Sachverhalt:
In den als Anlagen 1a und 1b beigefügten Teillisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, über die im Stadtratsplenum zu entscheiden ist, sind die Anträge auf Gewährung von freiwilligen Leistungen 2020 enthalten, die alle bereits in den jeweiligen Fachausschüssen vorberaten worden sind.
Es gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien in den jeweils gültigen Fassungen. Bei den Zuschüssen im Kulturbereich wurden zur Ermittlung der Förderhöchstgrenzen die „Richtlinien für die Förderung der Freien Kulturarbeit in der Stadt Regensburg“ angewandt. Im Sozialhilfebereich wurden der Zuschussgewährung die „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen“ zugrunde gelegt.
Die Gewährung von Sportfördermittel erfolgt nach den „Sportförderungsrichtlinien“. Die aufgrund von Fördervereinbarungen und Delegationsverträgen zu leistenden Beträge sind den jeweiligen Vereinbarungen gemäß eingeplant.
Zu den Anlagen 1a und 1b:
Für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind Teilübersichten über die beantragten freiwilligen Leistungen mit den Vorschlägen der Fachausschüsse beigefügt, die nach Einzelplänen gegliedert sind.
Diese Übersichten spiegeln jedoch nur einen Teilbetrag der freiwilligen Leistungen wider, da sie nur die freiwilligen Leistungen umfassen, bei denen der beantragte Zuschuss vom Vorschlag der Verwaltung abweicht bzw. die im Jahr 2020 erstmals eingeplant sind oder erhöht wurden (ausgenommen Indexanpassungen und tarifliche Steigerungen).
Die beantragten Zuschüsse belaufen sich im Verwaltungshaushalt (Anlage 1a) auf insgesamt 809.771,-- €.
Die Bewilligungsvorschläge gemäß Teilliste Verwaltungshaushalt betragen insgesamt 703.075,-- € und somit rd. 87% der Antragssumme.
Die entsprechend der Bewilligungsvorschläge erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsplanentwurf 2020 eingestellt (s. Sammelliste Spalte „Differenz zwischen Vorschlag und HH-Ansatz 2020, die deshalb auf „0“ steht).
Soweit sich bei Erbbauzinsen, Mieten und dergleichen Cent-Beträge ergeben, wird vorgeschlagen, diese auf volle € zu runden. Differenzen können sich durch Rundungen der jeweiligen Haushaltsansätze ergeben.
Für den Vermögenshaushalt (Anlage 1b) wurden zwei Zuschüsse in Höhe von insgesamt 6.500,-- € beantragt, die in voller Höhe zur Bewilligung vorgeschlagen werden.
Zu dem Verzeichnis der freiwilligen Leistungen (S. 2731 ff des Haushaltsplanes 2020 – Entwurf) und der Gesamtliste der im Haushaltsplan 2020 veranschlagten freiwilligen Leistungen (S. 3301 ff, blaue Seiten, des Haushaltsplanes 2020 – Entwurf):
Die in S. 2731 ff (Verzeichnis der freiwilligen Leistungen 2020) aufgeführten Beträge werden in der Gesamtliste der im Haushaltsplan 2020 veranschlagten freiwilligen Leistungen (S. 3301 ff, blaue Seiten) erläutert. Die Differenz zwischen der Endsumme der gesamten freiwilligen Leistungen des Verwaltungshaushaltes mit 10.101.450,-- € im obigen Verzeichnis und der Endsumme des Verwaltungshaushaltes mit 10.100.958,40 € in der o. a. Gesamtliste S. 3301 ff i.H.v. 491,60 € ist durch Aufrundungen im Haushaltsplan auf volle 50,-- € begründet.
Im Vermögenshaushalt beläuft sich die Endsumme der freiwilligen Leistungen auf 1.601.500,-- €.
Zu der Anlage 2:
Die freiwilligen Leistungen im Verwaltungshaushalt sind gegenüber 2019 um 305.200,-- € auf 10.101.450,-- € gestiegen (2019: 9.796.250,-- €). Grund hierfür sind vor allem steigende Personalkostenförderungen im Einzelplan 3 (u.a. Naturwissenschaftlicher Verein UA 3103) und 4 (u.a. Stadtjugendring UA 4709), bedingt durch Tariferhöhungen und Stellenneuschaffungen sowie im Einzelplan 5 die Erhöhung der Sportförderung für die Benutzung der Donau-Arena aufgrund gestiegener Stundensätze (UA 5500) und die Erhöhung der Verrechnungsleistung für städtische Pflege- und Unterhaltsmaßnahmen auf Freisportanlagen der Sportvereine (UA 5500).
Im Vermögenshaushalt ist ein Rückgang der freiwilligen Leistungen um 728.700,--€ auf 1.601.500,-- € zu verzeichnen (2019: 2.330.200,-- €). Grund hierfür ist die Einplanung eines Darlehens an den ESV 1927 Regensburg e.V. (UA 5531) im Nachtragshaushalt 2019 in Höhe von 862.000,--€ zur Vorfinanzierung des BLSV-Zuschusses und des Eigenanteils des Vereins.
Der Anteil der freiwilligen Leistungen am Gesamthaushaltsvolumen beträgt 2020 insgesamt 1,2% (Haushaltsvolumen 2020: 937.249.100,-- €; FL gesamt 2020: 11.702.950,--€), was gegenüber 2019 (Haushaltsvolumen 2019: 871.988.850,--€; FL gesamt 2019: 12.126.450,--€) einen Rückgang um 0,2% bedeutet. Während im Verwaltungshaushalt der Anteil der freiwilligen Leistungen mit 1,4% am Gesamthaushaltsvolumen gegenüber dem Vorjahr konstant geblieben ist, ist im Vermögenshaushalt ein Rückgang von 1,3% auf 0,7% zu verzeichnen. Grund hierfür ist v.a. die Einplanung des Darlehens an den ESV 1927 Regensburg e.V. im Nachtragshaushalt 2019 in Höhe von 862.000,--€.
Finanzplanung:
Die einzelnen Ansätze der freiwilligen Leistungen wurden im Verwaltungshaushalt größtenteils auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2019 eingeplant (s. Verzeichnis der freiwilligen Leistungen S. 2731 ff des Haushaltsplanes 2020 – Entwurf). Die Personalkostenförderung wurde ab 2021 mit einer Steigerung von 3% jährlich hochgerechnet. Zusätzliche Mehrungen ergeben sich durch Defizitförderungen und Förderungen von Stellenneuschaffungen.
Im Vermögenshaushalt werden die freiwilligen Leistungen jährlich individuell bestimmt. In den Folgejahren des Finanzplanungszeitraums werden deshalb Pauschalansätze eingeplant.
Freigabe:
Über die Freigabe der freiwilligen Leistungen 2020 wird der Stadtrat voraussichtlich Mitte des Jahres 2020 entscheiden.
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die in den beiliegenden Teillisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlagen 1a und 1b) sowie die in der „Gesamtliste der im Haushaltsplan 2020 (Entwurf) veranschlagten freiwilligen Leistungen“ (Seite 3301-3321, blaue Seiten, des Haushaltsplanes 2020 – Entwurf) aufgeführten Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2020 werden gemäß der Berichtsvorlage beschlossen.
Der Stadtrat wird voraussichtlich im Juli 2020 über die Freigabe im Einzelfall entscheiden. Die Auszahlung der freiwilligen Leistungen steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Anlagen 1a und 1b sowie die Seiten 3301-3321, blaue Seiten, des Haushaltsplanes 2020 (Entwurf) sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien in den jeweils gültigen Fassungen.
Anlagen:
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