Sachverhalt:
1. Anlass
Die Windpark Hohenstein GmbH & Co KG (Hohenstein KG) hat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss zum 31.12.2018, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (Anlagen 1 und 3), sowie den Lagebericht (Anlagen 2 und 4) aufgestellt.
Der Jahresabschluss soll der Gesellschafterversammlung vorgelegt werden. Dem Jahresabschluss wurde vom Abschlussprüfer ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss soll gemäß § 7 Abs. 1 Buchst. e) und f) des Gesellschaftsvertrags der Hohenstein KG in der Gesellschafterversammlung festgestellt und der Geschäftsführung soll die Entlastung ausgesprochen werden. 100 % der Anteile der Hohenstein KG stehen im Eigentum der REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG (REWAG KG). Für die Anteile der REWAG KG hat der Vorstand in den Gesellschafterversammlungen der Hohenstein KG die erforderlichen Erklärungen abzugeben.
2. Jahresabschluss
Das Jahresergebnis der Windpark Hohenstein GmbH & Co KG ist von 360 TEUR auf 188 TEUR gefallen. Die Umsatzerlöse sind um 262 TEUR zurückgegangen, da die erzeugte Strommenge aufgrund eines geringeren als dem geplanten Windaufkommen am Standort niedriger ausgefallen ist als geplant. Die Materialaufwendungen sind, korrespondierend zu den Umsatzerlösen, um 41 TEUR gefallen. Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen sind nahezu unverändert zum Vorjahr. Bei einem leicht verbesserten Finanzergebnis und deutlich geringeren Ertragssteueraufwendungen hat sich das Jahresergebnis in 2018 nahezu halbiert.
Als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin der Windpark Hohenstein GmbH & Co. KG fungierte im Geschäftsjahr 2018 die RENION Erneuerbare Energien Verwaltungs GmbH.
Anlagen: Anlage 1: Jahresabschluss der Hohenstein KG, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang Anlage 2: Lagebericht der Hohenstein KG
Der Ausschuss beschließt:
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