Vorlage - VO/19/15680/61  

 
 
Betreff: Zwischenbericht zur Erstellung eines Freiraumentwicklungskonzepts sowie einer Freiflächengestaltungssatzung für die Stadt Regensburg, Vorstellung der Leitziele und Analyseergebnisse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
09.07.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
16.07.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 29.11.2016 die Verwaltung beauftragt, ein Freiraumentwicklungskonzept (inklusive Freiraumentwicklungsplan) für die Stadt Regensburg zu erarbeiten, mit dem Ziel die zukünftige Stadtentwicklung um die Thematik der qualifizierten Freiräume zu ergänzen. Die ebenfalls beauftragte Freiflächengestaltungssatzung befasst sich mit der Ausgestaltung dieser Freiräume. Mit der Erstellung dieser Planungsinstrumente wurde im Bau- und Vergabeausschuss am 14.03.2017 das Planungsbüro Mahl Gebhard Konzepte (mgk) aus München beauftragt.

Der Auftakt wurde mit dem Symposium „balanceakt freiraum“  zu Beginn des Jahres 2018 gelegt. In diesem Rahmen haben Experten unterschiedlicher Disziplinen und Branchen, Teilnehmer aus der Verwaltung sowie das Planungsbüro mgk die Notwendigkeit und die Ansprüche an ein solch differenziertes Planungsinstrument herausgestellt. In einem mündlichen Bericht der Verwaltung wurde am 20.11.2018 im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen der aktuelle Sachstand dargelegt.

 

Informelle Planung

Das Freiraumentwicklungskonzept samt -plan ist der informellen Planung zuzuordnen. Diese informellen Pläne, wie auch der Sportentwicklungsplan oder  Regensburg Plan 2005 etc. stellen eine Orientierungshilfe für die weitere Planung dar, eine direkte eigene Rechtswirkung besitzen sie allerdings nicht. Sie sind, wenn sie durch die Gemeinde beschlossen wurden, nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung formeller Bauleitpläne zu berücksichtigen. Zudem erleichtern die informellen Planungen es der Gemeinde, ohne langwierige Prozesse und ohne die Gefahr von Schadensersatzansprüchen städtebauliche Konzepte zu entwickeln und Ziele zu formulieren. Da diese Planungsinstrumente an keine formellen Vorgaben gebunden sind, sind sie geeignet, komplexe Sachverhalte darzustellen und Lösungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit herauszuarbeiten.

 

 

Freiraumentwicklungskonzept

Die Verwaltung ist beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie in zukünftigen Baugebieten ein angemessener Kennwert (in m² pro Einwohner) für erholungsrelevante öffentliche Freiräume sichergestellt und verbindlich festgelegt werden kann. Dabei soll weiterhin eine gewisse Flexibilität dahingehend bestehen bleiben, dass zum einen die städtebaulichen Entwicklungsziele (z.B. verdichtetes Bauen im Urbanen Gebiet) berücksichtigt werden und zum anderen bestehende Grünflächen im Umfeld anrechenbar sind. Damit soll sichergestellt werden, dass bei allen raumbezogenen Planungen der Stadt oder von Dritten angestoßenen Planungen quantitative Mindeststandards für entstehende Freiräume auf Projekt- und Stadtteilebene eingehalten werden. Die qualitative Betrachtungsebene ist in angemessenem Umfang und unter dem Gesichtspunkt des Drucks unterschiedlicher Nutzungen auf die verfügbaren Flächen zu formulieren.

 

Freiraumentwicklungsplan

Dabei bleibt es unerlässlich, zur Erhaltung und Weiterentwicklung des „grünen Erbes Regensburgs“ in einem weiteren Schritt einen Freiraumentwicklungsplan auf gesamtstädtischer Ebene aufzustellen, der den Rahmen für die freiräumliche Entwicklung der gesamten Stadt darstellt. Dieser Plan soll Aussagen zu Freiraumqualitäten, -vernetzung, Potentialflächen neuer Parkanlagen sowie zu unterschiedlichen Pflegestandards treffen und auf Stadtteilebene konkretisiert werden. Hier können Entwicklungsziele genauer gefasst und räumlich fixiert werden, um letztlich Handlungsempfehlungen auf Quartiersebene zu formulieren.

 

Es wird vorgeschlagen, das Freiraumentwicklungskonzept samt Kennwert sowie den  Freiraumentwicklungsplan durch Beschluss des Stadtrates als Eigenbindung behördenverbindlich zu machen, womit dieser auch Eingang in nachfolgende flächenbezogene Planungen (z.B. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan und dem Stadtentwicklungsplan) finden kann. Des Weiteren sollen die Ergebnisse des Freiraumentwicklungskonzepts, insbesondere hinsichtlich des Kennwerts in das Regensburger Baulandmodell miteinfließen.

 

Freiflächengestaltungssatzung

Die Freiflächengestaltungssatzung befasst sich mit den qualitativen Mindeststandards der Freiflächen (= unbebaute Flächen der bebauten Grundstücke). Diese dienen als Gestaltungsgrundlage bei allen Bauanfragen (insbesondere nach § 34 BauGB) und werden in der Bauleitplanung entsprechend ergänzt.

 

Leitziele

Der vorliegende Zwischenbericht (siehe Anlage) zum Freiraumentwicklungskonzept stellt die Grünflächenqualität und versorgung innerhalb des Stadtgebietes dar und formuliert Leitziele auf gesamtstädtischer Ebene.

 

Die Leitziele (siehe Anlage, S. 6 f.) spiegeln das Selbstverständnis und die Vision der Stadt Regensburg wider und sind langfristig ausgerichtet. Hierbei treffen sie Aussagen zu stadtgesellschaftlichen Kernthemen, wie z.B. Inklusion, Wohnen, Wirtschaft und Arbeit, Natur und Ökologie, Erholung und Gesundheit sowie zur Vernetzung. Sie orientieren sich dabei an den Leitzielen zur Stadtentwicklung des Regensburg-Plans 2005, an den Handlungsfeldern aus dem Grundsatzbeschluss zum Freiraumentwicklungskonzept (VO/16/12594/61, 29.11.2016) sowie an dem „Leitbild Energie und Klima“ der Stadt. Das Leitbild Energie und Klima stellt die Grünfchen als wichtigen Faktor für die Lebensqualität dar und formuliert bis zum Jahr 2020 das Ziel, ein Konzept für das gesamte Stadtgebiet aufzustellen, welches die Grünflächenvernetzung integriert.

 

Analyse

Der Bestandsanalyse liegt der Kerngedanke zu Grunde, die uneingeschränkt öffentlich zugänglichen, erholungsrelevanten Grünflächen zu erheben (siehe Anlage, S. 8). Zu berücksichtigen ist hierbei der Aspekt der Flächenkonkurrenz, im Hinblick auf die Definition welche Flächen als erholungsrelevante öffentliche Grünfläche (siehe Anlage, S. 4) gewertet werden können und welche nicht. Aufbauend auf dieser fundierten Datengrundlage kann im weiteren Verfahren ein neuer quantitativer Kennwert festgelegt werden. Dieser Kennwert soll sich dabei ausschließlich auf die Herstellung neuer öffentlich zugänglicher Freiräume beziehen. Folglich wurden Flächen mit erheblichen Einschränkungen der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit, wie beispielsweise Flächen der Landwirtschaft,  Friedhöfe oder Kleingartenanlagen von dieser Bewertung ausgeschlossen. Ein weiteres Kriterium war, dass sich die Fläche im Eigentum der Stadt befinden muss bzw. durch Pachtverträge gesichert ist, um eine langfristige Entwicklung der Grünflächen zu gewährleisten. Flächen die nicht entsprechend gesichert sind wie beispielsweise private, landwirtschaftlich genutzte Flächen könnten umgenutzt werden z.B. für Photovoltaikanlagen, wodurch deren Erholungsfunktion erheblich beeinträchtigt würde.

 

Im Ergebnis der Analyse (siehe Anlage, S. 8 ff.) steht ein Bestandswert von 20 m² an uneingeschränkt nutzbarer,  erholungsrelevanter öffentlicher Grünfläche pro Einwohner (Stand 2018). Vergleicht man diesen Wert mit dem, im Rahmen der Neuaufstellung des Landschaftsplans ermittelten Wert aus dem Jahr 2015 (21 m² pro Einwohner), ist eine „Seitwärtsbewegung“ - im Verhältnis öffentliches Grün zu Einwohnerzahl - ablesbar. Diese Entwicklung ist mit einer steigenden Einwohnerzahl von 156.961 in 2015 auf 166.686 in 2018 zu begründen, wobei im gleichen Zeitraum die Fläche an öffentlichem Grün von 330 ha auf 340 ha geringer gestiegen ist.

 

Bisher wird bei der Ausweisung von neuen Baugebieten, ein Kennwert von 12 m² pro Einwohner angewendet. Der Bauwillige verpflichtet sich dabei 12 m² öffentliche Grünfläche pro Einwohner herzustellen. Dabei ist der Bauwillige im Normalfall nur in der Lage öffentliche Grünflächen wie Nachbarschafts und Wohngebietsgrün herzustellen (siehe Anlage, S. 5, 9 ff.). Größere Grünflächen der Kategorien Park oder Großer Park sind durch einen Bauwilligen in einem Entwicklungsgebiet in der Regel flächenmäßig nicht abbildbar, da diese eine Mindestgröße von 7 bzw. 15 ha aufweisen sollen.

 

Um die Grünflächenversorgung auf dem heutigen guten Niveau zu halten, ist neben der quantitativen und qualitativen Betrachtung langfristig der Erhalt und die Herstellung von Flächen der Kategorien Park und Großer Park empfehlenswert.

 

Die genannten Flächen der Landwirtschaft und weitere Flächen, wie beispielsweise lder, Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Flächen der Universität sowie Natur- und Landschaftsschutzgebiete wurden gesondert betrachtet. Diese Flächen wurden als landschaftliche Erholungsräume erfasst und bewertet (siehe Anlage, S. 26 ff.). Sie finden sich später im Sinne der Vernetzung im Freiraumentwicklungsplan wieder. Zudem wirkt sich der landschaftliche Erholungsraum im reduzierenden Maß auf die Ausweisung neuer Grünflächen aus. Einen Einfluss auf das Verfahren zur Ermittlung des Kennwerts können diese Flächen nicht leisten.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Vorfeld der Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits eine Expertenanhörung der Interessens- und Fachverbände stattgefunden. Im Rahmen des weiteren Planungsprozesses ist als nächster Schritt die Beteiligung der breiten Öffentlichkeit vorgesehen. Dabei ist eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie von Interessens- und Fachverbänden geplant.

Thematisch sollen Handlungsfelder wie Ausstattung, Vernetzung, Barrierefreiheit und Pflegestandard der Grünanlagen aufgezeigt werden, welcher sich in einem späteren Pflegekonzept wieder finden kann.

Da es sich bei dem Konzept um ein gesamtstädtisches Projekt handelt, gilt der Anspruch möglichst viele Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Stadtteilen anzusprechen. Um diesem Anspruch möglichst gerecht zu werden soll es eine Onlineplattform geben. Als Auftakt ist eine Informationsveranstaltung geplant. Im Anschluss folgt die Onlinebeteiligung, welche mit Werbemaßnahmen publik gemacht werden soll. Die Ergebnisse der Beteiligung sollen in einer Abschlussveranstaltung präsentiert werden.

Parallel soll zu den zuvor genannten Themenbereichen die Beteiligung der Interessens- und Fachverbände im Workshop-Format laufen. Beabsichtigt sind hierzu zwei Veranstaltungen.

 

Zeitschiene

Herbst 2019Öffentlichkeitsbeteiligung

Ende 2019Beschluss zum Freiraumentwicklungskonzept, -plan sowie zur                             Freiflächengestaltungssatzung

 

 

 

 


 

Der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz beschließt:

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beschließt:

 

 

1. Der Ausschuss beschließt die dargestellten Leitziele zum Freiraumentwicklungskonzept.

 

2. Der Ausschuss nimmt die Analyse sowie deren Ergebnisse zur Kenntnis.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die aufgezeigte Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

 

 

 


Anlagen:

 

Freiraumentwicklungskonzept Regensburg, Leitziele und Analyse

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 190628_FRK_Anhang-Beschluss (14698 KB)