Vorlage - VO/19/16046/20  

 
 
Betreff: Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023;
Investitionsprogramm 2019 bis 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
20.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
21.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt:

 

I. Allgemeines zum Investitionsprogramm 2019 bis 2023 - Entwurf -

 

 

Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen.

 

Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.

 

 

Die Aufstellung des Programmentwurfes 2019 bis 2023 erfolgte insbesondere auf der Grundlage der Anmeldungen der Fachreferate bzw. der Fachdienststellen, der Ergebnisse der Sitzungen der Arbeitsgruppe Stadtentwicklung auf Direktoriums- und Referatsebene auf Basis der Vorschläge des Referates für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen mit dem Planungs- und Baureferat  und den weiteren Änderungen des Referats für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen und der Direktorien und Referate sowie der Empfehlungen der Fachausschüsse.

 

Für die Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen wurden den Mitgliedern des Stadtrates die in deren Zuständigkeitsbereich fallenden Teil-Entwürfe des Investitionsprogramms 2019 bis 2023 zugesandt; zusätzlich wurde mit Schreiben des Referats für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen vom 27.08.2019 der vorläufige Gesamt-Entwurf des Investitionsprogramms 2019 bis 2023 – ‚Querformat nur mit Ausgabenseite’ mit Stand vom 27.08.2019 - übermittelt.

 

Das Investitionsprogramm 2019 bis 2023 wurde von den zuständigen Fachausschüssen dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat zur Zustimmung empfohlen.

 

18.09.2019

19.09.2019

Jugendhilfeausschuss
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz

25.09.2019

Ausschuss für Wirtschaft

26.09.2019

Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen

01.10.2019

Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen

02.10.2019

Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit

02.10.2019

Kulturausschuss

 

Der vorliegende Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2019 bis 2023 vom 15.10.2019 basiert auf dem Vorschlag der Verwaltung sowie den Empfehlungen der Fachausschüsse.

 

Für die Behandlung im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und im Stadtrat wurde der endgültige Entwurf des Investitionsprogramms 2019 bis 2023 zusammen mit dem Haushaltspaket (Seiten 4001 bis 5000 des Haushaltsplanes) übersandt.

 

Hinweis:
Bei den nachfolgenden Erläuterungen sowie Aufstellungen und Auflistungen ggf. Rundungsdifferenzen !

 

 


II. Volumen des Investitionsprogramms 2019 bis 2023 - Entwurf -

 

 

Das Investitionsprogramm 2019 bis 2023 schließt bei den ‚KOSTEN’ sowie bei den ‚ZUWENDUNGEN und den BEITRÄGEN u.ä.’ mit folgenden Werten:

 

Investitions-programm

2019 bis 2023

 

Gesamt

 

2019

einschl.

Nachtrag

 

2020

 

2021

 

2022

 

2023

 

Durch-schnitt

 

in T€

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten

721.266

121.259

167.520

156.881

142.154

133.452

144.253

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuwendungen und Beiträge u.ä.

172.533

24.555

38.866

39.124

33.159

36.829

34.507

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierungs-saldo

- 548.733

- 96.704

- 128.654

- 117.757

- 108.995

- 96.623

- 109.747

 

Im Übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie die Zusammenfassung nach Gruppierungen verwiesen.

- vgl. Anlagen I sowie II -

 

Gegenüber dem Gesamtvolumen des Investitionsprogramms 2018 bis 2022 mit rd. 748,8 Mio. € weist das vorliegende Programm 2019 bis 2023 mit rd. 721,3 Mio. € rd. 27,5 Mio. € weniger aus. Das Investitionsvolumen liegt somit niedriger als im Vorjahr, allerdings weiterhin auf einem sehr hohen Niveau und dem zweithöchsten Wert bisher.

Eine Reduzierung ist insbesondere in den Bereichen „Bau- und Wohnungswesen, Verkehr“ um rd. 18,7 Mio. € und „Schulen“ um rd. 12,8 Mio. € zu verzeichnen, welche auch darauf zurück zu führen ist, dass das Personal im Baubereich bei der Stadt Regensburg, sowie bei den Bauunternehmen voll ausgelastet ist und das Volumen, welches in den Vorjahren nicht realisiert werden konnte (d.s. insb. die Haushaltsausgabereste), ebenfalls noch aufgearbeitet werden muss.

