Vorlage - VO/19/15769/65  

 
 
Betreff: Klärwerk Regensburg;
Statusbericht zur
Ertüchtigung der Reinigungsleistung,
Erneuerung der Anlagentechnik und
Sanierung der Betriebsgebäude
- Grundsatzbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
19.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

1. Ausgangssituation

 

Im Stadtratsbeschluss vom 28.04.2016 (vgl. VO/16/11885/65) wurde das grundsätzliche weitere Vorgehen zu mittel- und langfristig erforderlichen Maßnahmen am Klärwerk beschlossen. Kernpunkte dabei waren ein Aufzeigen der notwendigen mittelfristigen Maßnahmen hinsichtlich einer Optimierung der Verfahrenstechnik, der Erneuerung von Anlagenteilen und Betriebsgebäuden sowie ein Aufzeigen des geplanten langfristigen Vorgehens am Klärwerk.

 

Im dem Bericht wurde zudem die ständig steigende Belastung des Klärwerks aufgezeigt.

Die Entwicklung eines ständigen Anstieges der Abwasserfrachten setzte sich in den vergangenen Jahren fort. Seit dem Jahr 2016 stieg die Zahl der angeschlossenen Einwohner im Einzugsgebiet des Klärwerks von 259.098 auf  269.214 im Jahr 2018. Damit ergibt sich ein durchschnittlicher jährlicher Zuwachs von ca. 3.300 Einwohnern. Für den industriellen Abwasseranteil ist ebenfalls ein ständiger Anstieg zu verzeichnen, der besonders von den Abwässern mit einer hohen Stickstofffracht geprägt ist.

 

Mit vorliegendem Beschluss werden aktuelle betriebliche Themen am Klärwerk erläutert, ein Sachstand zu den mittelfristigen Maßnahmen gemäß o.g. Beschluss gegeben sowie eine Aktualisierung der durchzuführenden mittelfristigen Maßnahmen vorgenommen.

Bezüglich der langfristigen Maßnahmen wird grundsätzlich weiterhin auf den o.g. Beschluss 2016 verwiesen.

 

2. Aktueller Betrieb des Klärwerks

 

2.1 Belastung und Abwasserreinigung

Aufgrund des ständigen Zuwachses der Abwasserfrachten ist die Kläranlagenbelastung  nahe an der Ausbaugröße von 400.000 EW. Bei Starkniederschlagsereignissen, bei denen die Ablagerungen im Kanalnetz mobilisiert werden, werden kurzfristige Spitzen bei den Schmutzfrachten erzeugt. Die Belastungsstöße können jedoch durch (bereits umgesetzte) betriebliche und verfahrenstechnische Optimierungsmaßnahmen in der Abwasserreinigungsanlage aufgenommen werden. Die wasserrechtlichen Anforderungen an die jeweiligen Grenzwerte können auch bei erhöhten Zulauffrachten, die über der rechnerischen Bemessungsgröße liegen, sicher eingehalten werden.

Aus der Betrachtung bezüglich der Auslastung der Ausbaugröße des Klärwerks ist jedoch ersichtlich, dass der freie Spielraum für die Entwicklung der Stadt Regensburg und für die angeschlossenen Umlandgemeinden („Anschlussgemeinden“) ohne weitergehende Maßnahmen kaum mehr vorhanden wäre.

Damit auch bei einer erhöhten Belastung des Klärwerks die gesetzlichen Anforderungen an den Ablauf weiterhin mit einer notwendigen betrieblichen Sicherheit eingehalten werden, müssen daher alle vorhandenen betrieblichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die vorhandene Anlagentechnik im Bestand optimal nutzen zu können.

 

2.2 Klärschlammentsorgung

Mit dem Inkrafttreten der neuen Düngemittelverordnung und der Klärschlammverordnung im Oktober 2017, die ein weitgehendes Verbot der landwirtschaftlichen Verwertung beinhaltet, hat sich der Entsorgungsweg über die thermische Verwertung in den Braunkohlekraftwerken bundesweit dramatisch verdichtet, da verstärkt durch die Energiewende - hier mit einer bevorzugten Nutzung der Wind- und Sonnenenergie keine ausreichenden Mitverbrennungskapazitäten bestehen. Die Engpässe bei den Kraftwerken führen auch dazu, dass der Klärschlamm bei vielen Kläranlagen nicht mehr bedarfsgerecht abgeholt wird und der Klärschlamm bei den Kläranlagen teilweise in großen Mengen zwischengelagert werden muss.

