule im alten Stadion“ zu verleihen, wird zugestimmt.
Anlagen:
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