Vorlage - VO/19/15698/65  

 
 
Betreff: Prüfauftrag zur Radweganbindung des Stadtteils Keilberg
Bericht zum Antrag der CSU - Fraktion vom 29. April 2019 in Verbindung zum Ergänzungsantrag zum Bau des Radweges an der Grünthaler Straße am 24. Juli 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
16.07.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Antrages wurden drei mögliche Varianten einer Radweganbindung des Stadtteiles Keilberg an die Grünthaler Straße überprüft.

 

  1. Nullvariante mit künftiger Haupterschließungsstraße
  2. Radweg entlang der Vorderen Keilberger Straße
  3. Radweg entlang der Hinteren Keilberger Straße

 

Bei der Untersuchung / Überprüfung der Varianten wurden das Liegenschafsamt, Stadtplanungsamt sowie das Bauordnungsamt (Abteilung Umlegung) mit einbezogen.

 

  1. In den Bebauungsplänen 15 und 15b ist der Bau der Haupterschließungsstraße für Keilberg vorgesehen, die auch Geh- und Radwege enthält. Hierzu stehen derzeit allerdings noch nicht die erforderlichen Grundstücke zur Verfügung. Die Umlegungsstelle hat derzeit Zugriff auf rund 55 % der Straßenflächen der künftigen Haupterschließungsstraße im Umlegungsgebiet. Die benötigte Straßenfläche außerhalb des Umlegungsbereiches befindet sich in Privateigentum.

Derzeit wird mit Nachdruck daran gearbeitet, dass innerhalb des Umlegungsgebietes die benötigten Straßenflächen in den kommenden 5 Jahren zur Verfügung stehen.

 

  1. Aufgrund der starken Längsneigung, der beengten Platzverhältnisse und der bestehenden Biotopstrukturen ist die Anlage eines Radweges entlang der Vorderen Keilberger Straße mit einer Länge von ca. 900 m aufwendig, teuer und in Hinblick auf den Grunderwerb (verschiedene Eigentümer, kein Umlegungsgebiet) zeitlich nicht abschätzbar. Zusätzlich fallen Felsabbauarbeiten an, welche mit rund 300 T€ veranschlagt werden.

Somit wird seitens der Verwaltung ein Radweg entlang der Vorderen Keilberger Straße nicht empfohlen.

 

  1. Der Bau eines Radweges entlang der Hinteren Keilberger Straße (Variante 3) kann nur im Bereich zwischen Grünthaler Straße und Beginn der Bebauung (= Grenze Umlegungsgebiet) auf eine Länge von ca. 400 m umgesetzt werden. Im Anschluss daran ist aufgrund der örtlichen Verhältnisse (Bebauung, Privatgrundstücke) sowie der teilweisen extremen Längsneigung die Anlage eines Radweges nicht zu realisieren.

 

Fazit:

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Umsetzung der Bebauungspläne 15 und 15b zu intensivieren, damit der Bau der Keilberger Haupterschließungsstraße vollzogen werden kann. In diesem Rahmen kann eine sichere und Radwegverbindung mit einer verträglichen Steigung von maximal 8 % geschaffen werden.

 


Kenntisnahme

 


Anlagen:

 

Lageplan mit Varianten

Bebauungsplan 15 mit Legende

Bebauungsplan 15b mit Legende

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KeilbergRWvarianten (2867 KB)    
Anlage 2 2 B-Plan 15 (1833 KB)    
Anlage 3 3 Bebauungsplanlegende_15 (536 KB)    
Anlage 4 4 B-Plan_15b (1658 KB)    
Anlage 5 5 Bebauungsplanlegende_15b (467 KB)