Die Auswirkungen der Entsorgungsschwierigkeiten des Klärschlamms erreichten im Mai 2018 auch das Klärwerk Regensburg. Ab dem Zeitpunkte konnte der entwässerte Klärschlamm nicht mehr bedarfsgerecht abgefahren werden. Damit der Betrieb aufrechterhalten werden konnte, mussten immer wieder Teilmengen aus dem Silo entnommen und auf dem Klärwerksgelände gelagert werden. Zeitweise mussten bis zu 1.000 t auf den Betriebsflächen gelagert werden, die zu erheblichen Behinderungen des laufen Betriebes führten.

Mit der Öffnung eines zusätzlichen Entsorgungsweges der stofflichen Verwertung des Klärschlamms in der Rekultivierung durch den Beschluss VO 19/16509/65 des Stadtrates vom 29.05.2019 konnte ab Mitte Juli 2019 mit der Abfuhr in die Rekultivierung begonnen werden.

Die weiteren gelagerten Klärschlammmengen sollen noch bis zur vollständigen Inbetriebnahme der thermischen Klärschlammtrocknung Schwandorf (ZTKS) in die stoffliche Verwertung für Rekultivierungszwecke verbracht werden.

 

Die (reguläre) thermische Klärschlammverwertung erfolgt derzeit noch weiterhin in den Kraftwerken der Braunkohlestandorte in Thüringen. Durch die Mitgliedschaft der Stadt Regensburg beim Zweckverband thermische Klärschlammtrocknung Schwandorf (ZTKS) wird der entwässerte Klärschlamm  mit einer derzeitigen Jahresmenge von ca. 20.000 t zukünftig an den ZTKS abgegeben. Zum Jahresende 2019 wird nach der aktuellen Einschätzung des ZTKS die Trocknungsanlage erstmalig den Vollbetrieb aufnehmen, so dass ab diesem Zeitraum eine sichere Klärschlammentsorgung wieder zur Verfügung stehen sollte.

 

2.3 Erneuerung der wasserrechtlichen Genehmigung

r die wasserrechtliche Genehmigung des Klärwerksbetriebs zur Einleitung des gereinigten Wassers in die Donau wurde seit November 2014 ein Wasserrechtsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt. Im Juni 2019 konnte es mit der Genehmigung durch die Wasserrechtsbehörde abgeschlossen werden (Genehmigungsdauer bis 31.12.2039). Verschiedene Auflagen aus dieser Genehmigung führen zu Maßnahmen, die entweder über Maßnahmen im Verwaltungshaushalt abgehandelt werden oder bereits im Investitionsprogramm angemeldet sind.

 

 

2.4 Sonstige, wichtige betriebliche Maßnahmen

2.4.1 Einsatz von Co-Substraten zur Erhöhung der Eigen - Energieversorgung

 

Ab dem Jahr 2016 wurde zur Erhöhung der Methangasproduktion fetthaltiger Flotatschlamm aus der milchverarbeitenden Industrie in der Schlammfaulung eingesetzt. Dadurch konnte die Stromerzeugung in der BHKW-Anlage deutlich gesteigert werden.

Nach Abschluss der Sanierung der Faulbehälter im Jahr 2017, konnte ab dem Jahr 2018 die Zugabe von Co-Substraten nochmals erhöht werden. Zum Jahreswechsel 2018 / 2019 konnte eine Eigenstromerzeugung von nahezu 100 % erreicht werden. Seit dem Jahr 2012 konnte somit insgesamt durch Energieeinsparungsmaßnahmen und die erhöhte Eigenstromerzeugung der Strombezug von der REWAG laufend reduziert werden, so dass jährliche Einsparungen bis zu ca. 350.000 € erreicht werden konnten. Nachdem die Übernahme von Co-Substraten positive Effekte hinsichtlich der Erzeugung der regenerativen Energie und den erheblichen Einsparungen beim Strombezug aufweist, wird diese Betriebsweise auch künftig weiter verfolgt. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass die Verfügbarkeit der Flotatschlämme aus der Milchindustrie grundlegende Voraussetzung ist. Bei einer Änderung der Strukturen und Produktionsabläufen in der Milchwirtschaft könnte dieser Flotatschlamm u. U. anderweitig verwertet werden und damit nicht mehr zur Verfügung stehen.

 

2.4.2 Übernahme von Produktionsabwasser und Flotatschlamm von der Fa. Goldsteig

 

Im Dezember 2018 kam es in Cham bei der Käserei Goldsteig zu einem Störfall, der die dortige kommunale Abwasserreinigungsanlage soweit schädigte, dass das Abwasser nur noch mechanisch gereinigt werden konnte. Da im Klärwerk Regensburg zu diesem Zeitpunkt ausreichende Reinigungskapazität zur Verfügung stand, konnten um die kommunale Kläranlage Cham für eine ordentliche Wiederinbetriebnahme zu unterstützen - in der Zeit vom Januar bis Februar 2019 ca. 5.500 m³ Produktionsabwasser der Fa. Goldsteig übernommen werden.

 

 

 

3. mittelfristige Maßnahmen gemäß Grundsatzbeschluss

 

3.1 Auf der Basis des Grundsatzbeschlusses wurden seit 2016 folgende Maßnahmen durchgeführt:

3.1.1 Einführung eines Simulationssystems

Zur Erhöhung der Betriebssicherheit der Abwasserreinigungsanlage wurde seit Beginn des Jahres 2018 ein Simulationssystem erarbeitet. Dabei werden die Anlagendaten aus den Vorjahren und Betriebszustände in einem Rechenmodell erfasst, ausgewertet und Prognosen erstellt. Das Betriebspersonal wird mit dem System durch entsprechende Handlungsempfehlungen für die Anlagensteuerung unterstützt und damit wird die Prozessstabilität erhöht. Das Simulationssystem wurde Ende 2018 nach einem ersten Datentest installiert und befindet sich derzeit in der Erprobungsphase. Die ersten Erfahrungen mit dem System zeigen, das die Handlungsempfehlungen die Betriebssicherheit der Abwasserreinigungsanlage unterstützen. Durch ein weiteres Nachtraining mit aktuellen Betriebswerten soll das Assistenzsystem weiter optimiert werden.

 

3.1.2 Erneuerung der Fällmittelstation für die Phosphorelimination

Im Jahr 2018 wurde die gesamte Anlagentechnik für die chemische Phosphorfällung vollständig erneuert.

Mit der Optimierung der Anlagentechnik und der zusätzlichen Online-Messung für den Parameter Phosphor am Zulauf zur Biologie können die Spitzenfrachten rechtzeitig erkannt werden und durch eine frühzeitige Zugabe von Fällungsmittel reduziert werden. Dadurch erhöht sich deutlich die Betriebssicherheit bezüglich des Ablaufwertes für den Parameter Gesamt-Phosphor. Aufgrund dieser erhöhten Anlagensicherheit kann künftig im Zusammenwirken mit der Optimierung der Nachklärbecken 1 und 4 (siehe Punkt 3.1.3) der Grenzwert für Gesamt-Phosphor von 1,0 mg/l auf  0,8 mg/l reduziert werden. Die Reinigungsleistung des Klärwerks Regensburg für diesen Parameter wird dadurch noch weiter verbessert.

 

3.1.3 Optimierung der Nachklärung Becken 1 und 4

Bei den Planungen zur Optimierung der Anlagentechnik für die Phosphoreliminantion wurden auch die Auswirkungen einer verbesserten Abscheideleistung von Feinstflocken in den Nachklärbecken untersucht. Eine Strömungssimulation kam zum Ergebnis, dass durch einen Umbau der Mittelbauwerke eine deutliche Verbesserung bei den „abfiltrierbaren Stoffen“ nachgewiesen werden kann und damit eine signifikante Reduzierung der  Ablaufkonzentration für den Parameter Gesamt Phosphor erzielt werden kann.

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse wurde zunächst das Nachklärbecken 1 und 4 bis zum Jahresende 2018 mit den adaptiven Mittelbauwerken ausgerüstet.