 

Aufgrund der prognostizierten niedrigeren Steuereinnahmen und der nur begrenzt verfügbaren Mitteln der Allgemeinen Rücklage sowie unter Berücksichtigung der Umsetzbarkeit wurde zur Begrenzung der Netto-Neu-Verschuldung eine Anpassung des Investitionsprogramms vorgenommen.

 

Die vorgesehenen Investitionen führen zur deutlichen Aufwertung der Infrastruktur und leisten im Ergebnis einen entscheidenden Beitrag zur Stadtentwicklung sowie zur weiteren Verbesserung der Qualität des Standortes Regensburg.

 

Die Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms erfolgt mittels der zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträge u.ä., die überwiegend im Investitionsprogramm ausgewiesen sind, sowie mit sonstigen allgemeinen Finanzierungsmitteln, insbesondere der im Verwaltungshaushalt erwirtschafteten sog. ‚freien Spitze’ und der Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage sowie den Einnahmen aus Krediten und den Erlösen aus Grundstücksveräußerungen.

 

Zur Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelnen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2023 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.

 

 

Die einzelnen Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms können aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden, nämlich zum einen, für welche Aufgaben (Soziale Sicherung, Bildung, Kultur ... = RESSORTPRINZIP bzw. „nach Gliederungen“) oder zum anderen mit welcher Ausgabeart (Erwerb, Bau, Förderung Dritter ... = FUNKTIONALPRINZIP bzw. „nach Gruppierungen“) die Investitionen realisiert werden.

 

 

Bei aufgabenorientierter Betrachtungsweise liegen die Schwerpunkte bei den folgenden Einzelplänen:

 

Einzelplan

Investitionsprogramm 2019 bis 2023

nachrichtlich

Investitionsprogramm

2018 bis 2022

Änderung

gegenüber Investitionsprogramm

 

Betrag

Anteil

Betrag

Anteil

Betrag

 

in T€

in %

in T€

in %

in T€

 

 

 

 

 

 

6

Bau- und Wohnungswesen,

Verkehr

166.577,5

23,10%

185.250,0

24,74%

- 18.672,5

2

Schulen

152.703,1

21,17%

165.465,5

22,10%

- 12.762,4

7

Öffentliche Einrichtungen,

Wirtschaftsförderung

138.745,0

19,24%

139.535,0

18,63%

- 790,0

.....

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GESAMT

721.266,0

100,0 %

748.797,2

100,0 %

- 27.531,3

 

Der Schwerpunkt der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt bei den Einzelplänen 6 sowie 2 und 7; diese drei Einzelpläne umfassen zusammen - wie im Vorjahr - in etwa rd. zwei Drittel des Investitionsvolumens.

 

Die Untersuchung nach dem Funktionalprinzip ergibt folgendes Bild:

 

Gruppierung

Investitionsprogramm 2019 bis 2023

nachrichtlich

Investitionsprogramm

2018 bis 2022

Änderung

gegenüber Investitionsprogramm

 

Betrag

Anteil

Betrag

Anteil

Betrag

 

in T€

in %

in T€

in %

in T€

 

 

 

 

 

 

94

Hochbaumaßnahmen

 

291.157,6

40,37%

302.916,8

40,45%

- 11.759,2

95

Tiefbaumaßnahmen

195.395,7

27,09%

214.384,4

28,63%

- 18.988,7

93

Vermögenserwerb

117.895,0

16,35%

129.559,3

17,30%

- 11.664,3

98

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

65.342,0

9,06%

55.092,1

7,36%

10.249,9

.....

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GESAMT

721.266,0

100,0 %

748.797,2

100,0 %

- 27.531,3

 

Bei der Gewichtung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt der Hauptanteil mit rund 70 % des Programmumfangs bei den Gruppen 94 und 95 ‚Hoch- und Tiefbaumaßnahmen’.

