Vorlage - VO/19/16090/20  

 
 
Betreff: Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023;
Mittelfristige Finanzplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
20.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
21.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2019 - 2023

 

 

1.    Grundsätze und Ziele

 

 

1.1Notwendigkeit und Zweck

 

Die Gemeinden sind verpflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen (Art. 70 Abs. 1 GO, § 24 KommHV - Kameralistik -).

 

Die Finanzplanung ist ein wichtiges Instrument, um die stetige Aufgabenerfüllung zu sichern und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Durch die Zusammenfassung künftiger Finanzvorgänge zu einem zeitlich - nach Einnahme- und Ausgabearten - geordneten System soll der Ausgleich künftiger Haushalte gewährleistet sein. Zu diesem Zweck stellt der Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm den Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren dar. Nur so kann beurteilt werden, ob sich vorgesehene Investitionen auch in Zukunft mit der Leistungsfähigkeit einer Gemeinde vereinbaren lassen.

 

 

1.2Zeitraum

 

Die vorliegende Finanzplanung umfasst den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023.

 

 

1.3Fortschreibung

 

Im Rahmen der Entscheidungen über den Haushaltsplan 2020 ist die am 13.12.2018 beschlossene mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 - 2022 fortzuschreiben und der Entwicklung anzupassen.

 

Verwendung fanden insbesondere auch die Prognosen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen". Der Arbeitskreis (AK) hat in seiner Sitzung vom 07. bis 09. Mai 2019 turnusgemäß seine vorangegangene Steuerschätzung überarbeitet und an die aktuellen konjunkturellen Erwartungen angepasst. Dabei untersuchte er einen Betrachtungszeitraum bis zum Jahr 2023.

 

Diese Prognosen wurden durch Mitteilungen des Deutschen und des Bayerischen Städtetags sowie örtliche Schätzungen, v. a. bei der Veranschlagung der Gewerbesteuereinnahmen, vervollständigt.

 

Die Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen" der Sitzung vom 28. bis 30. Oktober 2019 konnten nicht mehr berücksichtigt werden, da sie nach Fertigstellung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2020 mit Finanzplan 2019 – 2023 (am 23.10.2019) eingingen. Die Unterschiede zur Mai-Schätzung sind nur gering.

 

 

2.1   Rahmenbedingungen für die Finanzplanung 2019 bis 2023 der Kommunalen

Körperschaften

 

Das Spitzengespräch zum kommunalen Finanzausgleich 2020 zwischen den Präsidenten / dem Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände mit dem Freistaat Bayern hat noch nicht stattgefunden (Termin: 21.11.2019).

 

 

2.1.1 19. Sitzung des Stabilitätsrates am 18. Juni 2019:

 

Nach einer lang andauernden Phase eines stabilen gesamtwirtschaftlichen Aufschwungs hat sich die Wachstumsdynamik der deutschen Wirtschaft seit Mitte des vergangenen Jahres merklich verlangsamt. Ein schwieriges außenwirtschaftliches Umfeld trübt den Ausblick.“ Dies hat der Stabilitätsrat in seiner 19. Sitzung am 18. Juni 2019 festgestellt. Vor diesem Hintergrund erwarte die Bundesregierung für das laufende Jahr nur noch ein reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Höhe von 0,5 Prozent. Zur weiteren Wahrung der Solidität der öffentlichen Haushalte sei es unerlässlich, Ausgaben noch stärker zu priorisieren und an der Ausgabendisziplin festzuhalten.

Der Staatshaushalt werde im laufenden Jahr erneut einen Überschuss ausweisen. Die europäische Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit in Höhe von 0,5 Prozent des BIP werde mit Abstand eingehalten. Auch für die kommenden Jahre bis 2023 erwartet der Stabilitätsrat, dass die Defizitobergrenze unterschritten wird. Der unabhängige Beirat teilt diese Einschätzung. Trotz gewisser gesamtwirtschaftlicher Unsicherheiten im außenwirtschaftlichen Umfeld sowie finanzpolitischer Risiken sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite geht der Beirat davon aus, dass die Obergrenze mit einem Sicherheitsabstand eingehalten wird. 

 

Quelle:

Pressemitteilung des Stabilitätsrates vom 18.06.2019

 

Hinweis:

Der Stabilitätsrat hält im Jahr zwei Sitzungen ab.

 

 

2.1.2 Monatsbericht Oktober 2019 des Bundesfinanzministeriums:

 

„Die abgeschwächte konjunkturelle Dynamik hält auch zu Beginn der 2. Jahreshälfte 2019 weiter an.“, stellt das Bundesfinanzministerium in seinem Monatsbericht Oktober 2019 fest. Die Wachstumsrate des realen Bruttoinlandsprodukts wird gemäß der Herbstprognose der Bundesregierung im Jahr 2019 voraussichtlich 0,5 % und im Jahr 2020 rund 1,0 % betragen.

 

Das Wachstum werde weiter in starkem Maße von der Binnenwirtschaft getragen. Hierbei würden der expandierende private Konsum sowie die starke Aktivität im Baubereich zu Buche schlagen. Der Anstieg des Aufkommens der Steuern vom Umsatz mit 3,6 % spiegle die gute Binnennachfrage wider.

 

Die verhaltene Exportentwicklung setze sich bei den Warenausfuhren im Verlauf des 3. Quartals fort. Im Vergleich zum Vorjahr befinden sich die Exporte des August deutlich im Minus. Der Rückgang liegt bei 3,9 %. Dieser Rückgang schlägt sich auch in den Zahlen der Entwicklung der Produktion im produzierenden Gewerbe nieder. Hier ist ein Rückgang von 4,0 % zu verzeichnen. Gegenüber den Zahlen im Juli 2019 hat sich die Lage jedoch stabilisiert.  Die Unsicherheit über die zukünftige Handelsentwicklung bleibe zudem hoch, was für eine fortgesetzt verhaltene Entwicklung der Ausfuhren in den nächsten Monaten spräche. Dies bestätigen auch die Einschätzungen der Unternehmen in der Befragung des ifo Instituts nach ihren Exporterwartungen im verarbeitenden Gewerbe. Diese haben sich im September deutlich verschlechtert. Insgesamt geben auch die Auftragseingänge einen negativen Ausblick speziell für die Industrie. Hier ist im August ein Einbruch gegenüber dem Vorjahr um 6,7 % zu verzeichnen  gewesen und hinterlässt somit für die nahe Zukunft ein schlechtes Bild.

 

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist uneinheitlich. Während im Bereich der qualifizierten Unternehmensdienstleistungen und vor allem im Baugewerbe die Zahl der Beschäftigten weiter ansteigt, sieht es im verarbeitenden Gewerbe sowie im Bereich der Versicherungs- und Finanzdienstleistungen deutlich düsterer aus.

Insgesamt erwartet die Bundesregierung auch im Jahr 2020 einen leichten Aufbau der Erwerbstätigkeit um rund 120.000 Personen nach rund 510.000 Personen in diesem Jahr. Die Arbeitslosenquote dagegen wird im Jahr 2020 leicht steigen, der Jahresdurchschnitt dürfte 5,1 % betragen.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (nach Hochrechnung der Bundesanstalt für Arbeit, BA) habe im Juli bei 33,35 Millionen Personen gelegen. Der Vorjahresstand würde damit um 510.000 Personen überschritten

Im September seien nach Ursprungswerten 2,235 Millionen Personen und damit um 22.000 Personen weniger als vor einem Jahr als arbeitslos registriert gewesen. „Die entsprechende Arbeitslosenquote lag bei 4,9 % und damit 0,1 Prozentpunkte unter der Quote des Vorjahresmonats.“ Die Zahl der Erwerbslosen (nach ILO-Konzept und Ursprungszahlen) betrug im August 1,39 Millionen Personen. Die Quote nach diesem Konzept liegt bei 3,2%.

