Vorlage - VO/20/16316/RV  

 
 
Betreff: Errichtung von Klassenzimmermodulen zur kurzfristigen Deckung des Mehrbedarfs an Schulräumen an der Grundschule am Napoleonstein und dem SFZ an der Bajuwarenstraße - Maßnahmebeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Referat für Bildung, Sport und Freizeit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit Vorberatung
29.01.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.01.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

 

I. Ausgangssituation

a) Im Sprengel der Grundschule am Napoleonstein kommt es insbesondere durch die Wohnbautätigkeit in der ehemaligen Nibelungenkaserne zu einem erheblichen Anstieg der Schülerzahlen. Langfristig kann die Schaffung eines weiteren Schulstandortes in Neuprüll hier Entlastung bieten, aber der kurz- und mittelfristige Bedarf muss durch eine schnelle temporäre Lösung gedeckt werden. Bereits zum Schuljahr 2020/21 ist nach der aktuellen Schülerprognose 2018 des Amtes für Stadtentwicklung mit rund 550 Schülerinnen und Schüler und bis zu 24 Klassen zu rechnen. In den Folgejahren wird die Schülerzahl auf bis zu 600 Kinder und die Klassenzahl auf bis zu 27 Klassen steigen.

 

b) Im Sprengel des Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) an der Bajuwarenstraße kommt es ebenfalls zu einem Anstieg der Schülerzahlen, außerdem gibt es bereits jetzt erhebliche Defizite bei den Räumen des Ganztags. Der kurzfristige Bedarf muss durch eine schnelle temporäre Lösung gedeckt werden. Das SFZ an der Bajuwarenstraße hat derzeit 13 Klassen, ein langfristig ist für ein Anstieg auf 16 Klassen aufgrund der Wohnbauentwicklungen im Stadtsüden zu erwarten.

Mittelfristig ist eine Erweiterung der Schule mit Neuerrichtung einer Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) am Standort Bajuwarenstraße anzudenken, wenn die Schaffung eines weiteren Schulstandortes in Neuprüll Entlastung an der Grundschule am Napoleonstein gebracht haben wird.

 

 

II. Lösungsansatz

Der Stadtrat hat die Verwaltung mit Grundsatzbeschluss vom 25.07.2019 beauftragt, für die beiden Schulen Klassenzimmermodule zur kurzfristigen Deckung des vorübergehenden Mehrbedarfs an Schulräumen auf dem gemeinsamen Grundstück zu planen und zu realisieren

Zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs werden Klassenzimmermodule für beide Schulen benötigt:

1.) für die Grundschule am Napoleonstein 8 Klassenzimmer

2.) für das SFZ an der Bajuwarenstraße 6 Räume für die Offene Ganztagsbetreuung

 

Aufgrund der zu erwartenden Nutzungsdauer bis zur Fertigstellung des neuen Schulstandortes Neuprüll und des weiteren Bedarfs des SFZ an der Bajuwarenstraße ist eine Anmietung entsprechender Module unwirtschaftlich, die Module sind daher zu kaufen.

 

Bauvorhaben

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine temporäre Schulerweiterung für einen Zeitraum von 10 Jahren, um vorübergehend die größte Raumnot zu lindern. Platziert wird das Gebäude in Modulbauweise auf dem Sportplatz der Schule. Dadurch kommt es zu einer Verkleinerung des Rasenspielfeldes. Diese stellt aber keine wesentliche Verschlechterung zum bisherigen Standard dar und kann hingenommen werden.

 

Raumprogramm

Der geplante zweigeschossige Modulbau besteht aus zwei Lehrerstützpunken, acht Klassenzimmern für die Grundschule am Napoleonstein und sechs Gruppenräume OGTS für das SFZ an der Bajuwarenstraße mit jeweils rund 60 m² sowie ausreichend Sanitäranlagen und Nebenräumen. Die Hauptnutzfläche nach DIN 277 beträgt 923,85 m².

 

Erschließung

Das Erdgeschoss wird über eine Rampe am Eingang erschlossen. Die Räume in diesem Geschoss sind schwellenlos erschließbar. Für die barrierefreie Erschließung des oberen Geschosses wäre die Installation eines Aufzugs nur mit unverhältnismäßig großem Mehraufwand zu generieren. Daher gilt hier der Ausnahmetatbestand nach Art. 48 Abs. 4 Satz 1 BayBO. Weitere barrierefreie Unterrichtsräume werden im Haupthaus zur Verfügung gestellt.

 

Bauwerk/ Baukörper

Der Baukörper ist klar strukturiert. Es gibt eine Erschließungs- und Flurzone, von der man in die anliegenden Räume sowie notwendigen Nebenräume gelangt.

 

Energiekonzept

Der energetische Standard des Gebäudes entspricht der EnEV 2016. Dies gelingt mit einer kompakten Bauweise und Außenwände mit entsprechender Dämmung sowie dreifachverglasten Fenstern und Festverglasungen.

 

Heizungsanlagen

Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Gas-Absorptionswärmepumpe mit Heizkörpern, deren Gesamtheizlast ca. 50 kW beträgt.

 

ftungskonzept

Die Lüftung der Klassenzimmer und Gruppenräume erfolgt über Fensterlüftung. Durch eine lichte Raumhöhe von 2,90 m und ca. 60 m²umen sind 6,20 m³ Raumluft pro Schüler gewährleistet.

 

Sanitäranlagen

Das Schulgebäude erhält zwei Sanitärräume für die Mädchen (3 WCs, 1 Waschbecken), zwei Sanitärräume für die Jungen (2 WCs, 3 Pissoirs, 1 Waschbecken), ein Behinderten-WC sowie getrennte Lehrer WCs. Die innenliegenden Sanitärräume werden mit Einzelraumentlüftungen ausgestattet. Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral mit Durchlauferhitzer.

 

Elektroanlagen

Die Elektroinstallationen werden gem. Brandschutzkonzept errichtet, das die Mindestanforderungen der BayBO und der MSchulbauR erfüllt. Neben der allgemeinen Elektroinstallation wie Strom, Licht und Medientechnik werden unter anderem entsprechend des Brandschutzkonzeptes eine Hausalarmierungsanlage für die Alarmierung im Brandfall und eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage für den Fall eines Stromausfalles installiert.

Der Leitungsweg für die PV-Anlage wird vorgerichtet.

 

Außenanlagen

Im Zuge der Erstellung des Modulbaus werden alle erforderlichen Bodenarbeiten durchgeführt, die Zufahrts- und Zugangswege inkl. Fluchtwege sind dabei zu befestigen.

Zusätzliche Möblierungselemente wie Fahrradständer, Bänke, Abfallbehälter werden erstellt und die vorhandenen Spielmöglichkeiten ausreichend erweitert.

 

 

III. Zeitlicher Ablauf

Die Fertigstellung der Schulerweiterung ist noch in 2020 geplant.

Da für die Maßnahme Förderungen gem. Art. 10 FAG / FAG + fristgerecht Ende November 2019 beantragt wurden, hängt der Realisierungsbeginn allerdings stark von der Zustimmung zum „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ durch die Regierung der Oberpfalz ab.

 

 

IV. Finanzielle Auswirkungen

Im Investitionsprogramm 2019-2023 sind derzeit für die gesamten Maßnahmen Mittel i.H.v. 2.850.000 Euro eingeplant. Nach der aktuellen Kostenberechnung kann von 3.455.000 Euro Gesamtkosten ausgegangen werden. Die Mehrkosten werden durch Verschiebung in der Abwicklung der IP-Maßnahme (IP-Nr. 2402-09) Berufliches Schulzentrum Georg Kerschensteiner, Städt. BS II, Erweiterungsbau zur Unterbringung verschiedener Fachbereiche gedeckt; bei dieser Baumaßnahme können die Arbeiten erst im Frühjahr 2020 aufgenommen werden. Die Kostenänderung und Verschiebungen werden in der IP Fortschreibung im Entwurf 2020-2024 berücksichtigt werden.

 

Die Kosten (gerundet) setzen sich wie folgt zusammen:

 

  1. Herrichten und Erschließen83.500,00 €
  2. Bauwerk-Baukonstruktion (incl. interaktive Whiteboards)2.998.000,00 €
  3. Bauwerk-Technische Anlagen (in Pos. 2 enthalten)0,00 €
  4. Außenanlagen200.000,00 €
  5. EDV-Ausstattung  und Möblierung136.100,00 €
  6. Baunebenkosten37.400,00 €

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Gesamtkosten 3.455.000,00 €

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die temporäre Schulerweiterung durch Klassenzimmermodule für die Grundschule am Napoleonstein und das SFZ an der Bajuwarenstraße wird entsprechend dem Bericht der Verwaltung umgesetzt.