Vorlage - VO/19/15605/61  

 
 
Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit der Liebhartstraße; Straßenerneuerung und sichere Fuß-/Radwegeverbindung für die Ortsdurchfahrt Leoprechting
Bericht zum Antrag der CSU-Fraktion vom 11.03.2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
16.07.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Liebhartstraße in der Ortsdurchfahrt Leoprechting hat die Straßenzustandsklasse 5 und ist erneuerungsbedürftig, seitens der Bauverwaltung ist eine grundlegende Straßenerneuerung (Trag- und Deckschicht) erforderlich.

 

Es sind zudem verkehrliche Defizite vorhanden, hier ist ein fehlendes Angebot für Fußgänger anzuführen. Nach Auskunft der Verkehrspolizei wurde für die letzten 5 Jahre kein Unfall mit Personenschaden dokumentiert, es ist lediglich ein Kleinunfall mit Sachschaden aktenkundig.

 

Das vorhandene Straßengrundstück ist über weite Strecken nur rund 8 Meter breit, es sind zudem Stellen mit geringerer Grundstücksverfügbarkeit vorhanden.

 

Bei einem bestandsorientiertem Ausbau sind Abweichungen von der Regelbreite erforderlich, eine erste Einschätzung zeigt, dass allenfalls ein Gehweg mit der Mindestbreite auf einer Seite möglich ist. Durch die Anlage eines Gehweges werden sich die Möglichkeiten für das Parken auf der Fahrbahn reduzieren, es ist ein Verlust von Stellplätzen zu erwarten. Ob ein Eingriff in die Vorgärten der Straßenanwohner in der heutigen Zeit noch angemessen bzw. auch von Erfolg gekrönt sein würde, ist zumindest fraglich.

 

Mit der Aufstellung eines verkehrsplanerischen Entwurfs als weitere Grundlage wird begonnen.

 

Grundsätzlich könnten bauliche Maßnahmen frühestens für das Jahr 2023 bzw. 2024 in das IP aufgenommen werden.

 

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.


Anlagen: