Vorlage - VO/19/15626/RV  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss für Maßnahme "Grundschule Napoleonstein und SFZ an der Bajuwarenstraße, Errichtung von Klassenzimmermodulen zur kurzfristigen Deckung des Mehrbedarfs an Klassenzimmern"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Referat für Bildung, Sport und Freizeit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit Vorberatung
17.07.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.07.2019 
Nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

I. Ausgangssituation

  1. Im Sprengel der Grundschule am Napoleonstein kommt es insbesondere durch die Wohnbautigkeit in der ehemaligen Nibelungenkaserne zu einem kurzfristigen und erheblichen Anstieg der Schülerzahlen. Mittelfristig kann die Schaffung eines weiteren Grundschulsprengels in Neuprüll hier Entlastung bieten, aber der kurzfristige Bedarf muss durch eine schnelle temporäre Lösung gedeckt werden. Bereits zum Schuljahr 2020/21 ist nach der aktuellen Schülerprognose 2018 des Amtes 66 mit rund 550 Schülern und bis zu 24 Klassen zu rechnen. In den Folgejahren wird die Schülerzahl auf bis zu 600 Kinder und die Klassenzahl auf bis zu 27 Klassen steigen.

 

  1. Im Sprengel des Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) an der Bajuwarenstraße kommt es ebenfalls zu einem kurzfristigen und erheblichen Anstieg der Schülerzahlen, außerdem gibt es bereits jetzt erhebliche Defizite bei den Räumen des Ganztags, da für den Ganztag vorgesehene Räume als Klassenzimmer genutzt werden müssen. Der kurzfristige Bedarf muss durch eine schnelle temporäre Lösung gedeckt werden. Das SFZ an der Bajuwarenstraße hat bereits zum nächsten Schuljahr zwei zusätzliche Klassen, ein weiterer Anstieg ist für die folgenden Schuljahre um bis zu vier Klassen aufgrund der Wohnbauentwicklungen im Stadtsüden zu erwarten.
    Mittelfristig ist eine Erweiterung der Schule mit Neuerrichtung einer Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) am Standort Bajuwarenstraße anzudenken, wenn die Schaffung eines weiteren Grundschulsprengels in Neuprüll Entlastung an der Grundschule am Napoleonstein gebracht haben wird.

 

 

II. Lösungsansatz

Zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs werden Klassenzimmermodule für beide Schulen benötigt:

1.) für die Grundschule am Napoleonstein 8 Klassenzimmer zu je 58 qm

2.) für das SFZ an der Bajuwarenstraße 6 Klassenzimmer zu je 58 qm

 

Zusätzliche Fachräume sind in der kurzfristigen Lösung nicht vorgesehen.

Aufgrund der zu erwartenden Nutzungsdauer bis zur Fertigstellung des neuen Grundschulstandortes Neuprüll und des weiteren Bedarfs des SFZ Bajuwarenstraße ist eine Anmietung entsprechender Module unwirtschaftlich, die Module sind daher zu kaufen.

 

 

III. Zeitlicher Ablauf

Die Vorplanungen wurden bereits aufgenommen. Die konkreten Entwurfsplanungen sollen bis zum Jahresende 2019 vorliegen. Die bauliche Umsetzung ist dann nach Erteilung der bauaufsichtlichen Genehmigung ab Frühjahr 2020 möglich. Damit werden - vorbehaltlich baulicher Unwägbarkeiten - die erforderlichen Klassenzimmermodule zum Schuljahr 2020/21 zur Verfügung stehen.

 

 

IV. Finanzielle Auswirkungen

Die Maßnahmen sind im gültigen Investitionsprogramm 2018-2022 nicht enthalten. Sie werden im Entwurf des Investitionsprogramms 2019-2023 mit Gesamtkosten i.H.v. 1,6 Mio Euro für die Grundschule am Napoleonstein und mit Gesamtkosten i.H.v. 1,25 Mio Euro für das Sonderpädagogische Förderzentrum Regensburg an der Bajuwarenstraße eingeplant.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Grundschule am Napoleonstein und das Sonderpädagogische Förderzentrum Regensburg an der Bajuwarenstraße Klassenzimmermodule zur kurzfristigen Deckung des vorübergehenden Mehrbedarfs an Schulräumen auf dem gemeinsamen Grundstück der beiden Schulen entsprechend dem Bericht der Verwaltung zu planen und zu realisieren.

 


Anlagen: