Vorlage - VO/19/15622/65  

 
 
Betreff: Erschließung des Neubaugebietes Heckstegstraße Süd (BBP Nr. 196)
Kanalneubau (teilweise im Trennsystem mit Behandlungsanlagen)
Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
16.07.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.07.2019 
Nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Darstellung des Vorhabens

 

Das ca. 2,8 ha große Planungsgebiet liegt am  südwestlichen Ortsrand von Harting. Es wird im Norden durch die Bebauung entlang des Heckgrabenweges und im Süden durch Ackerflächen begrenzt. Mit dem neuen Baugebiet soll die städtebauliche Entwicklung von Harting, wie im Flächennutzungsplan dargestellt, nach Südwesten abgeschlossen werden.

Aufgrund des Fachprogramms Wohnen II und der aktuellen Bevölkerungsprognosen ist die Schaffung von Wohnbauland für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen von hoher Priorität. Die vorgesehenen Flächen sind bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaulanderweiterung dargestellt und befinden sich in städtischem Eigentum.

 

In diesem Bebauungsplangebiet wird ein Wohngebiet erstellt, das insbesondere auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnitten ist, um möglichst vielen jungen Familien die Möglichkeit zu bieten, Wohneigentum zu schaffen. Ein Teil der Fläche wird für Baugemeinschaften vorgehalten, die gemeinsam eine für den Standort passende Bauform als Gebäudegruppe finden sollen.

 

Das Neubaugebiet Heckstegstraße-Süd muss verkehrstechnisch erschlossen und an das öffentliche Kanalnetz der Stadt Regensburg angeschlossen werden.

 

Verkehrsanlage

Der straßenbauliche Anschluss des Neubaugebietes erfolgt als Verlängerung der Heckstegstraße und des Heckgrabenweges Richtung Süden.

Hier soll wie im gesamten Ortsteil Harting eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden.

Von der Haupterschließung abzweigende Wohnstraßen werden als Sackgassen mit Wendehammer ausgebildet. Diese werden als verkehrsberuhigte Bereiche ausgebaut. Diese drei Stichstraßen erhalten zusätzlich einen Grünstreifen, die Verbindungsstraße einen Gehweg und einen Park-/ Grünstreifen.

 

Ingenieurbauwerke

Es ist vorgesehen, Schmutz- und Niederschlagswasser teilweise getrennt voneinander abzuleiten. Das Schmutzwasser wird nördlich des Bebauungsgebietes an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Anschlusspunkte an den öffentlichen Kanal liegen am südlichen Ende der Heckstegstraße bzw. am östlichen Ende des Heckgrabenwegs.

r die Regenentwässerung ist die Ableitung in unterschiedliche Bereiche vorgesehen. Das Regenwasser wird hier in einem Regenwasserkanal im öffentlichen Straßenbereich gesammelt und in eine zentrale Versickerungsanlage eingeleitet bzw. breitflächig versickert.

 

Projektbeschreibung

 

Verkehrsanlage

Die Streckencharakteristik ist in Lage und Höhe weitgehend vorbestimmt. Die Trassierung in der Lage folgt den Vorgaben des Bebauungsplanes sowie den Anschlusslagen an den Bestand. Die Trassierung in der Höhe folgt den Möglichkeiten und Vorgaben der Straßen- und Grundstücksentwässerung sowie den Anschlusshöhen an den Bestand.

Die Erschließung des Baugebietes erfolgt von Norden, von der Burgweintinger Straße über die Heckstegstraße. Die Heckstegstraße wird in das Baugebiet hinein verlängert und als Ringerschließung mit dem Heckgrabenweg verbunden. Der neue Erschließungsring erfährt keinen Durchgansverkehr von außerhalb. Es ist ausschließlich mit dem im Gebiet anfallenden Quell- und Zielverkehr zu rechnen. Die Haupterschließung (Planstraßen A und E) sind als Wohn- oder Sammelstraßen anzusehen. Die von der Haupterschließung abzweigenden Wohnstraßen (Planstraßen B, C und D) werden als Sackgassen mit Wendehammer ausgebildet. Ein Befahren und Wenden mit Entsorgungsfahrzeugen ist nicht vorgesehen. Im Anschlussbereich der Sackgassen an die Haupterschließung befinden sich Aufstellflächen für die Müll- und Wertstoffbehälter.