 

Die Inflationsrate ist dem Monatsbericht zu Folge im September 2019 mit 1,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat wieder auf dem Rückzug. Haupttreiber der Inflation seien die stark angestiegenen Preise für elektrischen Strom (+6,0 %). Ohne den Einfluss der Energiepreise läge die Preissteigerung bei 0,6%. Die Kerninflationsrate (ohne Energie- und Nahrungsmittelpreise) lag bei 1,5 Prozent und damit noch immer deutlich unter dem Zielwert der Europäischen Zentralbank von nahe 2,0 %.

 

Quelle:

Monatsbericht Oktober 2019 des Bundesfinanzministeriums;

 

 

2.2   Regensburger Finanzplanung im Vergleich zu den Rahmenbedingungen

 

Im Vergleich zu vielen anderen Städten hatte die Stadt ab 2012 sehr hohe Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Die sehr hohe Abhängigkeit vom Verlauf dieser Steuereinnahme wird daran sichtbar, dass die Brutto-Einnahmen der Gewerbesteuer mehr als 30 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes finanziert haben. Diese Quote ist nun auf 23,9 bis 24,5 % abgerutscht. 

 

Es war immer klar, dass mögliche Verschlechterungen bei der Fortschreibung der Finanzplanung deutliche Reaktionen erfordern werden. Solche können jedoch zum Einen nicht umgehend eingeleitet werden. Zum Anderen ist zunächst nur von einer „Delle“ in der Entwicklung der Gewerbesteuer und nicht von einer sich nunmehr abzeichnenden Fortwirkung der „Delle“ ausgegangen worden, so dass bisher keine tiefgreifenden Reaktionen eingeleitet worden sind. Die weitere Entwicklung wird aber sehr aufmerksam verfolgt und analysiert und zu gegebener Zeit werden Vorschläge zu Reaktionen definiert.

 

Der Notwendigkeit, die Infrastruktur zu erhalten und in ihren Ausbau zu investieren, kann die Stadt zunächst noch mit den vorsorglich angesparten Rücklagen nachkommen.

Das Volumen des Investitionsprogrammes 2019 – 2023 wird gegenüber dem bisherigen um 27,5 Mio. € auf 721,3 Mio. € zurückgenommen. Zur Finanzierung wird ab 2021 im Finanzplan die Kreditfinanzierung dargestellt, die notwendig werden würde, wenn alle Maßnahmen des Investitionsprogrammes umgesetzt werden könnten (was allerdings nicht der Fall sein wird).

 

Verstärkt müssen die Investitionsvorhaben priorisiert und entsprechend eingeschränkt eingeplant werden. Um die dauernde Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, müssen vom Verwaltungshaushalt  höhere Zuführungen erwirtschaftet werden. Ausgabepositionen müssen hinterfragt werden.

 

 


3.  Erläuterung der Eckwerte

 

 

Die beigefügte Tabelle weist die Entwürfe der Finanzplanungsansätze aus.

 

Für die städtischen Haushalte belaufen sich die Änderungsraten nach den Entwürfen wie folgt:

 

 

2020

2021

2022

2023

 

%

%

%

%

Verwaltungshaushalt *)

     2,5

     3,0

     3,0

     3,0

Vermögenshaushalt **)

   28,3

   - 1,7

   - 4,1

   - 2,3

 

 

 

 

 

Gesamthaushalt

     8,7

     1,6

     1,1

     1,6

 

*)Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes abzüglich innere Verrechnungen, kalkulatorische

Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, kalkulatorischen Mieten,

Zuführungen zum Vermögenshaushalt.

**)Gesamtausgaben des Vermögenshaushaltes abzüglich Umschuldungen

 

In den Tabellen können sich bei den Summen aufgrund von Rundungen Abweichungen ergeben.

 

Das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat empfiehlt folgende Eckwerte für die mittelfristige Finanzplanung, die im Einzelnen erläutert und begründet werden:

 

 

3.1Einnahmen des Verwaltungshaushalts

 

3.1.1HGr. 0 = Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen

 

 

Grundsteuer B  (Hebesatz: 395 v.H. seit 2003)

 

 

2020

2021

2022

2023

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2019

  0,9

  1,1

  1,1

  1,0

AK Steuerschätzungen Okt. 2019

  1,1

  1,1

  1,1

  1,0

städt. Finanzplanung

  0,9

  1,1

  1,1

  1,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

28,1

28,4

28,7

29,0

 

Mit 28,1 Mio. € wird die Grundsteuer B in 2020 eingeplant. Kalkuliert wurde mit einem Plus von 0,9 % gemäß der Mai-Schätzung. Durch die Rundung des Ansatzes auf volle 100.000 € ergibt sich gegenüber dem Ansatz 2019 (27,8 Mio. €) eine Erhöhung um 1,1 %, die der Oktober-Schätzung entspricht. Auch für die Jahre 2021 bis 2023 werden die Steigerungsraten des AK Steuerschätzungen Mai 2019 zugrunde gelegt. Die Oktoberschätzung hat hier keine Änderungen gebracht.

 

 


Gewerbesteuer  (Hebesatz: 425 v.H. seit 1992)

 

 

2020

2021

2022

2023

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2019

0,4

3,8

2,8

2,7

AK Steuerschätzungen Okt. 2019

0,1

3,2

2,7

2,6

städt. Finanzplanung
(wegen der Rundung auf volle Mio. € weicht die tatsächliche Änderung ab)

0,0

3,8

2,8

2,7

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

170

   176

181

186

 

Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer werden im Haushaltsplan 2020 mit 170 Mio. € und damit in gleicher Höhe wie in 2019 veranschlagt. Im Nachtragshaushaltsplan 2019 war der Ansatz aufgrund der aktuellen Entwicklungen um 50 Mio. € zurückgenommen worden. Gegenüber dem Rechnungsergebnis 2018 (224,8 Mio. €) war dies ein Rückgang um 24,4 %. Damit weicht die Entwicklung in Regensburg erheblich von der Steuerschätzung vom Mai 2019 ab, die für 2019 ein leichtes Minus von 1,4 % angibt. Für 2020 war ein leichtes Plus von 0,4 % prognostiziert worden. Bis vor kurzem hat die Stadt noch mit Einnahmen i. H. v. 180 Mio. € kalkuliert, weil davon ausgegangen wurde, dass es sich in 2019 um eine vorrübergehende Delle handelt. Die letzten Nachrichten führten jedoch dazu, nun in 2020 nur 170 Mio. € einzuplanen, was in etwa der Maischätzung und vor allem der Oktoberschätzung entspricht. Für Regensburger Verhältnisse handelt es sich um einen ungewohnt deutlichen Rückgang. Andererseits können mit einem Brutto-Aufkommen von über 1.000 €/Einwohner von den acht Großstädten Bayerns neben Regensburg nur noch München und Erlangen aufwarten.

 

Für 2021 bis 2023 werden die Steigerungsraten des AK Steuerschätzungen Mai 2019 zugrunde gelegt. Die Oktoberschätzung fiel etwas ungünstiger aus. Nach dieser wären jeweils eine Mio. € weniger zu veranschlagen gewesen. (Aufgrund der Rundung auf volle Mio. € ergeben sich teilweise Abweichungen.)

 

Gegenüber der bisherigen Finanzplanung 2018 – 2022 sind in den Jahren 2019 mit 2022 nun insgesamt 245 Mio. € weniger veranschlagt.

 

 

Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer

 

 

2020

2021

2022

2023

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2019

3,8

5,1

5,3

5,3

AK Steuerschätzungen Okt. 2019

2,8

5,1

5,3

5,4

städt. Finanzplanung

3,8

5,1

5,3

5,3

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

103,8

109,1

114,9

121,0

 

(Aufgrund der Rundung auf volle 100.000 € ergeben sich teilweise Abweichungen.)

 

Der Einkommensteueranteil wird entsprechend der Steuerschätzung vom Mai 2019 mit 103,8 Mio. € um 3,8 Mio. € bzw. 3,8 % höher als in 2019 (100,0 Mio. €) veranschlagt.

Das Rechnungsergebnis 2019 steht bereits fest, da die Abschlagszahlung im Dezember für das IV. Quartal in der 1,1-fachen Höhe der schon eingegangenen Zahlung für das III. Quartal erfolgt. Mit 101,7 Mio. € liegt es um 1,7 % über den Erwartungen auf Basis der Steuerschätzung vom Mai 2019. Da nun von einer höheren Basis ausgegangen werden kann, müsste der Ansatz 2020 zu erreichen sein, obwohl für 2020 nach der Oktoberschätzung nur noch  ein Zuwachs von 2,8 % statt mit 3,8 % erwartet werden kann.

Für die Folgejahre hat die Steuerschätzung vom Mai Steigerungen von 5,1 bis 5,3 % vorhergesagt. Diese werden der Finanzplanung zu Grunde gelegt. Die Oktober-Schätzung weicht davon nur in 2023 um 0,1 Punkte ab.

Gegenüber der bisherigen Finanzplanung 2018 – 2022 sind in den Jahren 2019 mit 2022 nun insgesamt 20,0 Mio. € weniger veranschlagt.

 

 

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Gr. 0120)

 

 

2020

2021

2022

2023

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2019

-9,3

2,2

2,1

2,1

AK Steuerschätzungen Okt. 2019

-9,6

2,3

1,9

1,9

städt. Finanzplanung

-9,3

2,2

2,1

2,1

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

30,97

31,65

32,31

32,99

 

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird 2020 mit 30,97 Mio. € veranschlagt. Gegenüber dem Ansatz 2019 i. H. v. 34,15 Mio. € bedeutet dies eine Reduzierung um 3,18 Mio. € bzw. 9,3 % (Ergebnis der Mai-Schätzung).

Bei den beiden Umsatzsteuerbeteiligungen stehen die Rechnungsergebnisse ebenfalls schon fest, da die Abschlagszahlungen im Dezember für das IV. Quartal hier in der 1,0-fachen Höhe der schon eingegangenen Zahlung für das III. Quartal kommen.

Das Rechnungsergebnis 2019 bei Gr. 0120 fällt mit 34,24 Mio. € um 0,09 Mio. € besser aus als im Nachtragshaushaltsplan veranschlagt. Durch den höheren Ausgangswert in 2019 ergibt sich ab 2020 aufgrund der etwas geringeren Entwicklung laut der Oktoberschätzung insgesamt nur eine Minderung gegenüber den eingestellten Ansätzen um 0,14 Mio. €.

Gegenüber der bisherigen Finanzplanung 2018 – 2022 sind in den Jahren 2019 mit 2022 insgesamt 1,8 Mio. € mehr eingeplant. Davon entfällt auf 2019 ein Plus von 3,64 Mio. € und auf 2020 mit 2022 ein Minus von 1,84 Mio. €.

 

 

Schlüsselzuweisungen

 

 

2020

2021

2022

2023

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

städt. Finanzplanung

16,3

187,4

23,2

1,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

  8,7

  25,0

  30,8

  31,1

 

Die Ansätze werden gebildet aufgrund der Bestimmungen des Finanzausgleichs und damit im Wesentlichen durch Gegenüberstellung der Steuerkraftmesszahlen und der Ausgangsmesszahlen (Bedarfsansatz), die vielfältigen Einflussfaktoren unterliegen, was zu Unsicherheiten bei der Ansatzbildung führt.

 

Schlüsselzuweisungen werden mit 8,7 Mio. € und damit etwas höher als in 2019 (7,48 Mio. €) eingeplant, weil die Steuerkraft der Stadt Regensburg von 2019 auf 2020 mit 3,6 % geringer als die aller Gemeinden Bayerns (+ 7,1 %) gestiegen ist.

 

Wegen des deutlichen Rückganges der Gewerbesteuereinnahmen in 2019 wird ab 2021 mit entsprechend höheren Schlüsselzuweisungen gerechnet.

 

 

Familienleistungsausgleich (Gr. 0615)

 

Der Freistaat Bayern leitet seinen erhöhten Anteil am Umsatzsteueraufkommen im Rahmen des Familienleistungsausgleiches, soweit Ausfälle beim Einkommensteueranteil der Gemeinde anfallen, an die Kommunen weiter.

 

 

2020

2021

2022

2023

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2019

  4,8

   3,2

  3,1

3,1

AK Steuerschätzungen Okt. 2019

  4,3

   3,3

  2,8

2,7

städt. Finanzplanung

  4,8

   3,2

  3,1

3,1

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

7,88

8,13

8,39

8,65

 

Die Umsatzsteuerbeteiligung für Verluste aus dem Familienleistungsausgleich wird 2020 mit 7,88 Mio. € und damit um 0,36 Mio. € bzw. 4,8 %  höher als in 2019 veranschlagt.

Das Rechnungsergebnis 2019 beläuft sich auf 7,29 Mio. €.

Für 2021 mit 2023 erwarten die Steuerschätzer dann geringere Zuwächse. Während sie nach der Mai-Schätzung relativ konstant bei 3,2 % bzw. 3,1 % gelegen wären, sieht die Oktober-Schätzung nur noch bei 3,3 % bis 2,7 % vor. Gegenüber der Veranschlagung bedeutet dies in den Jahren 2020 mit 2023 insgesamt eine Minderung um 1,24 Mio. €.

 

 

Grunderwerbsteuer

 

 

2020

2021

2022

2023

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2019

  k. A.

  k. A.

  k. A.

  k. A.

AK Steuerschätzungen Okt. 2019

  k. A.

  k. A.

  k. A.

  k. A.

städt. Finanzplanung

  0,0

  0,0

0,0

0,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

  9,0

9,0

9,0

9,0

 

Die Stadt erhält 8/21 des örtlichen Aufkommens der Grunderwerbsteuer, die 3,5 % des Kaufpreises beträgt, somit 1,33 % des Kaufpreises.

Wie in der bisherigen Finanzplanung 2018 – 2022 werden die Ansätze in allen Jahren in Höhe von 9,0 Mio. € veranschlagt. Dazu müssen jedes Jahr Grundstücksgeschäfte mit einem Volumen von 675 Mio. € getätigt werden.

 

 

3.1.2HGr. 1  =  Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Die Einnahmen dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2020 durch Einzelberechnung ermittelt.

