Vorlage - VO/19/15628/RV  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss für Maßnahme "Werner-von-Siemens-Gymnasium, II. BA Generalsanierung Osttrakt mit Erweiterung für G9" (Schulgebäude und Zweifachsporthalle)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Referat für Bildung, Sport und Freizeit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit Vorberatung
17.07.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.07.2019 
Nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

I. Ausgangssituation

Die Schulanlage des Werner-von-Siemens Gymnasiums wurde 1974 in Betrieb genommen. Mitte 2005 war die Generalsanierung des Westtrakts des Gebäudes in einem 1. Bauabschnitt abgeschlossen. Im Anschluss wurde das Schulgebäude um Räume für die Mittagsversorgung einschließlich Aufenthaltsräume (G8-bedingt) und um eine Einzelsporthalle mit Betriebsräumen erweitert (Fertigstellung Herbst 2007). Der Osttrakt des Schulgebäudes einschließlich der Doppelsporthalle und der Tiefgarage wurde nicht saniert.

Das Schulgebäude ist auf insgesamt rund 1200 Schülerinnen und Schüler in 40 Klassen und Oberstufenkursen ausgelegt. Momentan werden am Werner-von-Siemens Gymnasium insgesamt rund 1.140 Schülerinnen und Schüler in 31 Klassen der Jahrgangsstufen 5 mit 10 sowie 10 Oberstufenkursräumen beschult.

 

Aufgrund des Gebäudezustands besteht sowohl unter dem Aspekt der Sicherheit als auch der zweckentsprechenden Nutzung die Notwendigkeit, den Osttrakt des Werner-von-Siemens Gymnasiums generell instand zu setzen.

 

Bei einer Sanierung des Osttraktes werden insbesondere folgende Arbeiten notwendig:

-        Dach- und Fassadensanierung einschl. Wärmedämmverbundsystem und Fenstererneuerung

-        Innensanierung (Toilettenanlagen, Elektro-, Sanitär- und Heizungssystem, EDV-Vernetzung

-        der Klassenzimmer, Sanierung der Beleuchtung, Durchführen von Brandschutzmaßnahmen)

-        Statische und brandschutztechnische Ertüchtigung der Geschossdecken

-        Erneuerung der Einrichtung und Ausstattung

-        anteilige Sanierung der Außenanlagen entlang der Donaustaufer Straße (Atrium, Merokub-Oktaeder, Parkplätze) sowie Neuordnung der Sportanlagen

-        Sanierung der „alten“ Zweifachsporthalle

 

Bedingt durch die Wiedereinführung des G9 musste in 2018 das pädagogische Konzept der Schule überarbeitet und ein neues Raumprogramm erstellt werden, um neben der General-sanierung des Osttraktes auch den Raumbedarf für die zukünftige Entwicklung zu berücksichtigen. Gleichzeitig wurde die aktuelle Entwicklung der Schülerzahlen in der Stadt Regensburg bei der Ermittlung des Raumbedarfs berücksichtigt. Das Gymnasium wird daher dauerhaft als sechszügiges Gymnasium zu führen sein.

 

 

 

Das abstrakte Raumprogramm der Regierung geht von langfristig 1.404 zu erwartenden Schülerinnen und Schülern aus, die sich auf 54 Klassen (42 Klassen in den Jahrgangsstufen 5 bis 11 und 12 Oberstufenkurse) verteilen.

sst man die bestandsbedingten Größenunterschiede der einzelnen Räume außen vor, kann für erste Überlegungen somit von einem Fehlbedarf von rund 1.900 m² ausgegangen werden.

Das abstrakte Raumprogramm der Regierung geht von langfristig 67,5 Sportklassen aus, so dass insgesamt vier Übungseinheiten Hallensport schulaufsichtlich genehmigungsfähig sind. Drei Hallensporteinheiten sind daher neben der Einfachsporthalle im sanierten Westtrakt für einen einwandfreien Schulbetrieb notwendig.

 

Durch die zusätzlichen Klassen und die mit Wiedereinführung des G9 ansteigende Zahl an volljährigen Schülerinnen und Schülern erfordert einen erhöhten Stellplatzbedarf. Oberirdische Stellplätze sind durch den notwendigen Erweiterungsbau und die notwendigen Außenflächen kaum mehr vorhanden. Eine entsprechend größere Tiefgarage ist vorzusehen.

 

Zur Umsetzung der Erweiterungsmaßnahme ist die Änderung des vorhandenen Bebauungsplans notwendig.

Um statt der Generalsanierung einen Neubau zu errichten, muss eine entsprechende Genehmigung der Regierung der Oberpfalz als Fördergeber auf Basis der Wirtschaftlichkeitsberechnungen eingeholt werden.