Entsprechend der Darstellung im Bebauungsplan ist für die ca. 100 hinzukommenden Einwohner bei einem anzunehmenden durchschnittlichen Motorisierungsgrad von ca. 200 neuen Fahrten am Tag auszugehen. In der Spitzenstunde erzeugt das neue Gebiet ca. 20 Fahrten. Der Schwerverkehrsanteil ist lediglich durch Entsorgungs- und Versorgungfahrzeuge für die hinzuziehenden Neubürger/ -innen bestimmt und vernachlässigbar. Lediglich zu den vorübergehenden Zeiten der Bautätigkeit ist mit höherem Aufkommen von Schwerverkehr zu rechnen.

Garagen, Carports, Tiefgaragen und Stellplätze müssen auf den privaten Grundstücksflächen durch die jeweiligen Eigentümer/ -innen selbst geschaffen werden. Hierfür werden die notwendigen Zufahrtsstellen vorgesehen. Besucherstellplätze werden entlang der Planstraßen durch öffentliche Parkplätze im Zuge der Verkehrsanlagenplanung hergestellt.

 

Trassenvarianten in Lage und Höhe waren aufgrund der Zwangspunkte und der Anbindung an das bestehende Straßennetz und die Randbebauung im Bestand nicht möglich.

 

Ingenieurbauwerke

Entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes soll das Entsorgungskonzept für das Abwasser Teilbereiche Schmutzwasser und Regenwasser unterschiedlich aufgeteilt werden. Im nördlichen Teilgebiet wird Regen- und Schmutzwasser einem Mischwasserkanal zugeführt.

Im südlichen Teilbereich wird Regen- und Schmutzwasser getrennt gesammelt und der Teilbereich Regenwasser einer örtlichen Versickerungsanlage sowie der Teilbereich Schmutzwasser dem Mischwasserkanal zugeführt. Die Mischwasserkanäle werden gegenüber dem örtlichen Abwasseranfall höher dimensioniert, um für die benachbarten Kanalanlagen zusätzliche Stauvolumina zu schaffen.

Die getrennt nach Regen- und Schmutzwasser zu entsorgenden Grundstücke erhalten separate Regen- und Schmutzwasserhausanschlusskanäle, die anderen Grundstücke erhalten Mischwasserhausanschlusskanäle. Die Versickerungsanlagen werden als Muldenversickerung für den Teil Ost und als Rigolenversickerung für den Teil West vorgesehen.

 

Technische Gestaltung der Verkehrsanlagen

 

Entwurfsmerkmale

Die Verkehrsanlage wird gemäß RASt 2006, Bild 1 als kleinräumige Erschließungsstraße in die Kategorie ES V eingeordnet.

Die Erschließungsstraßen liegen damit im Geltungsbereich der RASt 2006. Ergänzend werden die RAS-EW und RStO 12 sowie verschiedene einschlägige Normen und Regelwerke herangezogen.

Es ist ein bedarfsorientierter Vollausbau auf Grundlage der Vorgaben des Bebauungsplanes vorgesehen.

Die Gestaltung des auszubauenden Streckenabschnitts erfolgt unter der Berücksichtigung der aktuellen Regelwerke. Der auszubauende Streckenabschnitt wurde mit der Wahl des Straßenquerschnitts, der Linienführung und einer entsprechenden Ausstattung mit Parkplätzen, Gehwegen und Grünflächen so gestaltet, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sowohl eine hohe Verkehrssicherheit als auch eine ansprechende Aufenthaltsqualität gewährleistet werden kann.