 

Die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen 3.1.2 und 3.1.3 dient als Voraussetzung dafür, dass dort getätigte Investitionen mit der von der Stadt Regensburg an den Freistaat Bayern zu zahlenden Schmutzwasserabgabe verrechnet werden dürfen.

 

3.2 Auf der Basis des Grundsatzbeschlusses sind folgende Maßnahmen in der Umsetzung bzw. konkreten Ausplanung:

 

3.2.1 Optimierung der Nachklärung Becken 2, 3, 5 und 6

Auf der Grundlage der Erkenntnisse über die Möglichkeit zur Leistungssteigerung der Nachklärbecken (siehe 3.1.3) wurden auch die weiteren Nachklärbecken in die Nachrüstung einbezogen.

Die Nachklärbecken 5 und 6 werden ab September bis Dezember 2019 nachgerüstet und im Jahr 2020 sollen die Nachklärbecken 2 und 3 folgen (siehe Beschluss VO/18//14861/65 vom 15./28.11.2018). Damit ist die Nachklärung künftig in der Lage, auch bei ungünstigen Betriebsbedingungen eine hohe Abscheideleistung zu erreichen.

In der Folgezeit können die Betriebsergebnisse beobachtet und analysiert werden, ob evtl. eine weitere Reduzierung des Ablaufwertes für Phosphor möglich ist, um möglicherweise Investitionskosten für diese Nachrüstung mit weiteren Aufwendungen der Abwasserabgabe verrechnen zu können.

 

3.2.2 Erneuerung der technischen Einrichtungen für die Drucklufterzeugung und Verteilung in der biologischen Reinigungsstufe

Die Entwurfsplanung für die Erneuerung der Anlagentechnik der biologischen Reinigungsstufe liegt dem Tiefbauamt seit Mai 2019 vor. Die Maßnahme umfasst im Wesentlichen eine vollständige Erneuerung der Maschinentechnik und E-Technik  für die Drucklufterzeugung, die Neuaufteilung der Druckluft auf die Beckengruppen mit neuen Leitungen, die Ausrüstung der Becken mit neuen Flächenbeftern. Mit der neuen Anlagentechnik ist es künftig möglich, die Abbauprozesse gezielt zu steuern und damit die Reinigungsleistung zu erhöhen. Zusätzlich kann durch die energieeffizientere Anlagentechnik bei der Drucklufterzeugung und auch bei der Sauerstoffversorgung der einzelnen Becken der Energieverbrauch um bis zu 20 % reduziert werden.

Die Kosten der Gesamtmaßname betragen nach derzeitigem Stand ca. 11,1 Mio. €.

Die baulichen Erneuerungsmaßnahmen sollen ab dem Jahr 2020 umgesetzt werden. Der erforderliche Maßnahmenbeschluss soll dem Stadtrat voraussichtlich Ende 2019/Anfang 2020 vorgelegt werden.

 

3.2.3 Erneuerung von technischen Anlagenteilen

r die Erneuerung der mechanischen Reinigung wurde die Entwurfsplanung vom Ing. Büro im April 2019 dem Tiefbauamt vorgelegt. Mit einem Kostenaufwand von ca. 3,1 Mio. € wird die gesamte Anlagentechnik bestehend aus Rechenanlage, Förderaggregaten, Rechengutwäschen, Sandwaschanlagen, Ver- und Entsorgungsleistungen sowie der dazu gehörigen Elektrotechnik und Mess-, Steuer- und Regeltechnik erneuert. Die Erneuerungsmaßnahme wird im Zeitraum 2020 bis Ende 2021 ausgeführt.

(vgl. VO/19/15771/65 für die Sitzungen am 19/26.09.2019)

 

3.2.4 Sanierung / Neubau von Betriebsgebäuden

In den Jahren 1975 bis 1979 sind in dem ersten Bauabschnitt des Klärwerks eine Vielzahl von Gebäuden errichtet worden. Nach einer Nutzungsdauer von über 40 Jahren ist eine Generalsanierung der Gebäude notwendig, um die bestehe Nutzung weiterhin aufrecht zu erhalten. Dabei sind Erneuerungsmaßnahmen am Gebäude sowie bei den Innenräumen notwendig.