Insgesamt umfassen die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb im Haushaltsjahr 2020 ein Volumen von 287,4 Mio. € und steigen damit gegenüber dem Haushaltsjahr 2019 um 0,5  Mio. € (0,2 %) an. Die bedeutendsten Änderungen gegenüber 2019 sind:

 

Die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Gr. 17) steigen um 6,9 Mio. € an: Der Anteil des Freistaates Bayern an der kindbezogenen Förderung nach dem Bayer. Kin-derbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) für Kindergärten, Kinderkrippen und Kinder-horte erhöht sich aufgrund des Anstiegs der Anzahl der Kinderbetreuungsplätze sowie der jährlichen Anpassung des Basiswertes insgesamt um 3,1 Mio. Daneben wurde 2019 ein weiterer Zuschuss ins BayKiBiG aufgenommen, welcher Eltern von Kindern im Alter von über drei Jahren, die in Kindertagesstätten betreut werden, um 100 Euro pro Monat entlasten soll. Dieser Zuschuss beträgt für Kinder aus der Stadt Regensburg insgesamt 3,8 Mio. €. Es entfallen hierbei 2,6 Mio. € auf Kinder in kirchlichen und gemeinnützigen Trägern, der Rest auf Kinder in städtischen Einrichtungen.

 

Der Rückgang bei der Jugendhilfe (UA 45) in 2020 um insgesamt etwa 3,3 Mio. € ist zum einen durch Anpassungen in Folge der Fallzahlentwicklungen und zum anderen durch Nachzahlungen in 2019 für Vorjahre bedingt.

 

Die Inneren Verrechnungen steigen um 5,3 Mio. €.

 

Für die Planungsjahre 2021 - 2023 wurden die Ansätze durch globale Hochrechnung mit 1,0 % ermittelt, was erfahrungsgemäß ein hinreichendes und zulässiges Verfahren für die Finanzplanung ist. Abweichend davon, wurden ab 2021 entsprechend der Planung der korrespondierenden Ausgaben die Einnahmen aus Inneren Verrechnungen um 2,6 % bis 2,9 %, die Lehrpersonalzuschüsse um jeweils 3,0 % gesteigert. Für die Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende und für den Ersatz von Ausgaben für die Unterbringung von (erwachsenen) Flüchtlingen wurden jährliche Zuwächse von 2,0 % eingeplant. Die Einnahmen der kostenrechnenden Einrichtungen wurden individuell ermittelt. Ebenso wurden die Einnahmen des staatlichen Anteiles an der kindbezogenen Förderung nach dem Bayer. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz für Kindergärten, Krabbelstuben und Kinderhorte entsprechend der geplanten zusätzlichen Einrichtungen ermittelt. Die Ablösezahlungen für die neu zu errichtenden Hochwasserschutzanlagen werden für die Jahre 2021 bis 2023 mit je 1,25 Mio. € erwartet.

 

Insgesamt steigen die Einnahmen der HGr. 1 in 2021 bis 2023 um 1,2 bis 2,0 %.

 

 

3.1.3HGr. 2 = Sonstige Finanzeinnahmen

 

An sonstigen Finanzeinnahmen sind insgesamt rd. 40,1 Mio. € veranschlagt, was im Vergleich zum Haushaltsjahr 2019 eine Steigerung um 0,9 Mio. € bedeutet. Bereinigt man zur besseren Vergleichbarkeit die Veranschlagungen der Hauptgruppe 2 um die gesamten Zuführungen der Gruppe 28, so klettern die sonstigen Finanzeinnahmen mit 38,38 Mio. € um 1,1 Mio. € über dem Vorjahresniveau.

Die größte Veränderung ergibt sich bei den Zinsen von privaten Unternehmen. Hier werden die Einnahmen um 0,7 Mio. € höher veranschlagt als im Haushaltsjahr 2019.

Aus der Verzinsung von Gewerbesteuer-Nachforderungen (Gr. 26) werden 2,7 Mio. € und damit 0,2 Mio. € mehr als in 2019 erwartet. Die kalkulatorischen Einnahmen aus Abschreibungen (Gr. 270) steigen um 0,1 Mio. € auf 11,6 Mio. € an.

 

Die Ansätze für 2020 wurden durch Einzelberechnung gebildet. Für die Jahre 2021 bis 2023 wurden die Zinseinnahmen (Gr. 20; rückläufig wegen Abbau der allgemeinen Rücklage), die Konzessionsabgabe (Gr. 22), die Schuldendienstbeihilfen (Gr. 23), die kalkulatorischen Kosten (Gr. 27) und die Zuführungen vom Vermögenshaushalt (Gr. 28) ermittelt. Die Ansätze der übrigen Gruppen wurden pauschal hochgerechnet, wobei die Steigerungsraten entsprechend den korrespondierenden Ausgabegruppen verwendet wurden. Somit wurden in den Jahren 2021 bis 2023 bei den Gr. 24 und 25 die Erstattungen für Sozialhilfeleistungen mit jeweils 2,0 % und für Jugendhilfeleistungen mit jeweils 3,0 % mehr veranschlagt. In den Vorjahren wurden die Jugendhilfeleistungen mit 8,0 % gesteigert. Die Entwicklung der Rechenergebnisse in diesem Bereich blieb in den letzten Jahren jedoch stark hinter dieser Zahl zurück, weshalb die Steigerungsrate hier nach unten hin angepasst wurde.

 

 


3.2Einnahmen des Vermögenshaushalts

 

 

3.2.1Gr. 31 = Entnahme aus der Rücklage

 

Der allgemeinen Rücklage (ohne zweckgebundene Rücklagen wie u.a.: Budgetrücklagen, Rücklagen der KrE Straßenreinigung sowie Abwasser- und Abfallbeseitigung, Versorgungsrücklagen, Rücklagen für Parkierungsanlagen (insb. aus der Stellplatzablöse) und für Hochwasserschutz sowie für fiduziarischen Stiftungen) werden in 2019  54,9 Mio. € entnommen. Sie wird nach Abschluss des Haushaltsjahres 2019 einen Stand von 171,8 Mio. € frei verfügbarer Mittel aufweisen. In den Jahren 2020 bis 2023 werden 171,5 Mio. € zur Finanzierung von Investitionen verwendet. Zusätzlich sind 14,7 Mio. € für wahrscheinliche Projekte (siehe „b) notwendige Vormerkungen“) reserviert. Es sind dann neben der Mindestrücklage keine freien Rücklagen mehr vorhanden.

 

 

Die Mindestrücklage wird in allen Jahren des Finanzplanungszeitraumes vorgehalten.

 

Die gemäß Art. 18 BayVersRücklG seit 2018 gesetzlich zulässige Entnahme (über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren) aus der Versorgungsrücklage (gesamt z.Zt. rd. 15 Mio. €) i.H.v. vsl. rd. 1,1 Mio. € pro Jahr (Hochrechnung) wurde bisher nicht vollzogen, da diese eine sichere Anlageform darstellt.

 

 

3.2.2Gr. 34  =Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens

 

Bei dieser Gruppe sind fast ausschließlich Grundstücksverkäufe (UGr. 340) eingeplant.

Diese Ansätze erhöhen sich im Haushaltsjahr 2020 gegenüber 2019 um 0,4 Mio. € auf 15,2 Mio. €; bereinigt um interne Verrechnungen in 2020 i.H.v. rd. 3,5 Mio. € ist ein Rückgang um rd. 3,1 Mio. € zu verzeichnen.

 

Die Einnahmen in den Jahren 2021 mit 2023 bewegen sich zwischen 4,2 Mio. € und 15,7 Mio. € (teilweise einschl. interner Verrechnungen).

 

Die genannten neuen Planwerte 2019 - 2022 liegen etwas über dem Niveau (~ + 0,6 Mio. €/a) der vorhergehenden Finanzplanung.

 

Überwiegend bis zu den Jahren 2020/2021 erfolgt noch die Veräußerung des Großteils der Flächen auf dem „Areal der ‚ehem. Nibelungenkaserne‘“ sowie auf dem „Gebiet ‚Burgweinting Nordwest’ (außerhalb der ‚Entwicklungsmaßnahme Burgweinting‘)“.

