Sachverhalt:
1. Ausgangssituation Im Grundsatzbeschluss über die Ertüchtigung der Reinigungsleistung, die Erneuerung der Anlagentechnik und die Sanierung der Betriebsgebäude für das Klärwerk Regensburg im Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz vom 27.04.2016 bzw. im Stadtrat vom 28.04.2016 (vgl. VO/16/11885/65) wurde die Notwendigkeit der Erneuerung der mechanischen Reinigungsanlagen unter Punkt 2.2.3 dokumentiert.
Direkt nach der Förderung des Abwassers aus dem Kanalnetz mit dem Schneckenpumpwerk in das Klärwerk wird das Abwasser in der mechanischen Reinigungsstufe von den Grobstoffen gereinigt. Im Abwasserstrom sind neben Faserstoffen (Toilettenpapier, Hygienetücher) auch erhebliche Mengen an abrassiven Stoffen (Steine, Sand, Splitt) enthalten, die einen sehr hohen mechanischen Verschleiß an den technischen Anlagenteilen verursachen. Nach einer Betriebsdauer von 20 Jahren haben die Rechenanlagen, die Förderanlagen, die Rechengutwäschen und auch die Sandwaschanlagen die Verschleißgrenze deutlich erreicht. Eine Reparatur der Anlagenteile ist aufgrund der schwierigen Situation bei der Ersatzteilbeschaffung und der abgezehrten Materialstärken nicht mehr wirtschaftlich und sinnvoll. Folglich muss die gesamte Anlagentechnik erneuert werden.
Bei der Planung der Erneuerungsmaßnahme wurde auch die zukünftige Funktion des Klärwerks als Bestandteil des Hochwasserschutzes für den Polder Q (Ostenvorstadt/Westhafen) berücksichtigt, da das Haupthebewerk künftig auch bei Hochwasser einen Teil der Binnenentwässerung des Kanalnetzes für den hochwassergeschützten Bereich übernehmen wird. Da die mit dem Haupthebewerk direkt in Zusammenhang stehende Rechenanlage dabei auch die mechanische Reinigung des bei Hochwasser geförderten Mischwassers übernehmen wird, werden Investitionskosten für die Rechenanlage anteilig bei der Hochwasserschutzmaßnahme übernommen. Die Regelungen zur Kostenübernahme dieses Bereichs durch den Hochwasserschutz sollen in der Bau- und Unterhaltsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern getroffen werden. Diese Vereinbarung ist Bestandteil des Maßnahmenbeschlusses für den Hochwasserschutz im Abschnitt Q (Ostenvorstadt/Westhafen). Der Maßnahmenbeschluss wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen und dem Stadtrat voraussichtlich im Herbst 2019 zur Vorberatung bzw. Entscheidung vorgelegt werden.
2. Entwurfsplanung des Ing.-Büros Miller, Nürnberg Für die Umsetzung der Erneuerungsmaßnahmen der mechanischen Reinigungsanlagen wurde in einem europaweiten Vergabeverfahren der Planungsauftrag an das Ing.-Büro Miller, Nürnberg, im Juli 2017 vergeben.
In dem Gesamtkonzept bezüglich einer Erneuerung der mechanischen Reinigung vom Mai 2019 sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen vorgesehen:
1. Erneuerungen der Rechenanlagen 2. Erneuerungen der Rechengutwäschen 3. Erneuerungen der Förderaggregate 4. Erneuerungen der Sandwaschanlagen 5. Erneuerungen und Ergänzungen der E-Technik / Messtechnik
Bei den Planungen zur Erneuerung der Anlagentechnik wurden die Betriebserfahrungen mit der bestehenden Anlage berücksichtigt. Bei der Neuauslegung der Anlagentechnik wurde dabei großer Wert auf eine hohe Verfügbarkeit der gesamten Anlage gelegt, die auch mit der Funktionalität des Haupthebewerkes für die Förderung des Abwassers in direktem Zusammenhang steht.
