Vorlage - VO/19/15561/11  

 
 
Betreff: Neuberechnung von Beförderungsämtern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Personalamt   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Vorberatung
26.06.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.06.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Auf Basis des Stellenplans 2019 ergeben sich folgende Berechnungen:

 

 

 

1.  Stellenplanänderungen ohne Stellenobergrenzenberechnung

 

     Aufgrund der sachgerechten Bewertung der Funktionen durch die Bewertungs-

     kommission v.  24.05.2019 ergeben sich Stellenanpassungen.

 

     Es werden folgende Stellenplanänderungen vorgeschlagen:

 

 

 

UA

Stkz

Punkt--wert

Von BesGrp / EG

Nach BesGrp / EG

 

0221

11 3000

63

A 13 (3. QE)

A 13 / A 14

0601

17 1001

49

A 9 – A 11

A 12

0601

17 2200

45

A 9 – A 11

A 11

4532

51 5200

49

EG S11 b

A 12

4530

51 5220

40

EG S12

A 11

4072

52 10000

54

A 9 – A 11

A 12

4050

59 2100

50

A 11

A 12

4050

59 2300

50

A 9 – A 11

A 12

4050

59 2400

50

A 11

A 12

 


2. Gesetzliche Stellenobergrenzen nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz

 

2.1. Obergrenzen für Beförderungsämter nach Art. 26 Abs. 1 Bayerisches

        Besoldungsgesetz- 4. QE -

 

BesGr

Vollstellen lt. Stellenplan

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

A 15

 

       29,00

 

5% aus 702,18= 35,11

 

35,00

 

6,00 Anhebungen

möglich

 

 

 

Es besteht rechnerisch die Möglichkeit der Anhebung von 6 Planstellen von A 13 / A 14  nach A 15.

 

 

Auf Grund der Stellenbewertungen werden folgende Stellenplanänderungen vorgeschlagen:

 

UA        StKz            von BesGr             nach BesGr

033121 0001A 13 / A 14A 15

030120 200A 13 / A 14A 15

 

 

 

BesGr

Vollstellen lt. Stellenplan

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

 

A 16

 

 

 

      10,00

 

 

 

1,5% aus 702,18 =  10,53

 

 

11,00

 

 

 

 

1,00 Anhebung

möglich

 

 

 

Es besteht rechnerisch die Möglichkeit der Anhebung von 1 Planstelle von A 15  nach A 16.

 

Es wird derzeit keine Stellenplanänderung vorgeschlagen.

 

 

2.2. Obergrenzen für Leitungsämter von Verwaltungsbehörden und von allgemeinbildenden

       oder beruflichen Schulen nach Art. 27 Abs. 5  Besoldungsgesetz

 

 

BesGrp

Vollstellen lt.

Stellenplan

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

 

A 16+Z

 

0,0

 

30% aus 4,0 = 1,20

 

1,0

1 Anhebung möglich

 

 

Es besteht rechnerisch die Möglichkeit der Anhebung von 1 Planstelle von A 16 nach

A 16 + Z.

 

Auf Grund der Stellenbewertung wird keine Stellenplanänderung vorgeschlagen.


3. Stadtinterne Obergrenzenregelungen

 

3.1. Beförderungsämter für Studiendirektorinnen/-direktoren (BesGr A 15) – 4. QE –

       Lehrkräfte an beruflichen Schulen  (Schl. 40 + 49) -

 

 

Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, Drucksachennr. 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Angestelltenstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter des höheren Dienstes – Lehrkräfte an beruflichen Schulen – beschlossen.

 

 

BesGr.

Vollstellen lt. Stellenplan

 

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

Beamte

TVöD-Beschäftigte

A 13/A 14

141,08

8,00

149,08

 

   141,08

 

A 15

  56,00

0,00

  56,00

  30 = 63,62

     64,00

8 Anhebungen möglich

A 15 + Z

    3,00

0,00

    3,00

 

       3,00

 

A 16

    4,00*)

0,00

    4,00

 

       4,00

 

 

 

 

212,08

 

   212,08

 

 

*) davon 1 Planstelle im Schulaufsichtsdienst (StKz 40 0001)

 

Bei BesGr. A 15 bestehen rechnerisch 8 Anhebungsmöglichkeiten von A 13 / A 14 nach

A 15.

 

Aktuell wird keine Stellenplanänderung vorgeschlagen.

 

 

3.2. Beförderungsämter für Studiendirektorinnen/-direktoren (BesGr A 15) – 4. QE –

       Lehrkräfte an Gymnasien (Schl. 50) -

 

 

Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, Drucksachennr. 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Arbeitnehmerstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter des höheren Dienstes – Lehrkräfte an Gymnasien – beschlossen.

 

 

BesGr.

Vollstellen lt. Stellenplan

 

% lt. Stellen-

schlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

Beamte

TVöD-Beschäftigte

A 13/A 14

45,00

1,00

46,00

 

     46,00

 

A 15

21,00

0

21,00

30 = 20,70

     21,00

 

A 15 + Z

  1,00

0

  1,00

 

       1,00

 

 

A 16

  1,00

0

  1,00

 

       1,00

 

 

 

 

69,00

 

     69,00

 

 


3.3. Beförderungsämter für Fachlehrer/-innen (BesGr A 12) - Gewerbliche Fachlehrkräfte mit

       Eingangsamt BesGr A 10 – 3. QE - (Schlüssel 42) –   sowie

 

       Beförderungsämter für Fachlehrer/-innen (BesGr A 12) – Fachlehrkräfte für

       Hauswirtschaft mit Eingangsamt BesGr A 10 – 3. QE - (Schl. 44) -

 

 

 

Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Arbeitnehmerstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter für gewerbliche Fachlehrkräfte beschlossen.

 

 

BesGr.

Vollstellen lt. Stellenplan

 

% lt. Stellen-schlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

Beamte

TVöD-Beschäftigte

A 10/A 11

26,00

4,00

30,00

 

    30,00

 

A 12

10,00

0,00

10,00

25 = 10,00

    10,00

 

 

 

 

40,00

 

    40,00

 

 

 

 

4. Die unter der Ziffer 1 bis 3 vorgeschlagenen Stellenplanänderungen sollen die

    stellenplanmäßigen Voraussetzungen für die vorhandenen Beförderungsmöglichkeiten

    schaffen.  Die Beförderungsämter können übertragen werden.

 


  1. Der Personalausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt,

 

die im Bericht vorgeschlagenen Stellenplanänderungen zu genehmigen.

 

 

  1. Der Personalausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Berechnung der Beförderungsämter für den Nachtragshaushalt 2019 durchzuführen und die sich hieraus ergebenden möglichen Änderungen des Stellenplans in den Vorschlag des Stellenplans für den Nachtragshaushalt 2019 einzuarbeiten. Grundlage für diese Nachberechnung sind die am 26.06.2019 vom Personalausschuss getroffenen Beschlüsse in der Form, die sie durch die nochmalige Überprüfung der Verwaltung erhalten.