Vorlage - VO/19/16281/66  

 
 
Betreff: Städtebauförderung - Bedarfsanmeldung 2020 - 2023
Altstadtsanierung (Förderprogramme Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Bayerisches Programm);
Programm Soziale Stadt - Programmgebiet Innerer Südosten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
14.01.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen geändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
23.01.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen geändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.01.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

1.  Altstadtsanierung

 

Die Städtebauförderung als ältestes gemeinschaftliches Förderprogramm des Bundes und der Länder für städtebauliche Maßnahmen wird auch in den Jahren 2020 bis 2023 zahlreiche in der Stadt Regensburg angesiedelte städtebauliche Projekte unterstützen.

 

Voraussetzung hierfür ist die jährliche Bedarfsmitteilung, welche die Stadt der Regierung der Oberpfalz als zuständiger Förderbehörde vorlegt. Der Bedarf enthält alle bereits in der Förderung befindlichen oder potentiell förderfähigen städtischen und privaten Maßnahmen, die in den kommenden vier Jahren durchgeführt oder vorbereitet werden sollen. Eine Voraussetzung für die Förderung ist in der Regel die Durchführung der Maßnahme in einem durch die Stadt festgelegten abgegrenzten Gebiet, zumeist einem klassischen Sanierungsgebiet.

 

Im Bereich der Altstadt und deren Randgebieten ist Regensburg als Stadt mit einer langen Tradition in der klassischen Altstadtsanierung schon seit Jahrzehnten aktiv und dafür auch deutschlandweit bekannt. In der historischen Altstadt mit Stadtamhof liegen die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete Westnerwacht, Westlich der Bachgasse, Obermünsterviertel, Ostengasse Nord sowie Stadtamhof. Hinzu kommen im Altstadtbereich die beiden Untersuchungsgebiete Zentrale Fußngerzone und Am Gries sowie am südlichen Altstadtrand das Untersuchungsgebiet Kepler-Areal.

 

Die aktuelle Bedarfsmitteilung für die Altstadtsanierung enthält für die Jahre 2020 bis 2023 vier neue Maßnahmen:

 

Im ältesten Sanierungsgebiet Regensburgs, der Westnerwacht, befindet sich das sogenannte Velodrom, welches in den kommenden Jahren als permanente zusätzliche Spielstätte für das Stadttheater sowie für eine Nutzung als zusätzlicher „Kulturraum“ der Stadt Regensburg saniert werden soll. Derzeit wird eine Konzeptstudie zur Durchführbarkeit des Projektes erstellt.

 

Erstmals in die Bedarfsmitteilung aufgenommen ist die geplante Neugestaltung des Wiesmeierweges. Für diesen im Sanierungsgebiet Westlich der Bachgasse gelegenen Straßenzug ist eine Sanierung nach den bewährten Gestaltungsgrundsätzen für die öffentlichen Straßen und Plätze der Altstadt vorgesehen, die im Jahr 1982 von der Verwaltung erarbeitet wurden.

 

Zwei neue mögliche Förderprojekte liegen außerhalb der festgelegten Sanierungsgebiete:

 

Am Emmeramsplatz, unmittelbar angrenzend an das Sanierungsgebiet Westlich der Bachgasse, befindet sich das ehemalige Pfarr- und Mesnerhaus von St. Emmeram. Der reizvolle Gebäudekomplex aus dem 19 Jh. im Eigentum der Pfarrkirchenstiftung St. Emmeram soll saniert und als künftiges „Forum Emmeram“ zu einem Kultur- und Begegnungszentrum umgebaut werden. Hier würde aufgrund der Lage außerhalb der Grenzen des festgelegten Sanierungsgebiets möglicherweise eine Unterstützung durch das sogenannte „Bayerische Programm“ in Frage kommen. Dieses Sonderprogramm der bayerischen Städtebauförderung hält Mittel für besondere, städtebaulich relevante Einzelprojekte auch außerhalb von Fördergebieten bereit.

 

Ebenfalls außerhalb eines festgelegten Sanierungsgebiets gelegen, wartet das ehemalige Stadtlagerhaus auf eine neue, adäquate Nutzung. An dem im Eigentum der Bayernhafen GmbH & Co.KG befindlichen Gebäude besteht derzeit ein Erbbaurecht für die das Stadtwerk.Regensburg GmbH. Eine Machbarkeitsstudie soll für das bedeutende Industriedenkmal aus dem beginnenden 20. Jh. eine mögliche Nutzung durch die Regensburger Kultur- und Kreativwirtschaft untersuchen. Auch für dieses Projekt könnten Fördermittel aus dem Bayerischen Programm eingesetzt werden.

