Vorlage - VO/19/16065/50  

 
 
Betreff: Berichterstattung zum Projekt Stadtpass
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Entscheidung
14.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Berichterstattung zum Projekt „Stadtpass“

 

1. Ausgangssituation:

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten vom 07.12.2016 und mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Regensburg vom 15.12.2016 (VO/16/12682/50) wurde die Weiterführung des Projektes „Stadtpass“ über den 31.12.2016 beschlossen.

 

Unverändert gelten dabei folgende Rahmenbedingungen:

 

 

a)        Berechtigter Personenkreis:

 

  • Grundsicherungsempfänger nach SGB II
  • Grundsicherungsempfänger nach SGB XII
  • Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII ambulant
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege
  • Asylbewerber, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind
  • Empfänger von Leistungen der Kriegsopferfürsorge
  • Empfänger von Wohngeld
  • Empfänger von Kinderzuschlag
  • Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach SGB XII in Einrichtungen
  • Bewohner stationärer Einrichtungen mit Anspruch auf Barbetrag
  • Empfänger von ambulanter Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung mit Unterbringung z. B. in Werkstätten

 

 

b)Vergünstigungen:

 

Die folgenden Einrichtungen bieten im Rahmen des Stadtpasses eine Ermäßigung von rund 50% des Regeltarifes an:

 

  • Museen der Stadt Regensburg
    • Theater Regensburg
    • Regensburger Badebetriebe
    • Regensburger Verkehrsbetriebe
    • Sing- und Musikschule
    • Stadtbücherei
    • Volkshochschule

 

 

Darüber hinaus berechtigt der Stadtpass zum Erwerb eines RVV-Tickets.

rgerinnen und Bürger der Stadt Regensburg mit geringem Einkommen können in Verbindung mit dem Stadtpass Vergünstigungen beim Monats-Ticket, Zone 1, Öko-Ticket, Zone 1, Schüler und Auszubildende, Zone 1 erhalten. Die Monatstickets für Erwachsene und das Ökoticket für die Zone 1 werden um 50% ermäßigt, Monatstickets für Kinder ab dem 6. Lebensjahr bis zum Schuleintritt, für Schüler und Auszubildende um rund 65%.

 

 

Derzeit bieten 44 externe Firmen und Institutionen überwiegend aus den Bereichen Kunst, Sport und Kultur, unterschiedliche Ermäßigungen an. Die Anbieter von Vergünstigungen werden ständig aktualisiert und sind unter
https://www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/direktorium-2/sozialamt/stadtpass- verguenstigungen abrufbar.

 

 

c)Finanzierung:

 

Die Finanzierung des Stadtpasses erfolgt durch die Stadt Regensburg im Rahmen der freiwilligen Leistungen.

 

Bisher wurden folgende Mittel benötigt:

 

2016: 458.780,38 €

2017: 730.000,69 €

2018: 721.808,76 €.

 

2019 sind Haushaltsmittel in Höhe von 900.000,00 € und für 2020, aufgrund der einzuhaltenden Orientierungswerte, in Höhe von 850.000,00 € eingeplant.

 

2. Zahlen, Daten, Fakten:

 

Insgesamt wurden  in der Zeit vom 01.04.2015 bis 30.09.2019 35.700 Stadtpässe ausgestellt. Davon befinden sich aktuell 4.608 in Umlauf (Stand 30.09.19).

 

 

 

 

 

 

Bei der Aufschlüsselung der ausgestellten Stadtpässe nach den jeweiligen Rechtskreisen der Anspruchsberechtigten ergibt sich ein deutliches Übergewicht bei den Leistungsempfängern nach dem SGB II (18.732 Stadtpässe), gefolgt von den Bereichen Asylbewerberleistungen (6.521), Wohngeld (4.928) und Grundsicherung SGB XII (3.420):

 

 

 

Summe insgesamt

Asylbewerberleistungen

6.521

Barbetrag stationär

1.219

SGB II

18.732

         SGB XII

3.420

Hilfe z. Pflege

14

HLU  lfd. SGB XII amb.

441

HLU  lfd. SGB XII stat.