 

Linienführung

Die Linienführung wurde aufgrund der Vorgaben des Bebauungsplanes gewählt. Aufgrund der Kleinräumigkeit des Ausbaubereichs und der angestrebten und damit geringen bemessungsrelevanten Fahrgeschwindigkeiten (V <= 30 km/h) ist eine fahrdynamische Bemessung der Straßen nicht erforderlich.

Die Höhentrasse ist durch den Bestand, insbesondere durch die Anschlüsse an die bestehenden Erschließungsanlagen, vorgegeben. Durch die gewählte Bauweise wird ein Eingriff auf Alttrassen im Anschlussbereich minimiert.

Die bestehende Gradiente weist stellenweise nur ein sehr geringes Gefälle (0,5%) auf. Dies ist dem relativ ebenen Gelände und den aufgrund der geringen Vorfluthöhen einzuhaltenden Gradientenhöhen geschuldet.

Die geplanten Verkehrsbeziehungen sind gut einsehbar und stellen entsprechend dem anzunehmenden Verkehrsaufkommen hinsichtlich Gradiente und Trasse keinen Unfall- bzw. Gefahrenpunkt dar.

 

Belastungsklasse

Der zu erwartende Verkehr geht von keinem dauerhaften signifikanten Schwerverkehr aus.

Die Erschließungsstraßen (Planstraße A und E) wurden als Sammelstraßen in die Belastungsklasse 1,0 und die Stichstraßen (Planstraßen B, C und D) als Wohnstraßen in die Belastungsklasse 0,3 eingestuft.

Die rechnerische Gesamtdicke des frostsicheren Oberbaus orientiert sich an den Empfehlungen der RStO 12. Der Aufbau richtet sich zudem nach den Regelzeichnungen des Tiefbauamtes der Stadt Regensburg.

 

Querschnittsgestaltung

Die Regelbreite für die Planstraße A und E beträgt 5,50 m und ist damit für einen Begegnungsverkehr Lkw / Pkw ausreichend. Das Befahren ist damit für Müllfahrzeuge auch in den Kurvenbereichen unter Mitbenutzung der Gegenfahrbahn möglich.

Die Regelbreite für die Planstraße B, C und D beträgt ebenfalls 5,50 m. Die Größe der Wendeplatte der Stichstraße ist jedoch nicht für 3-achsige Müllfahrzeuge ausgelegt. Daher werden die Stichstraßen nicht mit Müllfahrzeugen befahren.

An der Planstraße A und E werden teils einseitig, teils zweiseitig Gehwege angelegt.

Weiterhin werden noch in Teilbereichen Längsparkstände für den öffentlichen ruhenden Verkehr sowie Baumquartiere zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität angelegt.

 

Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten

Im Nordosten (Heckgrabenweg) und im Nordwesten (Heckstegstraße) sind bereits zwei Erschließungsstraßen vorhanden, an die Anschlussmöglichkeiten freigehalten wurden bzw. die weiter geführt werden können. Innerhalb des Planungsbereiches sind drei kurze Stiche anzubinden, die von Müllfahrzeugen nicht angefahren werden. Die bestehenden Knotenpunkte bzw. Wegeanschlüsse werden richtliniengerecht ausgebildet.

Straßenentwässerung

Das anfallende Regenwasser wird über Betonrinnen gesammelt in den geplanten Regenwasserkanal abgeleitet. Die Längsneigung der Rinnen beträgt z. T. nur 0,5 % und wird mit Betonrinnen ausgehrt, um eine bestmögliche Ebenflächigkeit zu erzielen.

Im Bereich der Planstraße E ist kein Längsgefälle möglich und vorgesehen. Hier entwässert die Fahrbahn breitflächig über die Querneigung in das seitliche Grün zur Versickerung.

Aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastung sind keine besonderen Beeinträchtigungen hinsichtlich der Qualität des Niederschlagswassers sowie besondere Gefährdungen zu erwarten. Wasserschutzgebiete sind im Untersuchungsbereich nicht vorhanden.

 

Grünstruktur

Die Wohnstraßen werden durch Grünstreifen und Baumreihen begleitet. Im Süden wird das Baugebiet durch eine öffentliche Grünfläche und einen Kinderspielplatz sowie eine Pufferzone als Ausgleichsfläche mit standorttypischen Sträuchern und Bäumen zur freien Landschaft abgegrenzt.

 

Technische Gestaltung der Ingenieurbauwerke

 

r den nördlichen Teilbereich wird das Regen- und Schmutzwasser aus den Baugrundstücken einem Mischwasserkanal zugeführt. Die neuen Mischwasserkanäle werden dabei gegenüber dem örtlichen Abwasseranfall höher dimensioniert um für die benachbarten Kanalanlagen zusätzliche Stauvolumina zu schaffen. Hierfür werden verstärkte Steinzeugkanäle DN 500 bis hin zu Stahlbetonkanälen als Ei-Profil DN 800/1200 vorgesehen.

 

Die Entwässerungsanlage Mischwasserkanal (ohne Straßenentwässerung) beinhaltet rd.:

- 140 m Steinzeugkanäle DN 500,

- 230 m Stahlbetonkanäle Ei-Profil DN 600/900,

- 70 m Stahlbetonkanäle Ei-Profil DN 700/1050,

- 65 m Stahlbetonkanäle Ei-Profil DN 800/1200,

- 250 m DN 150 Hausanschlusskanäle und

- 18 Schachtbauwerke.

Der Kanalstrang wird in den Planstraßen A und E als Ringleitung vorgesehen um einen Anstau von beiden Seiten zu ermöglichen.

 

Im südlichen Teilbereich werden Regen - und Schmutzwasser getrennt gesammelt und der Teilbereich Regenwasser der örtlichen Versickerungsanlage sowie der Teilbereich Schmutzwasser dem Mischwasserkanal zugeführt.

r die Entsorgung des anfallenden Abwassers, Teilbereich Regenwasser der Straßenverkehrsflächen, wurde aufgrund der Vorgaben des Bebauungsplanes ein Einleiten in den Untergrund vorgesehen. Hierfür wurde mit Datum vom 22.01.2018 ein Antrag auf eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 15 WHG gestellt.

Aufgrund der geringen Höhenlagen der vorhandenen Vorflutverhältnisse sowie dem relativ ebenen Gelände können die Regenwasserkanäle nur mit geringen Sohltiefen (i. M. 1,35 m unter Fahrbahn) verlegt werden. Da in dieser Tiefe herkömmliche Einsteigschächte als Stahlbetonschächte schlecht herstellbar sind und auch ein Einsteigen aufgrund der geringen Tiefe nicht erforderlich ist, wurden die Schächte als Kunststoffspülschächte mit Sinkkastenaufsatz vorgesehen. Dadurch ergibt sich i. d. R. eine Führung der Kanaltrasse unter den Entwässerungsrinnen, so dass der Straßenquerschnitt von Einbauten durch Regenwasserschächte weitgehend freigehalten werden kann. Als Leitungsmaterial ist systemzugehöriges Rohrmaterial aus Kunststoffverbundrohren in Nennweiten von DN 200 bis DN 400 mit Längsneigungen von 0,5 % bis 0,3 % vorgesehen.

 

Die Entwässerungsanlage Regenentwässerungskanal beinhaltet rd.:

- 15 m DN 200,

- 75 m DN 300,

- 110 m DN 400,

- 150 m DN 150 Sinkkastenanschlusskanäle,

- 50 m DN 150 Grundstücksanschlusskanal Regenentwässerung und

- 5 Schachtbauwerke.