 

Im Gebiet der „Entwicklungsmaßnahme Burgweinting“ ist in diesen Jahren die kontinuierliche Veräußerung von weiteren Parzellen in den „Gewerbe- und Industriegebieten ‚Burgweinting – Süd / Ost / West’“ vorgesehen.

 

In den Jahren 2020 und 2021 sind zudem (interne) Verrechnungen von Flächen im Zusammenhang mit dem Neubau der Leichtathletiktrainingshalle und des Hallenbades sowie von Quartiersparkierungsanlagen veranschlagt.

 

Insbesondere ab dem Jahr 2021/2022 sind erste Veräußerungen von Flächen zur Wohnbebauung im „Bebauungsplangebiet ‚Heckstegstraße‘“ sowie zur Gewerbenutzung im „Bebauungsplangebiet ‚Sulzfeldstraße‘“ beabsichtigt.

 

Bereinigt um interne Verbuchungen beläuft sich der Durchschnitt der Jahre 2019 mit 2023 auf 10,9 Mio. € (gültige Finanzplanung: 12,0 Mio. €). Dieser liegt unter dem langjährigen Durchschnitt (der Jahre 1992 bis 2018) mit fast unverändert 14,5 Mio. €.

 

 

3.2.3Gr. 35  =Beiträge und ähnliche Entgelte

 

Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2020 erreicht mit 6,0 Mio. € im Gegensatz zu 2019 mit 8,5 Mio. € einen niedrigeren Wert.

 

Ab 2021 wird mit Beiträgen zwischen 5,6 Mio. € und 8,6 Mio. € kalkuliert.

 

Die genannten neuen Planwerte 2019-2022 liegen etwas über dem Niveau (~ + 0,2 Mio. €/a) der vorhergehenden Finanzplanung.

 

Die Ansätze für Erschließungs- und Folgekostenbeiträge basieren jeweils auf den vorgesehenen Straßenbau- bzw. Kanalbauprogrammen unter Berücksichtigung von vertraglichen Regelungen mit den Investoren aus neuen Baugebieten und auch auf Beitragseingängen i.Z.m. Grundstücksveräußerungen in neuen Baugebieten.

 

Ab dem Jahr 2019 sind die Einzel-Erstattungen des Freistaates Bayern aufgrund der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 01.01.2018 im Rahmen der sog. Spitz-Abrechnung von „Alt-Fällen“ (pauschale Ausgleichsleistungen bei HhSt. 6300.3615) berücksichtigt.

 

Insb. in den Jahren 2019 und 2021 sind zusätzlich auch einmalige (größere) Beiträge aufgrund vertraglicher Regelungen im Zusammenhang mit neuen Baugebieten veranschlagt.

 

 

3.2.4Gr. 36  =Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen

 

Die Einnahmen dieser Gruppe beziehen sich hauptsächlich auf die Zuweisungen für Maßnahmen des Investitionsprogramms.

Bei der Ansatzbildung wurde i.d.R. eine optimal erreichbare Zuschusshöhe unterstellt.

 

Zusätzlich sind insb. die sog. - Umlagekraft abhängige - ‚allgemeine Investitionspauschale’ mit 2,5 Mio. € im Jahr 2020 (2019: 2,1 Mio. €) sowie in den Jahren 2021 bis 2023 mit Beträgen von 2,5 Mio. € bzw. 2,8 Mio. € sowie seit 2019 die pauschalen Ersatz-Leistungen des Freistaates Bayern aufgrund der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 01.01.2018 auf Basis der Siedlungsfläche und des früheren Ist-Aufkommens (Einzelfall-Erstattungen bei HhSt. 6300.3526) veranschlagt.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden zum einen die Höhe der Zuweisungen und Zuschüsse sowie zum anderen deren prozentuale Anteile an den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des neuen Finanzplanes dargestellt:

 

Finanzplanungsjahr

2019

2020

2021

2022

2023

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse

(in Mio. €)

27,9

37,7

37,0

29,4

33,7

Finanzierungsquote

(in %)

18,3

18,3

18,2

15,4

18,2

 

Die durchschnittliche Finanzierungsquote 2019 - 2022 mit ~ 17,5 % entspricht in etwa dem Niveau der vorhergehenden Finanzplanung (mit ~ 17,1 %).

 

Die Finanzierungsquoten im jeweiligen Jahr sind stark abhängig von den Gesamtveranschlagungen und der Veranschlagung von (größeren) förderfähigen bzw. nicht förderfähigen Maßnahmen sowie dem Eingang der entsprechenden Zuweisungen (u.a. erste Raten frühestens mit Realisierungsbeginn bzw. teilweise erst im Folgejahr sowie teilweise nicht unerheblicher Nachlauf der Restraten).

Die o.g. Quoten basieren auf einer komplexen Kombination der vorgenannten Faktoren und lassen sich nicht auf einzelne Ursachen fokussieren.

 

 

3.2.5Gr. 37  =  Einnahmen aus Krediten

 

In 2019 ist die Aufnahme der letzten Rate i.H.v. 50,00 T€ des sehr günstigen Darlehens für die denkmalgerechte Instandsetzung der Steinernen Brücke (seit 2014 in Summe insgesamt 0,50 Mio. €) eingeplant.

In 2020 ist keine Kreditaufnahme voranschlagt; in 2021 bis 2023 sind wieder normale Kreditaufnahmen i.H.v. 20,85 bzw. 78,54 bzw. 81,16 Mio. € vorgesehen.

In den Jahren 2019 mit 2021 sind für Umschuldungen 12,69 bzw. 28,95 bzw. 3,60 Mio. € eingestellt.

 

Für den Regiebetrieb Arena sind gem. gesonderten Wirtschaftsplan keine Kreditaufnahmen vorgesehen.

 

 

3.3  Ausgaben des Verwaltungshaushalts

 

 

3.3.1HGr. 4  =  Personalausgaben

 

Entwicklung der Personalausgaben von 2019 bis 2023 nach Ansätzen:

 

Jahr

Personalausgaben

Änderung ggü. Vorjahr

 

 

 

Absolut

relativ

Anteil am Verwaltungshaushalt

in Mio. €

in Mio. €

in %

in %

 

 

 

 

 

2019

228,40 *)

18,31

8,72%

32,97%

2020

243,70

15,30

6,70%

35,08%

2021

253,60

9,90

4,06%

34,78%

2022

261,00

7,40

2,92%

34,52%

2023

269,05

8,05

3,08%

34,75%

 

*) Ansatz gem. Nachtragshaushaltsplan

 

Die Personalkosten im Jahr 2020 erhöhen sich gegenüber der Veranschlagung 2019 um 15,3 Mio. € oder 6,7 %. Neben Tarif- und Besoldungserhöhungen werden die Steigerungen durch die Stellenplanänderungen im Nachtragshaushaltsplan 2019 (diese führten in 2019 nur für einzelne Monate zu höheren Ausgaben) und im Haushaltsplan 2020 (diese werden in 2020 nur teilweise - vsl. etwa zur Hälfte - ausgabewirksam, da die Stellen erst ab Inkrafttreten der Haushaltssatzung sukzessive besetzt werden können) berücksichtigt.

 

Der Stellenplan 2020 sieht für die Stadtverwaltung eine Mehrung um 81,9 Stellen gegenüber dem Stellenplan 2019 vor.

(92,6 Stellen werden per Saldo durch Schaffungen und Einziehungen neu geschaffen; gleichzeitig werden 10,7 Stellen die KW- bzw. KU-Vermerke vollzogen.)

