Vorlage - VO/19/15838/10  

 
 
Betreff: Bericht über die Bürgerversammlung für die Stadtbezirke Steinweg-Pfaffenstein und Ober- und Niederwinzer - Kager vom 15.05.2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

1.

Thema: Straßensanierungen

Fragesteller:Hr. und Fr. Dollhofer, Fr. Pschorr-Schoberer

 

a)     Das Ehepaar Dollhofer möchte wissen, wann mit einer Sanierung der Lappersdorfer Straße gerechnet werden könne. Nach einer Baustelle habe sich der ohnehin schlechte Straßenzustand weiter verschlimmert.

b)     Fr. Pschorr-Schoberer erkundigt sich, ob die Spurrillen entlang der Frankenstraße zwischen Winzer und Pfaffenstein ausgebessert werden könnten. Hier sammle sich an mehreren Stellen Regenwasser, das von vorbeifahrenden Fahrzeugen quer über den Fuß- und Radweg gespritzt werde.

 

 

Stellungnahme:

a)     Die REWAG hat in der Lappersdorfer Straße die Aufgrabungen für Gas und Wasser derzeit nur mit einer provisorischen Asphalttragschicht verschlossen, um unvermeidliche Nachsetzungen abklingen zu lassen. Im nächsten Jahr sollen die Grabbereiche mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen werden. In diesem Zuge ist von Seiten des Tiefbauamtes auch eine Beseitigung der gröbsten Schadstellen vorgesehen, so dass sich danach wieder ein vertretbarer Fahrkomfort einstellen sollte.

b)     Der Oberbau der Frankenstraße ist erneuerungsbedürftig. Ein bloßes Abfräsen der Deckschicht zur Beseitigung der Spurrinnen oder eine lokale Flickstellenreparatur ist wegen des umfangreichen Schadensbildes weder wirtschaftlich noch sachgerecht. Die Oberbauerneuerung der Frankenstraße zwischen der Autobahnanschlussstelle Pfaffenstein und der Stadtgrenze ist im aktuellen Investitionsprogramm für das Jahr 2022 vorgesehen.

 

 

2.

Thema: Fuß- und Radwegbrücke Pfaffenstein

Fragestellerin:Fr. Pschorr-Schoberer; Hr. Hanke

 

a)     Fr. Pschorr-Schoberer kritisiert, auf der Fuß- und Radwegbrücke Pfaffenstein werde der Schnee nur teilweise geräumt, so dass sich tiefe Spurrillen bilden könnten. Außerdem liege der Splitt lange und teils zentimeterdick in den Kurven. Die Brücke sei jedoch für den Fuß- und Radverkehr enorm wichtig. Deshalb wäre ein besserer Winterdienst wünschenswert. Sie interessiere zudem, wer bei Stürzen haftbar sei und wer die Verkehrssicherungspflicht habe.
Hr. Hanke merkt an, auf der Wehrbrücke entstünden Wassermulden, die eine Gefahr für Rad fahrende Kinder darstellten.

b)     Ferner erkundigt sich Fr. Pschorr-Schoberer, wann die Auffahrt im Norden für den zunehmenden Radverkehr, insbesondere die Abfahrt nach Westen und die Anbindung an den dort querenden Radweg, ertüchtigt würden. Abbiegespuren halte sie für wünschenswert. Oftmals sei Blickkontakt in drei Richtungen gleichzeitig erforderlich. Eine Verbreiterung des Radweges auf der Nordseite bei der Einmündung und eine Anrampung wären hilfreich.

 

 

Stellungnahme:

a)     Die Geh- und Radwegbrücke über den Schleusenkanal wird winterdienstlich vom Tiefbauamt betreut. Aufgrund des Bohlenbelages kann der Winterdienst nicht maschinell mit einem Kleinfahrzeug durchgeführt werden, sondern es muss per Hand geräumt und gestreut werden. Die Handarbeit ist mit enormen Aufwand verbunden und es kann nicht so viel Kraft aufgewendet werden, wie es mit einer Maschine möglich ist. Deshalb kann nach starkem Schneefall weder der ganze Weg noch dieser vollständig vom Schnee befreit werden. Auch die Beseitigung von festgefahrenem Schnee kann nicht komplett geleistet werden. Das Streuen wird auf der Brücke und den Rampen intensiv durchgeführt, weil über dem Gewässer die Vereisung früher eintritt und die Rampen abschüssig sind. Bei Tauwetter bleiben zuchst die Splittmengen auf der Fahrbahn liegen. Denn die Beseitigung muss ebenfalls manuell erfolgen, so dass mit einer längeren Zeit gerechnet werden muss, bis der Splitt zusammengekehrt und abtransportiert wird.
Der Geh- und Radweg entlang der Staustufe wird winterdienstlich vom Amt für Abfallentsorgung, Strenreinigung und Fuhrpark betreut. Mithilfe eines Kleinkommunalfahrzeuges wird der Schnee beim Räumen auf beiden Seiten der Straße abgelegt, so dass eine Durchfahrtsmöglichkeit bestehen bleibt.
Der Winterdient kann in Qualität und Quantität nur im Rahmen der vorhandenen Leistungsfähigkeit der Stadt Regensburg ausgeführt werden. Die zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten sind im Winterdienst vollkommen ausgeschöpft. Die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen und Wege hat die Stadt. Die um- und Streupflicht obliegt der Stadt, jedoch beschränkt auf ihre Leistungsfähigkeit. Verkehrsteilnehmer sind für ein entsprechend der Witterung und dem Wegezustand angepasstes Fahrverhalten selbst verantwortlich.

b)     Das Ende der Abfahrtsrampe der Geh- und Radwegbrücke Pfaffenstein endet an einem 2 Meter breiten Gehweg. Radfahrer müssen diesen queren und dabei den Fußngern Vorrang einräumen. Danach schwenkt man auf den Donauradweg ein, der unmittelbar neben bzw. unter der Abfahrtsrampe der Donaubrücke Pfaffenstein verläuft. Die Kurve von der Geh- und Radwegbrücke Pfaffenstein in Fahrtrichtung B8, stadtauswärts, und umgekehrt ist eng, jedoch mit langsamer Geschwindigkeit befahrbar. Eine langsame Fahrtgeschwindigkeit ist beim Queren von und beim Einbiegen in vorfahrtsberechtigte Wege sowieso angezeigt. Das Abbiegen ist außerdem stets durch deutliches Handzeichen anzuzeigen, dann kann es mit den anderen Verkehrsteilnehmern in der Regel zu keinen Missverständnissen kommen. Eine Markierung von Abbiegestreifen ist nicht erforderlich und wäre bei fehlendem Handzeichen ebenso zwecklos. Eine Änderung der Brückenrampe kommt nicht in Betracht. Es könnte allenfalls der donaubegleitende Geh- und Radweg auf einer Länge von ca. 100 Metern verlegt werden, um eine minimale Abrückung von bis zu 4 Metern zu erreichen. Der Aufwand steht nicht im Verhältnis zum Nutzen.

 

 

3.

Thema: Durchfahrtsberechtigung Kagerer Weg

Fragestellerin:Fr. Pschorr-Schoberer

Fr. Pschorr-Schoberer erkundigt sich, wer den Kagerer Weg befahren dürfe. Von Kager aus seien alle Fahrzeuge verboten und somit leider auch Fahrräder. Von Winzer aus fehle seit einiger Zeit ein Verkehrsschild. Der Weg sei bei Spaziergängern sehr beliebt, aber der Fahrzeugverkehr nehme zu.

 

 

Stellungnahme:

Die Beschilderung wurde erneuert und weist auf beiden Seiten ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit dem Zusatz „Anlieger frei“ aus. Das bedeutet, r den motorisierten Verkehr ist die Durchfahrt verboten, doch Radfahrer dürfen den Weg benutzen.

 

 

4.

Thema:Baustellen

Fragesteller:Hr. Hammer

 

Hr. Hammer weist darauf hin, Am Pfaffensteiner Hang sollten demnächst Wasserleitungen verlegt werden. Die REWAG habe diese Maßnahme bereits angekündigt. Er kritisiert, oftmals bestünden Baustellen lange Zeit ohne erkennbare Fortschritte. Insgesamt beanspruchten Baustellen zu viel Zeit und brächten Einschränkungen für die Anwohner/innen. Er gehe davon aus, dass die Maßnahme zumindest mit der Stadt Regensburg abgestimmt sei.

Gleiches gelte für die Baustelle beim Dreifaltigkeitsbergfriedhof. Dort stünden Container auf der Straße und Parkplätze seien gesperrt. Er möchte wissen, wie lange diese Baustelle noch bestehen bleibe.

 

 

Stellungnahme:

Laut Auskunft der REWAG wird vom Pfaffensteiner Hang Nr. 7 bis 54 die Wasserleitung, von Nr. 25 bis 54 zudem die Gasleitung erneuert. Im Rabenkellerweg werden ebenfalls die Gas- und Wasserleitungen erneuert. Nach Abschluss der Planungen durch die REWAG erfolgt das Umlaufverfahren an die Stadt Regensburg. Sobald der Bescheid der Stadt Regensburg ergeht, wird eine Vertragsfirma mit den Arbeiten beauftragt. Der Baubeginn wird ca. im 3. Quartal erfolgen; das Bauende ist voraussichtlich im Frühjahr 2020. Das Tiefbauamt der Stadt Regensburg hat aktuell keine eigenen Baumaßnahmen geplant. Die Benachrichtigung der Anlieger über die genaueren Termine und Abläufe der o. g. Maßnahme muss durch die REWAG erfolgen.

Die Baustelleneinrichtung beim Friedhof ist hauptsächlich für den Bau eines Kellerraumes im Innenhof des städtischen Krematoriums erforderlich. Sie wurde großteils abgebaut, nachdem diese Teilmaßnahme beendet war. Vollständig wird die Baustelleneinrichtung entfernt, sobald auch die technischen Maßnahmen zur Erneuerung der Abgasanlagen des städtischen Krematoriums abgeschlossen sind. Aufgrund der engen Platzverhältnisse im Krematorium stehen keine anderen befestigten Flächen zur Vergung.

 

 

5.

Thema:Ausfahrt Lappersdorfer Straße/Holzfällerstraße

Fragestellerin:Fr. Gineiger

 

Fr. Gineiger erkundigt sich, ob an der Einmündung von der Lappersdorfer Straße zur Holzfällerstraße ein Spiegel angebracht werden könne. Durch parkende Autos werde die Sicht und damit die Ausfahrt erschwert. Außerdem fragt sie, wer bei einem Unfall haftbar sei.

Ein Bürger wirft ein, ob Blumenkübel aus Beton aufgestellt werden könnten, um den Kreuzungsbereich frei zu halten.

 

 

Stellungnahme:

Wissenschaftliche Untersuchungen und Urteile zeigen, dass Verkehrsspiegeln - entgegen früherer Meinung nicht immer dazu beigetragen, unübersichtliche Straßenabschnitte sicherer zu machen. In der Praxis ist es mitunter an Stellen mit Verkehrsspiegeln zu einer Erhöhung der Unfallgefährdung gekommen. Der Spiegel ersetzt nicht das rücksichtsvolle Einfahren in den Straßenverlauf; Verkehrsteilnehmer müssen sich dennoch so verhalten, als wenn kein Spiegel vorhanden wäre. In der Holzfällerstraße/Lappersdorfer Straße gibt es, wie Fahrversuche gezeigt haben, keine Unübersichtlichkeit, wenn vorsichtig in die Straße eingefahren wird. Ferner bestehen keine Unfallzahlen oder Statistiken, die eine besondere Gefahrenstelle belegen. Die Haftung bei einem Unfall ist vom Einzelfall abngig; im Zweifel müssen sich die Versicherung oder ein Zivilgericht damit auseinandersetzen.

r die Errichtung von Betonkübeln existiert keine rechtliche Handhabe. r Kreuzungsbereiche ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Fahrzeuge erst in einem Abstand von fünf Metern abgestellt werden dürfen. Eine gesonderte Beschilderung oder Markierung ist hierfür nicht vorgesehen.

