Sachverhalt:
Verwaltungshaushalti. H. v. insgesamt100.000 € sowie im Vermögenshaushalti. H. v. insgesamt59.850 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt jeweils durch Minderausgaben.
von den in Anlage 3 beschriebenen Mittelbereitstellungen.
Anlagen: 3
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