Sachverhalt:
In Ergänzung zum Grundsatzbeschluss zur Fortführung des Spielbetriebs im Velodrom über die Durchführung einer Bedarfs- und Machbarkeitsstudie zur Sanierung und dessen Sanierung vom 25.10.2018 wird es notwendig, Planungen und Alternativen für die Fortführung des Spielbetriebs während der Schließ- und Sanierungszeit des Velodroms zu eruieren.
Ausgangssituation
Das Velodrom fällt nach Ende des Erbbaurechtsvertrages zwischen der Stadt Regensburg und Herrn Oswald Zitzelsberger am 31.12.2021 wieder in den Besitz der Stadt Regensburg zurück. Aufgrund der ursprünglich geplanten kurzen Bespieldauer des Velodroms (1998 bis 2000) wurden viele Einbauten und Einrichtungen als Provisorium konzipiert und ausgeführt. Mit Ablauf des Erbpachtvertrags von Herr Zitzelsberger ist das Velodrom im aktuellen Zustand aus bautechnischer Sicht und offensichtlicher Brandschutzmängel nicht mehr bespielbar.
Seit mehreren Monaten finden Gesprächsrunden zur Vorlage einer Konzept- und Machbarkeitsstudie bezüglich der Sanierung des Velodroms und den dazugehörenden Nebengebäuden Kreuzgasse 8, 10 und 12 mit den Vertretern der Stadt Regensburg, des Bauordnungs-, des Liegenschaftsamts, der Denkmalpflege, dem Projektmanagement der Stadt Regensburg, dem Architekturbüro PMS aus Berlin und dem Theater Regensburg statt. Um alle notwendigen Entscheidungskriterien berücksichtigen zu können und der Denkmalpflege sowohl bei der Dachlandschaft als auch dem Bodendenkmal gerecht zu werden, bedarf es umfassendere Untersuchungen, die die ursprünglich geplante Zeitschiene (Studienergebnis bis Mitte 2019 und einem Stadtratsbeschluss im 2. Halbjahr 2019) verlängern. Im Dezember 2019 hat es eine erste Testbohrung gegeben, um den Untergrund und das Bodendenkmal für die folgenden Sanierungsarbeiten abschätzen zu können. Weitere folgen.
Ausweichspielstätten
Mit Planungsstand Dezember 2019 wird von September 2021 bis Juli 2025 das Velodrom nicht für den Spielbetrieb zur Verfügung stehen. In Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Stadt Regensburg wurden unterschiedliche Varianten und Räumlichkeiten einer Ausweichspielstätte vor dem Hintergrund der Finanzierung und solcher Standortfaktoren wie öffentliche Anbindung und Parkplatzsituation geprüft. So unter anderem die Miete / Kauf eines Zeltes, einer Leichtbauhalle oder die Nutzung der RT-Halle am Oberen Wöhrd.
Vorschlag Ausweichspielstätte Antoniushaus
Nach einem sorgfältigen Prüfungsprozess wurde in Abwägung aller Faktoren das Antoniushaus als idealer Ort für eine Übergangsbespielung in der Bauphase des Velodroms befunden.
Standortfaktor Antoniushaus
Das Antoniushaus im Stadtosten, am Mühlweg 13, (zwischen 1953-1955 gebaut und von Karl Schmid jun. entworfen) ist ein asymmetrisch angelegter Saalbaukomplex welcher über viele Jahrzehnte der Pfarrei St. Anton Gemeinde gehörte und durch diese vielfältig genutzt wurde. Im Juli 2018 hat Karl Kotz den gesamten Gebäudekomplex mit angehöriger Gaststätte in Form eines Erbbaurechtsvertrages über 99 Jahre übernommen. Die relativ zentrale Lage und im Vergleich zu den anderen Ausweichvarianten sehr günstigen Kosten waren ein gewichtiger Grund für die Entscheidungsfindung. Hinzu kommt, dass das Antoniushaus in einem bis dato wenig kulturell erschlossenen Stadtteil von Regensburg liegt. Zusätzlich zum Spielbetrieb im Gebäude selbst, plant das Theater Regensburg daher, die gesamte Peripherie des Antoniushauses theatralisch kreativ zu bespielen und damit auch als kultureller Brückenbauer zu fungieren. Die Spielstätte liegt günstig im Rahmen von Busanbindungen durch den öffentlichen Nahverkehr. Geprüft wird, ob und wie die vorhandenen Parkplätze der Berufsschule für den abendlichen Besucherverkehr nutzbar gemacht werden können; ebenso ein spezielles Rabattsystem (Theaterticket) mit den Parkmöglichkeiten in den Arkaden. Der Erbpächter plant den Gaststättenbetrieb wieder aufzunehmen und Publikum sowie alle Besucher mit bayerischer Küche zu verwöhnen.
Das Antoniushaus und der Spielbetrieb durch das Theater sowie eine Nutzung darüber hinaus
Der Erbpächter Kotz signalisierte bereits in frühen Gesprächen, das Antoniushaus auch zukünftig als kulturellen Ort für die Stadt Regensburg zu erhalten und im Rahmen der denkmalpflegerischen Auflagen und Forderungen den gegenwärtigen Standards anzupassen. In enger Zusammenarbeit mit dem Theater kann eine vollwertige Spielstätte entstehen, die nach dem Auszug des Theaters sinnvoll und vielfältig weiter genutzt werden kann.
Das Theater Regensburg wird in der Umbauphase die Spielstätte bevorzugt für Schauspielproduktionen sowie für das „Junge Theater“ nutzen. Es wird angestrebt, dass maximal vier Neuproduktionen im Schauspiel und zwei des Jungen Theaters produziert werden. Gegenwärtig wird geprüft, inwieweit ein Bespielen durch die Sparte Tanz auf Grund der Bühnendimension realistisch ist. Die Anzahl der Neuinszenierungen ergibt sich aus dem Umstand, dass Musiktheaterproduktionen aufgrund des nicht vorhandenen Orchestergrabens und der begrenzten Künstlergarderoben schwer realisierbar sind, sodass eine Umstrukturierung des Spielbetriebs im Theater am Bismarckplatz notwendig wird. Weiterhin plant das Theater Regensburg seine vielfältigen additiven Vermietungen wie im Velodrom fortzusetzen. Laut Erbpachtvertrag von Herrn Kotz, Besitzer des Antoniushauses hat die Theatergruppe St. Anton das Recht auf 10 Nutzungstage im Veranstaltungssaal des Antoniushauses. Das Theater Regensburg ist im Gespräch mit dem Leiter der Theatergruppe St. Anton, um die jährliche Produktion der Theatergruppe zu ermöglichen. Nach Rücksprache mit dem Erbpächter des Antoniushauses wird im Mietvertrag zwischen dem Theater und dem Erbpächter die Miethöhe für das Theater um die Anzahl der Nutzungstage der Theatergruppe reduziert werden.
Der Spielbetrieb des Theaters im Antoniushaus soll zur Eröffnung der Spielsaison 2021/2022 möglich sein. Der Einzug in die Ausweichspielstätte ist Mitte Juli 2021 geplant. Nach erstem aktuellem Sanierungsplan soll der Rückzug in das Velodrom ab Juli 2025 möglich sein.
Flächen, Einbauten, Auswirkungen
Durch das Theater nutzbare Fläche: Untergeschoss: 129 qm Erdgeschoss: Bühne 157 qm, Zuschauersaal 312 qm, weitere Räumlichkeiten 335 qm Obergeschoss: 366 qm
Die zurzeit stattfindende Sanierung des Antoniushauses wurde in enger Absprache mit den Bedürfnissen des Theaters konzipiert: •ansteigende Zuschauertribüne mit 480 Sitzplätzen •Teilklimatisierung •Erweiterung des Sanitärbereichs •Vergrößerung der Künstlergarderoben, später als kleiner Veranstaltungssaal nutzbar •Schaffung eines Kassenbereichs •Verbesserung der Anlieferungssituation für die Bühne •Einbau eines Maschinen-Zugsystems anstatt vorhandener Handzüge •Optimierung der haustechnischen Anlagen •Installation eines Netzwerksystems
Das Theater fügt zu diesen Neuerungen folgende weitere notwendige Einbauten hinzu: •Vergrößerung der Bühnenfläche •Traversensystem über der Bühnenfläche •Mobile Inspizientenanlage •Anlieferplattform im Ladebereich •4 Lager- und Bürocontainer auf der Außenfläche •Kompensation der fehlenden Beleuchtungsbrücke durch Traversen mit Moving Lights und Scheinwerfer Die Zuschauerkapazität verringert sich von 600 Plätzen im Velodrom auf 480 Plätze im Antoniushaus. Durchschnittlich besuchen in einer Spielzeit 60.000 Theatergänger das Velodrom. Auf Grund der reduzierten Zuschauertribüne müssen in einer Spielzeit bei gleicher Vorstellungsanzahl von 130 Veranstaltungen ca. 6.300 Besucher abgewiesen werden. Dies entspricht im Velodrom Auslastungen ab 80% und erzeugt eine Ticketeinbuße von rund 95.000 €. Eine Kompensation kann nur durch eine erhöhte Anzahl von Vorstellungen erreicht werden, falls dispositorisch und personell ohne Mehrkosten möglich.
Mehrkosten ergeben sich zudem aus den erhöhten Mietkosten, Umzugskosten, Ersatzbüros und Ausbuchung der aktivierten Sanierungskosten für die Kreuzgasse 8.
Das Theater hat dargelegt, dass sich für die geschätzte Sanierungsdauer Mehraufwendungen von insgesamt ca. 2,2 Mio. € ergeben werden. Das Theater wird sich daran angemessen beteiligen, die Stadt stellt für die restlichen Mehrkosten eine Erhöhung der laufenden Kapitaleinlage in Aussicht. Eine detaillierte Darstellung der einzelnen Positionen und der Finanzierung erfolgt in gesondertem nicht-öffentlichem Beschluss in gleicher Sitzung.
Der Kulturausschuss und der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfehlen, der Stadtrat beschließt:
1. Der Anmietung des Antoniushauses durch das Kommunalunternehmen Theater zur Nutzung als Ausweichspielstätte während der Sanierung des Velodroms wird zugestimmt.
2.In Ergänzung des Grundsatzbeschlusses zur Sanierung des Velodroms vom 25.10.2018 wird die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die erhöhten Miet- und Ausstattungskosten während der befristeten Nutzung des Antoniushauses als Ausweichspielstätte bis zur Wiederaufnahme der Nutzung des Velodroms durch das Theater beschlossen.
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