Bei der Generalsanierung der Gebäude sind insbesondere der aktuelle Raumbedarf für die Nutzung und die Anforderungen an die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen (u.a. Neubau des Labors, dringend erforderliche Schwarz-Weiß Trennung im Sanitärbereich). In einer ersten Variantenuntersuchung wurde auch ein Neubau im Bereich der Garagen und Werkstätten als mögliche Lösung erarbeitet. Derzeit werden in einer Grundlagenermittlung und der Vorplanung die Varianten mit den dazugehörigen Kosten ermittelt (der vorläufige Kostenrahmen beträgt ca. 8,2 Mio. €). Aufgrund fehlender Kapazitäten (wegen der anderweitig dringend umzusetzenden Projekte) konnte allerdings die notwendige Zuarbeit und Betreuung der externen Büros nicht intensiv erfolgen, so dass diese Maßnahmen trotz der Dringlichkeit zeitlich geschoben werden müssen; die baulichen Maßnahmen sollen nach derzeitigem Zeitplan ab dem Jahr 2023 begonnen werden.

 

4. Weitere notwendige Maßnahmen, die nicht explizit im Grundsatzbeschluss aufgeführt wurden, aber seit 2016 im Zuge der Bestandserhaltung bzw. erneuerung durchgeführt wurden bzw. ergänzend notwendig werden

 

4.1 Abdeckung der Räumerfahrbahn für die Nachklärbecken (in Umsetzung)

Die Räumerfahrbahnen der Nachklärbecken sind erheblichen mechanischen Belastungen durch die Räumerbrücken und durch die Witterungseinflüsse ausgesetzt. Dadurch kommt es zu Schäden an den Betonoberflächen, die rechtzeitig instandgesetzt werden müssen, um die Funktionsfähigkeit des Bauwerks zu erhalten. Zum besseren Schutz dieses stark belasteten Bauteils wird die Beckenkrone mit verzinkten Stahlblechen abgedeckt. Das System hat sich beim Nachklärbecken 1 bereits seit über 10 Jahren bewährt und wird nun auch für die weiteren nf Becken ausgeführt. In den Jahren 2018 bis 2022 werden die fünf Nachklärbecken mit den Abdeckungen der Räumerfahrbahn nach und nach ausgerüstet (siehe Beschluss VO 17/13184/65 vom 11.07.2017).

 

4.2 Sanierung der Faulbehälter (durchgeführt in 2015 - 2017)

Nach einer Betriebszeit von über 25 Jahren mussten die drei Faulbehälter saniert werden.

Dabei mussten die Stahl-Behälter entleert, gereinigt und untersucht werden. Für die Erneuerung des Korrosionsschutzes musste in dem Behälter ein aufwändiges Raumgerüst eingebaut werden. Im Zuge dieser Arbeiten wurde auch die gesamte technische Ausrüstung überholt, erneuert und an die gesetzlichen Anforderungen an den Explosionsschutz angepasst. Der Kostenaufwand für die drei Faulbehälter betrug ca. 1,2 Mio. € brutto.

 

4.3 Sanierung der HD Gasspeicher (durchgeführt in 2018/2019)

Die Hochdruck-Gasspeicheranlage unterliegt der Prüfpflicht für Druckbehälter. Bei der Sichtprüfung durch den TÜV im Jahr 2013 wurden Schäden an dem inneren Korrosionsschutz als Mangel festgestellt. Bis zum nächsten Prüftermin im Oktober 2018 musste der Mangel behoben sein. Die Leistungen zur Erneuerung des Korrosionsschutzes wurden im Juni 2018 begonnen und im März 2019 abgeschlossen. Die zeitlichen Verzögerungen ergaben sich wegen der extremen Anforderungen an die Arbeitssicherheit, da der Altanstrich mit Asbest belastet war und zudem die sechs Behälter aus betrieblichen Gründen nur abschnittsweise für die Arbeiten zur Verfügung gestellt werden konnten.

Der Kostenaufwand für die Erneuerung  des inneren Korrosionsschutzes betrug ca. 400.000 € brutto.

