Sachverhalt:
Die Personalkostenbudgets für die Direktorien und Referate basieren auf dem Rechnungsergebnis 2007 und kamen im Jahr 2009 erstmals zur Anwendung. Diese so genannten Personalkostenbasisbudgets wurden um die bis zum Jahr 2018 angefallenen Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie um die strukturell bedingten Personalkostensteigerungen fortgeschrieben (letztmals mit Stadtratsbeschluss vom 28.11.2018, Drucksachennummer VO/18/14792/11). Ferner wurden die vom Stadtrat beschlossenen Stellenänderungen (Stellenschaffungen, -einziehungen, Stundenmehrungen und
Gemäß Nr. 2.2 des Leitfadens zur Personalkostenbudgetierung (Verwaltungsanordnung Nr. 11.23 vom 01.02.2012) sind vom Stadtrat Entscheidungen zu treffen, ob, ab welchem Zeitpunkt und mit welchem Änderungsprozentsatz die Personalkostenbudgets wegen Besoldungs- und/oder Tarifänderungen oder wegen struktureller Personalkostenänderungen angepasst werden.
Für das Jahr 2019 sind diese Entscheidungen im Hinblick auf die im Folgenden aufgeführten Sachverhalte erforderlich.
-Änderung der Stufenzuordnung, -Änderung von familienbezogenen Bezügebestandteilen, -Beförderungen, -Gewährung von Leistungsbezügen (Leistungsstufen und -prämien), -leistungsbezogene Stufenaufstiege, - Veränderung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, -Veränderung der Arbeitgeberanteile zur Umlage der Zusatzversorgungskasse, -Änderung der Stellenbewertung.
Um diese strukturellen Kostensteigerungen auszugleichen, sind nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsjahre im Beamtenbereich pauschal 0,5 % der jeweiligen Personalkosten anzusetzen. Im Tarifbereich ist ein derartiger Ausgleich seit Einführung des TVöD nicht mehr notwendig, da hier kaum noch entsprechende Sachverhalte auftreten können. Vom Stadtrat ist zu entscheiden, ob für die strukturellen Kostensteigerungen im Beamtenbereich ein Ausgleich gewährt wird. Im Jahr 2019 würde dies gut 150.000 Euro in Anspruch nehmen.
Für die Besoldungs- und Tariferhöhung inklusive der Arbeitsmarktzulage sowie die strukturelle Kostensteigerung im Beamtenbereich ergibt sich in den Personalkostenbudgets eine Erhöhung um insgesamt gut 5,9 Millionen Euro.
Weiterhin werden die Budgets auch im Jahr 2019 um die vom Stadtrat beschlossenen Stellenänderungen (Stellenschaffungen, -einziehungen, Stundenmehrungen und
Bei der Ermittlung des Personalkostenbasisbudgets wurde nicht von einer Vollbesetzung, sondern von den Ist-Personalkosten des Jahres 2007 ausgegangen. Bezogen auf den Stellenplan wird den Direktorien und Referaten ein Personalkostenbudget in Höhe von nur 96,4 % zur Verfügung gestellt.
Durch diese grundsätzliche Vorgabe können frei werdende Stellen in der Regel für einige Zeit nicht besetzt werden. Aufgrund dessen sollen die unter Nummer 1 bis 4 aufgeführten Kostensteigerungen im Rahmen der jährlichen Budgetfortschreibung gesondert bereitgestellt werden.
II. Aufnahme in den öffentlichen Teil III. Mitzeichnung R II IV. Mitzeichnung Amt 20 V. Mitzeichnung Direktorium 1
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Personalkostenbudgets werden für das Haushaltsjahr 2019 die im Bericht dargestellten zusätzlichen Personalkosten für die Besoldungs- und Tariferhöhung, für die vom Stadtrat beschlossenen Verbesserungen für Tarifbeschäftigte in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung (Arbeitsmarktzulage) und für Beamtinnen/Beamte im IT-Bereich sowie im Beamtenbereich die Kosten für strukturell bedingte Personalkostensteigerungen im Umfang von 0,5 % budgetverbessernd zur Verfügung gestellt.
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