Vorlage - VO/19/16284/61  

 
 
Betreff: Straßenquerungen im Zuge von Haupt-Radrouten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
17.03.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen - abgesagt aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Ausbreitung des Coronavirus      
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
17.06.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Einleitung

An verschiedenen Stellen queren straßenunabhängige Fuß- und Radwege im Zuge von wichtigen Radrouten mit einem hohen Fußnger- und Radfahreraufkommen Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung („Nebenstraßen“). Obwohl die Zahl querender Fußnger und Radler an diesen Punkte vergleichbar ist mit der Zahl der kreuzenden Kfz oder diese sogar übersteigt, sind die Kfz bevorrechtigt.

In Deutschland wurden solche Stellen vielfach erfolgreich so umgebaut und umbeschildert, dass die Vorfahrtregelung ohne Einbußen bei der Verkehrssicherheit „umgedreht“ werden konnte. Beispiele dazu gibt es aus Arnsberg, Bonn, Bremen, Coesfeld, Dorsten, Erlangen, Freiburg, Hannover, Ibbenbüren, Kempen, Kleve, Lemgo oder Stein bei Nürnberg (s. Anlage). Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte in NRW (AGFS) hat hierzu bereits 2013 eine Fachbroschüre mit Regellösungen erarbeitet.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat im Rahmen des Forschungsprojekts „Sicherheit des Radverkehrs in Erschließungsstraßen“ festgestellt, dass sich die Verkehrssicherheit für Radler durch den Umbau von Kreuzungspunkten durch Aufpflasterungen deutlich erhöht. Ein Vorher-Nachher-Vergleich zeigt, dass sich die Zahl der Vorfahrtverletzungen durch Kfz mehr als halbiert. Reine Markierungslösungen erzielen geringere Effekte.

In Regensburg sind insbesondere vier Stellen prädestiniert für eine solche „Umdrehung“ der Vorfahrtsregelung:

  1. Geh-/Radweg durch das Candisviertel / Aufeldstraße

    Der gemeinsame Geh-/Radweg ist stark befahren. Ziel der Radler ist insbesondere das Gewerbegebiet Siemensstraße (u. a. Continental), das über das Hohe Kreuz erreichbar ist. Die Aufeldstraße dagegen ist extrem gering mit Kfz befahren, da sich südlich des Kreuzungspunktes eine Sackgasse befindet (Zufahrt Agilis-Betriebshof). Die Aufeldstraße ist zwar ein verkehrsberuhigter Bereich, dennoch sind hier immer wieder Konflikte zu beobachten. Kfz parken verbotswidrig auf der Fahrbahn, so dass die Sicht auf querende Fußnger/Radler erheblich eingeschränkt wird.

    Im Zuge der Radroute Gewerbegebiet Siemensstraße Hohes Kreuz Candis Hemauerstraße Hauptbahnhof wurde bereits die Hemauerstraße als Fahrradstraße beschildert. Die Blumenstraße soll ebenfalls zeitnah als Fahrradstraße beschildert werden.
     
  2. rst-Anselm-Allee / Helenenstraße

    Die Fürst-Anselm-Allee ist seit 2015 für den Radverkehr freigegeben. Die Freigabe hat im Verlauf des Weges zu keinen Problemen insbesondere Unfällen geführt, so dass es keinen Anlass gibt, diese Regelung infrage zu stellen. Die Helenenstraße ist zwar eine Zufahrt zur Altstadt von Südwesten, die Zahl der Kfz liegt jedoch bei deutlich unter 2.000 pro Werktag. Damit ist sie als Erschließungsstraße einzuordnen.

    Die Fürst-Anselm-Allee ist für Radler eine wichtige Verbindung aus dem Stadtwesten zum Hauptbahnhof und den Arbeitsplätzen im Stadtosten. Eine sichere und zügige Querung der Kreuzungspunkte ist für die Förderung des Radverkehrs auf dieser bedeutsamen Radroute von hoher Bedeutung.
     
  3. rst-Anselm-Allee / Prebrunnstraße

    Auch hier ist das Radeln seit 2015 erlaubt. Um die Fahrbahn als Fußnger hier sicher queren zu können, ist bereits ein Fußngerüberweg („Zebrastreifen“) vorhanden. In unmittelbarer Nähe befinden sich der Herzogspark ein Spielplatz, das Naturkundemuseum, Kindergärten sowie die Realschule am Judenstein. Die Prebrunnstraße dient der Erschließung der nordwestlichen Altstadt. Aufgrund der Durchfahrtssperre am Herrenplatz ist eine Weiterfahrt zur Donauparallele für Kfz unterbunden.

    Die Fürst-Anselm-Allee nimmt hier vor allem Radler auf, die an der Clermont-Ferrand-Allee oder nördlich davon gestartet sind. Auch Radler, die die Donau in Pfaffenstein gequert haben, nutzen die Route in Richtung Kumpfmühl, Hochschulen und Klinikum.

    Der Fußngerüberweg soll auch nach dem Umbau erhalten bleiben.
     
  4. Grünanlagenweg / Fort-Skelly-Straße im nördlichen Bereich des Tech-Campus

    Etwa 90 m südlich des Minikreisels in der Carl-Maria-von-Weber-Straße quert eine wichtige West-Ost-Verbindung die Neben-Erschließung (Fort-Skelly-Straße) des Tech-Campus. Die Radverbindung beginnt derzeit noch an der OTH, soll aber kurzfristig wieder bis zur Universitätsstraße reichen und langfristig (vgl. Lückenschlussplan vom 22.01.2019) über die Nibelungenstraße und Erzbischof-Buchberger-Allee nach Westen verlängert werden. Nach Osten führt die Verbindung über die Burgunder- und Alemannenstraße zur Landshuter Straße. Mit der geplanten Entwicklung der Prinz-Leopold-Kaserne und der Sportflächen (Schwimmbad, Leichtathletikhalle) entsteht hier ein neuer wichtiger Quell- und Zielpunkt.

    Entlang der Strecke und im Einzugsradius befinden sich wichtige Ziele des Radverkehrs: Jugendtreff, Bauspielplatz, Behördenzentrum, Tech-Campus, Hochschul-Campus, Studierendenwohnheime.

    Zwar sind hier bereits die Seitenräume so vorgezogen, dass die Sicht auf den fließenden Verkehr gut ist. Dennoch werden die regelmäßig erzwungenen Halte dem Charakter einer wichtigen Radverkehrsverbindung und Hauptradroute nicht gerecht.
     

An allen vier Stellen ist der fahrbahnbegleitende Bordstein durchgezogen. Die anschließenden Wege sind daher ähnlich Grundstückszufahrten oder verkehrsberuhigten Bereichen untergeordnet. Um eine straßenverkehrsrechtlich eindeutige Situation herzustellen, sind reine Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen nicht ausreichend. Vielmehr müssten die Stellen punktuell umgebaut werden. Um gegenüber dem Verkehr auf der Fahrbahn den Vorrang zu verdeutlichen, sollen die Flächen soweit bautechnisch umsetzbar angehoben und mittels flacher Rampen angeschlossen werden. Wie so etwas aussehen kann, ist der Anlage A zu entnehmen oder in der Hornstraße im Kasernenviertel zu besichtigen.

 

weiteres Vorgehen:

Die Verwaltung wird in 2020 eine Ausführungsplanung für den unter Punkt 1 genannten Standort erarbeiten und wenn möglich die Maßnahme in 2020 umsetzen.

Planung und Ausführung für den Standort 3 soll um ein Jahr zeitversetzt erfolgen.

Standort 2 soll im Zuge der ohnehin notwendigen Fahrbahnsanierung der Helenenstraße folgen.

r den Standort 4 wird eine Umsetzung für 2022 2024 angestrebt.

Finanziert werden sollen die Maßnahmen am Standort 1 und 3 aus der HH-Stelle 63 68 99 „Radwegenetz Verbesserungen“.

Gemeinsam mit ADFC/VCD wird die Verwaltung prüfen, ob es im Stadtgebiet weitere Standorte gibt, die für solche Maßnahmen infrage kommen und sinnvoll sind. Bei der Prüfung weiterer möglicher Standorte gilt es v. a. die Belange des Busverkehr zu beachten. Des Weiteren sollten die Radrouten Teil des Haupt-Radverkehrsnetzes sein.

Eine weitere zwischenzeitlich vom ADFC vorgeschlagene Stelle wäre die Querung des Grünanlagenweges von dem Park Neuprüll zur Karl-Stieler-Straße über die Gertrud-von-le-Fort-Straße. Zu untersuchen wäre außerdem die Querung der Guerickestraße am Südende des Safferlinger Stegs.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, an den in der Sachverhaltsdarstellung genannten vier Stellen im Stadtgebiet bauliche Querungen zu planen, die dem Rad- und Fußverkehr Vorrang gegenüber dem kreuzenden Straßenverkehr einräumen.

Darüber hinaus ist zu prüfen, ob und an welchen Stellen weitere bevorrechtigende Querungen eingerichtet werden sollten.

Die Verwaltung soll prüfen, ob die Maßnahme Aufeldstraße bereits in 2020 aus den Mitteln des „200.000 €-Topfs“ Radwegenetz-Verbesserungen realisiert werden kann.

 


Anlagen:

 

Anlage A: Beispielfotos und -lagepläne

Anlage B: Lage der vier vorgeschlagenen Standorte

Anlage C Fotos Radroutenquerungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020_02_11_VO_Radroutenquerungen_Anlage_A (1422 KB)    
Anlage 2 2 2020_02_11_VO_Radroutenquerungen_Anlage_B (819 KB)    
Anlage 3 3 2020_03_17_VO_Bilder zu Radroutenquerungen_Anlage_C (1759 KB)