 

Neben den genannten neuen Förderprojekten enthält die Bedarfsmitteilung vermutlich letztmalig zwei langjährige Maßnahmen, die inzwischen baulich als nahezu abgeschlossen gelten,rdertechnisch jedoch noch abgerechnet werden müssen. Dies sind die Neugestaltung des Donaumarktareals und der südlich anschließenden Straßen und Plätze sowie die Sanierung der zentralen Fußngerzone. Vor allem planerische Arbeiten stehen im Jahr 2020 bei den beiden Brückenbauprojekten Holzgartensteg und Grieser Steg im Mittelpunkt. Dies gilt auch für das Keplerareal mit der Maßnahme zur Neugestaltung des Gebiets zwischen Hauptbahnhof und Ernst-Reuter-Platz. Bei dem zuletzt genannten Projekt wird auch eine umfangreiche begleitende Öffentlichkeitsarbeit durch die Städtebauförderung unterstützt.

 

Die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen für die Gebiete Am Gries und Zentrale Fußngerzone sowie die Planungen für eine Parkierungsanlage an der Gräßlschleife zählen zu den aktuellen nichtinvestiven Maßnahmen in der Bedarfsmitteilung. Besondere Bedeutung kommt schließlich auch der Erarbeitung eines Konzepts für eine barrierefreie Altstadt zu.

 

Weitere Details zu den städtebaulichen Maßnahmen in der diesjährigen Bedarfsmitteilung sind in der Anlage enthalten.

 

Der gesamte Förderbedarf für das Jahr 2020 beträgt in der Altstadtsanierung 7.354.000,-- €.

 

 

1.2 Programm „Soziale Stadt“ Programmgebiet „Innerer Südosten“

Seit der Aufnahme des Gebiets in das Städtebauförderungsprogramm im Jahr 2017 wurde das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet, das in der Sitzung des Stadtrats am 25. Juli 2019 vorgelegt und beschlossen wurde. Der darin enthaltene Maßnahmenkatalog dient als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln zur Umsetzung verschiedener Projekte für die künftige Entwicklung des Gebiets.

 

Als wichtiger Baustein konnte inzwischen die Bewilligung von Bundes- und Landesmitteln für die Errichtung des Begegnungszentrums an der Guerickestraße verzeichnet werden. Hierfür wurden 5 Mio. Euro als zuwendungsfähige Kosten anerkannt, aus der anteiligen Förderung von 60 Prozent wurde ein Teilbetrag von 1.364.000,-- € bereits bewilligt. Die Rohbauarbeiten für das Gebäude sind inzwischen im Gang.

 

r das Jahr 2020 ist die Fortführung des Quartiers- und Projektmanagements vorgesehen, damit verbunden ist der Betrieb des Quartiersbüros in dem angemieteten Raum im Erdgeschoss der Daimlerstraße 27. Die Nutzung dieses Büros wird entfallen, wenn das Quartiersmanagement nach Fertigstellung des Begegnungszentrums dorthin umziehen wird.

 

An baulichen Maßnahmen sind für das nächste Jahr die Neugestaltung des Spielplatzes an der Safferlingstraße sowie die Aufwertung des Ostparks vorgesehen. Ausgaben für vorbereitende Planungsleistungen bezüglich der erforderlichen Kanal- und Straßenbauarbeiten auf dem Gelände der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne und des sog. „Neuen Technischen Bereichs“ sind in der Bedarfsanmeldungen enthalten, ebenso sind Kosten für den städtebaulichen Wettbewerb für diese Gebiete eingeplant.

 

Erhebliche Kosten sind auch für verschiedene Gutachten zu erwarten, die sich aus den Maßnahmenempfehlungen des ISEK ergeben. Hier sind beispielhaft Verkehrs- und Lärmschutzkonzepte für das ehemalige Kasernengelände, aber auch für das Hohe Kreuz zu nennen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden den Handlungsbedarf in den verschiedenen Bereichen konkretisieren und für die spezifischen Problemlagen angemessene Lösungsansätze aufzeigen.

 

Inwieweit neben oder anstelle der Städtebauförderung andere Fördertöpfe für die Durchführung der jeweiligen Maßnahmen ausgeschöpft werden können, wird sich jeweils vor der konkreten Umsetzung zeigen, da die Förderlandschaft des Bundes und des Landes zum Teil einer großen Dynamik unterliegt.

 

 

2. Finanzielle Abwicklung und Auswirkungen

2.1 Altstadtsanierung

Die Finanzhilfen von Bund und Land für die förderfähigen Kosten i. H. v. 7.354.000,-- € betragen insgesamt 60 % (4.412.400,-- €). Der verbleibende Anteil von 40 % i. H .v. 2.941.600,-- € ist von der Stadt Regensburg zu tragen.

 

Die aktuellen Anmeldungen der Städtebauförderungsmaßnahmen für die Jahre 2020 bis 2023 umfassen folgende Beträge:

 

Jahresvolumina der Anmeldung 2020

und Folgejahre

        Nachrichtlich Jahresvolumina der      

      Anmeldung für 2019 und Folgejahre

Jahr

Beträge in €

Jahr

Beträge in €

 

 

2019

 13.651.000

2020

  7.354.000

2020

  5.206.000

2021

  6.102.000

2021

  2.836.000

2022

  3.558.000

2022

  2.086.000

2023

  3.403.000

 

 

 

Die erforderlichen Mittel sind im gültigen Investitionsprogramm 2019 2023 (Unterabschnitte UA 3311/02, UA 6152/01, UA 6368/02/08, 6408/11/16, UA 6417/02/03/04, UA 6440/00, UA 6815/52, UA 7901/17, UA 7915/00 bzw. im Haushaltsplan 2020 (u.a. Haushaltsstellen 0.6105.6555, 0.6152.5310/6316/6321/6551 veranschlagt.

 

Im gültigen Investitionsprogramm 2019 2023 sind im UA 6152/01 auf der Haushaltsstelle 1.6152.9880 u. a. für das Förderprojekt Forum Emmeram“r die Jahre 2020 mit 2023 jeweils 240.000,-- € veranschlagt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 4,3 Mio. €. Das Projekt „Forum Emmeram“ wurde vom Bund im Rahmen des Programms „Nationale Projekte des Städtebaus jedoch nicht für eine Förderung berücksichtigt.

 

Der Finanzierungsanteil der Städtebauförderung beträgt nun rd. 1,4 Mio. €. Aufgrund der höheren Kosten i. H. v. ca. 920.000,-- € (1,4 Mio. € abzüglich 480.000,-- €), die durch die Stadt Regensburg zu tragen sind, ist im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogramms 2020 2024 für die Jahre 2021 und 2022 jeweils zusätzlich ein Betrag von 460.000,-- € einzuplanen.

Bedingt durch die Verschiebung des Vorhabens von 2020/2021 auf 2021/ 2022 kann der eingeplante Ansatz für 2020 i. H. v. 240.000,-- € im Rahmen des Nachtragshaushalts 2020 auf 0,-- € reduziert werden. Somit erhöhen sich die Ausgaben insgesamt um 680.000,-- €.

 

Finanzierungsvorschlag Regierung der Oberpfalz:

 

Gesamtkosten4.300.000,-- €

Anerkannte Kosten i. S. d. Städtebauförderung4.060.000,-- €

Eigenanteil Bauherr (mind. 15 %)660.000,-- €

davon: Förderung Bezirk80.000,-- €

Anteil Diözese2.000.000,-- €

Städtebauförderung (Bay. Programm)

davon Freistaat (60 %)840.000,-- €

Stadt Regensburg325.000,-- €

- zzgl. Bay. Landesstiftung40 %200.000,-- €560.000,-- €

- zzgl. DSD35.000,-- €

 

2.2  Programm Soziale Stadt

Die Finanzhilfen von Bund und Land für die förderfähigen Kosten i. H. v. 4.072.000,-- € . betragen insgesamt 60 % (rund 2.443.000,-- €). Der verbleibende Anteil von 40 % i. H .v. rund 1.629.000,-- € ist von der Stadt Regensburg zu tragen.

 

Die aktuellen Anmeldungen der Städtebauförderungsmaßnahmen für die Jahre 2020 bis 2023 umfassen folgende Beträge:

 

 

Die erforderlichen Mittel sind im Investitionsprogramm 2019 2023 (insbes. Unterabschnitte 4608/03, 5606/04, 5801/33, 6325/88 und 7025/88) bzw. im Haushaltsplan 2020 (u.a. Haushaltsstellen 0.6151.6551/7180) veranschlagt.


Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt / der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

1.Dem Jahresantrag 2020 für die Städtebauförderung im Bereich der Altstadtsanierung (Förderprogramme Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Bayerisches Programm) mit einem Gesamtvolumen von 7.354.000,-- € wird zugestimmt.

 

2.Dem Jahresantrag 2020 für die Städtebauförderung im Programmgebiet Innerer Südosten (Förderprogramm Soziale Stadt) mit einem Gesamtvolumen von 4.072.000,-- € wird zugestimmt.

 

3.Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsmitteilungen 2020 einschließlich der Fortschreibungen bis 2023 der Regierung der Oberpfalz vorzulegen.

 

4.Bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms 2020 – 2024 müssen die Mehrausgaben von 680.000,-- € für das „Forum Emmeram“ eingeplant und durch geeignete Maßnahmen gegenfinanziert werden.

 


Anlagen

 

  1. Bedarfsmitteilung Altstadtsanierung 2020
  2. Bedarfsmitteilung Soziale Stadt 2020
  3. Erläuterungen zur Bedarfsmitteilung Altstadtsanierung 2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bedarfsmitteilung Altstadtsanierung 2020 (346 KB)    
Anlage 2 2 Bedarfsmitteilung Soziale Stadt 2020 (15 KB)    
Anlage 3 3 Erläuterungen Bedarfsmitteilung Altstadtsanierung 2020 (292 KB)