 

 

Die signifikantesten absoluten Änderungen gegenüber dem gültigen Investitionsprogramm sind zum einen bei den Einzelplänen 2 und 6 sowie zum anderen bei den ‚Hochbaumaßnahmen‘ (Gr. 94) und ‚Tiefbaumaßnahmen‘ (Gr. 95) sowie beim ‚Vermögenserwerb‘ (Gr. 93) zu verzeichnen; hauptsächlich zurückzuführen sind diese und weitere Abweichungen auf die Einzel – Maßnahmen:

  • ‚Neues Rathaus‘ - Durchführung von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten (UA 0699/09: + 7,9 Mio. € - u.a. Gr. 94: + 7,8 Mio. €)
  • ‚Hauptfeuerwache‘ – Neubau (UA 1313/01: - 7,4 Mio. € - u.a. Gr. 94: - 6,6 Mio. €)
  • ‚GS Kreuzschule (ehem. GS West)‘ – Neubau (UA 21106/00: - 4,0 Mio. € - u.a. Gr. 94:

- 4,7 Mio. €)

  • ‚GS Pestalozzi‘ – Umbau und Ertüchtigungsmaßnahmen (UA 21108/00: - 5,5 Mio. € - u.a. Gr. 94: - 6,3 Mio. €)
  • ‚Realschule am Judenstein‘ – Generalsanierung (UA 2202/01: - 8,3 Mio. € - u.a. Gr. 94:
    - 7,4 Mio. €)
  • ‚Von-Müller-Gymnasium‘ – Neubau Zweifachsporthalle mit Erweiterung Mensabereich und zusätzliche Schulräume wegen G 9 (UA 2302/01: - 7,6 Mio. € - u.a. Gr. 94: - 7,2 Mio. €)
  • ‚Werner-von-Siemens-Gymnasium (Osttrakt)‘ – Generalsanierung und Erweiterung (UA 2355/03: + 4,3 Mio. € - u.a. Gr. 94: + 4,7 Mio. €)
  • ‚Zentraldepot und Archiv‘ – Neubau (UA 3102/18: + 4,9 Mio. € - u.a. Gr. 94: + 4,4 Mio. €)
  • ‚Errichtung einer Leichtathletik-Trainingshalle‘ – Kapitaleinlage zum Bau und Grunderwerb (UA 5606/00: + 3,3 Mio. € - u.a. UGr. 936: + 3,3 Mio. €)
  • ‚Nordgaustraße zwischen Nibelungenbrücke und Amberger Straße‘ – Ausbau (UA 6482/00: - 4,5 Mio. € - u.a. Gr. 95: - 4,5 Mio. €)
  • ‚Hochwasserfreilegung `Regensburg` an Donau und Regen - Hochwasserschutz‘ (UA 6900/01: - 3,0 Mio. € - u.a. Gr. 98: - 2,8 Mio. €)
  • ‚Zentraler Omnibusbahnhof am Hauptbahnhof mit Multifunktionsgebäude – ZOB - einschl. Provisorium‘ – Neuerrichtung (UA 7920/01: + 5,8 Mio. € - u.a. UGr. 932: - 2,5 Mio. €, Gr. 94: + 3,2 Mio. €, Gr. 95: + 3,6 Mio. €, Gr. 98: + 1,5 Mio. €)
  • ‚Ehemalige ‚Prinz-Leopold-Kaserne‘ / ‚Pionierkaserne‘ einschl. ‚Neuer technischer Bereich‘‘ - Grunderwerb sowie Entwicklung (UA 8809/88: - 8,1 Mio. € - u.a. UGr. 932: - 6,0 Mio. €; Gr. 94: - 2,0 Mio. €).

 

 

Im Übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie auf die Zusammenfassung nach Gruppierungen jeweils einschl. den graphischen Darstellungen „Diagrammen“ verwiesen.

 - vgl. Anlagen I - I a sowie II - II a -

 

 

Die größeren Einzelprojekte (91 (d.s. ~ 19,9 %) von 458 Maßnahmen) des Investitionsprogramms 2019 bis 2023 umfassen im Planungszeitraum insgesamt rund die Hälfte des Gesamtvolumens.

