Sachverhalt:
Nach § 3 Abs. 3 Nr. 6 der Jugendamtssatzung ist die kommunale Gleichstellungsbeauftragte der Stadt beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss. Die beratenden Mitglieder und deren Stellvertreter werden durch den Stadtrat bestellt (§ 4 Abs. 4 Jugendamtssatzung).
Dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen wird in seiner Sitzung am 26.09.2019 vorgeschlagen, Frau Sandra Gretschel zur kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und Frau Sandra Walhöfer zur stellvertretenden kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu bestellen. In Folge dessen ist eine Anpassung bei der Besetzung des Jugendhilfeausschusses notwendig; bislang gehören diesem Frau Marga Teufel und Frau Elena Großkopf als kommunale bzw. stellvertretende kommunale Gleichstellungsbeauftragte an.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen: /Der Stadtrat beschließt:
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