2.1 Bauliche Optimierung beim Schneckenpumpwerk Eine wesentliche Voraussetzung für die gleichmäßige Nutzung der Rechenanlage ist die Anpassung der baulichen Gegebenheiten bei der Förderung des Abwassers aus dem Kanalnetz mit dem Schneckenhebewerk zum Klärwerk. Bisher wurde das Abwasser ausschließlich mit einer der beiden Schmutzwasserschnecken gefördert und den Rechenanlage 1 und 2 zugeführt. Die Rechen 3 und 4 konnten nur mit einem Betrieb der Regenwetterschnecken eingesetzt werden. Die betriebliche Situation bei den Regenwetterschnecken ist jedoch mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen hinsichtlich von Ablagerungen im Pumpensumpf bis zu erhöhten Lärm- und Geruchsemissionen verbunden. Daher wurde diese Betriebsweise nur im Bedarfsfall bei notwendigen Reparaturmaßnahmen angewendet. Um eine deutlich höhere Anlagenverfügbarkeit zu ermöglichen, müssen bereits im Pumpensumpf des Haupthebewerks die entsprechenden Voraussetzungen für einen gleichberechtigten Betrieb der Förderschnecken mit der nachfolgenden Rechenanlage geschaffen werden. Die notwendigen Umbaumaßnahmen im Haupthebewerk werden im zeitlichen Anschluss an die Erneuerungsmaßnahmen der Rechenanlage ausgeführt. Die baulichen Anpassungen im Haupthebewerk werden in einer eigenständigen Maßnahme geplant und ausgeführt. Der dazu notwendige Maßnahmenbeschluss wird im Jahr 2020 eingeholt werden.
2.2 Erneuerungen der Rechenanlage Seit dem Jahr 1999 sind 4 Feinrechen mit einem Stababstand von 6 mm für die Entfernung der Grob- und Feinstoffe in Betrieb. Unter Berücksichtigung der Betriebserfahrungen werden bei den Planungen folgende Anforderungen an die Anlagentechnik berücksichtigt.
2.3 Erneuerungen der Rechengutwäschen Die beiden Rechengutwäschen sind seit 1999 in Betrieb. Die Anlagenteile sind einem sehr hohen Verschleiß durch die hohen Kräfte beim Auswaschen der organischen Bestandteile und dem anschließenden Entwässern des Rechengutes durch einen hohen Förderdruck in den Austragsrohren ausgesetzt. Bei einer Neuanlage werden die Verfahrensstufen Reinigen und Entwässern entkoppelt, so dass dies eine deutlich geringere mechanische Belastung der Anlagentechnik zur Folge hat.
2.4 Erneuerungen der Förderaggregate für das Rechengut Die Förderaggregate zum Transport des Rechengutes haben ebenfalls nach einer Betriebsdauer von 20 Jahren die Verschleißgrenze erreicht. Die Förderaggregate müssen daher in Abstimmung an die neue Anlagentechnik erneuert werden.
2.5 Erneuerungen der Sandwaschanlagen Für die Abtrennung der organischen Verschmutzung von den mineralischen Bestandteilen muss der im Sandfang abgetrennte Sand in einer separaten Behandlungsstufe gereinigt werden. Für eine evtl. weitere Verwertung des Sandes darf der organische Anteil maximal 3 % betragen. Beim Waschvorgang wird der Sand unter Zugabe von Betriebswasser und durch mechanische Beanspruchung mittels eines Mischaggregats von den organischen Stoffen abgetrennt. Die Organik wird in die Abwasserbehandlung zurückgeleitet und der gewaschene Sand in Container für die Abfuhr abgeworfen.
Der Waschvorgang in den beiden vorhandenen Sandwaschanlagen ist jedoch mit einem erheblichen mechanischen Verschleiß verbunden. Der Behälter, die Rühraggregate und die Austragsförderschnecken haben nach einer Betriebsdauer von 20 Jahren die Verschleißgrenze erreicht. Eine Reparatur der Anlagentechnik ist nicht mehr wirtschaftlich. Die Sandwaschanlagen werden daher vollständig erneuert.