 

4.4 Grundüberholung des Blockheizkraftwerkes - BHKW Anlage (durchgeführt in 2018)

Die BHKW Anlage ist das zentrale Element für die Erzeugung der notwendigen elektrischen Energie und der Wärme für den Betrieb des Klärwerks. Nach einer Betriebsdauer von ca. 35.000 Stunden musste eine Grundüberholung der drei Aggregate durchgeführt werden, um den sicheren Betrieb der Anlage zu gewährleisten. Die Überholungsarbeiten an den drei Gasmotoren und an den Generatoren wurden in der Zeit von September bis Dezember 2018 ausgeführt. Der Kostenaufwand betrug ca. 250.000 € brutto.

 

4.5 Erneuerung der Verdichteraggregate für die Faulgasspeicherung (in Umsetzung)

r die Speicherung des Methangases in der Hochdruck-Gasspeicheranlage werden entsprechende Verdichteraggregate eingesetzt, die das Gas bis zu 10 Bar Überdruck verdichten. Da für die Altanlage keine Ersatzteile mehr erhältlich sind und die gesetzlichen Anforderungen an den Explosionsschutz nicht erfüllt werden können, muss die Anlage vollständig erneuert werden (siehe Beschluss VO/17/13895/65 vom 07.02.2019). Die Maßnahme mit einem Kostenaufwand von ca. 650.000 € brutto wird bis zum Jahresende 2019 ausgeführt.

 

4.6 Bau eines Klärschlammzwischenlagers (in Umsetzung)

Aufgrund der aktuellen Notsituation für die Entsorgung des Klärschlammes (siehe Punkt 2.2.), bei der der entwässerte Klärschlamm auf dem Betriebsgelände des Klärwerks gelagert werden muss, wird eine planmäßige Lagerungsmöglichkeit für den entwässerten Klärschlamm geschaffen, die den rechtlichen Anforderungen der Anlagenverordnung entspricht. Dieses Klärschlammlager dient auch zukünftig einer geordneten Zwischenlagerung bei evtl. Behinderungen der Klärschlammabfuhr bzw. bei Betriebsstörungen bei der Klärschlammtrocknungsanlage in Schwandorf (ZTKS).

Die Kosten für das Klärschlammzwischenlager betragen ca. 295.000 € (siehe Beschluss VO/19/15124/65 vom 13.02.2019). Die bauliche Ausführung erfolgt im Herbst 2019.

 

4.7 Umbau des Haupthebewerks im Klärwerkszulauf

Das Haupthebewerk fördert mit den Förderschnecken das Abwasser aus dem Kanalnetz in die Abwasserbehandlungsanlage. Mit der Errichtung des Hochwasserschutzes für das Hafengebiet (Polder Q) übernimmt das Haupthebewerk auch Teile der Binnenentwässerung für das geschützte Gebiet. Damit die Funktion als Schöpfwerk übernommen werden kann, müssen neben einer Sanierung/Erneuerung des Bestands noch verschiedene bauliche und funktionelle Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden. Dies umfasst im Wesentlichen den Einbau von zusätzlichen Absperrschiebern, die Erneuerung der Antriebsmotoren der Förderschnecken, die Erneuerung der elektrotechnischen Ausrüstung und den Einbau von leistungsstärkeren Transformatoren für den gleichzeitigen Betrieb der rderschnecken.

Die Investitionskosten für die Maßnahmen am Haupthebewerk betragen ca. 2,25 Mio. €. Die erforderlichen Maßnahmen müssen bis zur Fertigstellung des Hochwasserschutzes Abschnitt Q (voraussichtlich bis 2022) ausgeführt werden.

 

4.8 Umbau der Einleitstelle in die Donau

r die Einleitung des gereinigten Abwassers in die Donau besteht ein entsprechendes Bauwerk, das im Uferbereich der Donau eingebaut ist. Das Einleitungsbauwerk wurde als Treppenbauwerk ausgeführt, um das gereinigte Abwasser nochmals mit Sauerstoff anzureichern. Bei dem Abstürzen des Wassers werden jedoch Rest-Tenside im Abwasser aktiviert, das zeitweise zu einem Schäumen im Bereich der Einleitstelle führen kann.

