Sachverhalt:
Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) beruft der Stadtrat für die Allgemeinen Kommunalwahlen am 15. März 2020 den Oberbürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Stadtratsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten zum Wahlleiter. Außerdem wird aus diesem Personenkreis eine stellvertretende Person berufen (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG).
Personen, die als Bewerberinnen oder Bewerber für die Oberbürgermeisterwahl und/oder die Stadtratswahl auftreten, eine Aufstellungsversammlung leiten oder Beauftragte/r bzw. stellvertretende/r Beauftragte/r eines Wahlvorschlags sind, können nicht berufen werden (Art. 5 Abs. 1 Satz 4 GLKrWG).
Bei vergangenen Wahlen wurden der Rechtsreferent zum Wahlleiter und der für Wahlen zuständige Amtsleiter zu seinem Stellvertreter berufen. Es wird vorgeschlagen, für die Kommunalwahlen 2020 ebenfalls so zu verfahren.
1. Als Stadtwahlleiter für die Kommunalwahlen am 15.03.2020 wird gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG Herr Rechts- und Regionalreferent Dr. Walter Boeckh berufen.
2. Als Stellvertreter des Stadtwahlleiters wird gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG der Leiter des Bürgerzentrums, Herr Peter Müller, berufen.
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