123

Werkstätten f. Behinderte

13

Kinderzuschlag

283

Wohngeld

4.928

Sonstige

6

 

 

    Bei 77 % der Nutzer handelt es sich um volljährige Bürger der Stadt Regensburg.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Inanspruchnahme von vergünstigten Angeboten:

 

Von den städtischen Einrichtungen wurden zur Nutzung von Freizeit- und Kulturangeboten im Zeitraum 2015 bis 2018 folgende Rückmeldungen gegeben:

 

Museen der Stadt Regensburg: 51 Ermäßigungen

Volkshochschule:167 Ermäßigungen

Stadtbücherei:507 Ermäßigungen

Theater Regensburg: 88 Ermäßigungen

Sing- und Musikschule:  9 Ermäßigungen

Regensburger Tourismus GmbH:  1 Ermäßigung

 

 

Von den Regensburger Badebetrieben gemeldete Ermäßigungen für die dortigen Einrichtungen (Westbad, Wöhrdbad, Hallenbad, Donau-Arena):

 

07/2015 - 12/2015:3.159 Ermäßigungen        

01/2016 - 12//2016:8.547 Ermäßigungen        

01/2017 - 12/2017:                  9.403 Ermäßigungen       

01/2018 - 12/2018:8.844 Ermäßigungen        

 

Abrechnungsbedingt sind statistische Werte für das laufende Kalenderjahr noch nicht vorhanden.

 

 

Regensburger Verkehrsverbund:

 

Der finanziell attraktivste Aspekt des Stadtpasses stellt die Vergünstigungsmöglichkeit beim RVV-Ticket dar. Dieses Angebot wurde dementsprechend gut in Anspruch genommen.

 

Der Sozialtarif wurde für drei Tickets eingeführt:

 

- Monatsticket-S

- Ökoticket-S

- Monatsticket Ausbildungsverkehr-S

 

Seit Einführung des Sozialtarifs im Juli 2015 wurden bis Ende Dezember 2018 insgesamt 106.279 Sozialtickets von Stadtpassinhabern erworben, wobei über den gesamten Zeitraum betrachtet eine stetige Zunahme der Verkaufszahlen zu verzeichnen ist. Das Ökoticket-S ist dabei mit ca. 46 % das am häufigsten genutzte Sozialticket.

 

 

Anzahl verkaufter Sozialtickets

2015

2016

2017

2018

Summe

Monatsticket-S

1.394

8.804

11.970

13.267

35.435

Ökoticket-S

2.515

14.206

16.171

16.345

49.237

Monatsticket Ausbildungsverkehr-S

591

6.169

7.350

7.497

21.607

Summe:

4.500

29.179

35.491

37.109

106.279

 

 

 

 

 

Die weitere Vergabe des Stadtverkehrs an das Stadtwerk Mobilität (SMO) und der Entwurf des öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) ist in der Sitzung des Stadtrates am 26.09.2019 (VO/19/1582561) beschlossen worden. Der Sozialtarif mit den damit im Zusammenhang stehenden Ausgleichszahlungen ist eine von mehreren vertraglich zu regelnden Bestandteilen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage stand noch nicht abschließend fest, ob die Regelungen zum Sozialtarif in den gesamten Komplex des ÖDA eingearbeitet werden oder als separate Regelung über den 30.11.2019 hinaus fortgeführt werden. Eine Änderung bezüglich der Höhe der Ausgleichszahlungen ist zum jetzigen Stand nicht zu erwarten.

 

Laut Auskunft des RVV liegt die jährliche Schwarzfahrquote nach Einführung des Stadtpasses unter den Werten der Vorjahre (vor 2015).

 

Aufgrund diverser Maßnahmen und Änderungen im Ablauf beim RVV kann jedoch kein unmittelbarer Wirkungszusammenhang zwischen der Einführung des Stadtpass-Tickets und der Entwicklung der Schwarzfahrquote hergestellt werden, es ist aber davon auszugehen, dass die positive Entwicklung durch die Einführung des Stadtpass-Tickets begünstigt wurde.

 

 

4. Fazit:

 

Mit der Einführung des Stadtpasses und den damit verbundenen Vergünstigungen hat die Stadt Regensburg die Voraussetzungen für kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe für einen großen Personenkreis von einkommensschwachen Regensburger Bürgerinnen und Bürgern geschaffen. Es ist ein wirksames Mittel um Armut nicht zu einer Ausgrenzung der Betroffenen aus der Regensburger Gesellschaft führen zu lassen.

 

Die Attraktivität des Stadtpasses zeigt sich auch an der bemerkenswerten Zahl der insgesamt ausgestellten, bzw. der sich in Umlauf befindenden Stadtpässe. Derzeit nehmen ca. 35 % der möglichen Anspruchsberechtigten den Stadtpass in Anspruch. Die Resonanz der Berechtigten ist durchwegs nur positiv.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Der Ausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 


Anlagen:Liste Anbieter Stadtpass

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01.2019 Flyer Vergünstigungen (2) (828 KB)