 

 

6.

Thema:Fußngerbedarfsampel Geiersbergweg

Fragestellerin:Fr. Gineiger

 

Fr. Gineiger bemerkt, an der Lappersdorfer Straße/Geiersbergweg gebe es eine Fußngerbedarfsampel. Deren Schaltung komme ihr unpassend vor. Für die Autofahrer werde es schnell rot, so dass diese kaum rechtzeitig abbremsen könnten. Vielleicht könne auch die Grünphase für die Fußnger verlängert werden.

 

 

Stellungnahme:

Bei Ampelschaltungen steht stets die Verkehrssicherheit im Vordergrund. Dabei wird darauf geachtet, dass die Fußnger möglichst kurz warten müssen, aber der Autofahrer hinreichend Zeit zum Bremsen hat. Bei der angesprochenen Fußngerampel besteht kein Änderungsbedarf.

 

 

7.

Thema:Regentalradweg

Fragestellerin:Fr. Gineiger

 

Fr. Gineiger äert, der Regentalradweg sei seit einiger Zeit gesperrt und die Umleitung für die Radfahrer verlaufe durch das Wohngebiet. Bei der Baustelle sei nun schon seit einiger Zeit nichts passiert. Sie appelliert, eine Sperrung solle nur erfolgen, wenn tatsächlich Bedarf dafür bestehe.

 

 

Stellungnahme:

Die Vollsperrung ist bis Ende des Jahres geplant, um die Grünanlagen gestalten zu können. Wegen der Fahrzeuge und Arbeiten kann keine sichere Führung der Radfahrer auf dem Weg gewährleistet werden.

 

 

8.

Thema:Geschwindigkeitsüberschreitungen beim Schelmengraben

Fragesteller:Hr. Amann

 

Hr. Amann äert, beim Schelmengraben würden die Ampeln ignoriert und die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Er fragt, ob hier Kontrollen durchgeführt werden könnten oder andere Maßnahmen möglich seien.

 

 

Stellungnahme:

Ende August/Anfang September wurden Messungen mithilfe des mobilen Verkehrsdisplay durchgeführt. Die Ergebnisse werden akutell noch ausgewertet.

 

 

9.

Thema:Gehweg in Kager

Fragesteller:Hr. Schmack

 

Hr. Schmack stellt fest, in Kager fehle entlang der Straße beim Kagerer Berg und der Steilkurve ein Fußweg. Gerade für Kinder stelle das eine Gefahrenstelle dar, aber genauso für alle Fußnger. Der Bau eines Fußweges sei früher schon thematisiert worden. Er erkundigt sich, ob es noch entsprechende Planungen oder einen Zeitplan gebe. Betroffen sei lediglich eine Strecke von etwa 70 Metern. Vielleicht könne hier mit einer kleinen Maßnahme Abhilfe geschaffen werden, zum Beispiel durch das Versetzen der Leitplanke. Ein Vollausbau müsse nicht sofort erfolgen.

 

 

Stellungnahme:

Die Schaffung eines kurzen Gehwegbereichs durch das Versetzen der Schutzplanke ist im bestehenden Gelände nicht realisierbar, da dieses unmittelbar hinter der Schutzplanke steil abfällt. Aus Sicherheitsgründen scheidet diese Möglichkeit daher aus.

Um eine tatsächliche und sinnvolle Verkehrsverbesserung für Fußnger zu erreichen, müsste der Gehweg zudem eine Länge von rund 300 Metern aufweisen. Aufgrund der Lage in einem Landschaftsschutzgebiet sste in biotopartige Strukturen eingegriffen werden, dabei ist die schadlose Entwässerung von Verkehrsflächen geologisch und örtlich besonders schwierig. Auch insbesondere wegen des Steilgeländes und der geologischen Verhältnisse sind Gehwegmaßnahmen in diesem Bereich bautechnisch anspruchsvoll und sehr kostenintensiv. Streckenweise sste die Straße ausgebaut werden, unter Umständen müsste sogar eine Verlegung der Straße in Betracht gezogen werden. Darüber hinaus müssten Grundstücke von privater Hand erworben werden, da die Stadt Regensburg hier über keine entsprechenden Flächen vergt.

 

 

10.

Thema:Wegeunterhalt

Fragesteller:Hr. Schmack

 

Hr. Schmack führt aus, am Ortsausgang von Kager beim Kagerer Weg bis zur ersten Einmündung sei eine Wasserleitung verlegt worden. Er möchte wissen, wer die Baulast für den Wegeunterhalt trage.

 

 

Stellungnahme:

Bei dem Weg handelt es sich um einen nichtausgebauten Feld- und Waldweg in der Baulast der Beteiligten. Dazu gehören die Anlieger sowie die Pächter der Felder, unter anderem ggf. auch die Jagdgenossenschaft.

 

 

11.

Thema:Feuerwerk

Fragesteller:Hr. Hanke

 

Hr. Hanke merkt an, im Stadtgebiet finde fünfmal im Jahr ein Feuerwerk statt, vor allem zur Dult. Er hinterfragt, ob dies tatsächlich sein müsse bei den vorherrschenden Umweltproblemen.

 

 

Stellungnahme:

Die Feuerwerke während der Dult werden nicht von der Stadt Regensburg, sondern von den Dultbeschickern veranstaltet. Ebenso wenig ist die Stadt Regensburg die Veranstalterin eines Silvesterfeuerwerks. Ein Verbot ist schwierig durchzusetzen. Auch aus Gründen der Feinstaubentwicklung kann dieses nicht ausgesprochen werden, da an keinem Tag - weder zu Silvester noch zu den Dulten - der zulässige Tagesmittelwert für Feinstaub überschritten wird.

 

 

12.

Thema:Ersatzbrücke im Stadtwesten

Fragesteller:Hr. Hanke

 

Hr. Hanke möchte wissen, inwieweit es Planungen gebe, westlich der Pfaffensteiner Brücke eine Donauquerung zu realisieren. Er wohne Am Pfaffensteiner Hang und müsse oft in den Stadtwesten. Allerdings bestehe keine direkte Busanbindung.

 

 

Stellungnahme:

Der Planungsausschuss hat am 24.01.2012 folgenden Beschluss gefasst: „Hinsichtlich des Bedarfs einer Brücke für den lokalen Verkehr über die Donau zwischen der Mariaorter Eisenbahnbrücke und der Pfaffensteiner Autobahnbrücke sind zunächst die Entlastungswirkungen der BAB 93 durch den Bau der Ostumgehung und der Sallerner Regenbrücke zu verifizieren. Erst dann ist zu prüfen, ob und welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden sollen. Die Stadt Regensburg stellt im Zusammenhang mit Forderungen nach der Realisierung einer Kneitinger Brücke für den motorisierten Verkehr fest, dass keinerlei Trassen-Überlegungen für eine solche Brücke unterstützt werden, da dadurch ein wichtiges Naherholungsgebiet des gesamten Stadtwestens in einem Stadtbezirk mit typischem Wohngebietscharakter unvertretbar beeinträchtigt würde. Die Stadt Regensburg bekräftigt die Priorität der Parallelbrücken zur Autobahn bei Pfaffenstein im verkehrlichen Bedarfsfall. Die Bedarfsentwicklung soll durch die Verwaltung laufend beobachtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Trassenführung realisiert werden kann. Dabei ist die Lärmbelastung für die direkt betroffenen Anlieger und auch entlang der Zubringerstraßen durch einen optimalen Lärmschutz zu verbessern.“

Bevor weitere Schritte ergriffen werden, sind die verkehrlichen Auswirkungen aus dem Ausbau der Nordgaustraße und dem Neubau der Sallerner Regenbrücke abzuwarten. Der Einstieg in die Planungen hängt davon ab, wie die Autobahndirektion mit dem Pfaffensteiner Tunnel umgeht bzw. ob bei dessen anstehender baulicher Sanierung eine Aufweitung vorgenommen werden kann bzw. zusätzliche Spuren gebaut werden können. Dies hätte dann auch Auswirkungen auf die Anschlussstelle Pfaffenstein bzw. die Donaubrücke.

 

 


 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.