Berichterstattung zum Projekt „Stadtpass“
1. Ausgangssituation:
Mit Beschluss des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten vom 07.12.2016 und mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Regensburg vom 15.12.2016 (VO/16/12682/50) wurde die Weiterführung des Projektes „Stadtpass“ über den 31.12.2016 beschlossen.
Unverändert gelten dabei folgende Rahmenbedingungen:
a) Berechtigter Personenkreis:
b)Vergünstigungen:
Die folgenden Einrichtungen bieten im Rahmen des Stadtpasses eine Ermäßigung von rund 50% des Regeltarifes an:
Darüber hinaus berechtigt der Stadtpass zum Erwerb eines RVV-Tickets. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Regensburg mit geringem Einkommen können in Verbindung mit dem Stadtpass Vergünstigungen beim Monats-Ticket, Zone 1, Öko-Ticket, Zone 1, Schüler und Auszubildende, Zone 1 erhalten. Die Monatstickets für Erwachsene und das Ökoticket für die Zone 1 werden um 50% ermäßigt, Monatstickets für Kinder ab dem 6. Lebensjahr bis zum Schuleintritt, für Schüler und Auszubildende um rund 65%.
Derzeit bieten 44 externe Firmen und Institutionen überwiegend aus den Bereichen Kunst, Sport und Kultur, unterschiedliche Ermäßigungen an. Die Anbieter von Vergünstigungen werden ständig aktualisiert und sind unter
c)Finanzierung:
Die Finanzierung des Stadtpasses erfolgt durch die Stadt Regensburg im Rahmen der freiwilligen Leistungen.
Bisher wurden folgende Mittel benötigt:
2016: 458.780,38 € 2017: 730.000,69 € 2018: 721.808,76 €.
2019 sind Haushaltsmittel in Höhe von 900.000,00 € und für 2020, aufgrund der einzuhaltenden Orientierungswerte, in Höhe von 850.000,00 € eingeplant.
2. Zahlen, Daten, Fakten:
Insgesamt wurden in der Zeit vom 01.04.2015 bis 30.09.2019 35.700 Stadtpässe ausgestellt. Davon befinden sich aktuell 4.608 in Umlauf (Stand 30.09.19).
Bei der Aufschlüsselung der ausgestellten Stadtpässe nach den jeweiligen Rechtskreisen der Anspruchsberechtigten ergibt sich ein deutliches Übergewicht bei den Leistungsempfängern nach dem SGB II (18.732 Stadtpässe), gefolgt von den Bereichen Asylbewerberleistungen (6.521), Wohngeld (4.928) und Grundsicherung SGB XII (3.420):
Bei 77 % der Nutzer handelt es sich um volljährige Bürger der Stadt Regensburg.
3. Inanspruchnahme von vergünstigten Angeboten:
Von den städtischen Einrichtungen wurden zur Nutzung von Freizeit- und Kulturangeboten im Zeitraum 2015 bis 2018 folgende Rückmeldungen gegeben:
Museen der Stadt Regensburg: 51 Ermäßigungen Volkshochschule:167 Ermäßigungen Stadtbücherei:507 Ermäßigungen Theater Regensburg: 88 Ermäßigungen Sing- und Musikschule: 9 Ermäßigungen Regensburger Tourismus GmbH: 1 Ermäßigung
Von den Regensburger Badebetrieben gemeldete Ermäßigungen für die dortigen Einrichtungen (Westbad, Wöhrdbad, Hallenbad, Donau-Arena):
07/2015 - 12/2015:3.159 Ermäßigungen 01/2016 - 12//2016:8.547 Ermäßigungen 01/2017 - 12/2017: 9.403 Ermäßigungen 01/2018 - 12/2018:8.844 Ermäßigungen
Abrechnungsbedingt sind statistische Werte für das laufende Kalenderjahr noch nicht vorhanden.
Regensburger Verkehrsverbund:
Der finanziell attraktivste Aspekt des Stadtpasses stellt die Vergünstigungsmöglichkeit beim RVV-Ticket dar. Dieses Angebot wurde dementsprechend gut in Anspruch genommen.
Der Sozialtarif wurde für drei Tickets eingeführt:
- Monatsticket-S - Ökoticket-S - Monatsticket Ausbildungsverkehr-S
Seit Einführung des Sozialtarifs im Juli 2015 wurden bis Ende Dezember 2018 insgesamt 106.279 Sozialtickets von Stadtpassinhabern erworben, wobei über den gesamten Zeitraum betrachtet eine stetige Zunahme der Verkaufszahlen zu verzeichnen ist. Das Ökoticket-S ist dabei mit ca. 46 % das am häufigsten genutzte Sozialticket.
Die weitere Vergabe des Stadtverkehrs an das Stadtwerk Mobilität (SMO) und der Entwurf des öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) ist in der Sitzung des Stadtrates am 26.09.2019 (VO/19/1582561) beschlossen worden. Der Sozialtarif mit den damit im Zusammenhang stehenden Ausgleichszahlungen ist eine von mehreren vertraglich zu regelnden Bestandteilen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage stand noch nicht abschließend fest, ob die Regelungen zum Sozialtarif in den gesamten Komplex des ÖDA eingearbeitet werden oder als separate Regelung über den 30.11.2019 hinaus fortgeführt werden. Eine Änderung bezüglich der Höhe der Ausgleichszahlungen ist zum jetzigen Stand nicht zu erwarten.
Laut Auskunft des RVV liegt die jährliche Schwarzfahrquote nach Einführung des Stadtpasses unter den Werten der Vorjahre (vor 2015).
Aufgrund diverser Maßnahmen und Änderungen im Ablauf beim RVV kann jedoch kein unmittelbarer Wirkungszusammenhang zwischen der Einführung des Stadtpass-Tickets und der Entwicklung der Schwarzfahrquote hergestellt werden, es ist aber davon auszugehen, dass die positive Entwicklung durch die Einführung des Stadtpass-Tickets begünstigt wurde.
4. Fazit:
Mit der Einführung des Stadtpasses und den damit verbundenen Vergünstigungen hat die Stadt Regensburg die Voraussetzungen für kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe für einen großen Personenkreis von einkommensschwachen Regensburger Bürgerinnen und Bürgern geschaffen. Es ist ein wirksames Mittel um Armut nicht zu einer Ausgrenzung der Betroffenen aus der Regensburger Gesellschaft führen zu lassen.
Die Attraktivität des Stadtpasses zeigt sich auch an der bemerkenswerten Zahl der insgesamt ausgestellten, bzw. der sich in Umlauf befindenden Stadtpässe. Derzeit nehmen ca. 35 % der möglichen Anspruchsberechtigten den Stadtpass in Anspruch. Die Resonanz der Berechtigten ist durchwegs nur positiv.
Der Ausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
Anlagen:Liste Anbieter Stadtpass
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