 

 

II. Lösungsansatz

  1. Der Osttrakt des Werner-von- Siemens Gymnasiums ist abgewirtschaftet. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zeigt, dass aufgrund des enormen Fehlbedarfs an Flächen (s.o.) und der baulichen Substanz des Bestandsgebäudes anstelle einer Generalsanierung des Osttraktes mit seiner Vielzahl an Fachräumen ein Neu- und Erweiterungsbau die sinnvollere Lösung darstellt. Das vorhandene Gebäuderaster gibt Raumgrößen vor, die den aktuellen Raumprogrammvorgaben von Klassenzimmern nicht mehr entsprechen. D.h. bei einer Sanierung würden einerseits zu große Klassenzimmer entstehen, die dauerhaft höhere Betriebskosten verursachen, und andererseits ein erhebliches Raumprogrammdefizit verbleiben, das nur durch einen Erweiterungsbau abgedeckt werden könnte. Die Geschossdecken (Rippendecken mit verlorener Schalung) erfüllen nicht die aktuellen statischen und brandschutztechnischen Anforderungen und müssten aufwändig ertüchtigt werden.
    Zudem könnte bei einem Ersatzbau der Schulbetrieb im Bestandsgebäude bis zur Fertigstellung des Neubaus fortgesetzt und dadurch die Auslagerung eines Großteils von Klassen aus dem Osttrakt in eine kostenintensive Containerlösung vermieden werden.
  2. Die „alte“ Zweifachsporthalle ist abgewirtschaftet. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zeigt auch hier, dass anstelle der Sanierung der Zweifachsporthalle ein Neubau einer Dreifachsporthalle (s.o.) die wirtschaftlichere Lösung darstellt.
  3. Anpassung der Pausenhofflächen an den geänderten Bedarf (min. 4.200 m²)
  4. Anpassung der Freisportanlagen an den geänderten Bedarf für vier Übungseinheiten, d.h. ein Rasenspielfeld (60m * 90m), drei Allwetterplätze, acht Laufbahnen, eine Kugelstoßanlage
  5. Erweiterung der vorhandenen Tiefgarage bzw. ausreichender Neubau

 

 

III. Zeitlicher Ablauf

Im Investitionsprogramm 2018 bis 2022 (IP Maßnahme 2355/03) sind für die Generalsanierung des Osttrakts samt Sporthalle mit Erweiterung für G9 Mittel ab 2019 eingeplant. Eine Konzeptstudie zum Nachweis des Raumprogramms und des Bauablaufs mit 1. Bauabschnitt, Abbruch und 2. Bauabschnitt wurde bereits durchgeführt; eine Auslagerung des Gymnasium kann demnach vermieden werden.

Der Wirtschaftlichkeitsvergleich (Sanierung oder Ersatzbau) wird zurzeit erstellt und mit der Regierung abgestimmt.

Der notwendige Wettbewerb nach RPW soll, ebenso wie die notwendige Änderung des Bebauungsplanes, noch 2019 in die Wege geleitet werden. Die konkreten Entwurfsplanungen sollen 2020 und 2021 erfolgen. Parallel dazu wird das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 131 auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses durchgeführt. Die bauliche Umsetzung ist dann ab 2022 möglich. Damit werden - vorbehaltlich baulicher Unwägbarkeiten - die erforderlichen Räume bis zum Schuljahr 2025/26 zur Verfügung stehen.

 

 

IV. Finanzielle Auswirkungen

Im Investitionsprogramm 2018-2022 sind derzeit für die gesamte Maßnahme Gesamtkosten i.H.v. 21,987 Mio. Euro eingeplant.

Aufgrund der aktuellen Baupreisentwicklungen und des enormen zusätzlichen Flächenbedarfs durch den erwarteten Anstieg der Schülerzahlen und die Wiedereinführung des G9 an

- Unterrichts- bzw. Fachräumen,

- Räumen für den Verwaltungs- und Lehrerbereich

- Räumen zur Ganztagsbetreuung sowie für den Speisesaalbereich,

- einer zusätzlichen Sporthalleneinheit und

- zusätzlichen Freisportanlagen

kann nach aktuellem Kostenrahmen von rd. 47,4 Mio Euro Gesamtkosten ausgegangen werden, die in der IP Fortschreibung im Entwurf 2019-2023 berücksichtigt werden.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

1.) Die Zustimmung der Regierung zum Ersatzneubau für den sanierungsbedürftigen Osttrakt und die Zweifach-Sporthalle einzuholen.

2.) Den vorhandenen Bebauungsplan entsprechend anzupassen.

3.) Die Vorbereitung des Architektenwettbewerbs für die Maßnahme auf Basis des aktuellen Raumprogramms unter Berücksichtigung der Wiedereinführung des G9 zu veranlassen.

 


Anlagen: