Vorlage - VO/19/15990/RV  

 
 
Betreff: Ferienbetreuung für Grundschulkinder durch die Arbeiterwohlfahrt - Anpassung des Kooperationsvertrages
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Referat für Bildung, Sport und Freizeit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit Vorberatung
20.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
21.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

1. Ausgangssituation

Auf bundespolitischer Ebene ist ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz mit einer umfänglichen Ferienbetreuung im Grundschulbereich aktuell in Bearbeitung. Eine Umsetzung ist bis spätestens 2025 zu erwarten.

Die Zuständigkeit für die Ferienbetreuung liegt derzeit bei den Kommunen. Sie ist kein Bestandteil der Ganztagsbeschulung.

 

Der Bedarf an Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Während der Unterrichtswochen kann diese Nachfrage durch Angebote der Ganztagsbeschulung in gebundener oder offener Form, durch Horte und durch Mittagsbetreuungsgruppen großteils gedeckt werden.

Allerdings bieten nur die Horte ein Betreuungsangebot während der Ferienzeiten an. Hier stehen für etwa ein Viertel der Regensburger Grundschulkinder Plätze zur Verfügung (Schuljahr 2018/19 = 1.060 Plätze).

Berufstätige Eltern sind jedoch auch während der Ferienzeiten bei der Betreuung ihrer Schulkinder verstärkt auf institutionelle Unterstützung angewiesen. Eine verlässliche und professionelle Kinderbetreuung für Grundschulkinder zu diesen Zeiten ist erforderlich. Entsprechende Forderungen und Anfragen aus der Elternschaft haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen.

 

In der Stadt Regensburg gibt es in größerem Umfang Ferienbetreuungsangebote des Amtes für kommunale Jugendarbeit, des Amtes für Sport und Freizeit und des Referates für Bildung, Sport und Freizeit. Hinzu kommen private Angebote. Alle diese Angebote sind unverzichtbar und müssen beibehalten werden. Sie können jedoch in aller Regel nicht die benötigten Betreuungszeiten abdecken bzw. sind relativ schnell ausgebucht. Es gibt nur eine geringe Platzzahl bei der kontinuierlichen Ferienbetreuung montags bis freitags, jeweils von 7:30 bis 17:00 Uhr.

 

Die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Ferienangebotes wurde im Schulentwicklungsplan 2018 beschrieben und aufgenommen. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 26.04.2018 die Verwaltung mit dem Aufbau einer sprengelbasierten Ferienbetreuung für Grundschüler beauftragt.

Mit Beschluss vom 28.02.2019 hat der Stadtrat der Ausweitung einer Ferienbetreuung für Grundschulkinder für die Zeit bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 auf sechs Standorte zugestimmt und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der erweiterten Erprobungsphase die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für die Ferienbetreuung in allen Grundschulsprengeln ab dem Schuljahr 2020/21 zu erstellen.

 

Die Arbeiterwohlfahrt Stadt Regensburg e.V. ist seit 2012 Partner der Stadt bei der Durchführung einer sprengelunabhängigen Betreuung von Grundschulkindern. Der damals geschlossene Vertrag gewährt der Arbeiterwohlfahrt feste Zuschussbeträge, je nach Belegung der Angebote.

Die dem Vertrag zugrunde liegenden Kosten entsprechen nicht mehr den tatsächlichen Kosten. Die Arbeiterwohlfahrt hat daher um Anpassung der Zuschüsse gebeten und den bestehenden Vertrag vorsorglich fristgerecht zum Ende des Jahres 2019 gekündigt.

 

 

2. Anpassung des Vertrages mit der Arbeiterwohlfahrt Stadt Regensburg e.V.

Die Arbeiterwohlfahrt Stadt Regensburg e.V. führt die Ferienbetreuung in eigener Verantwortung und in eigenen Räumen durch. Der Zuschuss der Stadt Regensburg zu dieser Ferienbetreuung soll an die aktuellen Kostenentwicklungen angepasst werden und die Regelungen die für sprengelbasierte Ferienbetreuungen an Grundschulen in der Stadt Regensburg gelten inhaltlich auch für diesen Träger umsetzen.

 

Die zwischen Stadt und Arbeiterwohlfahrt neu abzuschließende Kooperationsvereinbarung soll die Konditionen der städtischen Kostenbeteiligung auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 28.02.2019 auch für die Ferienbetreuung durch die Arbeiterwohlfahrt umsetzen.

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Nach einer aktuellen Kostenschätzung ist bei Vollauslastung der Gruppe mit Kosten pro Platz und Betreuungswoche von maximal 200 Euro zu rechnen (5-Tage-Woche). Verpflegungskosten sind hier bereits berücksichtigt.

Die Stadt Regensburg übernimmt 50 % der entstehenden Kosten (inkl. Mittagsverpflegung) sowie die fehlenden Elternbeiträge bei geringerer Gruppenauslastung. Für die Abrechnung des städtischen Zuschusses ist eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben vorzulegen. Bei höheren Einnahmen des Trägers reduziert sich der städtische Kostenanteil.

Der Elternbeitrag soll die verbleibenden 50% der Kosten je Platz (bei Gruppenvollauslastung) abdecken.

r Angebote ab dem Schuljahr 2020/21 werden die Elternbeiträge und die städtischen Zuschussbeträge auf Basis der aktuellen Kostenentwicklungen neu ermittelt.

 

Im Haushaltsplan der Stadt Regensburg für das Jahr 2019 sind Mittel in Höhe von 210.000 €r die Zuschüsse an freie Träger veranschlagt (Haushaltsstelle 0.2112.7090). Bei der Haushaltsaufstellung 2020 werden entsprechende Beträge berücksichtigt.

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt Stadt Regensburg e.V. und der Stadt Regensburg, über die Durchführung einer Ferienbetreuung für Grundschüler den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.