Vorlage - VO/19/15872/10  

 
 
Betreff: Unterrichtung über den Zusammenschluss zu einer Fraktion
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
2. Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Nach § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg können sich Stadtratsmitglieder zur Erreichung gemeinsamer Ziele zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss mindestens zwei Mitglieder haben. Die Bildung und Bezeichnung der Fraktionen sowie deren Vorsitzende und ihre Stellvertretung sind dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin mitzuteilen; dieser/diese unterrichtet den Stadtrat.

 

Mit einem Schreiben, das am 26.08.2019 im Büro der Oberbürgermeisters eingegangen ist, haben Herr Stadtrat Thomas Thurow und Herr Stadtrat Ernst Zierer erklärt, dass sie sich zur Fraktion „Brücke Ideen verbinden Menschen“ zusammenschließen; Fraktionsvorsitzender ist Herr Stadtrat Thurow, Stellvertreter Herr Stadtrat Zierer.

 

Gemäß Rechtsprechung sind für die Bildung einer Fraktion ein gemeinsamer Name, ein Sachprogramm und eine Geschäftsordnung, in der organisatorische Festlegungen für eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit getroffen werden, Voraussetzung. Zudem muss bei einem Fraktionsübertritt eine Abkehr von bisherigen Positionen und der bisherigen Wählerschaft gegeben sein.

 

Herr Stadtrat Thurow und Herr Stadtrat Zierer sind zum 01.07.2019 aus der SPD-Stadtratsfraktion ausgetreten, der Austritt aus der Partei erfolgte am 31.07.2019. Kopien der Austrittserklärungen wurden übermittelt. Ebenfalls vorgelegt wurde ein eigenes Sachprogramm sowie eine Geschäftsordnung, aus der sich ergibt, dass es sich um eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit handelt.

 

Die o.g. Voraussetzungen für die Bildung einer Fraktion sind nach Prüfung durch die Verwaltung erfüllt.

 

 


 

Vom Bericht wird Kenntnis genommen.