Sachverhalt:
Einleitung An verschiedenen Stellen queren straßenunabhängige Fuß- und Radwege im Zuge von wichtigen Radrouten mit einem hohen Fußgänger- und Radfahreraufkommen Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung („Nebenstraßen“). Obwohl die Zahl querender Fußgänger und Radler an diesen Punkte vergleichbar ist mit der Zahl der kreuzenden Kfz oder diese sogar übersteigt, sind die Kfz bevorrechtigt. In Deutschland wurden solche Stellen vielfach erfolgreich so umgebaut und umbeschildert, dass die Vorfahrtregelung ohne Einbußen bei der Verkehrssicherheit „umgedreht“ werden konnte. Beispiele dazu gibt es aus Arnsberg, Bonn, Bremen, Coesfeld, Dorsten, Erlangen, Freiburg, Hannover, Ibbenbüren, Kempen, Kleve, Lemgo oder Stein bei Nürnberg (s. Anlage). Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte in NRW (AGFS) hat hierzu bereits 2013 eine Fachbroschüre mit Regellösungen erarbeitet. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat im Rahmen des Forschungsprojekts „Sicherheit des Radverkehrs in Erschließungsstraßen“ festgestellt, dass sich die Verkehrssicherheit für Radler durch den Umbau von Kreuzungspunkten durch Aufpflasterungen deutlich erhöht. Ein Vorher-Nachher-Vergleich zeigt, dass sich die Zahl der Vorfahrtverletzungen durch Kfz mehr als halbiert. Reine Markierungslösungen erzielen geringere Effekte. In Regensburg sind insbesondere vier Stellen prädestiniert für eine solche „Umdrehung“ der Vorfahrtsregelung:
An allen vier Stellen ist der fahrbahnbegleitende Bordstein durchgezogen. Die anschließenden Wege sind daher – ähnlich Grundstückszufahrten oder verkehrsberuhigten Bereichen – untergeordnet. Um eine straßenverkehrsrechtlich eindeutige Situation herzustellen, sind reine Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen nicht ausreichend. Vielmehr müssten die Stellen punktuell umgebaut werden. Um gegenüber dem Verkehr auf der Fahrbahn den Vorrang zu verdeutlichen, sollen die Flächen – soweit bautechnisch umsetzbar – angehoben und mittels flacher Rampen angeschlossen werden. Wie so etwas aussehen kann, ist der Anlage A zu entnehmen oder in der Hornstraße im Kasernenviertel zu besichtigen.
weiteres Vorgehen: Die Verwaltung wird in 2020 eine Ausführungsplanung für den unter Punkt 1 genannten Standort erarbeiten und – wenn möglich – die Maßnahme in 2020 umsetzen. Planung und Ausführung für den Standort 3 soll um ein Jahr zeitversetzt erfolgen. Standort 2 soll im Zuge der ohnehin notwendigen Fahrbahnsanierung der Helenenstraße folgen. Für den Standort 4 wird eine Umsetzung für 2022 – 2024 angestrebt. Finanziert werden sollen die Maßnahmen am Standort 1 und 3 aus der HH-Stelle 63 68 99 „Radwegenetz – Verbesserungen“. Gemeinsam mit ADFC/VCD wird die Verwaltung prüfen, ob es im Stadtgebiet weitere Standorte gibt, die für solche Maßnahmen infrage kommen und sinnvoll sind. Bei der Prüfung weiterer möglicher Standorte gilt es v. a. die Belange des Busverkehr zu beachten. Des Weiteren sollten die Radrouten Teil des Haupt-Radverkehrsnetzes sein. Eine weitere zwischenzeitlich vom ADFC vorgeschlagene Stelle wäre die Querung des Grünanlagenweges von dem Park Neuprüll zur Karl-Stieler-Straße über die Gertrud-von-le-Fort-Straße. Zu untersuchen wäre außerdem die Querung der Guerickestraße am Südende des Safferlinger Stegs.
Der Ausschuss beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, an den in der Sachverhaltsdarstellung genannten vier Stellen im Stadtgebiet bauliche Querungen zu planen, die dem Rad- und Fußverkehr Vorrang gegenüber dem kreuzenden Straßenverkehr einräumen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob und an welchen Stellen weitere bevorrechtigende Querungen eingerichtet werden sollten. Die Verwaltung soll prüfen, ob die Maßnahme Aufeldstraße bereits in 2020 aus den Mitteln des „200.000 €-Topfs“ Radwegenetz-Verbesserungen realisiert werden kann.
Anlagen:
Anlage A: Beispielfotos und -lagepläne Anlage B: Lage der vier vorgeschlagenen Standorte Anlage C Fotos Radroutenquerungen
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