 

Rund 30 % der Stellenmehrungen entfallen auf den sozialen Bereich. Die zusätzlichen Stellen in der Kinderbetreuung machen etwa 16 % aus. 18 % des Stellenzuwachses sind der öffentlichen Sicherheit zuzuschreiben. Die restlichen 36 % verteilen sich auf den Baubereich, spezielle Einzelthemen und verschiedene Zwecke.

 

Für die Jahre 2021 ff wird jeweils von einer Steigerung um rd. 3,0 v. H. ausgegangen. In 2021 wirkt sich zudem aus, dass die mit dem Stellenplan 2020 neu geschaffenen Stellen in 2021 ganzjährig besetzt sein werden. In 2022 wurde außerdem berücksichtigt, dass in diesem Jahr keine Wahlen stattfinden.

 

 


3.3.2HGr. 5/6  =  Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Im Jahr 2020 werden die Ansätze für den Sachaufwand um 1,4 Mio. € auf 221,9 Mio. € gesteigert.

Die wesentlichen Änderungen sind der Anstieg der Inneren Verrechnungen um 5,3 Mio. €,

Minderungen ergaben sich insb. beim Amt für Informations- und Kommunikationstechnik      (-0,6 Mio. €), beim Unterhalt von Grundstücken und baulichen Anlagen um - 0,7 Mio. €. Minderveranschlagungen ergeben sich auch beim Fahrradvermietungssystem (UA 7916) in Höhe von -0,3 Mio. €, da die finanzielle Beteiligung als Kapitaleinlage über den Vermögenshaushalt abgewickelt wird. Zudem wurden die Ansätze für den Kanalunterhalt um -0,4 Mio. € gegenüber 2019 abgesenkt, da die bisherigen Rechenergebnisse weit unter den Veranschlagungen lagen.

 

Die Ausgaben dieser Hauptgruppen wurden für das Haushaltsjahr 2020 durch Einzelberechnung und für die Folgejahre grundsätzlich durch individuelle Planung gebildet. In Einzelfällen wurden pauschale Hochrechnungen in den Folgejahren durchgeführt. Ergänzend zur Hochrechnung werden Folgekosten für Einrichtungen berücksichtigt, die erst im Planungszeitraum geschaffen werden bzw. Kosten die außerhalb der üblichen Veränderungen hinzukommen. Da die Inneren Verrechnungen von Sach- und Personalkosten abhängen, steigen sie ab dem Jahr 2021 um 2,6 % bis 2,9 %. Die Kosten der Unterkunft werden entsprechend der Planung der Sozialhilfeausgaben mit jährlichen Erhöhungen von 2,0 % veranschlagt.

Ab 2021 sollen in einem neuen Gebäude Büroflächen angemietet werden. Hierfür fallen jährlich ca. 0,9 Mio. € an Kosten an. Diese werden im Jahr 2021 nur zu zwei Dritteln des Betrages anfallen, da das Gebäude frühestens im April 2021 bezogen werden kann. Daneben gibt es verschiedene zusätzliche öffentlichen Einrichtungen, die in den Jahren 2021 mit 2023 in Betrieb gehen sollen oder ab 2021 deutlich mehr Geld benötigen als in 2020 (RUBINA, in dem ein Kinderhaus, das Energiebildungszentrum und das „MINT-Haus“ untergebracht sind). Im Wesentlichen sind dies der Neubau der Grundschule West mit Sporthalle, mehrere Kindertagesstätten, das Begegnungszentrum in der Guerickestraße und das Zentraldepot/Archiv.

In der Hauptgruppe 6 ergibt sich ein Wechsel in der Einplanung der Entsorgungskosten für den im Klärwerk anfallenden Klärschlamm. Dieser ist in 2020 noch mit 2,5 Mio. € in der Gruppe 63 eingeplant und damit auch 0,4 Mio. € höher als in 2019. Da die Entsorgung jedoch im Laufe des Jahres 2020 durch den Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf erfolgen soll, erfolgt der Ansatz der hierfür anfallen Kosten ab 2021 in der Gruppe 71.

Bei der Abwasserabgabe werden für Vorauszahlungen in den Jahren 2021, 2022 und 2023 jeweils 0,7 Mio. € eingestellt. In 2020 wird ein negativer Ansatz i. H. v. -1,4 Mio. € (Saldo aus Vorauszahlung für 2020 und Rückerstattung der Vorauszahlungen 2017 – 2019 aufgrund Verrechnung mit Investitionen) veranschlagt.

Die Steigerungsraten belaufen sich in 2021 auf 3,4 %, in 2022 auf 2,8 % und in 2023 auf 2,6 %.

 

 

3.3.3HGr. 7  =  Zuweisungen und Zuschüsse

 

Die Ansätze dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2020 und für die Folgejahre durch Einzelberechnung ermittelt und punktuell durch globale Hochrechnung ergänzt. Gegenüber 2019 erhöht sich im Jahr 2020 der Gesamtbetrag um 4,8 Mio. € bzw. 4,5 % auf 110,7 Mio. €.

 

Um 3,6 Mio. € werden die Zuschüsse (staatlicher und kommunaler Anteil) im Rahmen der Förderung von Kindertagesstätten freigemeinnütziger Träger gemäß dem BayKiBiG erhöht.

Daneben ergeben sich notwendigerweise Mehrausgaben in Höhe von 1,2 Mio. € für die Weiterleitung des Elternbeitragszuschusses an Eltern von Kindern, die eine städtische Kindertagesstätte besuchen.

 

Die Ausgaben der Sozialhilfe (Gruppen 73 mit 75 und 78 mit 79) sind im Jahr 2020 leicht rückläufig. Die Ansätze summieren sich auf 27,3 Mio. €. Damit werden in diesem Bereich rund 0,2 Mio. € weniger als 2019 veranschlagt.

 

Für Ausgaben der Jugendhilfe werden gegenüber 2019 um rd. 1,0 Mio. € weniger eingestellt.

Diese Minderung ergibt sich vollständig bei der Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen.

 

Ab 2021 werden die Ansätze für die Sozialhilfe mit jährlich 2,0 % und die für die Jugendhilfe werden mit jährlich 3,0 % fortgeschrieben. In den Vorjahren wurden die Jugendhilfeleistungen mit 8,0 % gesteigert. Die Entwicklung der Rechenergebnisse in diesem Bereich blieb in den letzten Jahren jedoch stark hinter dieser Zahl zurück, weshalb die Steigerungsrate hier nach unten hin angepasst wurde.

 

Bei der Gruppe 71 ergeben sich für die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Jahr 2020 Mehrausgaben von 1,3 Mio. € und ab 2021 kommen die Entsorgungskosten für den im Klärwerk anfallenden Klärschlamm durch den Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf hinzu. 2021 sind hierfür 2,2 Mio.€ eingeplant und dieses Niveau wird auch beibehalten.

 

 

3.3.4HGr. 8  =  Sonstige Finanzausgaben

 

Die durch Einzelberechnung/Schätzung ermittelten Ausgabeansätze dieser Hauptgruppe umfassen die Zinsausgaben, die Gewerbesteuer- und Bezirksumlage, die Deckungsreserve, die Verlustabdeckung für das Theater Regensburg, die Regensburg SeniorenStift gGmbH, die Regensburg Tourismus GmbH, den Regiebetrieb „Arena Regensburg“ und das Stadtwerk Regensburg GmbH sowie die Zuführung an den Vermögenshaushalt.