2.6 Erneuerungen und Ergänzungen der E-Technik / Messtechnik Für die Steuerung der gesamten Anlagentechnik ist eine umfangreiche Erneuerung der Elektrotechnik und der Mess-, Regel- und Steuerungstechnik sowie eine erweiterte Anbindung an die Zentrale Leittechnik erforderlich, bei dem auch die funktionellen Anforderungen bei dem Betrieb des Haupthebewerkes im Hochwasserfall berücksichtigt werden. Nachdem der Umbau bei laufendem Betrieb der Anlage stattfindet, muss die Altanlage in der Übergangsphase im Bestand weitgehend erhalten bleiben. Parallel dazu muss die Elektrotechnik für die neue Anlagentechnik errichtet werden, um eine abschnittsweise Inbetriebnahme der Anlagenteile zu ermöglichen.
3. Kostenberechnung In der Kostenberechnung des Ing.-Büros Miller vom Mai 2019 werden für die Gesamtmaßnahme an den mechanischen Reinigungsanlagen Kosten in Höhe von 3,14 Mio. € (brutto) ausgewiesen.
Die Gesamtkosten setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen:
Rohbauarbeitenrd.112.000 € Verfahrenstechnische Anlagenrd.1.404.000 € Elektrotechnikrd.540.000 € Ausbauarbeitenrd.115.000 €
Summe:rd.2.171.000 € 19 % Umsatzsteuerrd. 412.000 € Summe (brutto)rd.2.583.000 €
20 % Baunebenkostenrd. 517.000 €
Gesamtkostenrd.3.100.000 €
Kostenbeteiligung der Hochwasserschutzmaßnahme – Abschnitt Q Aufgrund der oben dargestellten Situation werden - neben Kosten für Maßnahmen am Haupthebewerk (hierzu erfolgt ein eigener Maßnahmenbeschluss) - auch für die Rechenanlage anteilig Kosten bei der Hochwasserschutzmaßnahme Abschnitt Q übernommen. Die Höhe der Beteiligung der Hochwasserschutzmaßnahme an den Rechen beträgt nach der vorliegenden Kostenberechnung ca. 225.000 € (brutto inkl. BNK). Die Kostenbeteiligung wird entsprechend den tatsächlichen Herstellungskosten erfolgen.
Anteil der Anschlussgemeinden Entsprechend den vertraglichen Regelungen der Zweckvereinbarungen werden die Anschlussgemeinden an den Kosten abzüglich der Kostenbeteiligung durch den Hochwasserschutz entsprechend ihrer jeweiligen Abwasserkontingente beteiligt. Von den Gesamtkosten in Höhe von 3.140.000 € werden vom Hochwasserschutz Kosten in Höhe von ca. 225.000 € übernommen. Die verbleibenden Kosten in Höhe von (vorläufig) 2.915.000 € werden wie folgt aufgeteilt:
Anschlussgemeinden (32,25 %)=940.088 € Stadt Regensburg (67,75 %)=1.974.912 € _________ Summe : 2.915.000 €
Die Anschlussgemeinden werden an den tatsächlichen Kosten entsprechend des Baufortschrittes entsprechend beteiligt.
4. Zeitplan Für die Umsetzung der Maßnahmen ist folgender Bauablauf geplant:
- Ausführungsplanung und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen: bis Januar 2020 - Durchführung der Vergabeverfahren: Februar bis März 2020 - Auftragserteilung: April 2020 - Ausführung der Leistungen: September 2020 bis September 2021
5. Haushalt, Finanzierung Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Entwurf des Investitionsprogramms 2019 – 2023 im UA 7103/04 auf der Haushaltsstelle 1.7103.9624 berücksichtigt. Im gültigen Investitionsprogramm 2018 – 2022 ist die Maßnahme grds. veranschlagt.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Für das Klärwerk werden die Erneuerungsmaßnahmen der mechanischen Reinigungsanlagen nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchgeführt.
Anlagen:
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