Vorlage - VO/19/15753/44  

 
 
Betreff: Neukonzeption und Umgestaltung der Dauerausstellung im document Keplerhaus - Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Kulturreferent Unger
Federführend:Museen der Stadt Regensburg   
Beratungsfolge:
Ferienausschuss Entscheidung
22.08.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ferienausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Beratungsfolge:
20.07.2016Kulturausschuss (Grundsatzbeschluss)
21.07.2016Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
28.07.2016Stadtrat

Am 28.07.2016 (VO/16/12271/44) beschloss der Stadtrat auf Empfehlung des Kulturausschusses und des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen das Kepler-Gedächtnishaus in document Keplerhaus umzubenennen und umzugestalten.

 

Kosten und Finanzierung:

r die Umgestaltung des Keplerhauses wurden 2016 überschlägig Kosten in Höhe von 750.000 Euro ermittelt. Aufgrund der 2018 vom Fördergeber gewünschten Konzeptstudie und der fortgeschrittenen Planung für die museale Umgestaltung des document Keplerhaus wurden die Kosten überprüft und neu ermittelt. Gegenüber den Investitionsprogramm 2016 bis 2020 erhöhen sich die Kosten um 880.000 Euro.

Die Gesamtkosten belaufen sich derzeit unter Berücksichtigung der Kostengruppen 300, 400, 600 und 700 auf 1.630.000 Euro.

In diesen Kostengruppen enthalten sind die Planung und Umsetzung der Ausstellungs-möblierung und Ausstellunggestaltung, die notwendigen Installationsarbeiten der Elektrotechnik, der Umbau der Toilettenanlage und weitere Maßnahmen im Bereich Lüftung, Heizung, Sanitär sowie ein teilweiser barrierefreier Zugang.

Ausgenommen sind Arbeiten an der Gebäudehülle wie zum Beispiel der Fassade und des Dachstuhls. Zum Dachstuhl erfolgt jedoch im Vorfeld der Maßnahme noch eine eigene Untersuchung, um Auskunft über notwendige, statische Sanierungsmaßnahmen zu erhalten. Zur Umsetzung sind als Gesamtkosten im Entwurf des Investitionsprogramms 2019 bis 2023 Mittel in Höhe von 1.630.000 Euro eingestellt.

 

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat eine Förderung der Maßnahme aus dem EFRE-Programm Bayern im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ in Aussicht gestellt. Die entsprechende Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns wurde von der Regierung der Oberpfalz zum 1.8.2018 erteilt. Über den EFRE-Förderbereich 5 „Nachhaltige Entwicklung funktionaler Räume“nnen Bewerber, die ein integriertes regionales Entwicklungskonzept (IRE) in einem vorgeschalteten Wettbewerbsverfahren vorab erfolgreich eingereicht haben, eine Förderung für die Errichtung nichtstaatlicher Museen erhalten. Regensburg gehört zu den ausgewählten Regionen in Bayern, die mit ihrem IRE-Konzept erfolgreich waren. Eine abschließende Beurteilung des Projektes (inkl. Förderhöhe) durch die Landestelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern und die Förderstelle (StMWK) erfolgt nach Vorlage einer verbindlichen Kostenaufstellung und des Maßnahmenbeschlusses der Stadt Regensburg. Im Erfolgsfalle ist mit einer EU-Kofinanzierung i.H.v. bis zu 50% der förderfähigen Kosten für die Maßnahme zu rechnen. Förderfähige Kosten im Sinne des Programms sind die Kostenanteile für die museale Gestaltung, voraussichtlich auch Kosten für etwaige notwendige Um- und Ausbauten (wg. Brandschutz, Barrierefreiheit etc.) sowie Nebenkosten (Projektleitung und Projektsteuerung, Projektkoordination, inhaltliche Aufbereitung der Dauerausstellung, Konzeption der musealen Vermittlung, Objektaufbereitung, konservatorische Objektaufbereitung, Objektmontage u. Ä). Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der Verfügbarkeit der Programm-Mittel ab.

 

Termine:

Die Terminplanung sieht für 2019 die Beauftragung der Fachplaner sowie die Erbringung der Leistungsphasen 1-3 vor. Mit erteilter Baugenehmigung und Zusage zum vorzeitigen Baubeginn ist ein Baubeginn noch 2020 geplant. Die Maßnahme muss bereits 2021 abgeschlossen sein, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Bedingt durch den festgelegten Förderzeitraum der aktuellen EU-Programmperiode sind alle zur Förderung vorgeschlagenen Projekte im Bereich des StMWK bis zum 31.12.2021 abzuschließen. Möglicherweise kann diese Deadline in Abstimmung mit den zuständigen Förderstellen noch verlängert werden; dies gilt es im Bedarfsfall mit den relevanten Stellen zu eruieren.


Der Ferienausschuss beschließt:

Der Neukonzeption und Umgestaltung der Dauerausstellung im document Keplerhaus wird, nach Maßgabe der Berichtsvorlage und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, zugestimmt.