Nachfolgend wird die erwartete Entwicklung der einzelnen Ausgaben dargestellt:

 

Die Zinsausgaben sind abhängig von den erwarteten Kapitalmarktverhältnissen und dem Schuldenstand:

 

2019:  1,76 Mio. €2022:  1,51 Mio. €

2020:  1,40 Mio. €2023:  2,25 Mio. €

2021:  1,35 Mio. €

 

Die tägliche Zinsbelastung sinkt von 4.832 € in 2019 auf 3.708 € in 2021 und steigt dann auf 6.172 € in 2023, sofern die Darlehen tatsächlich aufgenommen werden.

 

Die Gewerbesteuerumlage wurde entsprechend dem für das jeweilige Jahr geschätzten Gewerbesteueraufkommen ermittelt.

2020 werden mit 14,50 Mio. € um 4,07 Mio. € weniger als in 2019 veranschlagt. Sowohl in 2019 als auch in 2020 wird mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von  170 Mio. € gerechnet. Während in 2019 die Gewerbesteuerumlage noch mit 64,0 Vervielfältigerpunkten zu zahlen ist, entfallen mit dem Auslaufen der „Neuordnung Finanzausgleich - Solidarpakt-“  ab 2020 davon 29,0 Vervielfältigerpunkte. Die Haushaltsansätze für die Gewerbesteuerumlage der beiden Jahre unterscheiden sich deutlich geringer, weil in 2019 eine Rückerstattung von 7,03 Mio. € der im IV. Quartal 2018 geleisteten Abschlagszahlung erfolgt ist, während in 2020 mit einer Nachzahlung auf die Abschlagszahlung IV/2019 in Höhe von 0,50 Mio. € kalkuliert wird.

In der Jahren 2021 mit 2023 werden für die Gewerbesteuerumlage 14,49 Mio. € bzw. 14,91 bzw. 15,32 Mio. € eingeplant.

 

Die Bezirksumlage (Gr. 83) wird mit 51,35 Mio. € um 3,23 Mio. € bzw. 6,7 % höher als im Vorjahr (48,12 Mio. €) eingestellt. In den Jahren 2021 bis 2023 wird die Bezirksumlage mit Beträgen von 48,50 Mio. € bis 54,78 Mio. € veranschlagt.

 

Die weiteren Finanzausgaben (Gr. 84) werden mit 4,13 Mio. € um 2,80 Mio. € niedriger als im Vorjahr (6,93 Mio. €) eingeplant. Der Ansatz für Bodenordnungsverfahren (HSt. 6141.8414; korrespondierend mit Gr. 2634) wird i. H. v. 0,6 Mio. € eingestellt und liegt damit auf dem Niveau des Ansatzes von 2019. Der Ansatz für die Verzinsung von Gewerbesteuererstattungen (HSt. 0331.8412) wird mit 3,5 Mio. € um 2,8 Mio. € niedriger als in 2019 eingeplant. In 2019 wurde die Rückzahlung größerer Beträge für weiter zurückliegende Jahre erwartet. Dieser Sondereffekt entfällt 2020 wieder. 2021 werden noch 3,0 Mio. € veranschlagt, 2022 und 2023 jeweils 2,7 Mio. €.

Der Ansatz für Bodenordnungsverfahren (HSt. 6141.8414; korrespondierend mit Gr. 2634) wird ab 2020 i. H. v. 0,6 Mio. € eingestellt und liegt damit um 0,1 Mio. € über dem Ansatz von 2019.

 

Die allgemeine Zuführung zum Vermögenshaushalt wird in 2020 i. H. v. 10,30 Mio. € veranschlagt.

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

 

 

 

 

 

 

 

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Zuführung

37,10

10,30

18,35

24,40

19,45

Mindestzuführung

  2,03

  1,55

  1,55

  1,81

  2,64

Freie Spitze

35,08

8,75

16,80

22,60

16,82

 

Zur Aufteilung in die allgemeine und die zweckgebundenen Zuführungen wird auf die beigefügte Tabelle verwiesen.

 

Die allgemeine Deckungsreserve beträgt 2020  2.477.350 €. In den Jahren 2021 bis 2023 beträgt die Deckungsreserve zwischen 2.501.650 € und 2.579.850 €.

 

 

3.4  HGr. 9 = Ausgaben des Vermögenshaushaltes

 

 

Gr. 93, 94 – 96 und 92 + 98 = Vermögenserwerb, Baumaßnahmen sowie Investitionsförderungsdarlehen und -zuschüsse

 

Auf den Entwurf des Investitionsprogrammes 2019 bis 2023 wird verwiesen.

 

Zusätzlich werden insbesondere zum Ausgleich der laufenden Betriebsdefizite der städtischen Tochtergesellschaften (u.a. das Stadtwerk Regensburg GmbH) Kapitaleinlagen geleistet; die Kapitaleinlagen zur Finanzierung von Investitionen (u.a. Leichtathletiktrainingshalle, Hallenbad und Parkierungsanlagen) sind im Investitionsprogramm ausgewiesen.

 

Für Kapitaleinlagen für laufende Zwecke werden in 2020 rd. 30,6 Mio. € (2019 rd. 22,1 Mio. €) veranschlagt; für 2021 bis 2023 werden Beträgen zwischen 38,3 Mio. € und 43,8 Mio. € prognostiziert, das sind rd. 0,1 Mio. € bis 9,7 Mio. € (in Summe 2019 – 2022 rd. 19,9 Mio. €) mehr als in der gültigen Finanzplanung.

Diese werden im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet und dem Vermögenshaushalt zugeführt (vgl. Gr. 86 und 30).

 

Die Erhöhung ab 2020 ff liegt insb. daran, dass vor allem bei der das Stadtwerk Regensburg GmbH einschl. Tochter- und Enkelgesellschaften ein signifikanter Verlustanstieg zu verzeichnen ist, der hauptsächlich zum einen auf die weiter zunehmende umweltgerechte Umstellung der Busflotte im ÖPNV-Bereich sowie zum anderen auf Investitionen und laufende Betriebsaufwendungen für neue Einrichtungen (u.a. Leichtathletiktrainingshalle, Hallenbad, Parkierungsanlagen sowie Fahrradvermietungssystem) zurück zu führen ist.

 

 

Gr. 97 = Tilgung von Krediten

 

Die ordentlichen Tilgungen bewegen sich in 2019 bis 2023 zwischen 2,03 Mio. € (in 2019) und 1,55 Mio. € (in 2020) sowie 2,64 Mio. € (in 2023).

Die ordentlichen Tilgungen sind durch Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt zu decken. Dies ist in allen Jahren möglich.

 

Insgesamt ist in den Jahren 2019 mit 2023 eine – fiktive - Netto-Neu-Verschuldung i. H. v. insgesamt 165,03 Mio. € auf dann 251,89 Mio. € veranschlagt (ohne externe Schulden der Arena im Sondervermögen).

Diese Neu-Verschuldung würde nur greifen, sofern das gesamte geplante Investitionsprogramm bis 2023 abgearbeitet werden kann – was erfahrungsgemäß nicht der Fall sein wird.

Der Schuldenabbau wird in 2019 und 2020 mit 7,98 bzw. 1,55 Mio. € noch fortgesetzt.

Ab 2021 ff ist allerdings zum Abgleich des Finanzplanes die Ausweisung von Netto-Neu-Verschuldungen mit 19,30 bzw. 76,73 bzw. 78,53 Mio. € notwendig.

Die Schulden der Stadt werden in der nun vorliegenden Finanzplanung zum Jahresende 2022 mit 173,37 Mio. € höher (+ 107,43 Mio. €) auszuweisen sein, als nach der Finanzplanung 2018 – 2022 (65,94 Mio. €).