 

Das Regenwasser vom Teilgebiet West (Straßenentwässerung und Regenentwässerung der Gebäude an der Südseite der neuen Ringstraße) wird in eine Versickerrigole mit vorgeschalteter Sedimentationsanlage eingebracht, welche an der Ostseite der geplanten Grünanlage liegt.

Das Regenwasser vom Teilgebiet Ost (Straßenentwässerung und Regenentwässerung der Gebäude an der Südseite der neuen Ringstraße) wird in eine Versickermulde (Einstauhöhe 30 cm) mit vorgeschaltetem Sedimentationsschacht eingebracht, welche an der Westseite vom Heckgraben liegt.

 

Spartenträger

 

Die Spartenträger der im zu versorgenden Gebiet erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Kabelleitungen wurden bei den Betreibern abgefragt und in einem gemeinsamen Plan (Spartenplan) zusammengetragen. Weiter wurden die Spartenträger über die geplante Maßnahme informiert, sodass diese ggf. eigene Planungen durchführen können.

Die Versorgung mit Strom, Trink- und Löschwasser ist durch die REWAG sichergestellt. Nachrichtenkabel werden durch die Telekom oder Vodafone bereitgestellt.

 

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft

 

Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft wurden im Bauleitplanverfahren, dem diese Erschließungsmaßnahme zugrunde liegt, abgearbeitet.

 

Baudurchführung

 

Die Baudurchführung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Der Kanalbau und der Teilausbau Straße, zunächst ohne die geplanten Pflasterflächen für Gehwege und Parkflächen, sind für 2020 vorgesehen. Ebenso erfolgt die Verlegung der Versorgungssparten in 2020. Nach Herstellung der Wohnbebauung erfolgt voraussichtlich 2021/2022 der Endausbau Straße mit den geplanten Pflasterflächen.

Die Baumaßnahme wird unter Aufrechterhaltung des Verkehrs in Harting durchgeführt.

 

Kosten und Grunderwerb:

 

Die ermittelten Ausbaukosten (brutto) für die vollständige straßenbauliche Erschließung Heckstegstraße Süd belaufen sich auf insgesamt rd. 1.100.000 EUR.

 

Die ermittelten Kosten für den Schmutz- und Mischwasserkanal, den Neubau der Sammelkanäle, incl. Schächte und Anschlusskanäle, betragen rd. 897.000,- EUR.

Die Kosten für den Regenwasserkanal und der Regenwasserbehandlungsanlagen betragen rd. 278.000,- EUR.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Straßenbaumaßnahme werden im Entwurf des Investitionsprogramms 2019 2023 im UA 6305/ 07 auf der Haushaltsstelle 1.6305.9507 entsprechend berücksichtigt; im gültigen Investitionsprogramm 2018 2022 ist die Maßnahme grds. veranschlagt.

 

r die Mischwasser- und die Regenwasserkanäle sowie deren Behandlungsanlagen werden die erforderlichen Haushaltsmittel im Entwurf des Investitionsprogramms 2019 2023 im UA 7020/ 03 auf der Haushaltsstelle 1.7020.9503 entsprechend berücksichtigt; im gültigen Investitionsprogramm 2018 2022 ist die Maßnahme grds. veranschlagt.

 

r die Maßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Erschließung des Neubaugebietes Heckstegstraße Süd (Bebauungsplan Nr. 196) am südwestlichen Ortsrand von Harting wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zugestimmt.

Nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ist die kanal- und straßenmäßige Erschließung herzustellen.

 


Anlagen:

1.Lageplan Straßen- und Kanalbau (M 1:1.000)

2.1Straßenquerschnitt Planstraße A (ohne Maßstab)

2.2Straßenquerschnitt Planstraßen B, C, D (ohne Maßstab)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1_Heckstegstrasse_Lageplan_1000 (413 KB)    
Anlage 2 2 Anlage2-1_2-2_Heckstegstrasse_Strassenquerschnitte_DINA3 (1461 KB)