 

- Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen ab 10,0 Mio. € im Planungszeitraum -

 

Glie-derung

Bezeichnung

Veranschlagungssummen

im Planungszeitraum

 

 

 

in T€

 

 

 

 

2402

09

Berufliches Schulzentrum Georg Kerschensteiner

- Städtische Berufsschule II -

Erweiterungsbau zur Unterbringung verschiedener Fachbereiche (u.a. Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Chemielabore)

30.786,0

 

(Gesamtkosten 32.965,2)

4648

XX

Errichtung von diversen Kinderbetreuungseinrichtungen

- insb. Krabbelstuben und Kindergärten -

- Bau- und Ausstattungskostenzuschüsse -
(19 Einzelvorhaben sowie
1 Pauschalveranschlagung)

28.633,0

 

7009

XX

diverse Gebiete

Selektive Kanalerneuerungen

(28 Einzelvorhaben)

27.365,0

 

(Gesamtkosten 73.630,0)

3102

18

Zentraldepot und Archiv für die Museen und das Archiv der Stadt Regensburg

Neubau

25.235,0

 

(Gesamtkosten 27.810,0)

1313

01

Berufsfeuerwehr

Neubau der Hauptfeuerwache

24.543,0

 

(Gesamtkosten 49.097,2)

4641

xx

diverse städtische Kindertagesstätten und -häuser

(16 Einzelvorhaben)

23.001,6

 

21106

00

Grundschule Kreuzschule

(ehem. Grundschule West)

Neubau der Schulanlage

19.717,5

 

(Gesamtkosten 29.689,0)

0699

09

'Neues Rathaus'

diverse Instandsetzungen und Sanierungen

19.119,5

 

8809

u.a.

88

ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne / Pionierkaserne

einschl. neuer technischer Bereich

- Grunderwerb sowie Entwicklung und Erschließung - (4)

18.975,0

 

(Gesamtkosten 30.315,0)

5606

00

Leichtathletik-Trainingshalle

Errichtung

-Kapitaleinlage zum Bau- und Grunderwerb-

18.500,0

 

(Gesamtkosten 18.500,0)

6157

00

Entwicklungsmaßnahme Burgweinting

Gewerbe- und Industriegebiet

- Grunderwerb sowie Entwicklung und Erschließung -

17.940,0

 

(Gesamtkosten 152.550,0)

21111

00

Schule am Sallerner Berg

Neubau der Schulanlage

17.000,0

 

(Gesamtkosten 38.474,4)

21105

02

Grundschule Königswiesen

Aufstockung und Sanierung des Schulgebäudes

14.524,0

 

(Gesamtkosten 17.489,9)

7920

01

Zentraler Omnibusbahnhof

am Hauptbahnhof

einschl. Interims-ZOB als Provisorium

- Neuerrichtung -

13.550,0

 

(Gesamtkosten 106.600,0)

2355

03

Werner-von-Siemens-Gymnasium

Ersatzneubau Osttrakt

mit Erweiterung für G 9

12.650,0

 

(Gesamtkosten 47.379,4)

6900

01

Hochwasserfreilegung

‚Regensburg’ an Donau und Regen

- Hochwasserschutz-Planung sowie

Hochwasserschutz-Umsetzung -

12.150,0

 

(Gesamtkosten 55.250,0)

1192

00

Notwohnanlage Aussiger Str. 23 - 29a

Ersatzneubau

11.000,0

 

(Gesamtkosten 23.800,0)

4645

xx

diverse städtische Kinderhorte

7 Einzelvorhaben

10.564,0

 

5700

00

Hallenbad Ost

Errichtung

-Kapitaleinlage zum Bau- und Grunderwerb-

10.410,0

 

(Gesamtkosten 10.410,0)

21302

01

Clermont-Ferrand-Schule (MS)

Umbau und Erweiterung für den Ganztagsbetrieb

10.226,0

 

(Gesamtkosten 10.850,6)

7920

00

Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs

- jährlicher Ansatz -

10.000,0

 

 

 

 

 

 

 

‚Größere Einzelprojekte’ insgesamt

375.889,6

 

 

 

 

 

 

III. Vergleich des Investitionsprogramms 2018 bis 2022
     mit dem Investitionsprogramm 2019 bis 2023 - Entwurf -

 

 

Die Abweichungen des Investitionsprogramms 2019 bis 2023 - Entwurf - vom Investitionsprogramm 2018 bis 2022 sind zum einen in den Zusammenfassungen nach Gliederungen sowie Gruppierungen und zum anderen in dem gesonderten Vergleich der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Einzelplänen dargestellt.