Der „optische Mangel“ wurde von der Wasserwirtschaftsverwaltung zum Anlass genommen, diesen Zustand im Rahmen der Auflagen beim neuen Wasserrechtsbescheid zu beheben.

Nach den Vorgaben der Auflagen im Genehmigungsbescheid vom 14.06.2019 muss die neue Einleitungsstelle bis Ende 2024 neu errichtet werden. Bei der neuen baulichen Ausführung der Einleitungsstelle soll eine Ablaufturbine in das Ausleitungsbauwerk integriert werden, um die Fallhöhe in die Donau energetisch zu nutzen.

Die Kosten der Maßnahme werden nach derzeitigem Stand mit ca. 0,5 Mio. € veranschlagt.

 

5. Ausblick und weiteres Vorgehen

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass mit den oben dargestellten, aktualisierten Maßnahmen die Klärwerkssubstanz erhalten werden soll und mit der Umsetzung der mittelfristigen Maßnahmen - als Zwischenlösung auch unter Berücksichtigung der anwachsenden Zulauffrachten - die Betriebssicherheit des Klärwerks Regensburg insbesondere bezüglich der Ablauf-Anforderungen sichergestellt werden kann.

Hinsichtlich der im Grundsatzbeschluss 2016 dargestellten langfristigen Maßnahmen (u.a. Ausbau Klärwerks-Kapazität, konzeptionelle Überlegungen zu einer 4. Reinigungsstufe) soll nun im Herbst 2019 die Endabstimmung der erforderlichen Vergabe-Unterlagen für das erforderliche europaweite Vergabeverfahren erfolgen. Aufgrund der Umsetzung, Planung und Betreuung der oben dargestellten durchgeführten bzw. aktuell laufenden anderweitigen Maßnahmen am Klärwerk kann diese Aufgabe erst jetzt weiterbearbeitet werden.

 

Im derzeit gültigen Investitionsprogramm (sowie im Entwurf des Investitionsprogramms 2019 2023 / teilweise auch im Verwaltungshaushalt) sind auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses von 2016 u.a. die oben dargestellten Einzelmaßnahmen abgebildet, die sowohl für laufende Erneuerungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebes als auch für Planungen und Maßnahmen zur Leistungssteigerung der Reinigungsleistung notwendig sind.

Ab dem Jahr 2019 stehen dabei insgesamt Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 70 Mio. € an, die überwiegend in dem Zeitraum der nächsten 10 - 15 Jahre realisiert werden sollen. Für die Vorbereitung der Maßnahmen wie z. B. das Durchführen von EU-Vergabeverfahren, der Betreuung von Ingenieurbüros, die Koordinierung der Planungen mit dem Klärwerksbetrieb, die Wahrnehmung der Aufgaben als Bauherrenvertretung bei der Bauausführung und die Umsetzung der Einzelmaßnahmen ist zu prüfen, ob die vorhandenen Stellenkapazitäten beim Tiefbauamt ausreichend sind. Eine derartige Bedarfsprüfung erfolgt derzeit im Rahmen eines Stellenplanantrages zum HH 2020.

Beantragt ist eine zusätzliche Stelle der 3. Qualifikationsebene (Bauingenieur/in).

 

6. Haushaltmittel

 

Zur Durchführung der notwendigen Planungen und Maßnahmen sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2019-2023 die nach dem aktuellen Erkenntnisstand erforderlichen Haushaltsmittel berücksichtigt; entsprechend dem Planungs- und Baufortschritt erfolgt bei Bedarf eine Fortschreibung.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Bericht über die aktuellen Betriebsthemen sowie den Sachstand bei der Umsetzung von mittelfristigen Maßnahmen am Klärwerk wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen mittelfristigen Maßnahmen zur Optimierung der Verfahrenstechnik, zur Erneuerung der Anlagentechnik und der Betriebsgebäude mit entsprechenden Fachbüros in der gemäß Sachverhalt aktualisierten Weise und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel weiter zu planen; für notwendige Umsetzungsmaßnahmen sind – sofern noch nicht erfolgt - entsprechende Maßnahmenbeschlüsse dem Ausschuss / Stadtrat zeitnah vorzulegen.

 


Anlagen: