Sachverhalt:
I. Ausgangssituation
II. Lösungsansatz Zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs werden Klassenzimmermodule für beide Schulen benötigt: 1.) für die Grundschule am Napoleonstein 8 Klassenzimmer zu je 58 qm 2.) für das SFZ an der Bajuwarenstraße 6 Klassenzimmer zu je 58 qm
Zusätzliche Fachräume sind in der kurzfristigen Lösung nicht vorgesehen. Aufgrund der zu erwartenden Nutzungsdauer bis zur Fertigstellung des neuen Grundschulstandortes Neuprüll und des weiteren Bedarfs des SFZ Bajuwarenstraße ist eine Anmietung entsprechender Module unwirtschaftlich, die Module sind daher zu kaufen.
III. Zeitlicher Ablauf Die Vorplanungen wurden bereits aufgenommen. Die konkreten Entwurfsplanungen sollen bis zum Jahresende 2019 vorliegen. Die bauliche Umsetzung ist dann nach Erteilung der bauaufsichtlichen Genehmigung ab Frühjahr 2020 möglich. Damit werden - vorbehaltlich baulicher Unwägbarkeiten - die erforderlichen Klassenzimmermodule zum Schuljahr 2020/21 zur Verfügung stehen.
IV. Finanzielle Auswirkungen Die Maßnahmen sind im gültigen Investitionsprogramm 2018-2022 nicht enthalten. Sie werden im Entwurf des Investitionsprogramms 2019-2023 mit Gesamtkosten i.H.v. 1,6 Mio Euro für die Grundschule am Napoleonstein und mit Gesamtkosten i.H.v. 1,25 Mio Euro für das Sonderpädagogische Förderzentrum Regensburg an der Bajuwarenstraße eingeplant.
Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Grundschule am Napoleonstein und das Sonderpädagogische Förderzentrum Regensburg an der Bajuwarenstraße Klassenzimmermodule zur kurzfristigen Deckung des vorübergehenden Mehrbedarfs an Schulräumen auf dem gemeinsamen Grundstück der beiden Schulen entsprechend dem Bericht der Verwaltung zu planen und zu realisieren.
Anlagen:
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