- vgl. Anlage I - II sowie III -

 

 

Insgesamt stellen sich die Veränderungen bezogen auf die Gesamtbeträge wie folgt dar:

 

Kosten

 

 

Gesamt

(2018)

2019

2020

2021

2022

(2023)

 

in T€

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2018 bis 2022

748.797

(108.222)

155.256

181.292

155.300

148.727

-

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2019 bis 2023

721.266

-

121.259

167.520

156.881

142.154

(133.452)

 

 

 

 

 

 

 

 

Abweichung

-27.531

-

- 33.997

-13.772

1.581

-6.574

-

 

 

 

-52.761

 

 

Zuwendungen und Beiträge u.ä.

 

 

Gesamt

(2018)

2019

2020

2021

2022

(2023)

 

in T€

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2018 bis 2022

173.794

(25.837)

31.011

46.565

39.454

30.927

-

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2019 bis 2023

172.533

-

24.555

38.866

39.124

33.159

(36.829)

 

 

 

 

 

 

 

 

Abweichung

-1.261

-

- 6.456

- 7.699

-330

2.232

-

 

 

 

- 12.253

 

 

Im Vergleich des gültigen Programms mit dem Programmentwurf sind im jeweiligen Planungszeitraum die „KOSTEN“ (= - 3,68 %) sowie die „ZUWENDUNGEN und BEITRÄGE“ (= - 0,73 %) gesunken.

 

Betrachtet man den „überlappenden und damit aussagekräftigeren (direkt vergleichbaren) Bereich“ 2019 bis 2022, so ist jeweils eine Reduzierung ausgabenseitig um 52,8 Mio. € sowie einnahmenseitig um 12,3 Mio. € zu verzeichnen.

 

 

Finanzierungsquote 2019 bis 2022

 

 

 

(2018)

 

2019

 

2020

 

2021

 

2022

 

(2023)

nachrichtlich

Durchschnitt
2019 bis 2022

 

%

%

%

%

%

%

%

 

 

 

 

 

 

 

 

aus Investitionsprogramm

2018 bis 2022

(23,87%)

19,97%

25,69%

25,41%

20,79%

-

22,96%

aus Investitionsprogramm

2019 bis 2023

-

20,25%

23,20%

24,94%

23,33%

(27,60%)

22,93%

 

Die durchschnittliche Finanzierungsquote (Anteil der Finanzierung mit zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträgen u.ä., die im Investitionsprogramm ausgewiesen sind) bleibt in diesem Zeitraum nahezu unverändert bei fast 23 %.

 

 

Im Übrigen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2023 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.

 

 

25.10.2019

Seite: 1/7

Der Verwaltungs- und Finanzausschuß empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt /

Der Stadtrat beschließt:

 

 

Dem Entwurf des Investitionsprogramms 2019 bis 2023 vom 15.10.2019 wird zugestimmt.

 

 

Anlagen:

 

 

Anlagen:

 

  • Zusammenfassung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Gliederungen einschl. graphischer Darstellung
    - Anlage I und I a  -
  • Zusammenfassung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Gruppierungen einschl. graphischer Darstellung
    - Anlage II und II a -
  • Vergleich der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms 2019 bis 2023 mit den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms 2018 bis 2022
    - Anlage III -

 

 

25:11:2015

Seite: 1/1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HAUSHALT 2020 - Investitionsprogramm 2019 - 2023 - Anlagen-I-II (1327 KB)    
Anlage 2 2 HAUSHALT 2020 - Investitionsprogramm 2019 - 2023 - Anlage-III (88 KB)