 

 

Auf die Anlage II darf verwiesen werden.

 

 


4.Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

 

a) „Die abgeschwächte konjunkturelle Dynamik hält auch zu Beginn der 2. Jahreshälfte 2019 weiter an“, stellt das Bundesfinanzministerium in seinem Monatsbericht Oktober 2019 fest. Die verhaltene Exportentwicklung setzt sich bei den Warenausfuhren im Verlauf des 3. Quartals fort. Im Vergleich zum Vorjahr gingen die Exporte im August um 3,9 % zurück.

 

b) Die Ansätze der Gewerbesteuer sind im Vergleich zu anderen Städten noch auf einem überdurchschnittlichen Niveau. Allerdings werden sie deutlich niedriger eingestellt als in der Finanzplanung 2018 – 2022. In 2019 sind 50 Mio. € weniger und in den Jahren 2020 mit 2022 jeweils 63 bis 67 Mio. € weniger veranschlagt. Die Ansätze basieren auf den Prognosen vom Mai 2019 des Arbeitskreises Steuerschätzung. Die Oktober-Schätzung weicht davon nur geringfügig ab (jeweils 1 Mio. € weniger).

 

c) Der Einkommensteueranteil wird in 2020 mit 103,8 Mio. € um 3,8 Mio. € höher als in 2019 (100,0 Mio. €) veranschlagt. Verglichen mit der bisherigen Finanzplanung 2018 – 2022 sind nach der Steuerschätzung vom Mai 2019 in den Jahren 2019 mit 2022 insgesamt Mindereinnahmen von 20,0 Mio. € zu erwarten. Die Oktober-Schätzung bringt hier keine wesentliche Änderung.

 

d) Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird 2020 mit 30,97 Mio. € veranschlagt. Gegenüber dem Ansatz 2019 i. H. v. 34,15 Mio. € bedeutet dies eine Reduzierung um 3,18 Mio. € bzw. 9,3 % (Ergebnis der Mai-Schätzung). Da das Rechnungsergebnis 2019 mit 34,24 Mio. € um 0,09 Mio. € besser ausfällt als im Nachtragshaushaltsplan, führen die etwas geringeren Steigerungsraten nach der Oktober-Schätzung nur zu kleinen Abweichungen von den nun eingestellten Ansätzen. Demnach sind in den Jahren ab 2020 insgesamt 0,14 Mio. € weniger zu erwarten.

Gegenüber der bisherigen Finanzplanung 2018 – 2022 sind in den Jahren 2019 mit 2022 insgesamt 1,8 Mio. € mehr eingeplant. Davon entfällt auf 2019 ein Plus von 3,64 Mio. € und auf 2020 mit 2022 ein Minus von 1,84 Mio. €.

 

e) Die Personalkosten im Jahr 2020 erhöhen sich gegenüber 2019 um 15,3 Mio. € oder 6,7 %. Der Stellenplan 2020 sieht eine Mehrung um 81,9 Stellen gegenüber dem Stellenplan 2019 vor. Rund 30 % der Stellenmehrungen entfallen auf den sozialen Bereich. Die zusätzlichen Stellen in der Kinderbetreuung machen etwa 16 % aus. 18 % des Stellenzuwachses sind der öffentlichen Sicherheit zuzuschreiben. Die restlichen 36 % verteilen sich auf den Baubereich, spezielle Einzelthemen und verschiedene Zwecke. Gegenüber der bisherigen Finanzplanung 2018 – 2022 sind in den Jahren 2019 mit 2022 insgesamt 32,2 Mio. € mehr erforderlich.

 

f) Im Jahr 2020 werden die Ansätze für den Sachaufwand um 1,4 Mio. € auf 221,9 Mio. € gesteigert. Die wesentlichen Änderungen sind der Anstieg der Inneren Verrechnungen um 5,3 Mio. €, denen entsprechende Einnahmen gegenüber stehen. Ansonsten wurden die Ansätze an den erwarteten Bedarf angepasst.

 

g) Die Netto-Ausgaben für Sozialhilfe steigen in 2020 um 0,8 Mio. € auf 16,6 Mio. € an. Die Brutto-Ausgaben gehen leicht um 0,3 Mio. € auf 46,8 Mio. € zurück. Für Ausgaben der Jugendhilfe werden mit 27,8 Mio. € in 2020 gegenüber 2019 um rd. 1,0 Mio. € weniger eingestellt. Diese Minderung ergibt sich vollständig bei der Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen. Ab 2021 werden die Ansätze für die Jugendhilfe mit jährlich 3,0 % (entsprechend dem Trend in letzter Zeit; früher 8,0 %) fortgeschrieben, die der Sozialhilfe mit jährlich 2,0 %.

 

h) Die allgemeine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt in 2020 10,3 Mio. €. Der deutliche Rückgang der Gewerbesteuer von 224,8 Mio. € in 2018 auf je 170 Mio. € in 2019 und 2020 drückt die allgemeine Zuführung nach unten. Die Mindestzuführung (1,55 Mio. €) wird um 8,75 Mio. € überschritten. Diese sog. Freie Spitze liefert in 2020 nur noch einen geringen Beitrag zur Finanzierung der Investitionen. Ab 2021 ergeben sich durch die niedrigeren Steuereinnahmen geringere Steuerkraft- und Umlagekraftzahlen. Dadurch ergeben sich höhere Schlüsselzuweisungen und geringere Zahlungen für die Bezirksumlage bei gleichem Umlagesatz. In den Finanzplanungsjahren 2021 – 2023 werden deswegen freie Spitzen von 16,8 bis 22,6 Mio. € erreicht. Zusammen mit den jeweiligen Zuschüssen können damit Investitionen von 22 bis 30 Mio. € finanziert werden.

 

i) Das Volumen des Investitionsprogramms 2019 – 2023 wird gegenüber dem vorhergehenden um 27,5 Mio. € (3,7 %) auf 721,3 Mio. € zurück genommen.

Reduziert wurden die Ansätze in den Bereichen „Bau- und Wohnungswesen, Verkehr“ sowie „Schulen“ um 18,7 Mio. € bzw. 12,8 Mio. €.

 

j) Finanziert werden diese Investitionen mit den freien Spitzen der Zuführungen vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt von insgesamt 100,0 Mio. € (Finanzplan 2018 – 2022: 349,5 Mio. €) und durch eine Entnahme von 226,4 Mio. € (davon 108,7 Mio. € in 2020) aus der allgemeinen Rücklage. Die Soll-Verschuldung der Stadt (ohne Regiebetrieb Arena) würde bei vollständiger Umsetzung der Investitionen - was nicht leistbar ist - von Ende 2018 bis Ende 2023 von 86,9 Mio. € um 165,0 Mio. €  auf - fiktive - 251,9 Mio. € ansteigen. Sie würde nach der nun vorliegenden Finanzplanung zum Jahresende 2022 mit 173,4 Mio. € um 107,4 Mio. € höher sein, als nach der Finanzplanung 2018 – 2022 (65,9 Mio. €).

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Der Finanzplan 2019 - 2023 mit den in Anlage I angegebenen Zahlen wird beschlossen.

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Finanzplan 2019 – 2023

 

Netto-Neuverschuldung 2019 – 2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HAUSHALT 2020 - MittelfristigeFinanzplanung 2019 - 2023 - Anlage-I (17 KB)    
Anlage 2 2 HAUSHALT 2020 - MittelfristigeFinanzplanung 2019 - 2023 - Anlage-II (11 KB)